Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.4 Ausschlussgründe bei Auslagerung auf Wirtschaftsprüfer

Rz. 402 Bei der Auslagerung der Internen Revision auf Wirtschaftsprüfer sind die Ausschlussgründe des § 319 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b HGB zu berücksichtigen. So sind Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer als Abschlussprüfer gemäß § 319 Abs. 2 HGB ausgeschlossen, wenn Gründe, insbesondere Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorlie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Tathandlung

Rz. 27 § 334 Abs. 2 HGB bezieht sich auf Verstöße des Abschlussprüfers gegen die gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 319 und 319b HGB. Durch das FISG wurden die sanktionierten Handlungen erweitert (vgl. Rz. 1a). Bei unbefugter Erteilung eines Bestätigungsvermerks kann der Verstoß gegen das Verbot der Erbringungen von Nichtprüfungsleistungen[1] oder gegen die Vorschriften i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Verfahrensgrundsätze (Abs. 2 Sätze 1, 2)

Rz. 27 Nach § 335 Abs. 2 Satz 2 HGB ist das Ordnungsgeldverfahren ein Justizverwaltungsverfahren i. S. d. § 23 Abs. 1 EGGVG. Das Verfahren richtet sich gem. § 335 Abs. 2 Satz 1 HGB in weiten Teilen nach den Regelungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) [1] sowie nach den Regelungen des Verwaltu...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Neutralitätsgebot, Besorgnis der Befangenheit

Rz. 7 Als Institution staatlicher Rechtspflege unterliegt der Notar einem strikten Neutralitätsgebot (§§ 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 BNotO). Hieraus ergibt sich ein konkreter Verhaltensmaßstab für die Verwaltung des Notaramtes. Der Notar muss seine Amtstätigkeit unparteiisch ausführen. Bringt der Notar die für das Verfahren notwendige Distanz und Neutralität im Einzelfall nicht mit...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Mitwirkungsverbot, Besorgnis der Befangenheit

Rz. 71 Dem Notar ist die Klauselerteilung untersagt, sofern er nach den §§ 16 Abs. 1 BNotO, 3 BeurkG einem Mitwirkungsverbot unterliegt.[182] Das Mitwirkungsverbot hat zur Folge, dass der Notar wegen der Befangenheit von seinem "Recht zur Selbstablehnung" (siehe § 4 BeurkG Rdn 3 ff.) Gebrauch machen muss. Infolge der Selbstablehnung ist er rechtlich verhindert (§§ 39, 45 BNo...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Recht zur Selbstablehnung wegen Befangenheit

Rz. 3 Ein ausreichender Grund, die Amtstätigkeit zu verweigern, liegt vor, wenn der Notar sich selbst für befangen hält (§ 16 Abs. 2 BNotO).[5] Der Notar darf danach seine Amtstätigkeit nicht nur dann verweigern, wenn er sich selbst befangen fühlt, sondern auch dann, wenn er den Eindruck gewinnt, ein Beteiligter könnte mit verständigen Gründen an seiner Unparteilichkeit zwei...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / M. Anwaltsnotar als Honorarkonsul

Rz. 112 Der Notar, der zugleich Honorarkonsul eines anderen Staates ist, hat sowohl im notariellen wie im konsularischen Tätigkeitsbereich Beurkundungszuständigkeiten. Als Konsularbeamter ist er nicht nur den Weisungen des Entsendestaates unterworfen. Er hat vielmehr auch die Interessen dieses Staates zu wahren. Bei seiner notariellen Tätigkeit ist er jedoch unabhängig und m...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Anwendungsbereich

Rz. 53 Nach Abs. 1 S. 1 Nrn. 1–3 ist dem Notar dienstrechtlich die Mitwirkung verboten, wenn die Amtshandlung eigene Angelegenheiten (Nr. 1), Angelegenheiten des Ehegatten oder seines Verlobten (Nr. 2), des Lebenspartners (Nr. 2a) oder eines nahen Verwandten i.S.v. Nr. 3 betrifft. Das Mitwirkungsverbot bezieht sich also insbesondere auf alle Amtshandlungen, die vermögensrech...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Der sachliche Geltungsbereich des § 3 BeurkG umfasst sämtliche Beurkundungstätigkeiten der Notare, also auch Unterschriftsbeglaubigungen und überhaupt die Beurkundung tatsächlicher Vorgänge. Die sachliche Geltung der Vorschrift für Unterschriftsbeglaubigungen nach § 40 BeurkG wird bestritten.[21] Indessen überzeugt es nicht, Unterschriftsbeglaubigungen generell vom An...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Zuständigkeit des Notars

