Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

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H / 8 Hauptverhandlung, Gang der Hauptverhandlung [Rdn 2490]

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H / 12 Hauptverhandlung, Verständigung/Absprache im Bußgeldverfahren [Rdn 2546]

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V / 10 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4192]

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A / 7 Ablehnungszeitpunkt [Rdn 60]

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C

Checklisten, Überblick [Rdn 746] Rdn 747 Bei folgenden Stichwörtern sind Checklisten, Übersichten, Tabellen, Arbeitshilfen enthalten:mehr

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H / 3 Hauptverhandlung, Augenscheinseinnahme [Rdn 2388]

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H / 9 Hauptverhandlung, Sachverständigenbeweis [Rdn 2514]

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A / 23 Anhörungsrüge [Rdn 324]

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H / 7 Hauptverhandlung, Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen [Rdn 2464]

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FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 8 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 24.1.2024 – XII ZB 171/23 a) Ein Verfahrensbevollmächtigter, der kurzfristig und unvorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu tun, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Verlegung oder Vertagung des Termins zu ermöglichen (im Anschluss an BGH Urt. v. 24.9.2015 – IX ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 51 Abs. 1 FGO – Erfolgreiche Richterablehnung im Wiederaufnahmeverfahren

Nach der Entscheidung ist eine Besorgnis der Befangenheit im Wiederaufnahmeverfahren regelmäßig zu bejahen, wenn die Restitutionsklage auf eine strafbare Verletzung der Amtspflicht des abgelehnten Richters gestützt ist (§ 580 Nr. 5 ZPO). Dies gelte auch dann, wenn die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 581 ZPO nicht dargelegt seien. Denn für ein erfolgreiches Able...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4 Wirkung

Rz. 15 Hat der Senat den Rechtsstreit nach § 6 FGO auf eines seiner Mitglieder zur Entscheidung übertragen, gelten hinsichtlich des weiteren Verfahrens keine Besonderheiten. Die Vorschriften der FGO sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass nach Übertragung anstelle des vollen Senats oder des Vorsitzenden oder Berichterstatters nunmehr allein der Einzelrichter [1] tätig wird, geg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

I. Selbstablehnung Rz. 4 Bei Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO kann der Richter/Rechtspfleger/UdG sich sowohl selbst ablehnen als auch durch einen Beteiligten mit entsprechendem Gesucht abgelehnt werden. Befangenheit liegt vor, wenn der Richter/Rechtspfleger/UdG wegen seiner Beziehung zu dem/den Beteiligten, einem Verfahrensbevollmächtigten oder zum Verfa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Selbstablehnung

Rz. 4 Bei Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO kann der Richter/Rechtspfleger/UdG sich sowohl selbst ablehnen als auch durch einen Beteiligten mit entsprechendem Gesucht abgelehnt werden. Befangenheit liegt vor, wenn der Richter/Rechtspfleger/UdG wegen seiner Beziehung zu dem/den Beteiligten, einem Verfahrensbevollmächtigten oder zum Verfahrensgegenstand in...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / IV. Ablehnung des Sachverständigen

Rz. 33 Nach nunmehr herrschender Meinung ist die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit im selbstständigen Beweisverfahren zulässig.[52] Die Ablehnung von Sachverständigen kann aus den gleichen Gründen wie bei der Richterablehnung erfolgen, also die Ausschließung wegen persönlichen Beziehungen zu einer Partei (§ 41 ZPO) und der Besorgnis der Befangenheit (§ 42 Z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ablehnungsgründe

Rz. 12 § 42 ZPO nennt die Gründe, aus denen ein Richter abgelehnt werden kann. Eine Ablehnung kommt in Betracht, wenn ein Fall des Ausschlusses kraft Gesetzes gegeben ist oder wenn Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht wird. Wegen Besorgnis der Befangenheit findet nach § 42 Abs. 2 ZPO die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die U...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ablehnung durch Beteiligte

Rz. 6 Bei Ablehnung durch die Verfahrensbeteiligten gelten die §§ 42 bis 48 ZPO über § 6 FamFG.[7]mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (1) Ablehnungsgründe

Rz. 140 Nach § 1036 Abs. 2 ZPO kann ein Schiedsrichter nur abgelehnt werden, wenn er entweder die von den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt oder Zweifel an seiner Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bestehen. In § 1036 Abs. 1 ZPO ist korrespondierend zu den Ablehnungsgründen festgelegt, dass die Kandidaten für das Schiedsrichteramt alle Umstände, die Zweife...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 3. Muster: Schriftsatz an ein Dreierschiedsgericht wegen Ablehnung eines Schiedsrichters

