Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Parteivertretung (Nr 4).

Rn 27 Wg Sachnähe ist der Richter ausgeschlossen, der als Vertreter eine Partei in ders ›Sache‹ vertritt oder vertreten hat. Unter ›Sache‹ ist eine Identität des Streitgegenstands zu verstehen (BGH NJW-RR 17, 189; BAG NJW 13, 1180 [BAG 07.11.2012 - 7 AZR 646/10 (A)]; Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 11; St/J/Bork § 41 Rz 14; Wieczorek/Schütze/Gerken § 41 Rz 11; MüKoZPO/Stackma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 19 Zur Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage s Rn 2 f, vor §§ 578 ff Rn 3 sowie § 578 Rn 2 f. Soweit ein Rechtsstreit noch anhängig ist, sind Wiederaufnahmegründe dort zu erledigen. Tatsächliches Vorbringen zu Restitutionsgründen kann deshalb auch in der Revision in Abweichung von § 559 noch zu berücksichtigen sein (BGH NJW 00, 1871 [L]; MDR 04, 644; NJW-RR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Präsidium.

Rn 4 Das Präsidium gewährleistet durch seine Geschäftsverteilung die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Rspr dieses Gerichts (Kissel/Mayer § 21a Rz 8). Es ist damit der Garant der mangelfreien Organisation der Justizgewährungspflicht des Art 20 III GG (Kissel/Mayer § 21e Rz 6). Diese Aufgabe der Präsidiumsmitglieder als Repräsentanten aller Richter schließt es aus, dass das Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Güterichter.

Rn 7 Er ist ein für Güteversuche bestimmter und nicht entscheidungsbefugter Richter, der auch an einem anderen Gericht, sogar an einer anderen Gerichtsbarkeit (BTDrs 17/8058 S 21) tätig sein kann. Entscheidend ist lediglich die Eigenschaft als Güterichter, dessen Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan zu regeln sind (§ 21e Abs 1 S 1 GVG). Er ist gesetzlicher Richter gem § 16 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtspfleger.

Rn 3 Er unterfällt nicht der Norm. Gleichwohl finden über § 10 RPflG die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern auf ihn Anwendung, soweit er in dem ihm durch das RPflG zugewiesenen Aufgabenkreis tätig wird. Für die Ablehnung wg der Besorgnis der Befangenheit sind die gleichen Maßstäbe anzusetzen wie beim Richter (Zö/Vollkommer § 49 Rz 3; KG Rpfleger 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Dienstliches.

Rn 29 Das allgemeine dienstliche Verhalten des Richters bedarf ebf einer Handlung, die einen konkreten persönlichen oder sachlichen Bezug zu dem Streitstoff hat, um einen Ablehnungsgrund anzunehmen. Deswegen begründet die allgemeine (negative) Einschätzung eines Richters ein Misstrauen nicht (Musielak/Voit/Heinrich § 42 Rz 15), ebenso wenig der Vorwurf der fachlichen Unkennt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahren, Informations- und Teilnahmerechte der Parteien (Abs 5).

Rn 15 Weisungen und sonstige Erklärungen des Gerichts ggü dem SV zur Auftragserfüllung sind nicht zu unterscheiden. Erfasst ist jede Äußerung, die sich auf den Inhalt und die Ausführung des Begutachtungsauftrags bezieht (vgl St/J/Berger § 404a Rz 16). Solche können auch telefonisch erfolgen, was oft zweckmäßig und prozessökonomisch ist. Dann sollte ein entspr Aktenvermerk an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Materielle Verfahrensleitung und Dispositionsmaxime.

Rn 2 Im Ausgangspunkt obliegt es aufgrund der Dispositionsmaxime und des Beibringungsgrundsatzes den Parteien, den Prozess zu führen (grundlegend Tolani, Parteiherrschaft und Richtermacht 19). Sie müssen die Anträge formulieren, die relevanten Tatsachen vortragen, einschlägige Beweismittel benennen und ggf Einreden erheben. Das Gericht soll durch die materielle Prozessleitun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weisungen des Gläubigers an den GV.