Rz. 103 Der Notar kann die Vollstreckbarerklärung anstelle des Gerichts nur dann erteilen, wenn die Parteien dem zugestimmt haben. "Zustimmung" i.S.d. § 796c Abs. 1 ZPO heißt nicht nur, dass die Parteien in der Art einer Gerichtsstandsvereinbarung die Wahl zwischen dem zuständigen Gericht und einem zuständigen Notar treffen. Sie verschaffen dem Notar erst eine sachliche Zust...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Anwendungsbereich und Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Mitwirkungsverbote des Abs. 1 gelten für Zeugen und den zweiten Notar, die Mitwirkungsverbote des Abs. 2 nur für Zeugen. Ob der Zuziehung als zweiter Notar darüber hinaus Mitwirkungsverbote nach § 3 BeurkG entgegenstehen können, ist in der Literatur umstritten. Verbreitet wird die Anwendung des § 3 BeurkG, die zu einer deutlich weitergehenden Verhinderung der Zuzie...mehr

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Literaturverzeichnis

Abel, Ralf Bernd (Hrsg.), Datenschutz in Anwaltschaft, Notariat und Justiz, 2. Aufl. München 2003 Amann, Hermann/Brambring, Günter/Hertel, Christian, Vertragspraxis nach neuem Schuldrecht, Handbuch für Notare und Vertragsjuristen mit Gestaltungshinweisen und Formulierungsbeispielen, 2. Aufl. München 2002 (zit.: Ammann/Brambring/Hertel) Anders, Monika/Gehle, Burkhard, Kommentar...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 16 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Ablehnung Rechtspfleger [Rdn 248]

Rdn 249 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Allgemeines, Teil B Rdn 264. Rdn 250 1. Aufgrund der Vorschrift des § 10 RpflG, nach der für die Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers die für den Richter geltenden Vorschriften gem. § 22 ff. StPO entsprechend gelten, stellt sich die Frage, inwieweit der im Rahmen der Strafvolls...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 39 Beamte, Disziplinarverfahren, formelle Fragen [Rdn 475]

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Teil C: Vollzug / 49 Strafvollzug, Erwachsene, Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 522]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 18 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Allgemeines [Rdn 263]

Rdn 264 Literaturhinweise: Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft 2008, Rn 882 ff. Kamann, Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug, 2. Aufl. 2008, Rn 46 ff. Röttle/Wagner/Theurer, Strafvollstreckung, 9. Aufl. 2023, 2. Kap. Rn 1 ff. Rdn 265 1.a) Die Vollstreckung darf erst eingeleitet werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 19 Die Entscheidung ergeht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 FGO durch Beschluss. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, eine Beweisaufnahme jedoch nicht. Es ist jedoch gem. § 113 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 FGO rechtliches Gehör zu gewähren. An der Entscheidung wirken gem. § 108 Abs. 2 S. 3 FGO nur die Richter mit, die auch nach § 103 FGO an der zu berichtigenden Entscheidung mit...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.4 Ansprechpartner und Fallmanager (Abs. 3)

Rz. 39 Ein persönlicher Ansprechpartner verdeutlicht die individuelle Betreuung. Die Komplexität einer Grundsicherungsstelle – insbesondere in größeren Städten und Ballungsräumen – soll sich nicht zulasten des Eingliederungsprozesses auswirken. Es gilt, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und dem Betreuer aus der Behörde aufzubauen. Ein...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 1. Verfahren

Dass die Einschätzung des BGH zur Gewichtung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK durchaus anders gesehen werden kann und gesehen wird, zeigt eine jüngere Entscheidung des EuGH[42]. Der EuGH hat zwar die Bedeutung des Beschleunigungsgebots in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK herausgestellt, dessen Tragweite jedoch zugleich stark relativiert. Eine zentrale Frage des Verfahrens war die nach der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 31 Die zweite zentrale Voraussetzung zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung – neben der Außergewöhnlichkeit – ist die Zwangsläufigkeit der Belastung. Hierfür muss eine Zwangslage des Stpfl. aus rechtlichen, tatsächlichen oder auch sittlichen Gründen bestehen, aus der er sich nur durch Kostentragung entziehen kann.[1] Die Möglichkeit des Stpfl., die Kostentragung...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 2.1 Interessenkonflikte und Befangenheit

