Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

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zfs 02/2021, Befangenheitsa... / 2 Aus den Gründen:

"…" [3] II. Die statthafte (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO) und auch im Übrigen zulässige (§ 575 ZPO) Rechtsbeschwerde ist begründet. [4] 1. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [5] Ein Ablehnungsgrund liege nicht vor. Es bestehe kein – auch nur mittelbares – Eigeninteresse des Richters am Ausgang des hiesigen Rechtsstreits. Der Gedank...mehr

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zfs 02/2021, Befangenheitsa... / Leitsatz

1. Eine Ablehnung wegen Befangenheit gem. § 42 Abs. 2 ZPO kann begründet sein, wenn ein Richter in einem Verfahren zwar nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei geltend macht (BGH NJW 2020, 1680 = MDR 2020, 303 Rn 10). 2. Entsprechendes gilt, wenn der Richter Ansprüche gegen die Partei bislan...mehr

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FF 02/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 25.11.2020 – XII ZB 256/20 a) Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb – ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzendenKenntnisstand – nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte. Das gilt auch...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Bindungswirkung des Beschlusses

Rz. 470 Die Entscheidung des Gerichts ersetzt die Einigung der Betriebsparteien zur Person des Einigungsstellenvorsitzenden bzw. zur Anzahl der Beisitzer.[1062] Auch wenn eine einseitige Ablehnung des gerichtlich bestellten Einigungsstellenvorsitzenden oder der gerichtlich festgelegten Anzahl der Beisitzer nicht möglich ist,[1063] bleibt es den Parteien unbenommen, einverstä...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1474 Die Verjährung begründet für den Schuldner das Recht, die geschuldete Leistung nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums dauerhaft zu verweigern.[3310] Zweck der Verjährungsvorschriften ist es dabei, den Rechtsfrieden und die Sicherheit des Rechtsverkehrs durch einen angemessenen Ausgleich von Gläubiger- und Schuldnerinteressen zu fördern.[3311] Der Gläubiger soll die ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Gegenstand und Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

Rz. 220 Die sofortige Beschwerde ist ein echtes Rechtsmittel, für das § 78 S. 1 ArbGG die Vorschriften der §§ 567–577 ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren für anwendbar erklärt. Danach ist gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder ihrer Vorsitzenden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde eröffnet. Über die Beschwerde entscheidet ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 692 Der Betriebsrat hat drei Möglichkeiten, dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer geplanten personellen Maßnahme zu begegnen: Er stimmt ausdrücklich zu; er antwortet nicht in der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, dann wird seine Zustimmung fingiert; oder er widerspricht der geplanten Maßnahme. Handelt es sich um eine Einstellung und Eingruppierung oder ei...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / c) Begleitung durch einen Beistand

Ein Elternteil kann zu einem Gespräch mit dem Sachverständigen zu seiner Unterstützung immer einen Beistand teilnehmen lassen.[20] Nicht immer ist der Beistand eine Person, die der psychischen Unterstützung des betroffenen Elternteils dient, sondern er kann einer Organisation angehören, die zum Ziel hat, das Gespräch mit dem Sachverständigen zu stören oder Anlässe zu finden,...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / b) Beleidigungen des Sachverständigen bei der Begutachtung

Nicht selten wird der Sachverständige bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme beschimpft oder aufgrund seiner im Internet kritisierten Fachkompetenz herabgewürdigt. Es wird bereits angekündigt, sollte das Gutachten nicht zu einem entsprechenden Ergebnis kommen, dass bereits Gegengutachter engagiert seien. Beleidigung des Sachverständigen findet am ehesten im Einzelgespr...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / I. Befangenheitsantrag gegen einen Richter

Rz. 85 Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, § 42 Abs. 1 ZPO. Ablehnungsgründe sind somit sämtliche Ausschließungsgründe und die Besorgnis der Befangenheit. Rz. 86 Ist das Gericht voreingenommen und ist zu befürchten, dass der Rechtsstre...mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 6. Anträge auf Protokollaufnahme