Rn 11 An rechtlich zulässige und kostenneutrale Vorgaben des Gläubigers muss sich der GV halten, wenn sie aus dem Auftrag klar erkennbar sind (LG Augsburg DGVZ 95, 154). Das gilt zB für die Vollstreckung von Teil- oder Restbeträgen (s Rn 8), den Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung, deren Beschränkung auf bestimmte Sachen bei der Pfändung (Voraussetzung: keine berechti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Der Richter hat die Selbstanzeige mit Bekanntwerden des Grundes schriftlich unverzüglich zu den Sachakten zu nehmen und dem Richter des § 45 zuzuleiten (MüKoZPO/Stackmann § 48 Rz 6), spätestens vor der nächsten richterlichen Handlung. Da dem Richter die Gründe einer Selbstanzeige erst während des Verfahrens bekannt werden können, oder diese erst dann entstehen, ist zu ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorschüsse, Geltendmachung und Rechtsbehelfe.

Rn 7 Es gelten die §§ 2 ff JVEG (auch für den Erstattungsanspruch wegen zu viel gezahlter Vergütung). Die Festsetzung sowie die Rechtsbehelfe nach § 4 JVEG entsprechen denen bei der Zeugenentschädigung (§ 401) mit der Besonderheit des § 9 III JVEG. Der SV ist vorleistungspflichtig, hat gem § 3 JVEG aber einen Anspruch auf Vorschuss für erhebliche Aufwendungen und erbrachte T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sühneversuch (Abs 1).

Rn 2 In jeder Lage des Verfahrens, aber nicht vorgeschrieben in den Rechtsmittelinstanzen (§§ 525 S 2, 555 I 2). Das Gericht kann, ohne sich dem Vorwurf der Befangenheit auszusetzen, sogar in Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung mit den Parteien telefonisch in Verbindung setzen und Hinweise erteilen in dem Bestreben, eine gütliche Einigung herbeizuführen (Bremen NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren § 495a ZPO 1 Bagatellbeträge § 753 ZPO 9 Bagatellforderungen § 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert § 2 ZPO 6 Bankbürgschaft § 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit § 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht § 817 ZPO 14 Baugeldforderungen § 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek § 926 ZPO 10; § 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert § 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel § 100 ZPO 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtung.

Rn 8 Der Beschl ist sowohl bei Stattgabe als auch bei Zurückweisung des Antrags grds unanfechtbar (Abs 3 S 4). Mit einem Rechtsmittel gg das Urt kann die Tatbestandsberichtigung nicht erreicht werden, da die persönliche Erinnerung des Erstrichters maßgeblich ist (s aber zur Anfechtung des [gesamten] Urteils durch Revision soeben Rn 6). Der Berichtigungsbeschluss kann seiners...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mitwirkung der Eltern.

Rn 25 Die Verpflichtung der Eltern zur Mitwirkung an der Erstellung eines Gutachtens folgt aus § 27 I. Die Mitwirkung ist allerdings nicht erzwingbar (BGH FuR 10, 406). Verweigert ein Elternteil seine Mitwirkung an der Begutachtung, kann dies nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden. IRd gebotenen Sachverhaltsaufklärung ist das Gericht in solchen Fäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urkundsbeamter.

Rn 2 Die Vorschriften über die Ausschließung und die Ablehnung wg Besorgnis der Befangenheit sind entspr anzuwenden, auch § 47 (allgM). Das gg ihn gerichtete Gesuch darf der Urkundsbeamte aufnehmen, da die Wartepflicht erst eintritt, wenn das Gesuch in verkörperter Form dem Gericht vorliegt (MüKoZPO/Stackmann § 49 Rz 4; Zö/Vollkommer § 49 Rz 1). Es entscheidet gem § 45 der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt.

Rn 3 Da das Gesetz nur die Ablehnung einer ›Gerichtsperson‹ vorsieht, ist ein bestimmter Richter namentlich zu benennen. Davon kann nur abgesehen werden, wenn an der Person des Abgelehnten kein Zweifel besteht (Brandbg FamRZ 01, 290). Das Gesuch muss einen Grund, dh konkrete Tatsachen, keine Werturteile, substantiiert enthalten, aus denen sich nach der Ansicht des Ablehnende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erforderlichkeit.

