Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.5 Steuerberater als möglicher Zeuge

Rz. 15 Bei der Entscheidung, ob ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe als Alleinverteidiger auftreten soll, ist insbesondere zu überlegen, ob der Berater als möglicher Zeuge infrage kommt.[1] Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass der steuerliche Berater oftmals für die Erstellung der Buchhaltung bzw. der Steuererklärung oder steuerlichen Gestaltung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1 Finanzbehörde

Rz. 2 Zu beteiligen ist die nach §§ 387–390 AO sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die das Ermittlungsverfahren selbstständig durchgeführt und abgeschlossen hat.[1] Hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren geführt, so ist zu beteiligen die "sonst zuständige" Finanzbehörde i. S. v. § 402 Abs. 1 AO, die Trägerin der im staatsanwaltschaftlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 3 Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters, Nr. 2

Rz. 12 Zur Ausschließung von Gerichtspersonen oder Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vgl. § 51 FGO. Ausgeschlossene oder mit Erfolg abgelehnte Richter dürfen an der Entscheidung nicht mitwirken.[1] Wurde hiergegen verstoßen, ist das angefochtene Urteil ohne Prüfung der materiell-rechtlichen Rechtslage auf Rüge aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.[2]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3 Zurückverweisung (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 20 Ist die Sache nicht spruchreif (Rz. 15) und kann der BFH deshalb in der Sache nicht abschließend entscheiden, hebt er das angefochtene Urteil auf und weist die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.[1] Sind mehrere Punkte im Streit, kann es sachgerecht sein, die Sache bereits dann zurückzuverweisen, wenn sicher ist, dass eine Zurückverw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 62 Abs. 4 FGO – Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsführers

Gemäß § 62 Abs. 4 S. 1 FGO müssen sich Beteiligte vor dem BFH durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Dies gilt auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem BFH eingeleitet werden (§ 62 Abs. 4 S. 2 FGO). Im Streitfall hatte der BFH die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision in einem erstinstanzlichen Urteil des FG als unzulässig verwor...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: Ta... / 2.2 Pychologische Verträge – Forschungsergebnisse aus der Steuerberatungsbranche

Wissen ist eine der relevantesten Ressourcen in Kanzleien. In einer Online-Befragung[1] von 570 Mitarbeitern aus Steuerkanzleien wurde der Zusammenhang zwischen erfüllten Psychologischen Verträgen und dem verminderten Aufkommen von Fehlern im Umgang mit Wissen (sog. Wissensbarrieren) festgestellt. So wurden in Kanzleien, in denen das Personal stärkere Erfüllung der gegenseit...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Muster: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

Rz. 24 Muster 7.4: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit Muster 7.4: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit In dem Nachlassverfahren _________________________...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 § 6 Abs. 1 FamFG verweist auch für die Ablehnung von Gerichtspersonen unmittelbar auf die §§ 41–49 ZPO. Danach kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, § 42 Abs. 2 ZPO. Zur umfangreichen Ka...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / E. Person des Schiedsrichters

Rz. 40 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erblasser frei gewählt werden. Der Testamentsvollstrecker kann zugleich auch als Schiedsrichter benannt werden. Allerdings kann dieser dann nicht über die Auslegung des Testaments hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung entscheiden,[44] ebenso wenig über S...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben gegen den Erben

Rz. 225 Der Anspruch auf Wertermittlung ist, anders als der Anspruch auf Auskunft, nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Vorlage von Unterlagen und ggf. eines Gutachtens.[298] Der Anspruch auf Wertermittlung ist streng von dem auf Auskunft zu trennen und sollte auch im Klageantrag nicht vermischt werden. Auch wenn der Erbe nach dem Erbfall einen Nac...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.3.4 Versammlungsleitung

Rz. 881 Das Gesetz enthält keine Regelung zur Frage, wem die Versammlungsleitung allgemein zukommt. Allerdings ordnet es an, dass in der Satzung ein Versammlungsleiter bestimmt sein muss (§ 6 Nr.4 GenG). In der Praxis ist daher – u. U. auch zur Klärung der Stellvertretung in der Versammlungsleitung – ein Blick in die jeweils geltende Satzung empfehlenswert. Die Leitung der Ve...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.3.8 Begleitpersonen (Gäste, Presse, Familienangehörige, Berater)

