Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.8.3.3 Geschäftsordnung für den Vorstand

Rz. 530 Durch eine Geschäftsordnung sind Regelungen der inneren Ordnung des Gremiums und Verfahrensfragen möglich. Darüber hinaus kann aber eine Geschäftsordnung des Vorstands Rechte und Pflichten im Verhältnis zur eG bzw. zu deren anderen Organen weder begründen noch ändern.[1] Rz. 531 Die Mustergeschäftsordnung für den Vorstand enthält – neben dem Verweis bzw. der Wiederhol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 4 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 18/22 Die Vermutung fehlenden Verschuldens, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist, entfällt im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 23.6.2010 – XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425 und v. 25.11.2020 – XII ZB ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Unparteilichkeit

Rn. 12 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Unparteilichkeit als geforderte Grundhaltung des AP ergibt sich schon aus dem Zweck der AP, eine Kontrolle der UN-Leitung im Bereich der RL zu gewährleisten, sowie aus der Tatsache, dass die Adressaten des JA z. T. gegensätzliche Interessen verfolgen (vgl. Bonner-HdR (2019), § 323 HGB, Rn. 18; Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 20f.). Die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.2 Erhobener Anspruch

Rz. 11 Die entsprechende Anwendung des § 309 SGB III erfasst Leistungsberechtigte, die Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld erheben. § 59 setzt aber nicht voraus, dass der Hilfebedürftige tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (Thür. LSG, Beschluss v. 20.6.2016, L 9 AS 318/16 B; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 5). Aber nicht nur bei Geldleistungen,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umwelt- und Altlastenhaftun... / 7 Haftung des Sachverständigen

Rückgriff bei fehlerhaftem Gutachten Beauftragt der Grundstückseigentümer einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Bodengutachtens und kommt dieser zu einer fehlerhaften Altlastenbeurteilung, haftet der Sachverständige (selbstverständlich) für etwaige Schäden gemäß § 635 BGB. Unrichtig ist ein Sachverständigengutachten, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht; ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Prakti... / 1.3 Vorbereitung des Termins

Langer Atem nötig Von dem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens (Antragstellung) bis zum eigentlichen Versteigerungstermin vergeht häufig mehr als ein Jahr. Allein die Zeit zwischen Terminsbestimmung und dem Termin selbst beträgt rund 6 Monate. Darauf müssen sich die beteiligten Personen einstellen. "Checkliste" Doch wenn der Termin näher rückt, wird es ernst: Machen Sie sich ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Verfah... / 4.1 Hinweispflicht

Dein Freund und Helfer Dem Rechtspfleger kommt für die Beteiligten besondere Bedeutung und Verantwortung zu. Er ist für sie der Spielleiter bei dem "Versteigerungs-Monopoly", vor allem jedoch kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Auskünfte oder Hilfestellung geht. Und dies nicht nur im Versteigerungstermin, sondern auch und gerade im Vorfeld, wenn wichtige Weichen gestellt ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einhaltung der Klagefrist und Zweifel des Klageschriftzugangs

Leitsatz Ein Steuerberater muss sich nach zwei Wochen erkundigen, ob seine Klage beim Finanzgericht zugegangen ist. Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers legte gegen die Prüfungsanordnung zur Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung bei seinem Mandanten Einspruch ein. Dieser wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Einspruchsentscheidung ging hierbei am 11.6.2022 zu....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.4 Ansprechpartner und Fallmanager (Abs. 3)

Rz. 39 Ein persönlicher Ansprechpartner verdeutlicht die individuelle Betreuung. Die Komplexität einer Grundsicherungsstelle – insbesondere in größeren Städten und Ballungsräumen – soll sich nicht zulasten des Eingliederungsprozesses auswirken. Es gilt, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und dem Betreuer aus der Behörde aufzubauen. Ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Revision im Arbeitsgerichts... / 4.2 Absolute Revisionsgründe

Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen war, sofern nicht dieses Hindernis durch ein Ablehnungsgesuch erfolglos geltend gemacht ist, oder ein Richter mitge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 7. Prüfungserfordernis