Rn 4 Die Maßnahme ist erforderlich, wenn sie geeignet ist, den Sachvortrag der Parteien so weit aufzuklären, dass eine abschließende Entscheidung im Termin erfolgen kann. Das Gericht hat den Verhandlungsgrundsatz zu beachten (Naumbg OLGR 07, 2) und darf wegen der Neutralitätspflicht keine willkürliche Amtsaufklärung (BVerfG NJW 94, 1210 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]) ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weiteres Verfahren.

Rn 19 Die abgelehnte Gerichtsperson hat sich dienstlich zu äußern (§ 44 Abs 3 ZPO). Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem die abgelehnte Gerichtsperson angehört, ohne deren Mitwirkung (§ 45 Abs 1 ZPO). Bei der Ablehnung einer Gerichtsperson des AG entscheidet ein anderer Entscheidungsträger dieses Gerichts (§§ 45 Abs 2 S 1, 49 ZPO). Wird der Rechtspfleger ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Unabhängig von dem Ablehnungsrecht der Parteien kann ein Richter Vertrauen nur beanspruchen, wenn er selbst für zweifelsfreie Unparteilichkeit sorgt (MüKoZPO/Stackmann § 48 Rz 1). Die amtliche Überschrift ist irreführend. Ein Richter kann sich nicht selbst ablehnen, auch nicht gem § 45 II Hs 2. Dem steht seine Eigenschaft als gesetzlicher Richter entgegen, über die er s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 § 139 verpflichtet das Gericht, durch Fragen und Hinweise an die Parteien auf eine sachgerechte Prozessführung durch diese hinzuwirken. Die materielle Prozessleitung durch das Gericht (zur Abgrenzung von der formellen Prozessleitung s § 136 Rn 1 f) soll ein faires und effizientes Verfahren sicherstellen, das möglichst optimale Rahmenbedingungen zur gerechten und angemes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 und 2.

Rn 2 Der SV hat ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I 1 BGB) die Durchführbarkeit des Auftrags in Bezug auf seine Fachkunde und die Einhaltung der vom Gericht gesetzten Frist (s § 411 I) zu prüfen (S 1) und das Gericht wiederum unverzüglich zu informieren (S 2). Zum Vergütungsanspruch hierfür respektive dem Verlust desselben bei Pflichtverletzung s § 413 Rn 2, 4 f. Ebenso hat de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (2) 1Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf die Partei nicht zugelassen werden. 2Zur Glaubhaftmachung kann auf das Zeugnis des abgelehnten Richters Bezug genommen werden. (3) Der abgelehnte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Maßnahmen zu beschleunigten Verfahrensdurchführung bei begründeter Rüge, Abs 2 S 2.

Rn 26 Hält das Gericht die Rüge für begründet, weil die bisherige Verfahrensdauer, gemessen an den genannten Kriterien, unangemessen lang ist, hat es unverzüglich geeignete Maßnahmen zur vorrangigen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens zu ergreifen. Rn 27 Das Gesetz schreibt vor, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen ist (§ 155b II 2 Hs 2), was in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 8 Eine entgegen der Wartepflicht vorgenommen richterliche Handlung ist bei einer Ablehnung wg Befangenheit wirksam, aber fehlerhaft. Hierin kann indes ein neuer Ablehnungsgrund gesehen werden. Wird das Ablehnungsgesuch rkr zurückgewiesen, tritt Heilung ein (hM; aA Zö/Vollkommer § 47 Rz 5), ansonsten ist die Handlung zu wiederholen. Ist dies nicht möglich, leidet das Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt im Zusammenspiel mit §§ 45, 46 das Verfahren der Ablehnung gem § 42 (Musielak/Voit/Heinrich § 44 Rz 1). Sie enthält in Abs 1 und 2 besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen, in Abs 3 eine der Sachaufklärung dienende Mitwirkungsverpflichtung des abgelehnten Richters sowie in Abs 4 eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung, wenn die Sperre des § 43 üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ausschließungsgründe (§§ 406 I 1, 41).

Rn 9 Absolute Ablehnungsgründe ergeben sich aus einem besonderen Bezug des SV zur Sache, insb einer persönlichen Beziehung zu einer Partei. Gemäß § 406 I 2 rechtfertigt eine frühere Vernehmung als Zeuge (Vorinstanz, früheres Verfahren) abw von § 41 Nr 5 die Ablehnung nicht. IdR gibt eine frühere Beteiligung als SV ebenso wenig Anlass zu Zweifeln an dessen Unparteilichkeit (G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erkenntnisse aus anderen Verfahren.