Rz. 922 Das Teilnahmerecht an der Generalversammlung ist vom Ansatz her auf den Kreis der Genossenschaftsmitglieder beschränkt. Allerdings verfährt das Genossenschaftsgesetz hier nicht sehr streng. Gäste können somit zugelassen werden. Hierüber entscheidet der Versammlungsleiter. Im Streitfall kann er einen Geschäftsordnungsbeschluss der Generalversammlung herbeiführen. Rz. ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.8.3.3 Geschäftsordnung für den Vorstand

Rz. 530 Durch eine Geschäftsordnung sind Regelungen der inneren Ordnung des Gremiums und Verfahrensfragen möglich. Darüber hinaus kann aber eine Geschäftsordnung des Vorstands Rechte und Pflichten im Verhältnis zur eG bzw. zu deren anderen Organen weder begründen noch ändern.[1] Rz. 531 Die Mustergeschäftsordnung für den Vorstand enthält – neben dem Verweis bzw. der Wiederhol...mehr

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 4 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 18/22 Die Vermutung fehlenden Verschuldens, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist, entfällt im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 23.6.2010 – XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425 und v. 25.11.2020 – XII ZB ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Unparteilichkeit

Rn. 12 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Unparteilichkeit als geforderte Grundhaltung des AP ergibt sich schon aus dem Zweck der AP, eine Kontrolle der UN-Leitung im Bereich der RL zu gewährleisten, sowie aus der Tatsache, dass die Adressaten des JA z. T. gegensätzliche Interessen verfolgen (vgl. Bonner-HdR (2019), § 323 HGB, Rn. 18; Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 20f.). Die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.2 Erhobener Anspruch

Rz. 11 Die entsprechende Anwendung des § 309 SGB III erfasst Leistungsberechtigte, die Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld erheben. § 59 setzt aber nicht voraus, dass der Hilfebedürftige tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (Thür. LSG, Beschluss v. 20.6.2016, L 9 AS 318/16 B; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 5). Aber nicht nur bei Geldleistungen,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umwelt- und Altlastenhaftun... / 7 Haftung des Sachverständigen

Rückgriff bei fehlerhaftem Gutachten Beauftragt der Grundstückseigentümer einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Bodengutachtens und kommt dieser zu einer fehlerhaften Altlastenbeurteilung, haftet der Sachverständige (selbstverständlich) für etwaige Schäden gemäß § 635 BGB. Unrichtig ist ein Sachverständigengutachten, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht; ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Prakti... / 1.3 Vorbereitung des Termins

Langer Atem nötig Von dem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens (Antragstellung) bis zum eigentlichen Versteigerungstermin vergeht häufig mehr als ein Jahr. Allein die Zeit zwischen Terminsbestimmung und dem Termin selbst beträgt rund 6 Monate. Darauf müssen sich die beteiligten Personen einstellen. "Checkliste" Doch wenn der Termin näher rückt, wird es ernst: Machen Sie sich ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Verfah... / 4.1 Hinweispflicht

Dein Freund und Helfer Dem Rechtspfleger kommt für die Beteiligten besondere Bedeutung und Verantwortung zu. Er ist für sie der Spielleiter bei dem "Versteigerungs-Monopoly", vor allem jedoch kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Auskünfte oder Hilfestellung geht. Und dies nicht nur im Versteigerungstermin, sondern auch und gerade im Vorfeld, wenn wichtige Weichen gestellt ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einhaltung der Klagefrist und Zweifel des Klageschriftzugangs

Leitsatz Ein Steuerberater muss sich nach zwei Wochen erkundigen, ob seine Klage beim Finanzgericht zugegangen ist. Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers legte gegen die Prüfungsanordnung zur Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung bei seinem Mandanten Einspruch ein. Dieser wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Einspruchsentscheidung ging hierbei am 11.6.2022 zu....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.4 Ansprechpartner und Fallmanager (Abs. 3)

