Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unter einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer Kap-Ges eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem § 4 Abs 1 S 1 EStG iVm § 8 Abs 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Es is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2 Nicht ausreichendes "Ausschüttungsvolumen"

Tz. 43 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Wenn das in den Rücklagen lt St-Bil ausgewiesene Ausschüttungsvolumen nicht zur Vollrealisierbarkeit des KSt-Guthabens und/oder zur Leerschüttung des EK 02 ausreicht, kommt der Frage materielle Bedeutung zu, ob die Anwendung des § 28 Abs 2 S 3 (vorher S 2 HS 2) KStG daneben noch die Anwendung der §§ 37 und 38 KStG auf die Auskehrungen an die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Untreue

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer Kö kann eine vGA grds nur angenommen werden, wenn die Vermögensminderung bzw die verhinderte Vermögensmehrung auf einer Rechtshandlung der Kö beruht, also auf einer Rechtshandlung ihrer Organe; s Urt des BFH v 18.07.1990 (BStBl II 1991, 484). Als Rechtshandlungen der Kö wurden insoweit nicht nur Handlungen der GF und Beschl der GV angeseh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Buchungsfehler

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat die Fehlbeurteilung eines Geschäftsvorfalls dazu geführt, dass der Kö BA zugeordnet wurden, die unter normalen Umständen vom Gesellschafter zu übernehmen waren, so liegt darin keine vGA. Die durch den Irrtum ausgelösten Vermögensverschiebungen sind innerhalb der St-Bil zu korrigieren. Soweit Kosten der Gesellschafter durch die Kö übernommen wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Zusammenfassendes Beispiel

Tz. 53 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Das nachstehende Beispiel, das zahlenidentisch aus diesem Kommentar in das Schr des BMF v 26.08.2003 (BStBl I 2003, 434, Rn 18) übernommen worden ist, zeigt das Zusammenspiel von § 28 Abs 2 und § 40 Abs 4 KStG. Beispiel: Die A-GmbH (Wj = Kj) wird zum 30.06.2002 aufgelöst. Der der Schlussauskehrung zu Grunde liegende Liquidationsschlussbestand ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Von der Fin-Verw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Umwandlungsbedingter Vermögensübergang von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft auf eine Körperschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU unbeschränkt steuerpflichtig und nicht von der Körperschaftsteuer befreit ist (§ 40 Abs 6 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Auch § 40 Abs 6 KStG ist durch das SEStEG eingefügt worden. Die KSt-Erhöhung entsteht gem § 40 Abs 5 KStG zum stlichen Übertragungsstichtag oder im Zeitpunkt des Wegfalls der unbeschr KSt-Pflicht. Sie wird in den Fällen des § 40 Abs 6 KStG beginnend ab diesem (ggf unterjährigen) Zeitpunkt bis zum Ablauf des nächsten auf die Bekanntgabe der KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 40 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Wird das Vermögen einer Kö oder Pers-Vereinigung iR einer Liquidation iSd § 11 KStG als Abschlagszahlung oder iRd Schlussauskehrung verteilt, mindert oder erhöht sich die KSt um den Betrag, der sich nach den §§ 37 und 38 KStG ergeben würde, wenn das verteilte Vermögen als im Zeitpunkt der Verteilung für eine Ausschüttung verwendet gelten würd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Grundsatz: Fiktion einer Gesamtausschüttung (§ 40 Abs 3 S 1 KStG)

Tz. 23 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch Gesamtrechtsnachfolge auf eine unbeschr stpfl, von der KSt befreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse oder auf eine jur Pers d öff Rechts über, mindert oder erhöht sich gem § 40 Abs 3 S 1 KStG die KSt um den Betrag, der sich nach § 37 und § 38 KStG ergeben würde, wenn das in der St-Bil au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.6 Erstmalige und letztmalige Minderung oder Erhöhung der Körperschaftsteuer (§ 40 Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 40 Abs 4 S 4 KStG ist eine Minderung oder Erhöhung der KSt erstmals für den VZ 2001 und letztmals für den VZ 2020 vorzunehmen. Durch das StVergAbG wurde die Jahreszahl für die letztmalige Minderung bzw Erhöhung wg Verlängerung der Übergangszeit von 15 auf 18 Jahre von 2017 auf 2020 geändert. Damit läuft der Übergangszeitraum für die KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch Verschmelzung nach § 2 UmwG auf eine unbeschr stpfl Kö über, sind nach § 40 Abs 1 KStG den entspr Beträgen der übernehmenden Kö hinzuzurechnen. Nicht unter § 40 Abs 1 KStG fallen die formwechselnde Umwandlung nach den §§ 190 – 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Zur Systemabgrenzung bei Liquidationen iSd § 11 KStG