Rn 8 Schriftstücke aus den Akten anderer Gerichte oder anderer Verfahren des gleichen Gerichts können grds im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden. Dies gilt zB für eine amtliche Auskunft (BVerwG NJW 86, 3221), ein Protokoll über eine Zeugenvernehmung (BGH NJW 00, 1420, 1421 [BGH 30.11.1999 - VI ZR 207/98]), ein Gutachten aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahren nach Zurückverweisung.

Rn 45 Nach der Zurückverweisung wird der Rechtsstreit in der 1. Instanz weiterverhandelt. Bei der weiteren Verhandlung in 1. Instanz handelt es sich nicht um den Beginn eines neuen, sondern um die Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens. Dieses dauert fort, soweit es nicht im Zurückverweisungsurteil aufgehoben ist (BGH MDR 19, 563 [BGH 27.02.2019 - VIII ZR 255/17]; NJW-RR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 4 Bei Leistungsstörungen sind die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften nicht anwendbar, da zwischen Gericht und SV eine öffentlich-rechtliche Beziehung besteht. Die Rspr wandte früher allg Rechtsgrundsätze, insb den Grundsatz von Treu und Glauben an (BGH NJW 76, 1154, 1155; 84, 870 [BGH 25.10.1983 - VI ZR 249/81]). Heute sind Wegfall und Beschränkung des Vergütungsanspruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abschließende Entscheidungen des Gerichts

Rz. 627 [Autor/Stand] Am Ende des Zwischenverfahrens muss das Gericht – ohne Beteiligung der Laienrichter – über das weitere Schicksal der Anklageschrift entscheiden. Es hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten: uneingeschränkte Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), Nichteröffnung (§ 204 StPO), modifizierte Eröffnung (§ 207 Abs. 2 StPO), Anordnung weiterer Beweiserhebungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entsprechend anwendbares Revisionsrecht (Abs 3).

Rn 4 Abs 3 erklärt einzelne Bestimmungen aus dem Revisionsrecht für entspr anwendbar. Mit dem Verweis auf § 546 wird der revisionsrechtliche Begriff der Verletzung des Rechts für das Rechtsbeschwerdeverfahren übernommen. § 547 enthält die absoluten Revisionsgründe, die im Rechtsbeschwerdeverfahren entspr gelten. Die Kausalität der Rechtsverletzung für die angefochtene Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsanwalts-/Vertretungszwang im selbstständigen Beweisverfahren.

Rn 13 Für das vor dem Landgericht selbstständige Beweisverfahren gilt überwiegend kein Vertretungszwang (Stuttg BauR 95, 135; Schlesw BauR 96, 590; Celle OLGR 02, 129; Nürnbg NJW 11, 1613). Weil § 486 IV bestimmt, dass der Antrag auf Einleitung einschl Ergänzungen u Berichtigungen auch zu Protokoll der Geschäftsstelle gebracht werden kann, greift nämlich § 78 III. Rechtsanwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 16 Kann eine sofortige Äußerung auf einen gerichtlichen Hinweis (§ 139 IV) nicht erwartet werden, darf die mündliche Verhandlung nicht ohne weiteres geschlossen werden. Damit die Partei hierauf reagieren kann, muss das Gericht die mündliche Verhandlung vertagen, ins schriftliche Verfahren übergehen oder gem § 139 V iVm § 296a einen Schriftsatznachlass gewähren (BGH NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe.

Rn 7 Prozesshandlungen der Hauptpartei genießen im Falle einer Divergenz ggü denen des Streithelfers Vorrang (Hs 2). Sachvortrag der Partei geht dem Sachvortrag des Nebenintervenienten vor (BAG DB 11, 2441 Rz 19). Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist unwirksam, wenn die vom Streithelfer unterstü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeiner Verfahrensgang.

Rn 4 Der Prozess wird ggü jedem einzelnen Streitgenossen durch individuelle Klagezustellung mit der Folge der Rechtshängigkeit in Gang gesetzt. Eine Klageerhebung im Wege einer eventuellen Streitgenossenschaft, also für den Fall, dass der Kl im Verfahren gg den vorrangig verklagten Streitgenossen unterliegt, ist unwirksam, weil sie an eine außerprozessuale Bedingung, nämlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Infolge eines Verfahrensmangels nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 2).

