Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Vor Inkrafttreten des SEStEG hatte § 7 UmwStG nur für die AE Bedeutung, für die die Einlage- und Übertragungsfiktionen des § 5 Abs 2–4 UmwStG aF nicht galten und für die daher ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln war. Diese AE konnten die AK ihrer Beteiligung stlich nicht geltend machen. Hierbei handelte es sich um die folgenden, an der Um...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.1 Fallgruppen

Tz. 35 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Eine vGA muss sich nicht ausschl auf Sachverhalte beziehen, die sich im Inl ereignet haben. Es können ebenfalls grenzüberschreitende vGA auftreten Die vGA entspr auch im Falle der Überprüfung v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.3.3 Angemessenheit der Konditionen

Tz. 780 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Andererseits wird man aus dem oben (s Tz 779) genannten Urt nicht ableiten können, dass ein Zinszuschlag für eine risikobehaftete Fremd-Kap-Gewährung durch einen Gesellschafter generell nicht in Betracht kommt. Kann die Gesellschaft von einem fremden Dritten ein "normales" besichertes Darlehen nicht erhalten, weil ihr keine Sicherheiten zur ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (a) Beschränkte Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung

Rz. 274 [Autor/Stand] Beschränkte Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung als potentieller Grund für ein Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses. Der Grund für ein vermeintliches Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses findet seine Ursache darin, dass die Freistellungsbescheinigung in ihrer Geltungsdauer beschränkt ist. Die Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung beg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Einfügung von § 3 Nr. 41 EStG a.F. durch das StÄndG v. 18.7.1958. Die ursprüngliche Fassung von § 3 Nr. 41 EStG wurde durch das StÄndG v. 18.7.1958[2] eingefügt, also noch vor Inkrafttreten der Hinzurechnungsbesteuerung (s. Anm. 2), aber ebenfalls zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung. Befreit wurden "Einkünfte der Steuerpflichtigen insoweit, als ihnen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.4.2 Besteuerung der Personengesellschaft als Körperschaftsteuer-Subjekt

Tz. 1522 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Besteuert der ausl Staat hingegen die Gewinne der ausl Pers-Ges selbst (idR Besteuerung als KSt-Subjekt), können sich Probleme ergeben. Beispiel: Eine inl Kap-Ges beteiligt sich an einer ungarischen Ungarn erhebt auf die Gewinne eine KSt von 19 %. Auf den nach D transferiert...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (hh) Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen in Fällen der Kapitalertragsteuer

Rz. 288 [Autor/Stand] Zeitpunkt des Entstehens der KapESt. Dabei ist zu beachten, dass die Kapitalertragsteuer grundsätzlich in dem Zeitpunkt entsteht, in dem die Kapitalerträge dem Vergütungsgläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 EStG fließen Dividenden, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wurden, dem Vergütungsgläubiger an...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.3.3.2 Übernahme der Kriterien und der Prüfungsreihenfolge zur US-LLC

Tz. 1508 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das og BetrSt-Merkblatt enthält keine Aussagen der Fin-Verw, wie in einem entspr Fall vorzugehen ist, der nicht in der Liste aufgenommen ist oder dort als nicht "geklärt" gelistet ist. Tz 1.2 der Verw-Grds Pers-Ges (s Schr des BMF v 26.9.2014, BStBl I, 1258) verweist hierbei allgemein auf die Grundsätze, die mit BMF-Schr v 19.03.2004 (s Sch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 3 Nr. 41 EStG [Der Hinzurechnungsbesteuerung nachfolgende Gewinne]

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Gary Rüsch, Köln Literaturverzeichnis Kommentare: von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Juli 2003); Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, KStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Dezember 2015); Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Sept...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.2 Auswirkung des Abgangs einer verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 41 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Während in D eine Verrechnungspreiskorrektur infolge der Qualifizierung als vGA nicht zu einer KSt-Änderung führt, kann bei einer ausl Korrektur in einem "Vollanrechnungsstaat" (in Europa zB Malta und Norwegen) uU sich eine Reduktion auf eine Ausschüttungs-St-Belastung ergeben.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009

Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde das bis zum Jahr 2008 geltende Halb-Eink-Verfahren...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.2.1 Vorschläge in der Literatur