Tz. 30 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 34 Abs 14 S 2 KStG (auf Antrag der Kö) – dort für die systemübergreifende Liquidation über den 31.12.2000 hinaus – und § 40 Abs 4 S 5 KStG – dort für die systemübergreifende Liquidation über den 31.12.2020 hinaus – regeln Ausnahmen von dem Grundsatz, dass für den gesamten Liquidationszeitraum das bei Beendigung der Liquidation geltende St-R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.3 Begriff und Auswirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 145 Während für die Beanstandung der Gewinnverteilung bei Personengesellschaften im Allgemeinen die §§ 2, 12 und 15 EStG heranzuziehen sind, gilt im Verhältnis der Komplementär-GmbH die Spezialvorschrift des § 8 Abs. 3 S. 2 KStG (vGA) oder auch § 8 Abs. 3 S. 3 KStG (verdeckte Einlagen). Sie ersetzt bei Körperschaften die Entnahmevorschrift des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG und ko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.4 Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen

Rz. 242 Im Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung muss auch darüber entschieden werden, ob und in welcher Höhe eine vGA Gewinnausschüttung angefallen ist. Der BFH hält diese Regelung für zwingend, weil eine derartige Ausschüttung untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils verbunden ist und sich – ebenso wie der normale Gewinnanteil – auf das Einkommen der Beteiligte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.2 Handelsrecht

Rz. 16 Die Entstehung der GmbH & Co. geht in erster Linie zurück auf die ertragsteuerliche Doppelbelastung von Gewinnen im KSt-Recht bis 1976. Die Besteuerung eines im Grunde identischen Gewinns, einmal durch die KSt bei der Kapitalgesellschaft und nach einer Ausschüttung zusätzlich durch die ESt beim jeweiligen Gesellschafter, wurde als unangemessen und ungerecht empfunden....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.4.3 Auswirkung beim Kommanditisten

Rz. 154 Die unangemessene Gewinnverteilung innerhalb der GmbH & Co. führt bei den Kommanditisten regelmäßig zu gewerblichen Einkünften aus ihrem Sonderbetriebsvermögen. Diese Einkünfte treten aber nicht neben die bisherigen Gewinnanteile aus der GmbH & Co., sondern an ihre Stelle und sind als Sonderbetriebseinnahmen der Kommanditisten bei der steuerlichen Gewinnermittlung de...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 185 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 186 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 5 Ausschüttungssperre

Rz. 77 Das Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Anlagewerte geht mit der Implementierung einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB einher, um so dem Gläubigerschutzgedanken des HGB gerecht zu werden, da diesen Vermögensgegenständen oftmals nur schwer ein objektiver Wert beizumessen ist.[1] Demnach dürfen Kapitalgesellschaften, die selbst erstellte ...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 3. Auskunftspflicht eines beherrschenden GmbH-Gesellschafters

Grundsätzlich können zwar von GmbH-Gesellschaftern nur Angaben über die Höhe der Ausschüttung verlangt werden, da diese allein eine unterhaltsrechtliche Einnahme darstellt. Bei Gesellschaftern, die zwar nicht alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sind, aber aufgrund der Quote ihrer Beteiligung oder ihrer Position die Geschäfte der Gesellschaft oder die Gewinnausschütt...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / I. Erhöhte Darlegungslast bei der Unterhaltsauskunft

In seiner Entscheidung v. 15.11.2017 stellt der BGH[1] in Hinblick auf die familienrechtlichen unbestimmten Rechtsbegriffe "Bedarf", "Bedürftigkeit" und "Leistungsfähigkeit" klar, dass für einen unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch schon die Möglichkeit genügt, dass die Auskunft Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat. Dabei wird erneut zwischen Vermögen und Einkommen dif...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Körperschaftsteuerfreibetrag

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Der Körperschaftsteuerfreibetrag i. H. v. 5 000 EUR gemäß § 24 KStG (Anhang 3) ist allen steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden) Körperschaften zu gewähren, wenn von ihnen steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden, für die die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) ni...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / c) "Wie wird vergütet?"