Rz. 48 Muster 12.5: Schriftsatz an ein Dreierschiedsgericht wegen Ablehnung eines Schiedsrichters Muster 12.5: Schriftsatz an ein Dreierschiedsgericht wegen Ablehnung eines Schiedsrichters An das Schiedsgericht _________________________ Vorsitzender Richter _________________________ In dem schiedsrichterlichen Verfahren _________________________ lehnt die Schiedsklägerin/-beklag...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 1. Muster: Ablehnung des Sachverständigen

Rz. 75 Muster 10.8: Ablehnung des Sachverständigen Muster 10.8: Ablehnung des Sachverständigen An das Landgericht __________________________________________________ In dem selbstständigen Beweisverfahren __________________________________________________/_________________________ Aktenzeichen __________________________________________________ wird der Sachverständige _____________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Absolute Rechtsbeschwerdegründe, Abs. 3 i.V.m. §§ 72 Abs. 3 FamFG, 547 ZPO

Rz. 58 Für das Grundbuchverfahren kommen folgende absolute Revisions- oder Rechtsbeschwerdegründe in Betracht (§ 78 Abs. 3 GBO i.V.m. §§ 72 Abs. 3 FamFG, 547 ZPO):mehr

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§ 6 Franchiserecht / 4. Rechtswirkungen eines Schiedsspruchs

Rz. 248 Schiedssprüche zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer haben gem. § 1055 ZPO die Wirkungen eines rechtskräftigen staatlichen Urteils. Eine Aufhebung eines solchen Schiedsspruchs kann aber nicht nur unter den Voraussetzungen des § 1059 ZPO erreicht werden. Da die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung mit dem Einwand des sittenwidrigen und rechtsmissbräuch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Zuständigkeitsmängel

Rz. 19 Zuständigkeitsmängel[22] führen zur Unwirksamkeit der Eintragung, so bei der Unterzeichnung durch den Urkundsbeamten anstelle des zuständigen Rechtspflegers (vgl. § 1 GBO Rdn 26), bei Unterzeichnung durch einen Beamten des gehobenen Dienstes, der nicht Rechtspfleger ist (siehe § 1 GBO Rdn 27) und bei der Unterzeichnung durch einen nur zur zweiten Unterschrift ermächti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Rechtsmittel

Rz. 17 Der Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt wird, ist aufgrund der eindeutigen Regelung in § 46 Abs. 2 ZPO unanfechtbar; dies gilt auch bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs.[17] Die Richtigkeit der Ausschließung kann auch nicht später im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung überprüft werden. Gegen die Entscheidung ist ind...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verfahren

Rz. 13 Das Verfahren ist in den §§ 43 bis 48 ZPO geregelt. Das Gericht entscheidet aufgrund eines Ablehnungsgesuchs eines Beteiligten oder von Amts wegen, wenn der Richter sich selbst ablehnt oder wenn Zweifel bestehen, ob der Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 48 ZPO). Den Richter trifft eine Amtspflicht, ihm bekannte und begründete Ausschließungs- oder Ablehnungs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Sonderprüfung

Rz. 1611 Nach §§ 142 ff. AktG kann die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit eine Sonderprüfung zu Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, insb. auch bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen beschließen. Daneben besteht die Möglichkeit einer Sonderprüfung bestimmter Posten des Jahresabschlusses wegen unzulässiger Unterbewertung (§ 258 Abs. 1 Nr. 1 AktG) und ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VIII. Externe Prüfung

Rz. 221 Der Gesetzgeber verlangt, dass in bestimmten Fällen außen stehende sachverständige Dritte, namentlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Rechnungslegung überprüfen. Im Mittelpunkt steht die Jahresabschlussprüfung, bei der Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang und ggf. Lagebericht einer externen Prüfung zu unterziehen sind. Dabei ist die Einhaltung de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Wirkungen der Ausschließung oder Ablehnung

Rz. 19 Nach § 47 ZPO darf ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub gestatten. Er ist deshalb befugt, beim Erlass von einstweiligen Anordnungen nach §§ 76, 80 Abs. 3 GBO mitzuwirken. Wird ein Richter während der – in Grundsachen sehr seltenen – mündlichen Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung ...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / bb) Präklusion im Schiedsverfahren