Rz. 50 In das Protokoll über die mündliche Verhandlung sind u.a. das Ergebnis der Güteverhandlung, die Anträge, ein Anerkenntnis, ein Anspruchsverzicht oder die Zurücknahme der Klage, ein Vergleich, Geständnisse, Erklärungen über Anträge auf Parteivernehmung, ferner die Aussagen von Zeugen, Sachverständigen und vernommenen Parteien, das Ergebnis eines Augenscheins sowie die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das Gericht von Amts wegen der FinB Gelegenheit geben, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt aus für die Entscheidung von Bedeutung sind. Rz. 6 [Autor/Stand] Welche FinB sachlich und örtlich zuständig ist, ergibt sich aus den §§ 387–390 AO [3]. Auf die hierzu gemachten Erläuterungen wird verwiesen. Innerh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abschließende Entscheidungen des Gerichts

Rz. 627 [Autor/Stand] Am Ende des Zwischenverfahrens muss das Gericht – ohne Beteiligung der Laienrichter – über das weitere Schicksal der Anklageschrift entscheiden. Es hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten: uneingeschränkte Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), Nichteröffnung (§ 204 StPO), modifizierte Eröffnung (§ 207 Abs. 2 StPO), Anordnung weiterer Beweiserhebungen ...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 2.2 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 20 Das Amt des Mitglieds einer Schiedsstelle ist ein Ehrenamt (Abs. 4 Satz 1). Das SGB X kennt – anders als das VwVfG – keine allgemeinen Vorschriften über das Ehrenamt. Die maßgeblichen Regelungen lassen sich daher nur durch Rückgriff auf allgemein anerkannte Grundsätze über Ehrenämter gewinnen, wie sie z. B. im VwVfG oder im SGB IV ihren Ausdruck finden. Rz. 21 Die Ehre...mehr

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Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 2.1 Bildung, Organisation und Zusammensetzung der Schiedsstelle

Rz. 3 Schiedsstellen sind nach Abs. 1 für jedes Land oder Teile eines Landes zu bilden. Von der zweiten Möglichkeit ist in Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht worden, wo 2 Schiedsstellen (eine für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf bei der Bezirksregierung Köln und eine für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Aachen bei der Bezirksregierung Münster) existieren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Die allgemeine Vertretungsbefugnis

Rz. 12 Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er hat folglich keine eigene Entscheidungsbefugnis, er ist kein Vertreter im Willen, sondern lediglich in der Erklärung. Nur im Rahmen von Beschlüssen des Betriebsrats kann und darf der Vorsitzende Erklärungen abgeben. Ein Verstoß hiergegen stellt eine schwerwie...mehr

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Gewerkschaften / 15 Richterliche Befangenheit

Die Mitgliedschaft eines Richters in einer Gewerkschaft, die in einem arbeitsrechtlichen Prozess beteiligt ist, kann für sich allein keine Befangenheit des Richters begründen. Eine Besorgnis der Befangenheit liegt erst vor, wenn weitere konkrete Anhaltspunkte hinzutreten, aus denen erkennbar ist, dass der Richter vom Ausgang des Verfahrens konkret betroffen ist oder er einse...mehr

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zfs 07/2020, Hauptverhandlu... / G. Besorgnis der Befangenheit des Bußgeldrichters, § 24 Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG

Verweigert sich der Bußgeldrichter einer sorgsamen Aufklärung der Verkehrsbußgeldsache durch die Verlesung von Urkunden, ohne das tatnächste Beweismittel zu vernehmen, so kann dem im Grunde nur bei konsequenter Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ein Riegel vorgeschoben werden. Nach § 24 Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG findet wegen Besorgnis der Befan...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / 1. Befangenheit

Die Ausschließung oder Ablehnung einer Gerichtsperson hat zur Folge, dass die betreffende Person von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen ist und sich vom weiteren Verfahren fernhalten muss. Von Gesetzes wegen können jedoch nur "Gerichtspersonen" vom Verfahren ausgeschlossen sein; auch können nur sie wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (§§ 6 Abs. 1 FamFG, 4...mehr

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FF 0708/2020, Ablehnung ein... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Das zulässige Ablehnungsgesuch der Pflegeeltern gegen den Richter am Amtsgericht Dr. K. ist begründet (§§ 6 FamFG, 567 ff., 41 ff. ZPO). 1. [2] … . (Anm. der Red.: Rn 2 bis 8 entsprechen Rn 2 bis 8 der vorstehenden Entscheidung des OLG Hamm, Rn 9 und 10 geben die dortige Beschwerdeentscheidung wieder). [11] Mit Beschl. v. 11.12.2019 hat das Amtsgericht das Ablehnun...mehr