Zur Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, Vermögenslage sowie Geschäftsführung der Genossenschaft mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr und bei einer Bilanzsumme über 2 Mio. EUR in jedem Geschäftsjahr zu prüfen, bei einer Bilanzsumme über 1,5 Mio. EUR und kumulativ Umsatzerlösen von über 3 Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Kommanditgesellschaft / III. Organschaftliche Vertretung bei der atypischen KG in Gestalt der Einheits-Kapitalgesellschaft und Co. KG

Rz. 35 § 170 Abs. 2 HGB statuiert eine Ausnahme vom organschaftlichen Vertretungsverbot des Kommanditisten in § 170 Abs. 1 HGB. Sofern der einzig persönlich haftende Gesellschafter der Gesellschaft (Komplementär) eine Kapitalgesellschaft ist, an der die Gesellschaft (KG) sämtliche Anteile hält (mithin bei einer Einheits-Kapitalgesellschaft & Co. KG – bei der die KG grundsätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Inhalt und Systematik

Rz. 6 Die §§ 82, 83 AO bestimmen, dass in einem Verwaltungsverfahren für die Finanzbehörde ein Amtsträger oder andere Person nicht tätig werden darf, in dessen Person ein Grund vorliegt, der die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann. Die Vorschrift des § 82 AO formuliert einen abschließenden Katalog von Ausschlussgründen, bei denen unwiderleglich eine Befangenheit de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die §§ 82–84 AO regeln die Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen im steuerlichen Verwaltungsverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit. Das steuerliche Verwaltungsverfahren soll gewährleisten, dass die Aufgaben der Behörden sachlich und unvoreingenommen erfüllt werden. Aus diesem Grund müssen diejenigen Personen von der Mitwirkung im steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Zweck

Rz. 4 Die §§ 82ff. AO sollen nicht allein ein sachgerechtes Steuerverwaltungsverfahren sicherstellen, sondern vielmehr darüber hinaus auch das Vertrauen in die Objektivität der am Steuerverwaltungsverfahren Beteiligten sicherstellen. Vermieden werden soll bereits der "böse Schein" einer möglichen parteiischen Entscheidung.[1] Gemäß § 85 S. 1 AO haben die Finanzbehörden die S...mehr

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FF 04/2023, Rechtsprechung ... / 5 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.2.2023 – XII ZB 472/22 Die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 10.2.2021 – XII ZB 376/20, FamRZ 2021, 770). BGH, Beschl. v. 11.1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.3 Benennung der Prüfer

Rz. 58 Dem Steuerpflichtigen sind nach § 197 Abs. 1 AO außer der nach § 196 AO als Verwaltungsakt ergangenen Prüfungsanordnung auch die Namen der Prüfer bekanntzugeben. Aus dieser Verpflichtung für das Finanzamt folgt nicht, dass die Benennung der Prüfer ein Verwaltungsakt ist. Denn diese Vorschrift sagt nichts über die Rechtsnatur der dem Beteiligten bekannt zu gebenden Ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.2.1 Besorgnis der Befangenheit

Rz. 26 Befangenheit verlangt einen Grad der Voreingenommenheit des Gutachters, aus der heraus sachfremde Momente in die Fallbehandlung einzufließen drohen, die zumindest tendenziell zu einer Benachteiligung oder Bevorzugung eines Beteiligten führen. Erscheinungsformen der Befangenheit sind die persönliche und die sachliche Voreingenommenheit. Persönliche Voreingenommenheit k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.2 Ablehnung des Sachverständigen (§ 96 Abs. 2 AO)

Rz. 25 Den Beteiligten steht im Hinblick auf den von der Finanzbehörde bestimmten Sachverständigen ein formelles Ablehnungsrecht zu. Um dieses ausüben zu können, hat die Finanzbehörde den Beteiligten im Regelfall vor der Hinzuziehung nach Abs. 1 Satz 2 anzuhören. Nach § 96 Abs. 2 S. 1 AO können sie einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, wenn ein Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 2.2 Pflichtige Personen

Rz. 9 Der von der Finanzbehörde bestimmte Sachverständige hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er dem Personenkreis des § 96 Abs. 3 AO angehört. Danach ist der Ernannte zur Gutachtenerstellung verpflichtet, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderlichen Art – auf bundes- oder landesgesetzlicher Grundlage – öffentlich bestellt ist[1]; die Wissenschaft, die Kunst od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 5 Rechtsschutz