Rz. 39 Ein persönlicher Ansprechpartner verdeutlicht die individuelle Betreuung. Die Komplexität einer Grundsicherungsstelle – insbesondere in größeren Städten und Ballungsräumen – soll sich nicht zulasten des Eingliederungsprozesses auswirken. Es gilt, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und dem Betreuer aus der Behörde aufzubauen. Ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Revision im Arbeitsgerichts... / 4.2 Absolute Revisionsgründe

Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen war, sofern nicht dieses Hindernis durch ein Ablehnungsgesuch erfolglos geltend gemacht ist, oder ein Richter mitge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Kommanditgesellschaft / III. Organschaftliche Vertretung bei der atypischen KG in Gestalt der Einheits-Kapitalgesellschaft und Co. KG

Rz. 35 § 170 Abs. 2 HGB statuiert eine Ausnahme vom organschaftlichen Vertretungsverbot des Kommanditisten in § 170 Abs. 1 HGB. Sofern der einzig persönlich haftende Gesellschafter der Gesellschaft (Komplementär) eine Kapitalgesellschaft ist, an der die Gesellschaft (KG) sämtliche Anteile hält (mithin bei einer Einheits-Kapitalgesellschaft & Co. KG – bei der die KG grundsätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Inhalt und Systematik

Rz. 6 Die §§ 82, 83 AO bestimmen, dass in einem Verwaltungsverfahren für die Finanzbehörde ein Amtsträger oder andere Person nicht tätig werden darf, in dessen Person ein Grund vorliegt, der die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann. Die Vorschrift des § 82 AO formuliert einen abschließenden Katalog von Ausschlussgründen, bei denen unwiderleglich eine Befangenheit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die §§ 82–84 AO regeln die Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen im steuerlichen Verwaltungsverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit. Das steuerliche Verwaltungsverfahren soll gewährleisten, dass die Aufgaben der Behörden sachlich und unvoreingenommen erfüllt werden. Aus diesem Grund müssen diejenigen Personen von der Mitwirkung im steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Zweck

Rz. 4 Die §§ 82ff. AO sollen nicht allein ein sachgerechtes Steuerverwaltungsverfahren sicherstellen, sondern vielmehr darüber hinaus auch das Vertrauen in die Objektivität der am Steuerverwaltungsverfahren Beteiligten sicherstellen. Vermieden werden soll bereits der "böse Schein" einer möglichen parteiischen Entscheidung.[1] Gemäß § 85 S. 1 AO haben die Finanzbehörden die S...mehr

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FF 04/2023, Rechtsprechung ... / 5 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.2.2023 – XII ZB 472/22 Die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 10.2.2021 – XII ZB 376/20, FamRZ 2021, 770). BGH, Beschl. v. 11.1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.3 Benennung der Prüfer

Rz. 58 Dem Steuerpflichtigen sind nach § 197 Abs. 1 AO außer der nach § 196 AO als Verwaltungsakt ergangenen Prüfungsanordnung auch die Namen der Prüfer bekanntzugeben. Aus dieser Verpflichtung für das Finanzamt folgt nicht, dass die Benennung der Prüfer ein Verwaltungsakt ist. Denn diese Vorschrift sagt nichts über die Rechtsnatur der dem Beteiligten bekannt zu gebenden Ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.2.1 Besorgnis der Befangenheit

Rz. 26 Befangenheit verlangt einen Grad der Voreingenommenheit des Gutachters, aus der heraus sachfremde Momente in die Fallbehandlung einzufließen drohen, die zumindest tendenziell zu einer Benachteiligung oder Bevorzugung eines Beteiligten führen. Erscheinungsformen der Befangenheit sind die persönliche und die sachliche Voreingenommenheit. Persönliche Voreingenommenheit k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.2 Ablehnung des Sachverständigen (§ 96 Abs. 2 AO)

