Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / Beweisantrag, Fristsetzung [Rdn 1136]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / Präsentes Beweismittel [Rdn 2468]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Ablehnung von Schöffen [Rdn 183]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Anklageschrift [Rdn 572]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / Erklärungsfrist zur Anklageschrift [Rdn 2310]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Sachverständigenbeweis [Rdn 2882]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / Terminsverlegung [Rdn 4411]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 2981]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
G / Gegenvorstellung [Rdn 2463]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 3944]

Rdn 3945 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Bechtel, Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsgu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
M / Mündliche Haftprüfung [Rdn 3120]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / Haftprüfung durch das Oberlandesgericht [Rdn 2556]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / Haftfragen [Rdn 2030]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 756]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verlesung von Behördengutachten [Rdn 3461]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1488]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / Eröffnungsverfahren [Rdn 2356]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / Körperliche Untersuchungen von anderen Personen [Rdn 2931]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / Urteilsberatung [Rdn 3215]

Rdn 3216 Literaturhinweise: R. Hamm, Öffentliche Urteilsberatung, NJW 1992, 3147 Seifert, Studenten im Beratungszimmer – ein Verstoß gegen § 193 I GVG?, MDR 1996, 125 s.a. die Hinw. bei → Urteilsverkündung, Teil U Rdn 3224. Rdn 3217 1. Nach § 260 Abs. 1 muss eine Beratung des Urteils stattfinden, und zwar nach den Schlussvorträgen von StA und Verteidiger und dem letzten Wort de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / Entbindung eines Sachverständigen [Rdn 2258]

Rdn 2259 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 8, und bei → Sachverständigenbeweis, Teil S Rdn 4061. Rdn 2260 1. Im EV kann der Verteidiger einen SV grds. nicht gem. § 74 ablehnen. Diese Möglichkeit besteht erst, wenn mit → Erhebung der Anklage, Teil E Rdn 2282, das Verfahren gerichtlich anhängig geworden ist (→ Ablehnung eines Sac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / Nachtragsanklage [Rdn 2270]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Akteneinsicht, Zeitpunkt [Rdn 553]

Rdn 554 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 225. Rdn 555 1. Da die AE eine der wichtigsten Waffen der Verteidigung im EV ist, muss der Verteidiger darauf achten, dass ihm so früh wie möglich AE gewährt wird. ☆ Es gilt der Grundsatz: Je früher, desto besser (dazu BVerfG NJW 1983, 1043).Je früher, desto besser (dazu BVerfG NJW 1983, 1043...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verwirkung von Verteidigungsrechten [Rdn 3887]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
L / Letztes Wort des Angeklagten [Rdn 2209]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / Fragerecht des Angeklagten [Rdn 1877]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5218]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / Nichtverlesung des Anklagesatzes, Antrag [Rdn 2342]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 4204]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Sitzungspolizei [Rdn 2939]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2319]

Rdn 2320 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptverhandlung, in: Festschrift für Karl Schäfer, 1979, S. 65 Lemke-Küch, Das Fragerech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Sachverständigengutachten [Rdn 4086]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2753]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / Revision, Verfahren [Rdn 2843]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Besorgnis der Befangenheit nach Anregung der Einspruchsrücknahme

OWiG § 71, StPO § 24 Leitsatz Das vorläufige Urteil eines Richters über die Prozessaussichten, insbesondere die nach einem Geständnis des Betroffenen erfolgte Anregung der Einspruchsrücknahme, begründet in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit. AG Hamburg-Altona, Beschl. v. 5.8.2021 – 327d OWi 24/21 Sachverhalt Das AG hat das gegen den erkennenden Richter gerichtete Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Besorgnis der ... / Leitsatz

Das vorläufige Urteil eines Richters über die Prozessaussichten, insbesondere die nach einem Geständnis des Betroffenen erfolgte Anregung der Einspruchsrücknahme, begründet in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit. AG Hamburg-Altona, Beschl. v. 5.8.2021 – 327d OWi 24/21mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Besorgnis der ... / Sachverhalt

Das AG hat das gegen den erkennenden Richter gerichtete Befangenheitsgesuch als unbegründet zurückgewiesen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Besorgnis der ... / 2 Aus den Gründen:

Das gegen Richter am Landgericht Dr. N. gerichtete Ablehnungsgesuch vom 4.8.2021 ist zwar zulässig, jedoch unbegründet. Es besteht keine Besorgnis der Befangenheit i.S.v. §§ 71 OwiG, 24 StPO. Das Recht der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit setzt das objektiv zu verstehende Vorliegen eines Befangenheitsgrundes voraus. Nicht irgendein subjektives Misstra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / V. Business-Judgement-Rule

Rz. 18 Tatsächlich neu ist die ausdrückliche Regelung einer an das Aktienrecht angelehnten und von dort bekannten, US-amerikanisch inspirierten sog. Business-Judgement-Rule für die Stiftungsorganmitglieder in § 84a Abs. 2 S. 2 BGB n.F. Mit Blick auf die Praxis wird man sagen dürfen, dass die Business-Judgement-Rule allgemeinen haftungsrechtlichen Rechtsgrundsätzen entspricht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Ausschlussgründe