Rz. 47 Der Sachverständige kann gegen den seine Ernennung vorsehenden Verwaltungsakt den Rechtsbehelf des Einspruchs[1] und nach erfolglosem Vorverfahren ggf. Anfechtungsklage erheben.[2] Zur Begründung kann er zum einen anführen, dass die Voraussetzungen des § 96 AO – und damit für seine Zuziehung – nicht vorlägen. Zum anderen kann er geltend machen, dass die Finanzbehörde ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.2.5 Selbstablehnung des Sachverständigen (§ 96 Abs. 4 AO)

Rz. 35 Der von der Finanzbehörde bestimmte Sachverständige kann nach § 96 Abs. 4 AO auch selbst die Erstattung des Gutachtens unter Angabe und Glaubhaftmachung der Gründe[1] wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Hierdurch soll z. B. vermieden werden, dass der Ernannte in die missliche Lage gerät, ein für eine nahestehende Person nachteiliges Gutachten abzugeben.[2] Die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Gerichtliche Bestellung eines anderen Sonderprüfers (Satz 6)

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch das Antragsrecht einer Aktionärsminderheit gemäß § 315 AktG wird das Recht der HV der abhängigen Gesellschaft, ihrerseits eine Sonderprüfung nach § 142 AktG einzuleiten, nicht berührt (h. M.; vgl. MünchKomm. AktG (2020), § 315, Rn. 35; Noack, WPg 1994, S. 225 (235); AktG-GroßKomm. (1975), § 315, Rn. 8). Weil das herrschende UN dort rege...mehr

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FF 01/2023, Mitgliederumfra... / III. Die Stellung des Verfahrensbeistandes

Ein weiterer Fragenkomplex bezog sich auf die Rolle des Verfahrensbeistandes (Folien 11–18). Dabei gaben zunächst (nur) 22 % der Teilnehmer an, bereits die Qualifizierungsanforderungen gemäß § 158a FamFG geprüft zu haben. Da von den Berufsgruppen, aus denen Verfahrensbeistände rekrutiert werden, die der Rechtsanwälte überwiegen (Folie 13), konnte es nicht überraschen, dass Ken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2022, Kinderschutz- u... / III. Beteiligung des Jugendamts

In Kindesschutzverfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB ist das Jugendamt Muss-Beteiligter (§ 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG). Wie wichtig dem Gesetzgeber diese Rechtsstellung des Jugendamts im Kindesschutzverfahren ist, lässt sich daraus schließen, dass er das FamFG kurze Zeit nach dessen Inkrafttreten (1.9.2009) geändert und die Bestimmung des § 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG (mit Gesetz v...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.1 Statthaftigkeit der Beschwerde

Nach § 567 Abs. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des ersten Rechtszuges nur dann statthaft, wenn dies entweder nach der ZPO ausdrücklich bestimmt ist oder wenn es sich um Entscheidungen des Gerichts handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren beendendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Die sofortige Beschwerd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Verfahren der freiwill... / aa) Überblick

Rz. 36 Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG waren in Vorbem. 3.2.1 VV aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur die Beschwerden in Verfahren nach dem Gesetz über Landwirtschaftssachen (Nr. 2 Buchst. c a.F.) und die Beschwerden gegen Endentscheidungen in Familiensachen (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b VV a.F.) geregelt und damit aufgewertet. Seit dem Inkrafttreten d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / e) Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 120 Die Vorschrift der Nr. 3403 VV ergänzt die Vorschriften der Nrn. 3401, 3402 VV und vergütet diejenigen Einzeltätigkeiten des Anwalts, die von den vorgenannten VV-Nrn. nicht erfasst werden. Hierzu gehören z.B. die Vertretung in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG oder einem isolierten Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 ZPO. Ferner gehört hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / VI. Ausschluss und Ablehnung von Richtern und Rechtspflegern

Rz. 22 § 6 Abs. 1 FamFG verweist direkt auf die §§ 41–49 ZPO. Danach kann ein Richter sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines R...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2.2 Verfahrensrevision

Rz. 28 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3) die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl. BSG, Beschluss v. 19.11.2007, B 5a/5 R 382/06 B; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Mangelnde Prüferbefähigung