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FF 0708/2020, Ablehnung ein... / Leitsatz

Nimmt ein Familienrichter in einem Sorgerechtsverfahren den Antrag der Pflegeeltern auf Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB nicht zur Kenntnis, beteiligt sie nicht am Verfahren und schließt sie sogar von der mündlichen Verhandlung aus, so begründet dies die Besorgnis der Befangenheit. (Leitsatz der Red.) OLG Hamm, Beschl. v. 26.3.2020– 11 WF 36/20 (AG Essen)mehr

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FF 0708/2020, Verfassungsbe... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] 1. Der anwaltlich nicht vertretene Beschwerdeführer wendet sich mit seiner – mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundenen – Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 1 und 2 und § 8 der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1.5.2020 (BayMBl Nr. 239, im Folgenden: Dritte BayIfSM...mehr

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FF 0708/2020, Beteiligung v... / Aus den Gründen

Gründe: 1. [1] Die gem. §§ 7 Abs. 5 S. 2 FamFG, 567 ff. ZPO zulässige Beschwerde der Pflegeeltern gegen den Beschl. v. 30.4.2019, mit dem ihre Hinzuziehung als Beteiligte zu dem Sorgerechtsverfahren abgelehnt worden ist, ist begründet. a) [2] Mit einstweiliger Anordnung vom 12.4.2018 (AG Essen -109 F 93/18) wurde der seinerzeit allein sorgeberechtigen Mutter die elterliche So...mehr

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zfs 06/2020, Verneinte Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen trotz Auftragsüberschreitung

ZPO § 42 Abs. 2 § 404 a § 406 Abs. 1 S. 1 Leitsatz 1) Nicht jede Überschreitung des Gutachtenauftrags oder jedes sonstige prozesswidrige oder untunliche Verhalten eines medizinischen Sachverständigen begründet eine Befangenheit. 2) Für das Vorliegen der Befangenheit ist erforderlich, dass die Partei den Schluss aus dem Verhalten des Sachverständigen ziehen konnte, der Sachver...mehr

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zfs 06/2020, Verneinte Befa... / Leitsatz

1) Nicht jede Überschreitung des Gutachtenauftrags oder jedes sonstige prozesswidrige oder untunliche Verhalten eines medizinischen Sachverständigen begründet eine Befangenheit. 2) Für das Vorliegen der Befangenheit ist erforderlich, dass die Partei den Schluss aus dem Verhalten des Sachverständigen ziehen konnte, der Sachverständige sei ihm gegenüber voreingenommen. Das ist ...mehr

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zfs 06/2020, Verneinte Befa... / 2 Aus den Gründen:

"…" II. [7] Die Beschwerde ist gem. § 4 Abs. 3 JVEG statthaft. [8] Sie ist auch begründet. Die Voraussetzungen, dem Bf. seine Vergütung abzuerkennen, weil er grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Ablehnung wegen Befangenheit herbeigeführt hätte (§ 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 JVEG), liegen nicht vor. [9] Ein Sachverständiger kann gem. § 406 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO wegen Bes...mehr

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zfs 06/2020, Verneinte Befa... / Sachverhalt

Die minderjährige Kl. hat den Träger eines Krankenhauses auf Schadensersatz mit der Begründung verklagt, ihre in dem Krankenhaus durchgeführte Behandlung sei aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes der Kl. fehlerhaft gewesen. Der Beschwerdeführer wurde zum Sachverständigen zur Beurteilung der Diagnose und der Behandlung bestellt, Er gelangte zu der Feststellung, dass die ...mehr

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FF 06/2020, Ablehnung eines... / Aus den Gründen

Gründe: In einem Umgangsverfahren hat das Amtsgericht mit Beschl. v. 13.3.2019 die Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens zur Prüfung der Kindeswohldienlichkeit von Umgangskontakten zwischen dem Kindesvater und dem am 13.1.2013 geborenen Sohn der beteiligten Eltern beschlossen und zum Gutachter Herrn Dipl.Psych., Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut un...mehr

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FF 06/2020, Ablehnung eines... / Leitsatz