Rn. 113 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Sonderprüfer soll nicht nur gegenüber der zu prüfenden Gesellschaft, sondern auch gegenüber dem AP unbefangen und objektiv sein, denn im Ergebnis wird aufgrund der Arbeit des Sonderprüfers auch die Tätigkeit des AP einer kritischen Würdigung unterzogen (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 59). Demnach kann nach § 258 Abs. 4 Satz 3 (1. Alternativ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ausschlussgründe nach § 319 Abs. 2 bis 4, § 319b Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 AP-VO i. V. m. § 316a Satz 2

Rn. 112 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Wie der AP muss auch der Sonderprüfer von betreffender Gesellschaft unabhängig sein. Es darf auch keine Besorgnis der Befangenheit bestehen. § 258 Abs. 4 Satz 2 AktG verweist insoweit auf die Ausschlussgründe nach den §§ 319 Abs. 2 bis 4, 319b Abs. 1 und für PIE i. S. d. § 316a Satz 2 auf Art. 5 Abs. 1 der AP-VO, die i. R.d. Sonderprüfungsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Es ist – leider – ein Massenphänomen, dass begründete Forderungen nicht ausgeglichen werden. Gerade eher kleinere Forderungen im e-Commerce, der Versorgungswirtschaft, der Telekommunikation oder der Versicherungswirtschaft sind betroffen. Aber auch der Vermieter, der Handwerker, der Dienstleister und der Freiberufler sind vom Forderungsausfall tangiert. Tagtäglich müssen sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / 2. Verwaltungsrat

Rz. 120 Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.[321] Wenn die AS eine Betriebsversammlung[322] hat, besteht der Verwaltungsrat aus mindestens fünf Mitgliedern.[323] Vorbehaltlich dieser zwingenden Bestimmung kann die AS selbst festlegen, wie viele Mitglieder der Verwaltungsrat haben soll.[324] Dies erfolgt durch Bestellung der Verwaltungsratsmitgliede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 79 Der einzelne Aktionär hat nach schwedischem Aktienrecht zunächst einmal kaum eigene Rechte, abgesehen vom Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und dem Recht auf Dividende, vorausgesetzt ein entsprechender Beschluss auf der Hauptversammlung wurde gefasst. Ist er Mehrheitsaktionär, ergebe sich aus dieser Stellung allerdings eine Reihe von besonderen Rechten. Eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / b) Durch den Jahresabschlussprüfer

Rz. 214 Die Prüfungspflicht durch einen Abschlussprüfer gilt für "große" und "mittelgroße" (siehe Rdn 217) sowie alle gesetzlich aufsichtsratspflichtigen GmbHs (§ 268 UGB). Als Abschlussprüfer kommen Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfergesellschaften in Betracht (§ 268 Abs. 4 UGB), bei denen keine Befangenheits- oder Ausschlussgründe vorliegen dürfen (§ 271 UGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Befangenheit eines Familienrichters

FamFG § 6 Abs. 2, ZPO § 42 Abs. 2 Leitsatz Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn der abgelehnte Richter in einem Anschreiben an die Verfahrensbeteiligten eine rüde, tendenziöse, bildhafte Sprache unter Verwendungen von Verstärkungen verwendet, obwohl er seinem Unmut über das prozessuale Vorgehen eines Beteiligten unschwer in sachlicher Art und Weise hätte Ausdruck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Befangenheit ei... / Leitsatz

Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn der abgelehnte Richter in einem Anschreiben an die Verfahrensbeteiligten eine rüde, tendenziöse, bildhafte Sprache unter Verwendungen von Verstärkungen verwendet, obwohl er seinem Unmut über das prozessuale Vorgehen eines Beteiligten unschwer in sachlicher Art und Weise hätte Ausdruck verleihen können. Dies gilt selbst dann,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Befangenheit ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin ist im Scheidungsverbund ein Versorgungsausgleichsverfahren anhängig. [2] Aus dem vom Antragsteller zur Akte gereichten und unterschriebenen amtlichen Vordruck V 10 ergibt sich kein Hinweis auf zwei Anrechte beim Versorgungsträger H. Vorsorgemanagement e.V. aus seiner Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Kein Verbot der Schlechterstellung

Rz. 212 [Autor/Stand] Im "gewöhnlichen" Strafverfahren hat der Angeklagte die Sicherheit, dass ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel (Berufung/Revision) nicht zu einer Verschlechterung des angefochtenen Urteils führt, sofern es von ihm bzw. von der StA zu seinen Gunsten eingelegt worden ist (§ 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 StPO, sog. Verbot der "reformatio in peius"). Im Einspruch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Besorgnis der Befangenheit (§ 24 StPO)

Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist willkürlich und somit rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht den Befangenheitsantrag unter Mitwirkung des abgelehnten Vorsitzenden nach § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO mit der Begründung zurückweist, der Ablehnungsantrag sei verspätet, weil er nicht unverzüglich gestellt oder angekündigt worden sei, nachdem der Vorsitzende mitgeteilt hatte, d...mehr