Rz. 25 Den Beteiligten steht im Hinblick auf den von der Finanzbehörde bestimmten Sachverständigen ein formelles Ablehnungsrecht zu. Um dieses ausüben zu können, hat die Finanzbehörde den Beteiligten im Regelfall vor der Hinzuziehung nach Abs. 1 Satz 2 anzuhören. Nach § 96 Abs. 2 S. 1 AO können sie einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, wenn ein Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 2.2 Pflichtige Personen

Rz. 9 Der von der Finanzbehörde bestimmte Sachverständige hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er dem Personenkreis des § 96 Abs. 3 AO angehört. Danach ist der Ernannte zur Gutachtenerstellung verpflichtet, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderlichen Art – auf bundes- oder landesgesetzlicher Grundlage – öffentlich bestellt ist[1]; die Wissenschaft, die Kunst od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.2.5 Selbstablehnung des Sachverständigen (§ 96 Abs. 4 AO)

Rz. 35 Der von der Finanzbehörde bestimmte Sachverständige kann nach § 96 Abs. 4 AO auch selbst die Erstattung des Gutachtens unter Angabe und Glaubhaftmachung der Gründe[1] wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Hierdurch soll z. B. vermieden werden, dass der Ernannte in die missliche Lage gerät, ein für eine nahestehende Person nachteiliges Gutachten abzugeben.[2] Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 5 Rechtsschutz

Rz. 47 Der Sachverständige kann gegen den seine Ernennung vorsehenden Verwaltungsakt den Rechtsbehelf des Einspruchs[1] und nach erfolglosem Vorverfahren ggf. Anfechtungsklage erheben.[2] Zur Begründung kann er zum einen anführen, dass die Voraussetzungen des § 96 AO – und damit für seine Zuziehung – nicht vorlägen. Zum anderen kann er geltend machen, dass die Finanzbehörde ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Gerichtliche Bestellung eines anderen Sonderprüfers (Satz 6)

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch das Antragsrecht einer Aktionärsminderheit gemäß § 315 AktG wird das Recht der HV der abhängigen Gesellschaft, ihrerseits eine Sonderprüfung nach § 142 AktG einzuleiten, nicht berührt (h. M.; vgl. MünchKomm. AktG (2020), § 315, Rn. 35; Noack, WPg 1994, S. 225 (235); AktG-GroßKomm. (1975), § 315, Rn. 8). Weil das herrschende UN dort rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Mitgliederumfra... / III. Die Stellung des Verfahrensbeistandes

Ein weiterer Fragenkomplex bezog sich auf die Rolle des Verfahrensbeistandes (Folien 11–18). Dabei gaben zunächst (nur) 22 % der Teilnehmer an, bereits die Qualifizierungsanforderungen gemäß § 158a FamFG geprüft zu haben. Da von den Berufsgruppen, aus denen Verfahrensbeistände rekrutiert werden, die der Rechtsanwälte überwiegen (Folie 13), konnte es nicht überraschen, dass Ken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2022, Kinderschutz- u... / III. Beteiligung des Jugendamts

In Kindesschutzverfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB ist das Jugendamt Muss-Beteiligter (§ 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG). Wie wichtig dem Gesetzgeber diese Rechtsstellung des Jugendamts im Kindesschutzverfahren ist, lässt sich daraus schließen, dass er das FamFG kurze Zeit nach dessen Inkrafttreten (1.9.2009) geändert und die Bestimmung des § 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG (mit Gesetz v...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.1 Statthaftigkeit der Beschwerde

Nach § 567 Abs. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des ersten Rechtszuges nur dann statthaft, wenn dies entweder nach der ZPO ausdrücklich bestimmt ist oder wenn es sich um Entscheidungen des Gerichts handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren beendendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Die sofortige Beschwerd...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.4.2 Ablehnung eines Richters

Siehe hierzu auch die Arbeitshilfe: Ablehnungsgesuch – Besorgnis der Befangenheit. Ein Richter kann von den Parteien und Streitgehilfen abgelehnt werden, wenn er kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen ist, wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 42 ZPO). Die Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn nach objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise ein Gr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.4.3 Ablehnungsverfahren