Tz. 1702 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die angesprochene Anrechnung von tats bezahlter US-amerikanischer ESt auf die dt ESt sollte uE weder in einem Verständigungsverfahren noch iRd Anwendung der Switch-over-Klausel der Vorzug gegeben werden. Hiergegen spricht, dass nach Verw-Auff keine Identität zwischen den von den USA besteuerten Gewinnanteilen und den von D erfassten Dividen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt

Rz. 10 [Autor/Stand] Normzweck. Die aus einer steuerlichen Belastung der nachfolgenden Beteiligungserträge resultierende Doppelbelastung der Einkünfte widerspricht dem Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung. Hiergegen kann man einwenden, die Hinzurechnungsbesteuerung wolle nur eine zu geringe ertragsteuerliche Vorbelastung auf Ebene der ausl. Zwischengesellschaft nachholen. S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Änderung beim Anteilseigner, wenn Bescheide bei der Körperschaft nicht mehr änderbar sind

Tz. 37 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind die Bescheide bei der Kö hinsichtlich der vGA nicht mehr änderbar, bietet § 32a Abs 1 KStG keine Änderungsmöglichkeit beim AE. Solche Änderungen sind dann allenfalls nach den Korrekturvorschriften der AO möglich (zB nach § 164 Abs 2 AO). Hierbei sind allerdings die materiell-rechtlichen Einschränkungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2f EStG...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses vom 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7344)

Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz) Zu Nummer 1 (§ 3) Zu Buchstabe b (Nummer 41) Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 41 Buchstabe a dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Beträgen, die zuvor als Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 bis 14 AStG zum individuellen Steuersatz der Einkommensteuer unterlegen haben. Für Ausgaben, die mit den nach § 3 Nr. 41 Buchstabe a steuerfreie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Gesonderte Feststellung (Satz 2)

Rz. 101 [Autor/Stand] Umfang der gesonderten Feststellung. Der Wortlaut von § 3 Nr. 41 Satz 2 EStG ist unglücklich gewählt. Denn danach soll sich die gesonderte Feststellung nach § 18 AStG lediglich auf die Tatsache beziehen, dass Hinzurechnungsbeträge der ESt unterlegen haben. Sowohl § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG als auch § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. b EStG verfügen jedoch ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.3 Die Beurteilung ausländischer Staaten

Tz. 1542 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das OECD-MA 2000 (BStBl I 2001, 72) enthält erstmals in Art 3 Abs 1 Buchst c nachfolgende Einschr: "... der Ausdruck ‚Unternehmen‘ bezieht sich auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit...". Soweit ein aktuell anzuwendendes DBA den Begriff definiert, stellt sich die Frage, ob insoweit eine eigenständige Auslegung idS geboten ist oder entspr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.6 Beteiligung an rumänischen Personengesellschaften

Tz. 1710 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die rumänische OHG – Societate in nume colectiv (SNC) – und KG – Societate in Comandita (SCS) – sind nach rumänischem HR jur Pers. Die Gewinne dieser Gesellschaften unterliegen der rumänischen KSt. Auf die GA wird eine KapSt erhoben, mit der die ESt oder KSt des AE auf die GA abgegolten ist. Diese Behandlung erfolgt bei in Rumänien ansässig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ermittlung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG

Tz. 7 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach § 7 S 1 UmwStG ist allen AE, das anteilig auf sie entfallende EK lt St-Bil abz des Bestands des stlichen Einlagekontos iSd § 27 KStG, das sich nach der Anwendung des § 29 Abs 1 KStG ergibt, als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen. Bei AE, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, erfolgt eine Umqualifizierung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zu versteuerndes Einkommen (§ 7 Abs 2 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift definiert den Begriff des zvE. Der Begriff ist ab 1977 aus dem ESt-Recht in das KStG übernommen worden und an die Stelle des bisher verwendeten Begriffs "Einkommen" getreten. Wegen der Begriffsunterschiede s R 2 EStR 2012 und s § 8 Abs 1 KStG Tz 5 ff. Das zvE ist nach den Vorschriften des EStG sowie nach den ergänzenden Vorschrif...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenrecht: Gegenstandswert bei Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Der Gegenstandswert richtet sich im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften (§ 45 StBVV i. V. m. § 23 Abs. 1 RVG). Nach § 52 Abs. 1 GKG ist in Verfahren vor den FG der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Maßgeblich ist aber nicht die subjektive Bedeu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Weitere Einstellungen im Gewinnverwendungsbeschluss (§ 58 Abs. 3 AktG)