1. Inhaltliche Mängel des Gutachtens oder mangelnde Sorgfalt eines Sachverständigen, denen beide Parteien in gleicher Weise ausgesetzt sind, begründen nicht die Besorgnis der Befangenheit. 2. Ein Sachverständiger kann ein ursprünglich berechtigtes Misstrauen durch entsprechende Erläuterung, Klarstellung oder Entschuldigung ausräumen. 3. Eine Interaktionsbeobachtung zwischen Va...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / III. Jugendamt als mitwirkende Behörde

Zu unterscheiden ist zwischen Anhörung und Beteiligung des Jugendamts (wie dies der Gesetzgeber selbst vorbildlich tut, vgl. § 50 Abs. 3 S. 1 SGB VIII ("angehört wird oder sich am Verfahren beteiligt"). Das Jugendamt ist sozialpädagogische Mitwirkungsbehörde. Diese Aussage umfasst zwei Komponenten: das Jugendamt soll erstens sozialpädagogisches Fachwissen einbringen (siehe o...mehr

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Jansen, SGG § 4 Geschäftsst... / 2.1 Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

Rz. 2 Urkundsbeamte der Geschäftsstelle können Beamte und Angestellte sein, die besonders vorgebildet sind. Ihnen obliegen teils administrative Funktionen (z. B. Register- und Aktenführung, Ausfertigung und Zustellung von Ladungen etc.). Insoweit erledigen sie weisungsgebundene richterassistierende Tätigkeiten. Daneben nehmen sie prozessuale Aufgaben wahr (z. B. Erteilung vo...mehr

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Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 2.3 Vergabe von Forschungsaufträgen (Abs. 3)

Rz. 10 Bei der Erledigung seiner Aufgaben (§ 139a Abs. 3 Nr. 1 bis 6) bedient sich das IQWiG externer Sachverständiger (Satz 1). An diese sind wissenschaftliche Forschungsaufträge zu vergeben. Aus dem Gesetzestext ergibt sich eine Verpflichtung, externe Sachverständige einzubeziehen. Die Vergabe von Forschungsaufträgen gewährleistet, dass die Arbeiten des Instituts höchsten ...mehr

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§ 18 Einlassung / 2. Zeitpunkt

Rz. 7 Dem Verteidiger muss umfassende Akteneinsicht gewährt werden. Dies gilt auch in Bußgeldsachen (OLG Celle DAR 2012, 217; KG DAR 2013, 211). Sind nach der Akteneinsicht des Verteidigers weitere Beweismittel zu den Akten gelangt, muss das Gericht die Verteidigung hierauf ausdrücklich hinweisen (BGH StV 2001, 4; NZV 2017, 549). Rz. 8 Im Übrigen ist es vorrangig Sache des Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2.1 Besorgnis der Befangenheit

Rz. 27 Die Besorgnis der Befangenheit ist nach der Legaldefinition des § 42 Abs. 2 ZPO anzunehmen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich voreingenommen ist[1] oder sich selbst als befangen ansieht.[2] Andererseits reicht eine rein subjektive Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2.3 Tätigkeits- und verhaltensbezogene Befangenheitsgründe

Rz. 34 Die Besorgnis der Befangenheit wird sich in vielen Fällen vor allem aus der Tätigkeit und dem Verhalten der betroffenen Gerichtsperson ergeben. So können insbesondere unsachliche und unangemessene Äußerungen die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie deutlich machen, dass eine Trennung zwischen Person und Sache nicht mehr gewährleistet ist.[1] Dies gilt auch da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2.2 Persönliche Befangenheitsgründe

Rz. 30 Ablehnungsgründe können sich daher zunächst aus der persönlichen Beziehung des Richters zum Verfahrensgegenstand oder zu einem Beteiligten ergeben. Dies können freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen des Richters zu einem der Beteiligten oder zum Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten sein. Gleiches gilt im umgekehrten Falle eines feindseligen oder s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.1.2 Individualisierung des Ablehnungsgesuchs

Rz. 48 § 51 FGO i. V. m. § 42 Abs. 1 ZPO ermöglichen nur eine individuelle Ablehnung einer Gerichtsperson, d. h. eine Ablehnung aus Gründen, die in deren Person liegen. Zur damit erforderlichen Konkretisierung des Ablehnungsgrundes bedarf es zwar nicht zwingend einer namentlichen Nennung der betroffenen Gerichtsperson, insbesondere wenn dies den Beteiligten nicht möglich ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Ablehnung von Gerichtspersonen

