Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Übernahme bestimmter Funktionen im zu prüfenden Unternehmen (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rn. 26 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Als mögliche Funktionen eines Netzwerkmitglieds in der zu prüfenden KapG, die zum Ausschluss des AP führen können, gelten Positionen als gesetzlicher Vertreter, Mitglied des AR oder AN. Ein Ausschlussgrund liegt auch vor, wenn eine dieser Funktionen durch das Netzwerkmitglied bei einem UN übernommen wurde, das mit der betreffenden KapG verbunden ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Vorliegen wesentlicher finanzieller Interessen (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rn. 25 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Hat ein Mitglied des Netzwerks wesentliche finanzielle Interessen an dem zu prüfenden UN, so ist als Konsequenz der Prüfer von dieser AP ausgeschlossen. Als wesentliche finanzielle Interessen i. d. S. gelten (vgl. ausführlich zu den einzelnen Indikatoren HdR-E, HGB § 319, Rn. 68ff.) Anteile an der zu prüfenden KapG, andere nicht nur unwesentlic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Tatbestandsmäßige Erfüllung durch Wirtschafts- oder Buchprüfungsgesellschaften (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 4)

Rn. 29 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit dieser Regelung wird die Erfüllung der genannten Ausschlussgründe von einem Netzwerkmitglied in Form einer natürlichen Person losgelöst und auf eine Gesellschaft, die als juristische Person Teil des Netzwerks ist, übertragen. Demnach ist eine Prüfungsgesellschaft von einer Prüfung ausgeschlossen, wenn die zum Netzwerk gehörende Gesellschaf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Tatbestandsmäßige Erfüllung durch Ehegatten oder Lebenspartner (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 2)

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Durch den Verweis des § 319b auf § 319 Abs. 3 Satz 2 stellt der Gesetzgeber klar, dass der Ausschluss eines Prüfers aufgrund seiner Netzwerkzugehörigkeit auch dann zum Tragen kommt, wenn der jeweilige Ausschlussgrund – während der Prüfung – zwar nicht von dem Netzwerkmitglied selbst, aber von seinem Ehegatten oder Lebenspartner erfüllt wird. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Unwiderlegbare Ausschlussgründe

Rn. 18 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Unabhängig von den o. g. (vgl. HdR-E, HGB § 319b, Rn. 17) Ausschlusstatbeständen, die im geschilderten Ausnahmefall trotzdem zulässig sind, normiert § 319b darüber hinaus in einem Verweis auf § 319 Fälle, in denen der Gesetzgeber eine solche Entlastungsmöglichkeit für ein Netzwerkmitglied explizit verwehrt und somit unwiderlegbar vom Vorliege...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Reichweite der Norm

Rn. 10 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Hinsichtlich der in § 319b enthaltenen Verweise ist allerdings festzuhalten, dass diese in sich nicht stimmig sind. So gilt der Gesetzesverweisung in § 319b Abs. 1 Satz 2 auf § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 folgend die Ausübung bestimmter über die AP hinausgehender Tätigkeiten durch den Netzwerkpartner – wie die Mitwirkung bei der Führung der Büche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Widerlegbare Ausschlussgründe

Rn. 17 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 319b zufolge erfüllt ein AP mit Blick auf das Netzwerk die Ausschlusstatbestände im Einzelnen dann, wenn zwischen einem Mitglied seines Netzwerks und der zu prüfenden Gesellschaft einer oder mehrere der folgenden Tatbestände als erfüllt anzusehen sind (vgl. auch HdR-E, HGB § 319b, Rn. 5; überdies Bonner HGB-Komm. (2022), § 319b, Rn. 51ff.; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Bestimmte über die Abschlussprüfung hinausgehende Tätigkeiten (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3)

Rn. 30 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Ausschlussgründe, bei denen der Gesetzgeber unwiderlegbar das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit vermutet (vgl. HdR-E, HGB § 319b, Rn. 18), ergeben sich durch den Verweis auf § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3. Dort werden vier verschiedene Tätigkeiten aufgezählt, bei deren Durchführung durch ein Mitglied des Netzwerks von einer Verletzung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Besondere Dokumentationserfordernisse

Rn. 35 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach § 319b Abs. 1 Satz 1 besteht für die dort genannten, durch einen Netzwerkpartner erfüllten Ausschlussgründe die Möglichkeit, zu erklären, dass das Netzwerkmitglied trotz der ausgeübten Tätigkeiten keinen Einfluss auf das Ergebnis der AP nehmen kann bzw. konnte (sog. Escape-Klausel). Zu diesen nicht unwiderlegbar vorliegenden Ausschlussgr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 319b