Rn. 36 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG ist der JA außerdem nichtig, wenn der bestellte AP nicht die Befähigung hat, JA von mittelgroßen und großen AG, KGaA bzw. SE zu prüfen. Ob eine Person oder Gesellschaft "Abschlussprüfer" ist, bestimmt sich im Regelfall nach § 319 Abs. 1. AP können danach WP und WPG sein. VBP und BPG (vgl. §§ 128ff. WPO) scheiden a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.3 Subjekte der Abschlussprüfung

Rz. 30 Abschlussprüfer (Prüfungssubjekte) einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer AG oder KGaA können nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, wenn sie über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen.[1] Ähnliches gilt für Kreditinstitute,[2] Versicherungsunternehmen [3] und prüfungspflichtige Unternehmen nach Pub...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.4 Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 34 Abbildung 5 zeigt eine umfassende Darstellung des Ablaufs der Wahl und der Bestellung des Abschlussprüfers bei einer AG, der im Aktiengesetz im Einzelnen geregelt ist (AP = Abschlussprüfer, AR = Aufsichtsrat, BW = Börsenwert, GK = Grundkapital, HV = Hauptversammlung, VSt = Vorstand). Typisch für die aktienrechtliche Verfassung sind das grundsätzliche Vorschlags- und W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 4.1 Vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer

Rz. 175 Der freie Beruf des vereidigten Buchprüfers (vBP) entwickelte sich aus dem Berufsstand der Bücherrevision. Dieser fand erstmals in entsprechenden Vorschriften der Hansestädte Lübeck, Hamburg und Bremen (1887–1889) seinen gesetzlichen Niederschlag. Nachdem der Zugang zu der Berufsgruppe der vBP 1961 geschlossen wurde, führte 1986 das BiRiLiG zu einer Neueröffnung. Die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussprüfung / 4.1 Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 48 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind gem. § 316 Abs. 2 Satz 1 HGB durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Der Kreis der prüfungsberechtigten Personen wird in § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB weiter konkretisiert, indem ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als mögliche Abschlussprüfer genannt werden. Zudem muss der Abschlussprüfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Sachliche Beschränkung

Rz. 45 Nicht jeder Notar darf einen Vertrag für jedwede Person beurkunden. Das Beurkundungsgesetz sieht ein abgestuftes System der Tätigkeitsbeschränkungen eines Notars vor:mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Rz. 29 Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) 22 Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dse-erbrecht.de einsehbar. Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)[22] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BVerfG, Beschl. v. 7.2.2022 – 1 BvR 2180/21, FamRZ 2022, 709 (red. LS) 1. Mit Erlass einer Instanz beendenden Sachentscheidung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschleunigungsrüge bzw. Beschleunigungsbeschwerde. 2. Mit Erlass der Sachentscheidung entfällt auch das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde gegen den die Beschleunigungsbeschwerde zurückweis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.2 Pflichten der ehrenamtlichen Richter

Rz. 4 Die Pflichten der ehrenamtlichen Richter werden in § 19 nicht genannt, sondern vor allem aus § 45 DRiG abgeleitet. Zu den primären Pflichten der ehrenamtlichen Richter zählen die Teilnahme an der Sitzung, die ggf. mit Ordnungsmitteln (§ 21) erzwungen werden kann, die Ableistung des Eides oder Gelöbnisses (BSG, Beschluss v. 6.9.2017, B 13 R 17 B, zur nicht ordnungsgemäße...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 27 Regelung d... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung in § 27 Abs. 3 ist erforderlich, um für den zwar seltenen, aber durchaus möglichen Fall, dass alle Berufsrichter (tatsächlich oder aus Rechtsgründen) eines Gerichts verhindert sind oder den verbliebenen Berufsrichtern eine Vertretung nicht mehr möglich ist, eine Vertretung zu ermöglichen. Gemäß § 21e Abs. 1 Satz 1 GVG hat das Präsidium eine umfassende Vert...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 17 Ausschließ... / 2.3 Ausnahmen im Vertrags(zahn)arztrecht

Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 4, der durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1814) geändert worden ist, Ausnahmen zu den Ausschlussgründen der Abs. 2 und 3. In den Kammern (Senaten) für Vertrags(zahn)arztangelegenheiten können Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der Kranken- und Pflegekassen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 33 Besetzung ... / 2.1 Besetzung der Senate bei Entscheidungen durch Urteil

