Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

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B / 57 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1543]

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G / 6 Glaubwürdigkeitsgutachten [Rdn 2074]

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P / 7 Präsentes Beweismittel [Rdn 2547]

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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F / 1 Fesselung des Angeklagten [Rdn 1912]

Rdn 1913 Literaturhinweise: Esser, Fesselung in der Hauptverhandlung Zugleich Anmerkung zu OLG Naumburg, Beschl. v. 24.6.2019 – 1 Ws (s) 213/19, StraFo 2020, 188 D. Herrmann, Zur Reform des Rechts der Untersuchungshaft, StRR 2010, 4 Hoffmann/Wißmann, Zur Fesselung von Untersuchungsgefangenen oder: Wann dürfen die Handschellen tatsächlich klicken, StV 2001, 706 König, Zur Neureg...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Benennung der Sachverständigen

Rz. 247 Formelle Voraussetzung für die Durchführung eines wirksamen Sachverständigenverfahrens ist zunächst, dass beide Parteien je einen Sachverständigen und die beiden genannten Sachverständigen sodann einen dritten Sachverständigen als Obmann benennen. Die von den Parteien benannten Sachverständigen stellen keine Schiedsrichter gem. § 1025 ZPO, sondern Schiedsgutachter da...mehr

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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A / 30 Anhörungsrüge [Rdn 399]

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H / 1 Haftfragen [Rdn 2100]

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B / 42 Beweisantrag, Fristsetzung [Rdn 1175]

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B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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F / 4 Fragerecht des Angeklagten [Rdn 1939]

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V / 53 Verwirkung von Verteidigungsrechten [Rdn 3987]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gerichtsgutachten

Rz. 76 Die entsprechenden Feststellungen der medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind im Streitfall regelmäßig von einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zu treffen, dem die konkrete Ausgestaltung des vom Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen a...mehr

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L / 3 Letztes Wort des Angeklagten [Rdn 2284]

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N / 2 Nachtragsanklage [Rdn 2345]

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U / 8 Urteilsberatung [Rdn 3306]

Rdn 3307 Literaturhinweise: R. Hamm, Öffentliche Urteilsberatung, NJW 1992, 3147 Seifert, Studenten im Beratungszimmer – ein Verstoß gegen § 193 I GVG?, MDR 1996, 125 s.a. die Hinw. bei → Urteilsverkündung, Teil U Rdn 3315. Rdn 3308 1. Nach § 260 Abs. 1 muss eine Beratung des Urteils stattfinden, und zwar nach den Schlussvorträgen von StA und Verteidiger und dem letzten Wort de...mehr

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R / 20 Revision, Verfahren [Rdn 2926]

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S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

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N / 6 Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2394]

Rdn 2395 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Burhoff, Änderungen im Recht der Nebenklage (§§ 397a, 397b StPO), StRR 1/2022, 5 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptver...mehr

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R / 13 Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2836]

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N / 8 Nichtverlesung des Anklagesatzes, Antrag [Rdn 2417]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.2.2 Die "Besorgnis" der Befangenheit

Rz. 101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für einen Ausschluss von der Abschlussprüfung ist bereits die Besorgnis des Vorliegens von Befangenheit ausreichend (§ 49 WPO). Die Unabhängigkeit muss aus der Perspektive eines sachverständigen Dritten unter Plausibilitätsaspekten als gegeben angesehen werden, d. h., es darf kein Zweifel an der Unbefangenheit des Abschlussprüfers bei Dritte...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.2 Allgemeiner Grundsatz: Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

4.2.2.2.1 Die Befangenheit im Kontext des Unabhängigkeitsgebots Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die im öffentlichen Interesse wahrgenommene Funktion des Abschlussprüfers verlangt eine unabhängige Berufsausübung. Das in § 319 Abs. 2 HGB angesprochene und in §§ 28ff. BS WP/vBP näher konkretisierte Gebot zur Unbefangenheit bei der Durchführung von Abschlussprüfungen steht in e...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.2.1 Die Befangenheit im Kontext des Unabhängigkeitsgebots