Rn. 37 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 319b sind mit denen bei Verstößen gegen § 319 vergleichbar, zumal mit § 319b Teile der in diesem Paragrafen normierten Unabhängigkeitsanforderungen auf das Netzwerk eines AP bzw. einer Prüfungsgesellschaft übertragen werden. Durch die Regelung in § 243 Abs. 3 AktG und § 249 Abs. 1 AktG i. V. m. § 318 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die GmbH zeichnet sich gegenüber einer AG, KGaA bzw. SE dadurch aus, dass das Recht der GmbH in einigen Teilen dispositiv ist. So kann die Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden (vgl. § 45 Abs. 1 GmbHG). Diese sog. Satzungsautonomie einer GmbH erlaub...mehr

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B / 1 Befangenheit, Ablehnung [Rdn 644]

Rdn 645 Besteht die Besorgnis der "Befangenheit" des Richters, kommt seine Ablehnung nach § 24 in Betracht. Die damit zusammenhängenden Fragen sind dargestellt beim Ablehnungsrecht. Siehe auch: → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 8 m.w.N.; → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 82, m.w.N.; → Ablehnungsverfahren, Teil A Rdn 129; → Ablehnungsz...mehr

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A / 8 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines [Rdn 82]

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A / 12 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 118]

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IX. Selbstablehnung wegen Befangenheit

Rz. 124 Liegt weder ein Mitwirkungsverbot nach § 3 BeurkG, noch ein Ausschließungsgrund nach §§ 6 oder 7 BeurkG vor, soll der Notar eine Beurkundung dennoch ablehnen, wenn er sich für befangen hält (§ 16 Abs. 2 BNotO). Liegen nachvollziehbare Befangenheitsbefürchtungen des Notars vor, so ist die Unterlassung der Beurkundung eine Amtspflicht und ein Grund, der genügt, um nich...mehr

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A / 11 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 98]

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§ 36 Hauptverhandlung / I. Befangenheit

Rz. 21 Die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit ist nicht immer, aber oft mit einer unnötigen emotionalen Komponente belastet. Dennoch darf der Verteidiger unangemessenes Verhalten nicht zum Nachteil des Betroffenen hinnehmen, nur um sich dadurch einen günstigeren Verfahrensgang zu erhoffen. Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 36.11: Befang...mehr

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A / 10 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten des Ablehnenden [Rdn 94]

Rdn 95 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 9, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 83. Rdn 96 1. Aus seinem eigenen Verhalten kann der Ablehnende grds. keinen Ablehnungsgrund herleiten. Er hätte es sonst in der Hand, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen und die Besetzung der Richterbank ...mehr

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A / 9 Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 87]

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A / 2 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 8]

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A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

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A / 3 Ablehnung eines Sachverständigen

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A / 13 Ablehnungsverfahren [Rdn 129]

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A / 4 Ablehnung eines Staatsanwalts [Rdn 43]

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E / 19 Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 1889]

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A / 5 Ablehnungsantrag [Rdn 53]

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A / 43 Ausschluss eines Richters [Rdn 559]

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A / 15 Ablehnungszeitpunkt [Rdn 173]

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / III. Ablehnung des Sachverständigen

Rz. 112 Sollte es im Einzelfall so weit kommen, dass ein Sachverständiger von einer der Parteien abgelehnt werden soll, so richten sich die Voraussetzungen hierfür gem. § 406 Abs. 1 ZPO nach den Anforderungen, welche auch für die Ablehnung eines Richters gelten. Zu unterscheiden ist damit zwischen den absoluten Ablehnungsgründen und der Ablehnung des Sachverständigen wegen d...mehr

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A / 7 Ablehnung, Selbstablehnung [Rdn 76]

Rdn 77 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 9. Rdn 78 1. Nach § 30 kann ein Richter Umstände, aus denen sich Ausschließungsgründe nach §§ 22, 23 oder Befangenheitsgründe nach § 24 ergeben können (→ Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 82; → Ausschluss eines Richters, Teil A Rdn 559), selbst anzeigen. Es ent...mehr

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A / 26 Abtrennung von Verfahren [Rdn 344]

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P / 4 Pflichtverteidiger, Entpflichtung während laufender Hauptverhandlung [Rdn 2491]

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A / 16 Ablehnung von Schöffen [Rdn 188]

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A / 18 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 198]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 199 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr

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P / 6 Plädoyer des Verteidigers [Rdn 2526]

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A / 17 Ablehnung von Urkundsbeamten [Rdn 195]

Rdn 196 Nach § 31 Abs. 1 gelten für Urkundsbeamte (der Geschäftsstelle) und andere als Protokollführer zugezogene Personen die §§ 22 ff. entsprechend. Die Ablehnung wegen Befangenheit dürfte in der Praxis allerdings keine große Rolle spielen. Rdn 197 Ist der Urkundsbeamte aus dem Verfahren (wegen Befangenheit) ausgeschieden, braucht die HV nicht wiederholt zu werden, da der U...mehr

