Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

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A / 8 Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

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E / 24 Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 2420]

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A / 62 Ausschluss eines Richters [Rdn 824]

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A / 2 Ablehnung eines Sachverständigen [Rdn 7]

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P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

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A / 9 Ablehnungszeitpunkt [Rdn 100]

Rdn 101 Literaturhinweise: Burhoff, Die Änderungen im Ablehnungsrecht (§§ 25, 26, 29 StPO) durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019, StRR 6/2020, 6 = VRR 2/2020, 4 Meyer-Mews, Der Befangenheitsantrag nach erfolgloser Gegenvorstellung, StraFo 2000, 369 Kettler, Befangenheitsrecht – Grundlagen und praktische Anwendung für Strafverteidiger, StV-S 20...mehr

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A / 10 Ablösung/Ablehnung eines (befangenen) Staatsanwalts [Rdn 111]

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A / 12 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 125]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 126 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung: Zur Notwendigkeit gerichtliche Kommentierung von ...mehr

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A / 18 Absprachen/Verständigung, Zustandekommen [Rdn 204]

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K / 9 Kontakte des Verteidigers zur Presse [Rdn 2988]

Rdn 2989 Literaturhinweise: Bremer, Wie der Umgang mit schönen Frauen? Justiz und Fernsehen, in: Festschrift für Christian Richter II, 2006, S. 77 Britz, TV-Berichterstattung und Unschuldsvermutung, jM 2017, 257 Eisenberg, Überblick zur Verteidigung gegenüber Presse- und Medienberichterstattung, StraFo 2006, 15 Fehn/Horst, Behördliche Pressearbeit bei strafprozessualen Maßnahme...mehr

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A / 39 Akteneinsicht, Rechtsmittel bei Ablehnung [Rdn 465]

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A / 16 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 158]

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P / 19 Pflichtverteidiger, Verfahren der Beiordnung [Rdn 3794]

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E / 22 Eröffnungsbeschluss [Rdn 2387]

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P / 15 Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3715]

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P / 16 Pflichtverteidiger, Rechtsmittel [Rdn 3740]

Rdn 3741 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3419. Rdn 3742 1.a) Die gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung/Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers sind seit dem Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung nicht mehr mit der "einfachen", sondern mit der → sofortigen Beschwerde , Teil S Rdn 4289...mehr

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G / 2 Gegenvorstellung [Rdn 2521]

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T / 14 Terminsanberaumung/Nichtterminierung [Rdn 4586]

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K / 14 Körperliche Untersuchungen von anderen Personen [Rdn 3037]

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A / 47 Anklageschrift [Rdn 574]

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E / 20 Erklärungsfrist zur Anklageschrift [Rdn 2365]

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E / 23 Eröffnungsverfahren [Rdn 2411]

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T / 15 Terminsverlegung [Rdn 4597]

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H / 3 Haftprüfung durch das OLG, Beschleunigungsgrundsatz [Rdn 2630]

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V / 51 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 5443]

Rdn 5444 Literaturhinweise: Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 ders., Hauptverhandlungen in Zeiten von Sars-CoV-2/COVID-19, NStZ 2020, 313 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahrens, StV 2023, 340 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren – Mi...mehr

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M / 8 Mündliche Haftprüfung [Rdn 3229]

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 3. Muster: Gehörsrüge nach § 321a ZPO gegen Beschluss nach § 769 ZPO

Rz. 570 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.15: Gehörsrüge nach § 321a ZPO gegen Beschluss nach § 769 ZPO An das in _________________________ Rügeschrift In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldner und Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Gläub...mehr

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Ungarn / c) Vorbereitung der Nachlassverhandlung

Rz. 267 Der Notar prüft das Nachlassverzeichnis innerhalb von 15 Tagen nach Eingang. Folgende Handlungsmöglichkeiten[236] können sich für den Notar aufgrund der Prüfung ergeben:mehr

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U / 3 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 4649]

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / aa) Einleitung

Rz. 221 Wer die frühere Rechtsprechung zu Inkassokosten verfolgte, konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ein Glaubenskrieg um die Berechtigung dieses Dienstleistungssektors geführt wird, nicht aber eine an den einschlägigen Rechtsgrundlagen und den hierzu entwickelten Rechtsprinzipien orientierte Rechtsprüfung stattfindet, inwieweit die Inkassokosten erstattung...mehr

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E / 16 Entbindung eines Sachverständigen [Rdn 2307]

Rdn 2308 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 8, und bei → Sachverständigenbeweis, Teil S Rdn 4237. Rdn 2309 1. Im EV kann der Verteidiger einen SV grds. nicht gem. § 74 ablehnen. Diese Möglichkeit besteht erst, wenn mit → Erhebung der Anklage, Teil E Rdn 2333, das Verfahren gerichtlich anhängig geworden ist (→ Ablehnung eines Sac...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / Literaturtipps

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Unheilbare Zuschlagsversagungsgründe

Rz. 386 Eine Zuschlagsversagung hat ohne Heilungsmöglichkeit nach §§ 84 Abs. 1, 83 Nr. 6, 7, 8 ZVG zu erfolgen,mehr