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die im öffentlichen Interesse wahrgenommene Funktion des Abschlussprüfers verlangt eine unabhängige Berufsausübung. Das in § 319 Abs. 2 HGB angesprochene und in §§ 28ff. BS WP/vBP näher konkretisierte Gebot zur Unbefangenheit bei der Durchführung von Abschlussprüfungen steht in enger Verbindung zum Unabhängigkeitsgebot und ist von diesem kau...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.2.3 Schutzmaßnahmen

Rz. 105 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Blick auf die regelmäßig auftretenden Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Befangenheit und Unbefangenheit finden sich in § 30 BS WP/vBP sog. Schutzmaßnahmen. Bei diesen handelt es sich um Maßnahmen oder Verfahren, die dazu geeignet sind, eine Gefährdung der Unbefangenheit der WP/vBP soweit abzuschwächen, dass aus der Perspektive eines...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.3.2.2.1 Widerlegbare Ausschlussgründe (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 126 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Blick auf die Verweisungen des § 319b Abs. 1 Satz 1 HGB können die nachfolgenden Tatbestände widerlegbar die Inhabilität des Abschlussprüfers begründen: Befangenheit aufgrund der Generalklausel des § 319 Abs. 2 HGB (allgemeine Besorgnis der Befangenheit) Anteilsbesitz und finanzielle Interessen gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB Arbeitnehme...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.3.5 Einsatz befangener Personen (Nr. 4)

Rz. 115 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf den in § 319 Abs. 3 HGB enthaltenen Katalog wird durch § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 HGB auf die Personen, die bei einem konkreten Prüfungsauftrag beschäftigt sind, ausgedehnt. Unerheblich ist dabei das arbeitsrechtliche Statut. Unter die Befangenheitsklausel fallen daher bspw. auch freie Mitarbeite...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.3.1.1 Überblick

Rz. 122 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Besorgnis der Befangenheit kann auch dadurch begründet werden, dass Personen, mit denen der Abschlussprüfer in einem Netzwerk verbunden ist, das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können. So werden Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch für den Fall, dass ein Mitglied ihres Netzwerks bestimmte Ausschlussgründe des §...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.3.2 Finanzielle Interessen (Nr. 1)

Rz. 108 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer oder mit ihm durch wirtschaftliche Interessenidentität verbundene Personen (§ 319 Abs. 4 HGB, § 319 Abs. 3 Satz 2 HGB) Anteile oder andere nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen an der zu prüfenden KapGes/KapCo-Gesellschaft oder eine Beteiligung an einem Unternehmen besitzt, da...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.3.1 Überblick

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In § 319 Abs. 3 HGB determiniert der Gesetzgeber die absoluten Ausschlussgründe für Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer. Diese Ausschlussgründe sind als absolut zu verstehen, da sie eine unwiderlegbare Vermutung der Befangenheit begründen. Der Prüfer kann in entsprechenden Fällen auch durch Schutzmaßnahmen den Ausschluss von der Abs...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.2 Bußgeldtatbestände in Abs. 2

Rz. 192 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Abschlussprüfer als tauglichen Täter vgl. Tz. 100 (zu § 332 HGB). Der Absatz wurde durch das FISG (vgl. Tz. 168) neu strukturiert und erweitert. Abs. 2 Satz 1 sanktioniert die Erteilung eines Bestätigungsvermerks, der zu einem Abschluss erteilt wird (definiert in Abs. 2 Satz 3 als ein Jahresabschluss, ein Einzelabschluss nach § 325 Abs. ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 2.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 316a HGB wurde 2021 durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) in das HGB eingeführt, zugleich wurde § 319a HGB a. F. (Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse) gestrichen. § 319a HGB a. F. wurde 2004 durch das BilReG in das HGB eingeführt. Von dem Maßstab der Rechtsprechung geleitet, die Besorgnis de...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1.2.3 Aufgaben

Rz. 275 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB, hat sich der alleinstehende Prüfungsausschuss insbesondere[1] mit den in § 107 Abs. 3 Satz 2 und 3 AktG beschriebenen Aufgaben zu befassen.[2] Hierzu zählen die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.1.2.3 Berichterstattung an den Folgeprüfer (Abs. 4)