Persönliche Beziehungen am Arbeitsplatz können zu betrieblichen Interessenkonflikten führen, wenn sie die Objektivität und Sachlichkeit arbeitsbezogener Entscheidungen beeinträchtigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Arbeitnehmer an Entscheidungen beteiligt ist, die unmittelbare Auswirkungen auf eine ihm nahestehende Person haben, etwa im Hinblick auf Gehalt, Beförd...mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / 2. Der Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter

Der Erblasser kann einseitig im Testament „in gesetzlich statthafter Weise” ein Schiedsgericht einsetzen (§ 1066 ZPO) und dabei den Testamentsvollstrecker zum Schiedsrichter ernennen. Das ist aber selten zweckmäßig. Die entsprechende Anwendung der allgemeinen Vorschriften hat zur Folge, dass alle Regelungen aus §§ 1025–1065 ZPO, die durch die Übereinstimmung der Streitsteile...mehr

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zfs 04/2026, Besorgnis der Befangenheit bei vorgefasstem Urteil

StPO § 24 Leitsatz Befindet sich zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung jedenfalls ein Entwurf eines verurteilenden Urteils in der Akte, rechtfertigt dies die Besorgnis der Befangenheit. (Leitsatz der Redaktion) AG Lübben, Beschl. v. 16.6.2025 – 40 OWi 1389/24 1 Sachverhalt Der zuständige Richter am AG Lübben hat Richterin X wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. 2 Aus den Gründe...mehr

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zfs 04/2026, Besorgnis der ... / 1 Sachverhalt

Der zuständige Richter am AG Lübben hat Richterin X wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.mehr

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zfs 04/2026, Besorgnis der ... / 2 Aus den Gründen:

Die Richterin X war wegen der Besorgnis der Befangenheit gem. § 24 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG abzulehnen. 1. Aus der dienstlichen Stellungnahme und dem Vortrag der Verteidigung ergibt sich übereinstimmend, dass sich zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung am 15.5.2025 jedenfalls ein Entwurf eines verurteilenden Urteils in der Akte befand. 2. Dies rechtfertigt die Besorgnis der B...mehr

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zfs 04/2026, Besorgnis der ... / Leitsatz

Befindet sich zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung jedenfalls ein Entwurf eines verurteilenden Urteils in der Akte, rechtfertigt dies die Besorgnis der Befangenheit. (Leitsatz der Redaktion) AG Lübben, Beschl. v. 16.6.2025 – 40 OWi 1389/24mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 7.6 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.2.2026 – 20 WF 38/26

1. Die Ablehnung eines Terminsverlegungsgesuchs in einem familiengerichtlichen Verfahren, das auf eine beim Landtag anhängige Petition zu demselben Begehren gestützt wird, vermag die Besorgnis der Befangenheit des Richters nicht zu begründen. 2. Eine Entscheidung des Landtags über eine anhängige Petition, die denselben Gegenstand hat wie ein noch schwebendes Gerichtsverfahren...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 6.3 Schlüsselschritte im Sicherheitsgespräch

Für ein effektives Sicherheitsgespräch mit Fremdfirmenmitarbeitern lassen sich 10 Schlüsselschritte definieren: Verhalten von Menschen beobachten. Sich vorstellen und im Gespräch die Befangenheit abbauen. Menschen den Grund nennen, warum man sie anspricht. Nach der genaueren Tätigkeit und Auftragnehmererklärung/Auftragsbescheinigung fragen. Sicheres, richtiges Verhalten loben. Off...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 3 Literatur

Rz. 24 Bernzen, Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten des Landesjugendhilfeausschusses, ZfJ 1996, 17; David, Kompetenzkonflikte zwischen Jugendhilfeausschüssen und bezirklichen Verwaltungsorganen, DVBL 1994, 1112; Deutsches Institut für Jugend und Familie (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.3.2017, J 1.130/J 1.210 Ls – Weisungsrecht des Bürgermeisters gegenüber der Jugendamtsle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.6 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 11 Die Rechtsstellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kommunalverfassungsrecht, d. h. aus der Gemeindeordnung und dem Satzungsrecht der Gemeinde bzw. der Kreisordnung und dem Satzungsrecht des Kreises. Dabei dürfen allerdings die nachfolgend erläuterten Rechte des Jugendhilfeausschusses, die sich aus dem SGB VIII ...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.5 Zuständigkeit