Rz. 51 Wer eine Aufgabe übernimmt, verdient Anerkennung, Respekt. Das mag für die Funktion des Familienrates vielleicht ausreichen. Für alle Aufgaben im Unternehmen geht es auch um Geld. Für Gesellschafter um Ausschüttung bzw. Entnahmen, für Geschäftsführer (ggf. auch für Beiräte) um eine angemessene Leistungsvergütung, ebenso für weitere mitarbeitende Familienmitglieder. Es...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / II. Streit, Stillstand und Desinteresse in der Familie

Rz. 5 Anlässe für Streit gibt es in Unternehmerfamilien oder Familien mit komplexen Vermögen einige. Der Erbfall – oder allgemeiner gesprochen der Generationswechsel – ist gerade für sie ein besonders kritisches Ereignis. Aber auch der Alltag birgt mannigfache Gelegenheiten. Wer darf was? Wer bekommt was? sind vermutlich die markantesten Fragen. Dabei findet diese Auseinande...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Abfindungshöhe

Rz. 115 Der BGH hält eine Abfindungsregelung gemäß § 138 Abs. 1 BGB für nichtig, wenn eine vertraglich vereinbarte Abfindung in einem groben Missverhältnis zu der Abfindung nach dem vollen wirtschaftlichen Wert des Gesellschaftsanteils steht.[108] Ein grobes Missverhältnis liegt vor, wenn die gesetzlich vorgesehene Abfindung nach dem Verkehrswert vollkommen unangemessen verk...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / II. Strategische Asset Allokation

Rz. 2 Die Beantwortung dieser Frage erfordert die Betrachtung von zwei zentralen Themenfeldern. Der erste Themenkomplex befasst sich mit den Kenntnissen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Kapitalmarktes. Hierfür müssen die Charakteristika der Anlageklassen bekannt sein: Was zeichnet eine Anlageklasse aus? Wo liegen ihre spezifischen Risiken? Wie verhält sich die ...mehr

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Bilanzierungsalternativen b... / 2.2.2 Festlegung des Abzinsungssatzes

Bei der Abzinsung war vor Inkrafttreten des BilMoG spätestens im Geschäftsjahr 2010 überdies gem. HGB ein Zinssatz zwischen 3 % und 6 % erlaubt; steuerrechtlich ist ein Zinssatz von 6 % vorgeschrieben, der aber vom Finanzgericht Köln am 12.10.2017 dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt wurde.[1] Zukunfts­orientierte Bewertung nach dem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.15 Fälle der rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 3 EStG und § 16 Abs. 5 EStG

Rz. 177ap Zu einer rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung kommt es, sofern bei der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen als Einzel-Wirtschaftsgüter gegen die in § 16 Abs. 3 S. 3 EStG angeordnete Sperrfrist für eine Veräußerung oder Entnahme verstoßen wird (§ 16 Abs. 3 S. 3 EStG) oder beim Übergang von Anteilen an KSt-pflichtigen Gebilden im Rahmen einer T...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.5.1 Untreue

Rz. 62 Die Verletzung von Buchführungspflichten kann zu einer Strafbarkeit wegen Untreue in Form des Treubruchtatbestandes (§ 266 Abs. 1 2. Alt. StGB) führen. Danach macht sich strafbar, wer die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen (Treuepflicht [1]), vorsätzlich (bedi...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.2 Zwecke der Buchführung

Rz. 3 Die Buchführung erfüllt zugleich mehrere Funktionen, deren Beeinträchtigung zu einem Buchführungsverstoß führen kann. Zum einen kommt ihr eine Dokumentations- und Informationsfunktion zu. Der Dokumentationsfunktion wird die Buchführung durch die Sammlung, Aufbereitung, systematische Aufzeichnung und Archivierung des Datenmaterials aus dem täglichen Geschäftsgeschehen ge...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / IV. Ein kurzer Blick auf Erbengemeinschaft und Gleichbehandlungsgrundsatz