Siehe hierzu auch die Arbeitshilfe: Ablehnungsgesuch – Besorgnis der Befangenheit. Jede Partei kann ein Ablehnungsverfahren mit einem Ablehnungsgesuch einleiten, sofern der Richter nicht selbst seine Befangenheit oder seinen gesetzlichen Ausschluss angezeigt hat (§ 48 ZPO). Das Ablehnungsgesuch kann mündlich, auch zu Protokoll (§ 160 Abs. 4 ZPO) oder schriftlich bei Gericht o...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / aa) Überblick

Rz. 36 Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG waren in Vorbem. 3.2.1 VV aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur die Beschwerden in Verfahren nach dem Gesetz über Landwirtschaftssachen (Nr. 2 Buchst. c a.F.) und die Beschwerden gegen Endentscheidungen in Familiensachen (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b VV a.F.) geregelt und damit aufgewertet. Seit dem Inkrafttreten d...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / e) Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 120 Die Vorschrift der Nr. 3403 VV ergänzt die Vorschriften der Nrn. 3401, 3402 VV und vergütet diejenigen Einzeltätigkeiten des Anwalts, die von den vorgenannten VV-Nrn. nicht erfasst werden. Hierzu gehören z.B. die Vertretung in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG oder einem isolierten Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 ZPO. Ferner gehört hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / VI. Ausschluss und Ablehnung von Richtern und Rechtspflegern

Rz. 22 § 6 Abs. 1 FamFG verweist direkt auf die §§ 41–49 ZPO. Danach kann ein Richter sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines R...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2.2 Verfahrensrevision

Rz. 28 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3) die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl. BSG, Beschluss v. 19.11.2007, B 5a/5 R 382/06 B; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Mangelnde Prüferbefähigung

Rn. 36 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG ist der JA außerdem nichtig, wenn der bestellte AP nicht die Befähigung hat, JA von mittelgroßen und großen AG, KGaA bzw. SE zu prüfen. Ob eine Person oder Gesellschaft "Abschlussprüfer" ist, bestimmt sich im Regelfall nach § 319 Abs. 1. AP können danach WP und WPG sein. VBP und BPG (vgl. §§ 128ff. WPO) scheiden a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.4 Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 34 Abbildung 5 zeigt eine umfassende Darstellung des Ablaufs der Wahl und der Bestellung des Abschlussprüfers bei einer AG, der im Aktiengesetz im Einzelnen geregelt ist (AP = Abschlussprüfer, AR = Aufsichtsrat, BW = Börsenwert, GK = Grundkapital, HV = Hauptversammlung, VSt = Vorstand). Typisch für die aktienrechtliche Verfassung sind das grundsätzliche Vorschlags- und W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.3 Subjekte der Abschlussprüfung

Rz. 30 Abschlussprüfer (Prüfungssubjekte) einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer AG oder KGaA können nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, wenn sie über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen.[1] Ähnliches gilt für Kreditinstitute,[2] Versicherungsunternehmen [3] und prüfungspflichtige Unternehmen nach Pub...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 4.1 Vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer

Rz. 175 Der freie Beruf des vereidigten Buchprüfers (vBP) entwickelte sich aus dem Berufsstand der Bücherrevision. Dieser fand erstmals in entsprechenden Vorschriften der Hansestädte Lübeck, Hamburg und Bremen (1887–1889) seinen gesetzlichen Niederschlag. Nachdem der Zugang zu der Berufsgruppe der vBP 1961 geschlossen wurde, führte 1986 das BiRiLiG zu einer Neueröffnung. Die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussprüfung / 4.1 Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 48 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind gem. § 316 Abs. 2 Satz 1 HGB durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Der Kreis der prüfungsberechtigten Personen wird in § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB weiter konkretisiert, indem ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als mögliche Abschlussprüfer genannt werden. Zudem muss der Abschlussprüfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Sachliche Beschränkung

Rz. 45 Nicht jeder Notar darf einen Vertrag für jedwede Person beurkunden. Das Beurkundungsgesetz sieht ein abgestuftes System der Tätigkeitsbeschränkungen eines Notars vor:mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Rz. 29 Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) 22 Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dse-erbrecht.de einsehbar. Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)[22] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für ...mehr