Rz. 12 Über die Berichtigung entscheidet gemäß § 138 Satz 2 der Vorsitzende. Beim Sozialgericht, für das diese Vorschrift unmittelbar gilt, ist dies selbstverständlich, denn der Vorsitzende hat das Urteil auch allein verfasst. Für das LSG und BSG, für die § 138 nur über § 153 bzw. § 165 entsprechend gilt, wäre auch eine Berichtigung durch die 3 Berufsrichter denkbar. So weis...mehr

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Unterschätzt: das Protokoll / 5.1 Unparteiisch

Zunächst muss der Protokollführer unparteiisch sein. Sollte die Tagesordnung Punkte umfassen, die einzelne Mitglieder direkt betreffen, scheiden diese als Protokollführer aus. Auch wenn sie sich bemühen, unparteiisch zu bleiben, kann es später Ärger geben, wenn die fertige Aufzeichnung vorliegt und einzelne Mitglieder behaupten, hier seien Fakten nicht aufgenommen oder verfä...mehr

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Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 2.5 Verfahren und Abstimmung

Rz. 16 In der Rechtsverordnung nach Abs. 5 bestimmt die Landesregierung Näheres über die Geschäftsführung (zur Funktion der Geschäftsstelle einer Schiedsstelle vgl. Becker, SGb 2013 S. 664, 670 f.) das Verfahren, die Erhebung und die Höhe der Gebühren und die Verteilung der Kosten einer Schiedsstelle (Abs. 5 Nr. 5 bis 8). Die Vorschriften des SGB I und SGB X gelten grundsätz...mehr

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Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 2.7.2 Verlauf der Sitzung der Schiedsstelle

Rz. 17c Zu den Grundsätzen des Verfahrens (mündliche Verhandlung, Verhandlung nicht öffentlich, nur parteiöffentlich, eingeschränkter Untersuchungsgrundsatz) vgl. Komm. in § 126 Rz. 12 ff. Die Schiedsstelle kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn die Vertragsparteien auf eine mündliche Verhandlung verzichtet haben oder wenn sie in der Ladung darauf hingewiesen word...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Sachverständige

Rz. 703 [Autor/Stand] Sachverständiger ist, "wer kraft prozessualen Auftrags dem Gericht bei der Beurteilung des Sachverhalts dadurch hilft, dass er ihm aus seiner besonderen Sachkunde Erfahrungssätze übermittelt oder mithilfe seiner besonderen Sachkunde an ein vom Gericht dargebotenes oder an ein im Auftrag des Gerichts ermitteltes Tatsachenmaterial Schlussfolgerungen auf r...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abschließende Entscheidungen des Gerichts

Rz. 627 [Autor/Stand] Am Ende des Zwischenverfahrens muss das Gericht – ohne Beteiligung der Laienrichter – über das weitere Schicksal der Anklageschrift entscheiden. Es hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten: uneingeschränkte Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), Nichteröffnung (§ 204 StPO), modifizierte Eröffnung (§ 207 Abs. 2 StPO), Anordnung weiterer Beweiserhebungen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Die allgemeine Vertretungsbefugnis

Rz. 12 Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er hat folglich keine eigene Entscheidungsbefugnis, er ist kein Vertreter im Willen, sondern lediglich in der Erklärung. Nur im Rahmen von Beschlüssen des Betriebsrats kann und darf der Vorsitzende Erklärungen abgeben. Ein Verstoß hiergegen stellt eine schwerwie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Ausschlussgründe

Rn. 113 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer soll nicht nur gegenüber der zu prüfenden Gesellschaft, sondern auch gegenüber dem AP unbefangen und objektiv sein. Denn: Im Ergebnis wird aufgrund der Arbeit des Sonderprüfers auch die Tätigkeit des AP einer kritischen Würdigung unterzogen (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 59). Demnach kann nach § 258 Abs. 4 Satz 3 (1. Alternati...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Berichtspflicht

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit der Festlegung des § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG wurde auch die obligatorische mündliche Berichtspflicht des AP eingeführt. Demnach hat der AP nicht nur anwesend zu sein, sondern auch über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Da dem AR der schriftliche Prüfungsbericht bereits vorliegt, geht es hier in erster Linie um geziel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger (vgl. § 317 Abs. 4 AktG i. V. m. § 309 Abs. 4 AktG; Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 1: Informations- und Präventionszweck des Abhängigkeitsberichts) vorgesehene Berichterstattung des Vorstands einer abhängigen AG, KGaA bzw. SE (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschriften zum Abhängigkeitsberi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ausschlussgründe nach § 319 Abs. 2 bis 4, § 319b Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 der AP-VO i. V. m. § 316a Satz 2