Rz. 24 § 51 FGO i. V. m. § 42 Abs. 2 ZPO gibt den Beteiligten die Möglichkeit, eine Gerichtsperson wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wenn ihre Objektivität und Unparteilichkeit in Zweifel stehen. 3.1 Zweck und Wirkung der Ablehnung Rz. 25 Auch die Ablehnung dient den Grundsätzen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichtsverfahrens. Im Unterschied zur A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2.2 Verfahren des Ehegatten oder Lebenspartners

Rz. 11 Nach § 41 Nr. 2 und Nr. 2a ZPO ist ein Richter ferner von einem Verfahren ausgeschlossen, in dem sein Ehegatte oder Lebenspartner Beteiligter i. S. v. § 57 FGO ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft mit anderen Verfahrensteilnehmern, z. B. dem Prozessbevollmächtigten oder dem gesetzli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.2 Selbstablehnung

Rz. 53 Es gehört zu den Amtspflichten eines Richters, dass er dem Gericht das Vorliegen eines Ausschließungsgrunds oder das Vorliegen einer Situation anzeigt, die eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen könnte.[1] Über diese Selbstablehnungsanzeige hat nach § 48 ZPO ebenfalls das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht zu entscheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2 Ablehnungsgründe

Rz. 26 Nach § 42 Abs. 1 ZPO kann eine Gerichtsperson zunächst sowohl in Fällen der Ausschließung kraft Gesetzes als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Darüber hinaus kommt nach § 51 Abs. 1 Satz 2 FGO eine Ablehnung in Betracht, wenn von der Mitwirkung der Gerichtsperson die Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses oder Schaden für die geschäftl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschriften des § 51 FGO i. V. m. § 41 ZPO sowie ergänzend des § 51 Abs. 2 FGO regeln, in welchen Fällen ein Richter in einem bestimmten Verfahren von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist. Die Aufzählung dieser relativen Ausschließungsgründe ist abschließend.[1] Die Ausschließung beruht in diesen Fällen entweder auf der Beziehung der Ger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2.6 Mitwirkung an der Vorentscheidung

Rz. 16 Ausgeschlossen ist ein Richter in einem Verfahren nach § 41 Nr. 6 ZPO auch, wenn er in der Sache in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, sofern es sich nicht um die Tätigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt. Der Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass von kei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.1.1 Formale Anforderungen an das Ablehnungsgesuch

Rz. 43 Die Befugnis zur Ablehnung steht nach § 42 Abs. 3 ZPO nur den Beteiligten i. S. d. § 57 FGO zu. Der Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten hat daher kein eigenes Ablehnungsrecht, auch nicht in Bezug auf solche Befangenheitsgründe, die sich aus dem Verhältnis des Richters zu seiner Person ergeben.[1] Rz. 44 Da das Ablehnungsgesuch eine Prozesshandlung ist, müssen zunä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Zweck und Wirkung

Rz. 5 Sinn und Zweck der Ausschließung ist die Sicherstellung eines sachlich neutralen (objektiven) und daher unparteiischen Verfahrens. Von der Mitwirkung in einem Gerichtsverfahren sollen daher all diejenigen ausgeschlossen sein, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie sich durch sachfremde Erwägungen in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen. Bei Vorliegen eines der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.1.3 Verlust des Ablehnungsrechts

Rz. 50 Lassen sich die Beteiligten in die Verhandlung ein oder stellen Anträge, ohne den ihn bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, hat dies nicht nur nach § 43 ZPO den Verlust des Ablehnungsrechts, sondern auch den Verlust eines etwaigen Rügerechts im Rechtsmittelverfahren zur Folge.[1] Ein danach angebrachtes Ablehnungsgesuch ist unzulässig.[2] Ein "Einlassen" in eine...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 8a Die Rechtsstellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kommunalverfassungsrecht, d. h. aus der Gemeindeordnung und dem Satzungsrecht der Gemeinde bzw. der Kreisordnung und dem Satzungsrecht des Kreises. Dabei dürfen allerdings die nachfolgend erläuterten Rechte des Jugendhilfeausschusses, die sich aus dem SGB VIII ...mehr