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A / 44 Akteneinsicht, Zeitpunkt [Rdn 553]

Rdn 554 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 225. Rdn 555 1. Da die AE eine der wichtigsten Waffen der Verteidigung im EV ist, muss der Verteidiger darauf achten, dass ihm so früh wie möglich AE gewährt wird. ☆ Es gilt der Grundsatz: Je früher, desto besser (dazu BVerfG NJW 1983, 1043).Je früher, desto besser (dazu BVerfG NJW 1983, 1043...mehr

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V / 53 Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5479]

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S / 11 Strafbefehlsverfahren [Rdn 4382]

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S / 2 Sachverständigengutachten [Rdn 4263]

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5640]

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.2 Mittel zur Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 719 Das insoweit entsprechend anzuwendende Aktiengesetz hat dem Aufsichtsrat die Aufgabe des Kontrollorgans zugewiesen und ihm dafür folgende konkrete Mittel zur Verfügung gestellt, um seiner Überwachungsfunktion nachzukommen: Rz. 720 Berichterstattung der Geschäftsführung Der Aufsichtsrat kann von der Geschäftsführung jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegenheiten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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§ 3 Prozessrecht / e) Bindungswirkung des Beschlusses

Rz. 468 Die Entscheidung des Gerichts ersetzt die Einigung der Betriebsparteien zur Person des Einigungsstellenvorsitzenden bzw. zur Anzahl der Beisitzer.[1097] Auch wenn eine einseitige Ablehnung des gerichtlich bestellten Einigungsstellenvorsitzenden oder der gerichtlich festgelegten Anzahl der Beisitzer nicht möglich ist,[1098] bleibt es den Parteien unbenommen, einverstä...mehr

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zfs 12/2024, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte in dem vor dem LG Hamburg geführten Rechtsstreit den gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das LG hat den Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen zurückgewiesen. Hiergegen legte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin sofortige Beschwerde ein, die er vor dem OLG Hamburg schriftsätzlich begründete. Hieraufhin ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 47 Abstimmung

Literatur: Abramenko Rechtliches Gehör vor dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH, GmbHR 2001, 501; ders. Die Nachholung der Beschlussfeststellung außerhalb der Gesellschafterversammlung, GmbHR 2003, 1471; Bacher Das Stimmverbot bei Beteiligungsverhältnissen bei Befangenheit eines Geschäftsführers analog § 47 Abs. 4 GmbHG, GmbHR 2002, 143; ders. Darlegungs- und Bew...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Gegenstand und Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

Rz. 220 Die sofortige Beschwerde ist ein echtes Rechtsmittel, für das § 78 S. 1 ArbGG die Vorschriften der §§ 567–577 ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren für anwendbar erklärt. Danach ist gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder ihrer Vorsitzenden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde eröffnet. Über die Beschwerde entscheidet ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1526 Die Verjährung begründet für den Schuldner das Recht, die geschuldete Leistung nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums dauerhaft zu verweigern.[3596] Zweck der Verjährungsvorschriften ist es dabei, den Rechtsfrieden und die Sicherheit des Rechtsverkehrs durch einen angemessenen Ausgleich von Gläubiger- und Schuldnerinteressen zu fördern.[3597] Der Gläubiger soll die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Besorgnis der Befangenheit (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 2)

Rn. 22 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 319 Abs. 2 sind AP insbesondere dann von der Tätigkeit bei einer AP ausgeschlossen, wenn Gründe vorliegen, aus denen die Besorgnis der Befangenheit erwächst und die Möglichkeit besteht, dass der Prüfer nicht mehr unbefangen arbeiten kann. § 319b Abs. 1 Satz 1 regelt durch den darin enthaltenen Verweis, dass ein AP auch dann von der Pr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besorgnis der Befangenheit

Rn. 100 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der in § 318 Abs. 3 Satz 1 verwandte Begriff der Besorgnis der Befangenheit findet sich ebenfalls in § 49 WPO. Er wird zudem in der BS WP/vBP konkretisiert. In § 29 Abs. 3 Satz 1 BS WP/vBP heißt es: "Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn Umstände im Sinne von Abs. 2 Satz 2 gegeben sind, die aus Sicht eines verständigen Dritten geeignet ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Entsprechende Anwendung auf den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses (§ 319b Abs. 2)

Rn. 32 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber legt die entsprechende Anwendung von § 319b Abs. 1 auf den AP des KA in § 319b Abs. 2 fest. Dies bedeutet, dass auch der AP eines KA von der KA-Prüfung ausgeschlossen ist, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen der in § 319b Abs. 1 genannten Ausschlussgründe erfüllt. Auch hier gilt die Differenzierung danach, ob widerlegbar ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beurteilung der Einflussnahme

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bezüglich der möglichen Ausschlussgründe im Netzwerk ist danach zu differenzieren, ob die Vermutung der Besorgnis der Befangenheit widerlegbar (vgl. HdR-E, HGB § 319b, Rn. 17) oder unwiderlegbar (vgl. HdR-E, HGB § 319b, Rn. 18ff.) angenommen wird (vgl. BilR-Komm. (2024), § 319b HGB, Rn. 2). Maßstab für diese Frage sind regelmäßig Art und Inte...mehr