Wir wollen unser obiges Beispiel aus Abschnitt III. abwandeln. Der zweite Miterbe wehrt sich gegen die Auszahlung an den bedürftigen ersten Mitereben und trägt vor, dass dann oder stattdessen seine oder alle Steuern aus dem Nachlass bezahlt werden müssten, die durch die Vermietung der Immobilien entstehen (Einkünfte aus VuV). Das OLG Frankfurt/Main thematisierte dies im Ansat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ausschüttungen

Rn. 157 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die FinVerw (BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 17; glA Lindberg in Frotscher/Geurts, § 15b EStG Rz 26) will "als Ausschüttungen gestaltete planmäßige Kapitalrückzahlungen" vom gezeichneten EK nur insoweit abziehen, als sie die aus dem "normalen Geschäftsbetrieb planmäßig erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse" übersteigen. Der dahinte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weitere nationale Vorschriften über die Steueranrechnung

Rn. 7 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Weitere nationale Steueranrechnungsvorschriften finden sich zB in: § 36 Abs 2 Nr 1 EStG: zB Anrechnung der für den VZ entrichteten ESt-Vorauszahlungen auf die ESt-Schuld § 26 KStG: Anrechnung ausländischer Einkunftsteile bei unbeschränkter KStPfl. § 47 InvStG: Anrechnung und Abzug der ausländischen Steuern bei Ausschüttungen oder ausschüttungsgl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Vermögensgegen... / 3.4.2 Aktivierungsverbot für bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Gem. § 248 Abs. 2 HGB dürfen selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden, wenn es sich um folgende Positionen handelt: Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie vergleichbare Rechte des Anlagevermögens (z. B. Geschmacks- und Gebrauchsmuster). Praxis-Beispiel Selbstgeschaffene Marke Wurden die A...mehr

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Rückgabegewinn bei Anteilen an Immobilienfonds im Betriebsvermögen

Leitsatz Die von § 2 Abs. 1 InvStG 2004 nicht erfasste Ausschüttung eines sog. Liquiditätsüberhangs ("negativ thesaurierte Erträge") führt im Rahmen der betrieblichen Bewertung der Immobilienfonds-Anteile des Ausschüttungsempfängers nicht zu einer Minderung der Anschaffungskosten; vielmehr ist ein passiver Ausgleichsposten zu bilden, der im Zeitpunkt der Rückgabe/Veräußerung...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 6 Latente Steuern im Konzern

Rz. 74 Die maßgebliche Rechtsnorm zur Bilanzierung latenter Steuern im Konzern ist § 306 HGB. Durch den Verweis in § 306 Satz 5 HGB auf § 274 HGB gelten die Vorschriften des Jahresabschlusses auch für den Konzernabschluss. Rz. 75 Bedingt durch die Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften des HGB für Konzernabschlüsse und der damit einhergehenden Vorgehensweise, können Differ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1 Wertaufholung und Gewinnverwendung: Bildung einer sogenannten Wertaufholungsrücklage

Rz. 54 Eine Kapitalgesellschaft, die eine Zuschreibung gem. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen hat, weist ein im Vergleich zur Nichtzuschreibung höheres Ergebnis in der Handelsbilanz aus und besitzt damit ein tendenziell größeres Ausschüttungsvolumen. Um zu vermeiden, dass derartige Zuschreibungserträge trotz ihrer Finanzunwirksamkeit Ausschüttungen an die Anteilseigner zur...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.4 Rechtsfolge bei aus Gewinnrücklagen stammenden Nennkapital (Abs. 2 S. 2)

Rz. 45 Sowohl bei der Kapitalherabsetzung als auch der Liquidation des Unternehmens kommt bzw. kann es zu einer Rückzahlung des Nennkapitals kommen. Die Rechtsfolge bei Rückzahlung des Nennkapitals an die Anteilseigner bestimmt § 28 Abs. 2 S. 2 KStG. Demnach gilt die Rückzahlung als Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG, soweit der Sonderausweis durch die Nennka...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 4 Einziehung von Anteilen und eigene Anteile