Rn. 24 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Die HV ist im Fall des § 172 Satz 1 AktG gemäß § 174 Abs. 1 AktG an den festgestellten JA gebunden und kann nur i. R.d. Gewinnverwendungsbeschlusses weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen. Im Fall einer entsprechenden Satzungsermächtigung kann durch die HV auch anders als durch Einstellung in Gewinnrücklagen b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Kapitalrücklage

Rn. 15 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 regelt, welche Beträge in die Kap.-Rücklage einzustellen sind. Nach § 270 Abs. 1 Satz 1 sind die entsprechenden Einstellungen bereits bei der Aufstellung des JA vorzunehmen; Gleiches gilt für die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG. Bei Verstößen gegen die entsprechenden Dotierungs- und Verwendungsvorschriften...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Bestandteile des IFRS-Abschlusses

Tz. 19 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Gem. IAS 1.10 besteht ein vollständiger IFRS-Abschluss aus den folgenden Bestandteilen: Bilanz zum Abschlussstichtag; Gesamtergebnisrechnung für die Periode; Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Periode; Kapitalflussrechnung für die Periode; Anhang, der eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung

Leitsatz 1. Die in der Rechtsprechung des BFH zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen. 2. Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage W...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderumlagen als Gewinnminderungen i.S.d. § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG

Leitsatz Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG. Normenkette § 8b Abs. 6 Satz 2, Abs. 3 Sa...mehr

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Übernahmegewinn nach § 34a EStG tarifbegünstigt – Umfang der gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 EStG

Leitsatz 1. Der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn i.S. des § 34a Abs. 2 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Danach ansetzende außerbilanzielle Gewin...mehr

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Fiktive Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamthandsvermögen

Leitsatz Im Fall des Formwechsels von einer Kapital- in eine Personengesellschaft ist die Besteuerung der offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft nach § 7 Satz 1 UmwStG bei nach § 5 Abs. 2 UmwStG fiktiv als eingelegt behandelten Anteilen als Gewinn der Gesamthand und nicht als Sondergewinn des bisherigen Anteilseigners zu behandeln. Normenkette § 5 Abs. 2, § 7 Satz 1, § 4 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaatengesellschaft

Leitsatz 1. Auch nach der ab 2006 geltenden Rechtslage können Leistungen aus dem Vermögen von in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaften, für die kein steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG geführt wird, als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein (Bestätigung des BFH-Urteils vom 13. Juli 2016 – VIII R 47/13, BFHE 254, 390). 2. Zwar ist die Höhe des ausschüttbaren G...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Teilweise Mittelweitergabe an andere Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts

Tz. 21 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Bestimmung, wonach eine Steuervergünstigung nicht ausgeschlossen wird, wenn eine Körperschaft ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung – deren steuerbegünstigter Zwecke – zuwendet, ist in § 58 Nr. 2 AO (Anhang 1b) enthalten. Tz. 22...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktiengesellschaft / 1.5 Haftung für existenzvernichtenden Eingriff

Auch der "existenzvernichtende Eingriff" wurde lange als Fallkonstellation der Durchgriffshaftung behandelt, der einem Gesellschaftsgläubiger direkte Ansprüche gegen einen Gesellschafterverschafft, der die Rechtsform der juristischen Person missbraucht. Grundlage hierfür waren die BGH-Entscheidungen "Bremer Vulkan" und "KBV".[1] Mit dem "Trihotel"-Urteil[2] gab der BGH diese...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 6.2 Leistungszulagen, Leistungsprämien im TVöD-VKA

Die Verpflichtung zur leistungsorientierten Bezahlung ist in § 18 TVöD-VKA geregelt. In dieser Norm finden sich die Grundsätze zur leistungsorientierten Bezahlung und die Mindestinhalte für betriebliche Regelungen. Alles Weitere ist auf die betriebliche Ebene verlagert. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber ist aufgefordert, die Kriterien für die Leistungsbemessung sowie die Auszahlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.5 Ausweis von Verlusten nach dem Imparitätsprinzip