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie der AP muss auch der Sonderprüfer von betreffender Gesellschaft unabhängig sein. Es darf auch keine Besorgnis der Befangenheit bestehen. § 258 Abs. 4 Satz 2 AktG verweist insoweit auf die Ausschlussgründe nach den §§ 319 Abs. 2 bis 4, 319b Abs. 1 sowie für PIE i. S. d. § 316a Satz 2 auf Art. 5 Abs. 1 der AP-VO, die i. R.d. Sonderprüfungs...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.7 Kontrolldichte gerichtlicher Nachprüfung des Schiedsstellenspruchs

Rz. 22 Die Schiedsstellensprüche werden von den Sozialgerichten nur eingeschränkt überprüft. Aufgabe der Schiedsstelle ist es, Kompromisse zwischen den Vertragsparteien auszuloten. Daher kommt der Schiedsstelle für ihre Bewertungen und Beurteilungen vor allem im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 123 ff. (Geeignetheit des Leistungserbringers, Wirtschaftlichkeit...mehr

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FF 01/2026, Rechtsprechung ... / 3.2 OLG Hamm, Beschl. v. 3.7.2025 – 4 WF 130/24

1. Eine Besorgnis der Befangenheit kann sich daraus ergeben, dass der Richter ungeachtet seiner Ablehnung und des daraus folgenden Tätigkeitsverbots gem. § 47 Abs. 1 ZPO gleichwohl im einstweiligen Anordnungsverfahren zu Lasten einer Partei eine weitreichende Entscheidung trifft. 2. … 3. Verstöße gegen die prozessuale Waffengleichheit und das Gleichbehandlungsgebot können die ...mehr

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AGS 01/2026, Streitwertbeme... / IV. Kein Abschlag

Entgegen der Auffassung der Beklagten ist hier auch nicht deshalb ein geringerer Gegenstandswert anzusetzen, weil sich das Ablehnungsersuchen nur auf einen Teil des Gesamtstreitwerts beziehen würde. Zwar hat der BGH in einer älteren Entscheidung die Auffassung vertreten, dass von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit des Streitwerts der Hauptsache eine Ausnahme zu machen sei, s...mehr

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AGS 01/2026, Streitwertbeme... / I. Sachverhalt

Der Beklagte hatte vor dem LG die Vorsitzende Richterin erfolglos wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die dagegen erhobene Beschwerde hat das KG zurückgewiesen (Beschl. v. 11.9.2025 – 2 W 26/25). Daraufhin haben die Kläger beantragt, den Streitwert des Beschwerdeverfahrens zum Zwecke der Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren festzusetzen.mehr

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AGS 01/2026, Streitwertbeme... / III. Festsetzung des Gegenstandswerts

Die Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit findet ihre Grundlage in § 23 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 2 RVG. Der Gegenstandswert ist mit dem Streitwert der Hauptsache identisch, der sich entsprechend den von den Klägern verfolgten Zahlungsansprüchen auf insgesamt 4.107.936,10 EUR beläuft. Nach mittlerweile ganz h.A. bestimmt sich der Gegenstandswert in Verfa...mehr

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zfs 01/2026, Keine Grundrec... / 1 Sachverhalt

Gegen den Beschwerdeführer erging ein Bußgeldbescheid wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls infolge nicht angepasster Geschwindigkeit. Nach Einspruch beantragte er, das Verfahren einzustellen und die Kosten einschließlich seiner notwendigen Auslagen der Landeskasse aufzuerlegen, und führte zur Begründung aus, er sei tatsächlich mit angepasster Geschwindigkeit gefahren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schiedsstelle / 1.2 Paritätische Besetzung

Die Schiedsstelle ist paritätisch mit Vertretern der Leistungsanbieter und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe besetzt. Die ausgewählten Vertreter der Träger der Einrichtungen sollen dabei die Vielfalt der Träger widerspiegeln. Vertreter, die an dem Konflikt beteiligt sind, dürfen wegen Befangenheit nicht an der Entscheidung der Schiedsstelle mitwirken.mehr