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T / 5 Terminsbestimmung/Terminsverlegung [Rdn 3159]

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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U / 7 Urteilsbegründung [Rdn 3302]

Rdn 3303 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Urteilsverkündung, Teil U Rdn 3315. Rdn 3304 1. Nach § 268 Abs. 2 S. 1 wird das Urteil durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe verkündet (zur Verlesung eines "Vorworts" als ersten Teil der mündlichen Urteilsbegründung, das zugleich auch im Internet eingestellt wird, Thielmann StV 2009, 607). Der wesentli...mehr

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§ 35 Vorverfahren / M. Terminsverlegung

Rz. 137 Ein klassisches Streitfeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Terminierung des Gerichts sowie die Möglichkeit, eine Verlegung des Hauptverhandlungstermins zu erreichen. Aus dem Grundsatz der gerichtlichen Terminshoheit nach § 213 StPO resultiert eine Einschränkung der Überprüfbarkeit der Terminsverfügung dahingehend, dass lediglich die Einhaltung der rechtliche...mehr

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A / 6 Ablehnungsberechtigter [Rdn 71]

Rdn 72 1.a) Das Ablehnungsrecht steht nach § 24 Abs. 3 S. 1 dem Angeklagten, der StA (BGH, Urt. v. 25.10.2023 – 2 StR 195/23, NJW 2024, 846 [BGHSt]) und dem Privatkläger zu. Rdn 73 b) Ablehnungsberechtigt sind außerdem im Rahmen ihrer Beteiligung:mehr

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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Z / 9 Zeuge, sachverständiger Zeuge [Rdn 4243]

Rdn 4244 1.a) Bei der Vernehmung sachkundiger Personen ist wegen der Art und Weise der Belehrung und der Möglichkeit der → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 15, wegen Befangenheit, die es bei einem Zeugen nicht gibt, zu unterscheiden zwischen SV und sachverständigen Zeugen, die wie Zeugen zu behandeln sind (§ 85). Rdn 4245 b) Für die Abgrenzung gilt (a. BGHSt 20, 2...mehr

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V / 43 Verteidiger, Tragen der Robe/Krawatte [Rdn 3865]

Rdn 3866 Literaturhinweise: Beulke, Kleider machen Strafverteidiger!? – oder: sitzungspolizeiliche Maßnahmen und die Mär vom "T-Shirt-Verteidiger", in: Festschrift für Rainer Hamm, 2008, S. 21 Eylmann, Satzungsversammlung soll Robenstreit beenden, AnwBl. 1996, 190 Kirch-Heim, Die Störung der Hauptverhandlung durch in §§ 177, 178 GVG nicht genannte, an der Hauptverhandlung bete...mehr

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R / 23 Rügeverlust [Rdn 2953]

Rdn 2954 Literaturhinweise: Dahs, Das Schweigen des Verteidigers zu tatrichterlichen Verfahrensfehlern und die Revision, NStZ 2007, 241 Nagel, Die Ohnmacht der Verteidigung vor der Macht der Richter? Ein Beitrag zur Diskussion um Verteidigerpflichten und Rügepräklusionen, StraFo 2013, 221 Schlüchter, Wider die Verwirkung von Verfahrensrügen im Strafprozeß, in: Gedächtnisschrif...mehr

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A / 1 Ablehnung/Auswechslung eines Dolmetschers [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Jung, Praxiswissen Strafverteidigung von Ausländern, 2009 Rueber-Unkelbach, Ablehnung von Sachverständigen und Dolmetschern in der Praxis, in: Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff, 2020, S. 95 s.a. die Hinw. bei → Zuziehung eines Dolmetschers, Teil Z Rdn 4429. Rdn 3 1.a) Auf die Ablehnung eines Dolmetschers[1] sind nach § 191 GVG die Vorsch...mehr

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A / 29 Akteneinsicht für Schöffen [Rdn 392]

Rdn 393 Literaturhinweise: Atzler, Das Recht der ehrenamtlichen Richter, die Verfahrensakten einzusehen, DRiZ 1991, 207 Dehn, Zur Besetzung des Gerichts bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung, NStZ 1997, 607 Ellenbogen, Das Akteneinsichtsrecht der Schöffen, DRiZ 2010, 136 Nowak, Das Recht der Schöffen auf Akteneinsicht für die Dauer der Hauptverhandlung, JR 2006,...mehr

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P / 1 Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2451]

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S / 7 Strafbefehlsverfahren [Rdn 3070]

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V / 17 Verlesung von Behördengutachten [Rdn 3558]

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