Rz. 158 Der Grundsatz der vorsichtigen Bilanzierung erfordert eine bedeutsame Abweichung vom Realisationsprinzip. Nach dem Realisationsprinzip wären auch Verluste erst auszuweisen, wenn sie durch ausreichende Konkretisierung eingetreten sind. Um dem Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen und die Ausschüttung nur vorläufiger, letztlich durch Verluste wieder aufgezehrter Gewinne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.4 Sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 236 Schließlich sieht das Gliederungsschema den Sammelposten "Sonstige Vermögensgegenstände" vor. Hier sind alle bilanzierungsfähigen und bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände auszuweisen, die nicht unter die bereits aufgeführten Gliederungspunkte fallen, insbesondere kurzfristige Darlehen, Gehaltsvorschüsse, Steuererstattungsansprüche, Schadensersatzansprüche, R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.1 Grundlagen der Bilanzierung nach Handelsrecht

Rz. 10 Nach § 5 EStG sind bei der Gewinnermittlung nach dieser Vorschrift die handelsrechtlichen Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (und Bilanzierung) zu beachten. Die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften sind in den §§ 238ff. HGB enthalten. Dabei gelten die §§ 238-263 HGB für alle Kaufleute. Daneben enthalten die §§ 264–283 HGB Sondervorschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.3 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 208 Wertpapiere sind verbriefte Rechte, bei denen die Geltendmachung des Rechts vom Eigentum an der über das Recht ausgestellten Urkunde abhängig ist. Bei Wertpapieren i. e. S. wird das verbriefte Recht deshalb durch Übertragung des Eigentums an der Urkunde übertragen (sog. Traditionspapiere). Unter die Gliederungsnummer A III 5 in § 266 Abs. 2 HGB gehören nur die sog. b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Begriff (Abs. 2 Satz 1)

a) "Anzusetzender" Hinzurechnungsbetrag Rz. 141 [Autor/Stand] Unterscheide zwischen "Hinzurechnungsbetrag" und "anzusetzendem Hinzurechnungsbetrag". Der in § 10 Abs. 2 Satz 1 verwendete Begriff "HZB" ist missverständlich. Der HZB i.S. von § 10 Abs. 1 ist von dem entsprechenden Begriff in § 10 Abs. 2 zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nicht gesehen. In § 10 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrage...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen Kapitalgese...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 10 Abs. 5 bis 7 AStG sind durch Artikel 11 des StVergAbG aufgehoben worden; die nachfolgenden, kursiv gedruckten Textziffern beziehen sich deshalb auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit vom 1.1.2001 bis einschließlich 31.12.2002 begonnen ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. OFD Hannovers, Vfg. v. 19.9.1980 – S 1351 - 2 - StH 233, S 1354 - 4 - StO 231, StEK AStG § 10 Nr. 11

Folgender Sachverhalt ist erörtert worden: An einer deutschen Kapitalgesellschaft ist eine schweizerische Zwischengesellschaft (Kapitalgesellschaft) wesentlich beteiligt. An dieser Zwischengesellschaft wiederum ist ein in der Bundesrepublik unbeschränkt Steuerpflichtiger wesentlich beteiligt. Die deutsche Kapitalgesellschaft schüttet ihren Gewinn an die schweizerische Zwische...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anwendung des Investmentsteuergesetzes (InvStG)

Rz. 323 [Autor/Stand] Allgemeines. § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 in der ab dem 1.1.2004 geltenden (vgl. § 21 Abs. 9 Satz 2 AStG) und bis zum 31.12.2017 anzuwendenden Fassung sieht ausdrücklich die Anwendung der Vorschriften des InvStG v. 15.12.2003[2] (a.F.) vor. Das InvStG a.F. tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. Ab dem 1.1.2018 gilt das InvStG n.F. v. 19.7.2016[3]. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 206 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung von § 3 c Abs. 2 EStG. Der durch das JStG 2008 angefügte § 10 Abs. 2 Satz 4 bestimmt, dass § 3 c Abs. 2 EStG entsprechend gilt. Nach der Gesetzesbegründung soll dadurch lediglich klargestellt werden, dass "– systematisch zutreffend – für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Beteiligung stehen, die zu einer Hinzurechnung fü...mehr