Rn 14 Erforderlich ist, dass die Partei (auch) aufgrund eines gerichtlich verursachten Verfahrensfehlers davon abgesehen hat, Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Von Bedeutung sind dabei insb Verstöße gg die materielle Prozessleitungspflicht (§ 139; BGHZ 158, 295), sei es, dass rechtlich unzutreffende Hinweise erteilt wurden, sei es, dass (aus der Sicht des Erstge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Übersicht.

Rn 1 Im Grundsatz sind anwendbar die allgemeinen Vorschriften der §§ 355–370. Ergibt sich im selbstständigen Beweisverfahren ein Hindernis der Beweisaufnahme, greift betr das Hauptsacheverfahren indes nicht § 356, insoweit kann nämlich keine Verzögerung der Hauptsacheentscheidung eintreten; vielmehr kann das Beweismittel in der Hauptverhandlung erneut gebracht werden. Für de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verletzungen des Art 103 I GG.

Rn 6 Die Gehörsverletzung bestimmt sich nach denselben Maßstäben wie der verfassungsrechtliche Begriff des Art 103 I GG, der sich nach hM in einem Mindestschutz erschöpft und nicht etwa Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit von Entscheidungen einbezieht (BGH WRP 08, 956 f [BGH 13.12.2007 - I ZR 47/06] Rz 5; BGH, I ZR 112/17, BeckRS 19, 2252 Rz 4; BFH NJW 06, 861; Musielak/Mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Wirkung der Bestellung – Rechtsstellung des Verfahrensbeistands, Abs 3.

Rn 14 Mit der Bestellung wird der Verfahrensbeistand als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen, Abs 3 S 1; die Regelung entspricht § 274 II und § 315 II. Er erhält alle mit seiner förmlichen Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten (zur Kostentragungspflicht vgl aber Abs 8). Er hat insb das Recht zur Akteneinsicht (§ 13), ihm sind alle Schriftsätze, Stellungnahmen usw m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.6.1 Bildung

Die Betriebliche Kommission muss paritätisch besetzt werden. § 18 Abs. 7 Satz 1 TVöD-VKA bestimmt, dass die Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat aus dem Betrieb benannt werden. Es muss sich um Beschäftigte handeln, die dem Betrieb/der Verwaltung zugehörig sind. Sie müssen also nicht zwingend in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Auf Arbei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Besorgnis der Befangenheit – Generalklausel

Rz. 51 [Autor/Zitation] Nach § 319 Abs. 2 sind WP und vBP als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn Gründe, insbes. Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorliegen, nach denen die Besorgnis der Befangenheit besteht. Diese (prinzipienorientierte) Generalklausel wurde durch das BilReG in die Unabhängigkeitsnorm des § 319 aufgenommen und enthält durch di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besorgnis der Befangenheit gem. § 319 Abs. 2

Rz. 368 [Autor/Zitation] Der Begriff "Besorgnis der Befangenheit" entstammt ursprünglich den prozessualen Vorschriften (§ 24 StPO; § 42 ZPO; vgl. Rz. 370). In § 319 Abs. 2 entspricht er inhaltlich der berufsrechtlichen Vorschrift des § 49 WPO, so dass zur Auslegung des handelsrechtlichen Begriffs auf die hierzu entwickelten berufsrechtlichen Grundsätze zurückgegriffen werden ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausschluss aufgrund einer Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

1. Besorgnis der Befangenheit – Generalklausel Rz. 51 [Autor/Zitation] Nach § 319 Abs. 2 sind WP und vBP als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn Gründe, insbes. Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorliegen, nach denen die Besorgnis der Befangenheit besteht. Diese (prinzipienorientierte) Generalklausel wurde durch das BilReG in die Unabhängigkeitsn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fallgruppen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Berufssatzung konkretisiert die Fallgruppen der Besorgnis der Befangenheit noch weitergehend, als es durch die Kategorisierung in § 319 Abs. 2 (geschäftliche, finanzielle oder persönliche Beziehungen) erfolgt. Nach § 29 Abs. 2 BS WP/vBP kann die Unbefangenheit insbes. durch Eigeninteressen, Selbstprüfung, Interessenvertretung, persönliche Vertrauth...mehr