Rz. 166 Grds. kennt das deutsche Schiedsverfahrensrecht neben den im vorigen Abschnitt geregelten Konsequenzen für die Säumnis der Parteien keinen strengen Grundsatz einer Präklusion des Vorbringens einer Partei. Außerhalb der in § 1048 ZPO geregelten Fälle ist hinsichtlich geänderter Angriffs- und Verteidigungsmittel die Verspätungsregel in § 1046 Abs. 2 ZPO zu beachten. Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.4.4 Befangenheit von Personalratsmitgliedern

Befangene Mitglieder dürfen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung des entsprechenden Tagesordnungspunktes teilnehmen. Wann ein Fall der Befangenheit vorliegt, bedarf der Entscheidung im Einzelfall. Sie liegt wohl regelmäßig dann vor, wenn die Entscheidung einer Sache dem Personalratsmitglied selbst oder einer ihm nahestehenden Person (insbesondere Ehegatten, Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 6 Eintreten von Ersatzmitgliedern

Ersatzmitglieder rücken in den folgenden Fällen in den Personalrat (zeitweise) auf: wenn ein Mitglied des Personalrats aus diesem auf Dauer ausscheidet, wenn ein PR-Mitglied zeitweilig verhindert ist. Ersteres tritt ein in den Fällen des § 31 BPersVG. Eine zeitweilige Verhinderung setzt voraus, dass ein Personalratsmitglied sein Amt nicht ausüben kann oder die Ausübung ihm nicht...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Schiedsordnung der DSE

Rz. 361 Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. vom 1.2.2017[665] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für die sie letztwillig verfügt oder in einer, in der Form des § 1031 ZPO von den Schiedsparteien vorab oder nach Eintritt des Streitfalles getroffenen Schiedsvereinbarung, verabred...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diejenigen PIE i. S.d § 316a Satz 2, die keinen AR oder Verwaltungsrat besitzen, der § 100 Abs. 5 AktG unterworfen ist, müssen gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 einen eigenständigen, vom AR unabhängigen Prüfungsausschuss nach § 324 Abs. 2 einrichten (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 324 HGB, Rn. 30; überdies HdR-E, HGB § 324, Rn. 38a), der sich mit den ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufgaben des Prüfungsausschusses

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG kann der AR einen Prüfungsausschuss bestellen, der die ihm durch den AR übertragenen Aufgaben zeitnäher und effizienter erledigen soll, als dies im AR-Plenum möglich ist. Es ist auch denkbar, dass der AR dem Prüfungsausschuss nur bestimmte Teilbereiche überträgt. Die übrigen Aufgaben hat er dann selbst wahrzunehm...mehr

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FF 11/2023, Ablehnung einer Familienrichterin wegen Besorgnis der Befangenheit

FamFG § 113 Abs. 1, ZPO § 42 Abs. 2 § 43 Leitsatz 1. Ist der Ehemann einer Familienrichterin in derselben Sozietät wie der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners tätig, besteht für den Antragsteller begründeter Anlass zur Sorge, dass es dadurch zu einer unzulässigen Einflussnahme auf die Richterin kommen könnte, auch wenn der Ehemann der Richterin nicht im Familienrecht ...mehr

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FF 11/2023, Ablehnung einer... / 1 Gründe:

I. [1) Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Am 15.6.2018 schlossen sie im Verbundverfahren vor dem Amtsgericht Celle einen Vergleich, in dem u.a. sich der Antragsteller verpflichtete, der Antragsgegnerin nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 1.600 EUR zu zahlen. Im vorliegenden Verfahren begehrt der Antragsteller die Abänderung dieser Vereinbarung zum ...mehr

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FF 11/2023, Ablehnung einer... / Leitsatz

1. Ist der Ehemann einer Familienrichterin in derselben Sozietät wie der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners tätig, besteht für den Antragsteller begründeter Anlass zur Sorge, dass es dadurch zu einer unzulässigen Einflussnahme auf die Richterin kommen könnte, auch wenn der Ehemann der Richterin nicht im Familienrecht und an einem anderen Standort der Kanzlei tätig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Entwicklung des Revisionsrechts ist durch eine zunehmende Beschränkung des Zugangs zum BFH gekennzeichnet. Nach der FGO v. 6.10.1965[1] war die Revision zulässig, wenn sie vom FG zugelassen wurde (Zulassungsrevision) sowie bei einem Streitwert von 1.000 DM (Streitwertrevision).[2] § 115 Abs. 2 FGO a. F. zählte die Gründe für die Zulassung der Revison auf: grundsätzl...mehr

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AGS 09/2023, Karlsruher Kommentar zur StPO