Rz. 2 § 33 Satz 1 bestimmt zwingend, dass die Senate in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern entscheiden. Die Besetzung ist jedoch nicht bei allen Entscheidungen vorgeschrieben, sondern nur bei Entscheidungen durch Urteil (mit oder ohne mündliche Verhandlung) oder durch Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhand...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 6 Geltung von... / 2.2 Aufgaben des Präsidiums nach dem GVG

Rz. 6 Zur Kernaufgabe des Präsidiums gehört die Geschäftsverteilung (§ 21e Abs. 1 Satz 1 GVG). Allgemein gelten für die Geschäftsverteilung folgende Prinzipien: Vollstreckungsprinzip Abstraktionsprinzip Bestimmtheitsgrundsatz Stetigkeitsgrundsatz Jährlichkeitsprinzip Vorauswirkungsprinzip Geltungsprinzip (dazu näher Kissel, GVG, § 21e Rn. 78 ff.). Das Präsidium legt unter Berücksich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Verfahrensfragen

Schrifttum: Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Koops, Bessere Erkenntnis ist kein Verbrechen – Steuerstrafrecht wieder ohne Verbrechenstatbestand, DB 2007, 1; Meyer-Abich, Die Unzulässigkeit der Telefonüberwachung bei Vergehen gegen §§ 373, 374 vor dem Hintergrund der neueren BGH-Rechtsprechung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 32 Ernennung ... / 2.2 Hilfsrichter

Rz. 3 Nachdem § 30 Abs. 2 aufgehoben worden ist, kann eine Abordnung von Richtern an ein Landessozialgericht nur nach § 37 DRiG erfolgen. Danach können Richter aller Gerichtsbarkeiten, die auf Lebenszeit ernannt sind, an ein Landessozialgericht abgeordnet werden. Die Abordnung eines Richters darf aber nur zur Vertretung oder zur Erprobung erfolgen. Ein Vertretungsfall liegt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Versteigerungstermin / D. Befangenheitsantrag

Rz. 10 Hin und wieder wird auch versucht, den Versteigerungstermin dadurch zu Fall zu bringen, dass der amtierende Rechtspfleger wegen Befangenheit abgelehnt wird. Insbes. erfolgen diese Ablehnungsgesuche dann, wenn er während des Termins in Hinblick auf sich ändernde Verfahrensbedingungen Hinweise an einzelne Beteiligte gibt. Hiermit wird dann ein Misstrauen gegen die Unpar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2022, Befangenheitsa... / II. Besorgnis reicht aus

Die Besorgnis der Befangenheit einer Richterin setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an ihrer Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Es kommt weder darauf an, ob die Richterin tatsächlich "parteilich" oder "befangen" ist, noch darauf, ob sie sich selbst für befangen hält. Entscheidend ist allein, ob ein am Rechtsstreit Beteiligter bei vernünftiger Würd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2022, Befangenheitsa... / Leitsatz

Gibt die Richterin einem Kläger einen unzulässigen Kostenantrag des Beklagten nicht zur Kenntnis und erlässt sie ohne rechtliches Gehör einen unzulässigen Kostenbeschluss zu Lasten des Klägers, den sie nicht einmal unterzeichnet, rechtfertigt dies die Besorgnis ihrer Befangenheit. AG Frankfurt, Beschl. v. 1.4.2022 – 32 C 4570/20 (69)mehr

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AGS 04/2022, Befangenheitsa... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte wegen offener Honorarforderungen einen Mahnbescheid erwirkt, gegen den die Antragsgegnerin und spätere Beklagte Widerspruch einlegte. Daraufhin begründete die Klägerin ihre Ansprüche, nahm ihren Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens jedoch später wieder zurück. Hiernach beantragte die Beklagte "vorab per Telefax" und mit anschließendem Schrifts...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / d) Begründung der Bestellung des Verfahrensbeistandes?

Ob die Bestellung eines Verfahrensbeistandes eingehend begründet werden muss, ist umstritten.[17] Zweifel hieran könnten sich aus § 158 Abs. 2 Satz 2 FamFG ergeben, der bestimmt, dass nur in Fällen des Absehens von der Bestellung eines Verfahrensbeistandes eine Begründung erforderlich ist. Im Hinblick darauf, dass es mit dem grundsätzlichen Inkrafttreten des Gesetzes zur Bek...mehr