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 320 Abs. 4 HGB hat der bisherige Abschlussprüfer dem neuen Abschlussprüfer auf schriftliche Anfrage über das Ergebnis der bisherigen Prüfung zu berichten. Dies gilt sowohl bei einem vorzeitigen Prüferwechsel im Sinne des § 318 Abs. 3 HGB (Abberufung durch ein Gericht) oder § 318 Abs. 6 HGB (Kündigung) sowie beim regulären Prüferwechse...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2 § 319 HGB

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe (1) 1Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. 2Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mittelgroßer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2) oder von mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 19 Die Entscheidung ergeht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 FGO durch Beschluss. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, eine Beweisaufnahme jedoch nicht. Es ist jedoch gem. § 113 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 FGO rechtliches Gehör zu gewähren. An der Entscheidung wirken gem. § 108 Abs. 2 S. 3 FGO nur die Richter mit, die auch nach § 103 FGO an der zu berichtigenden Entscheidung mit...mehr

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FF 10/2024, Besorgnis der Befangenheit bei engen verwandtschaftlichen Beziehungen zu einem Verfahrensbevollmächtigten

FamFG § 6 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2 § 48 Leitsatz 1. Das verwandtschaftliche Verhältnis der abgelehnten Richterin mit dem Inhaber der einen Beteiligten vertretenden Anwaltskanzlei stellt einen objektiven Befangenheitsgrund dar. Dies gilt insbesondere, wenn die Richterin früher für diese Kanzlei tätig gewesen ist. 2. Auch aus dem Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO und dem...mehr

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B / 1 Befangenheit, Ablehnung [Rdn 877]

Rdn 878 Besteht die Besorgnis, dass der Richter "befangen" ist, kommt seine Ablehnung nach § 24 in Betracht. Die damit zusammenhängenden Fragen sind dargestellt beim Ablehnungsrecht. Siehe auch: → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 1; → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 7; → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 16; → Ablehnungsgrün...mehr

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A / 3 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines [Rdn 16]

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A / 7 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 48]

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten des Ablehnenden [Rdn 30]

Rdn 31 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 32 1. Aus seinem eigenen Verhalten kann der Ablehnende nach h.M. grds. keinen Ablehnungsgrund herleiten. Das wird damit begründet, dass er es sonst nämlich in der Hand hätte, sich nach Belieben dem/seinem (...mehr

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A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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A / 4 Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 23]

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FF 10/2024, Besorgnis der B... / Leitsatz

1. Das verwandtschaftliche Verhältnis der abgelehnten Richterin mit dem Inhaber der einen Beteiligten vertretenden Anwaltskanzlei stellt einen objektiven Befangenheitsgrund dar. Dies gilt insbesondere, wenn die Richterin früher für diese Kanzlei tätig gewesen ist. 2. Auch aus dem Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO und dem Eindruck einer nicht am Beschleunigungsgebot ...mehr

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FF 10/2024, Besorgnis der B... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Antrag vom 4.12.2023 leitete der Antragsteller das vorliegende Verfahren ein, mit welchem er im einzelnen dargestellte Kontakte mit seiner im Mai 2012 geborenen Tochter, für die er die elterliche Sorge gemeinsam mit der Antragsgegnerin ausübt, begehrte. Nachdem zunächst für die Bevollmächtigte des Antragstellers keine erkennbare gerichtliche Verfahrensförd...mehr

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A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Ambos/Rackow, Europäische Rechtsprechung zu (Beschuldigte-)Rechten im Strafverfahren, insbesondere im Ermittlungsverfahren (Zeitraum 4/2020 – 12/2022, StV 2023, 701 Arzt, Der befangene Strafrichter, 1969 Bock, Besorgnis der Befangenheit des Richters (§ 24 Abs. 1 StPO) nach gegen diesen gerichteter Straftat des Angeklagten, StraFo 2017, 141 Boe, Befangen...mehr

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A / 8 Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

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E / 24 Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 2420]

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