Herausgegeben von Dr. Christoph Barthe, Oberstaatsanwalt beim BGH, Richter am Sondergerichtshof für den Kosovo (Kosovo Specialist Chambers), und Jan Gericke, Richter am BGH. 9. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. LVII, 3.328 S., 299,00 EUR Seit dem Erscheinen der 8. Aufl. im Jahr 2019 sind die StPO und das GVG vielfach geändert und ergänzt worden. Die 9. Aufl. verarbeitet...mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 11 Muster 4.6: Selbstständiges Beweisverfahren Muster 4.6: Selbstständiges Beweisverfahren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Anlass und Zweck eines selbstständigen Beweisverfahrens Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zwar ein gerichtliches, aber kein Klageverfahren. Es endet nicht mit einer Entscheidung des Gericht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 16.1.2009 – IV B 2 - S 1301 - USA/08/10001 – DOK 2009/0013814, BStBl. I 2009, 345 (DBA-USA; Verständigungsvereinbarung über die Anwendung des Schiedsverfahrens)

2 Anlagen Mit der US-Finanzbehörde ist am 8. Dezember 2008 die anliegende Verständigungsvereinbarung getroffen worden (Anlage 1). Mit der Vereinbarung werden die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zum Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 und 6) konkretisiert sowie Regelungen für die Tätigkeit der Schiedsstelle festgelegt (Anlage 2). Die Anlagen zu diesem Schreiben sind auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Begründetheit

Rz. 16 Ist die Wiederaufnahme zulässig, ist zu prüfen, ob ein Wiederaufnahmegrund i. S. d. §§ 579, 580 ZPO tatsächlich vorliegt. Die Aufzählung der Wiederaufnahmegründe ist wegen der außerordentlichen Natur dieses Rechtsbehelfs abschließend. Die Wiederaufnahmegründe können auch nicht im Wege der Analogie auf vergleichbare schwerwiegende Fehler bei der Rechtsfindung ausgedehn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.5 Entscheidungen nach § 128 Abs. 4 FGO

Rz. 36 Nach Abs. 4 ist in Streitigkeiten über Kosten die Beschwerde nicht (mehr) gegeben. Kostenentscheidungen sind damit nicht anfechtbar, auch wenn sie sachlich unrichtig sind.[1] Deshalb ist auch eine nicht-förmliche sachliche Überprüfung der Streitwertfestsetzung des FG durch den BFH ausgeschlossen.[2] Dies gilt nach Abs. 4 S. 2 lediglich nicht für die Beschwerde gegen di...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Befangenheit

Rz. 486 Auch wenn es um die Versetzung oder Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes geht, ist dieses Betriebsratsmitglied, weil befangen, als verhindert anzusehen. Wenn der Betriebsrat also gegen die Versetzung oder Umgruppierung des Betriebsratsvorsitzenden einstimmig (z.B. mit acht von neun Stimmen, weil der Vorsitzende während der Abstimmung den Raum verlassen hatte) Wider...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vorsitzender

Rz. 1573 Gem. § 76 Abs. 2 BetrVG besteht die Einigungsstelle aus einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Betriebspartner einigen müssen, und der gleichen Zahl von Beisitzern pro Seite. Bei fehlender Einigung kann Arbeitgeber oder Betriebsrat den Vorsitzenden in einem besonderen Verfahren durch das ArbG bestellen lassen (§ 100 ArbGG). In der betrieblic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Teilnahmeberechtigte

Rz. 471 Stets zu laden sind neben den Betriebsratsmitgliedernmehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Zuständigkeit nach Ausscheiden des Vorstandsmitglieds

Rz. 588 Auch nach dem Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes bleibt der Aufsichtsrat als Gremium gem. § 112 AktG das für die Vertretung der AG ggü. dem ehemaligen Vorstandsmitglied zuständige Organ (vgl. BGH v. 30.4.2019 – II ZR 317/17, juris Sparkasse; BGH v. 14.5.2013 – II ZB 1/11; BGH v. 16.2.2009, DB 2009, 779 = AG 2009, 327; BGH v. 16.10.2006, DB 2006, 2805 = AG 2007, 86; ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Vertretung i.R.d. Betriebsratsbeschlüsse

Rz. 442 Der Vorsitzende des Betriebsrates vertritt den Betriebsrat gem. § 26 Abs. 2 S. 1 BetrVG i.R.d. von ihm gefassten Beschlüsse. Der Betriebsratsvorsitzende ist lediglich Sprachrohr des Betriebsrates. Er ist nicht Vertreter im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung. Er kann nicht nach eigenem Gutdünken handeln und entscheiden, sondern der Betriebsrat trifft seine...mehr