Rz. 65 Eine Kapitalherabsetzung kann grundsätzlich auch zur Einziehung von Anteilen durchgeführt werden. Zu unterscheiden ist, ob die Körperschaft bereits vor Beschluss der Kapitalherabsetzung über eigene Anteile verfügt oder diese erst infolge des Herabsetzungsbeschlusses von den Anteilseignern "eingezogen" werden. Handelt es sich um eine Anteilseinziehung, kann diese sowoh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 28 KStG ist neben § 27 KStG die zentrale Vorschrift zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapitalmaßnahmen. Beide Vorschriften können als Einheit gesehen werden, da § 28 KStG auf § 27 KStG aufbaut und an diversen Stellen an der Vorschrift anknüpft. Darüber hinaus fungiert § 28 KStG als "Gegenstück" zu § 27 KStG, da dieser Nennkapital gesondert festschreibt, welches n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.2 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 11 § 28 Abs. 1 S. 1 KStG bestimmt, dass für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital) zunächst der auf dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG ausgewiesene Betrag als verwendet gilt (Verwendungsreihenfolge). Handelsrechtlich kann es sich hierbei um Beträge handeln, die in die Kapitalrücklagen eingestellt worden sind; bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Nichtanwendung des § 8b Abs 1 bis 6 KStG bei der Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG)

Tz. 22 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG ist § 8b Abs 1–6 KStG bei der OG nicht anzuwenden. In mehrstufigen Organschaften gilt die Nichtanwendung für jede OG in der Organschaftskette. Diese Nichtanwendung betrifft:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Zur Anwendung des § 15 S 3 und 4 KStG

Tz. 119 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der durch das StÄndG v 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) eingefügte § 15 S 3 KStG betrifft den Fall, dass die OG eine nach DBA stbefreite Schachteldividende in Form einer Ausschüttung eines ausl Investmentfonds erhält. § 15 S 3 KStG regelt, dass auf Ebene des OT zusätzlich zu den abkommensrechtlichen Voraussetzungen für die StFreiheit der Aussch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Folgen des Systemwechsels vom Anrechnungszum Halbeinkünfte-/Teileinkünfteverfahren

Tz. 63 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Unter der Geltung des früheren Anrechnungsverfahrens bestand die Eigenart des § 11 KStG darin, dass das iRd Abwicklung verteilte Vermögen zunächst ebenfalls als Einkommen der Gesellschaft behandelt wurde. Darüber hinaus war der Verteilungsvorgang in der EK-Gliederung (Verteilung des Abwicklungsvermögens einschl des Abwicklungsgewinns) wie ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Abwicklungs-Anfangsvermögen (§ 11 Abs 4 und 5 KStG)

Tz. 49 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Das Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das BV, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wj der KSt-Veranlagung zugrunde gelegt worden ist (s § 11 Abs 4 S 1 KStG). Das vorangegangene Wj kann entweder ein volles oder aber, wenn die Auflösung innerhalb eines Wj erfolgte, ein Rumpf-Wj gewesen sein (s Tz 35). Maßgebend ist das Vermögen, das de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Keine Auswirkung des § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG iVm § 8 Abs 9 KStG auf die Gewinnermittlung bei der Organgesellschaft

Tz. 100b Stand: EL 116 – ET: 04/2020 In der Praxis ist öfters folgende (oder eine vergleichbare) Gestaltung anzutreffen: Beispiel: Eine OG betreibt mit Verlust einen Bäderbetrieb, der OT (eine Kap-Ges) mit Gewinn einen Messebetrieb und den dauerdefizitären ÖPNV. Zum BV des OT gehört eine 20%ige Beteiligung an einer GmbH, die die Gasversorgung betreibt und jährlich hohe Ausschü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Besteuerungszeitraum

Tz. 27 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 11 Abs 1 S 1 KStG ist – abw von § 7 Abs 3 S 1 KStG iVm § 31 Abs 1 KStG und § 25 EStG – der im hr-lichen Abwicklungszeitraum erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen. Der Begriff des Abwicklungszeitraums umfasst damit den hr-lichen Liquidationszeitraum. Davon abzugrenzen ist der Besteuerungszeitraum, der dann gleichzeitig auch ...mehr

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Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Leitsatz Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sondern dem die Geschäfte führenden Kom...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 3.2 Bewertung und Ausweis des zu verrechnenden Vermögens

Rz. 32 Um die bilanziell auszuweisende Pensionsrückstellung zu errechnen, ist der Wert des Planvermögens von jener Versorgungsverpflichtung abzuziehen, zu deren Erfüllung es dient. Damit hat sowohl die Höhe des Minuenden (Pensionsverpflichtung) als auch des Subtrahenden (Wert der Vermögensgegenstände) unmittelbare Auswirkungen auf die zu bilanzierende Pensionsrückstellung. I...mehr