Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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Kommentierung zum Tarifvert... / 20.1 Vorbemerkung

Die Regelung entspricht im Wesentlichen § 37 TVöD, sodass grundsätzlich auf die Erläuterungen zu "Ausschlussfrist" verwiesen werden kann.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 20.4 Gesetzliche Sonderfälle (Satz 3)

§ 20 ist aufgrund des 14. Änderungstarifvertrages vom 30. August 2019 um einen neuen Satz 3 erweitert worden, und zwar mit Wirkung vom 1. Januar 2020. Danach gilt Satz 1 von § 20 nicht für Ansprüche, soweit sie kraft Gesetzes einer Ausschlussfrist entzogen sind. Davon ist insbesondere der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfasst (vgl. die vorstehenden Erläuterungen ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 20.5 Auszubildende

Auch Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit von den Auszubildenden oder vom Ausbildenden schriftlich geltend gemacht werden. Dies ist in § 19 TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelt.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 20.3 Geltendmachung für denselben Sachverhalt (Satz 2)

Während die Versäumung der Ausschlussfrist zu Rechtsverlusten führt, hat die rechtzeitige schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen deren Weiterbestehen zur Folge, und zwar nicht nur hinsichtlich der noch nicht erloschenen Ansprüche, sondern auch für die aus gleichem Tatbestand später fällig werdenden Ansprüche (§ 20 Satz 2), insbesondere die monatlichen Ansprüche auf Entge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.8 Auszubildende

Der Erholungsurlaub der Auszubildenden richtet sich nach der Dauer des Erholungsurlaubs der Arbeitnehmer. Während dies bis zum 29. Februar 2012 in § 9 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelt war, ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 31. März 2012 zum TVAöD – Allgemeiner Teil – die Regelung wegen unterschiedlicher Inhalte in die Besonderen Teile des TVAöD verschob...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.7 Fälligkeit des Urlaubsentgelts (Absatz 6)

Das während des Erholungsurlaubs fortzuzahlende Urlaubsentgelt wird wie das laufende Arbeitsentgelt nach § 6 Abs. 2 Satz 2 am 15. des Monats gezahlt. § 11 Abs. 2 BUrlG, wonach das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs zu zahlen ist, ist durch Absatz 6 abbedungen. Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Zahlung von Urlaubsentgelt vor Urlaubsbeginn keine Voraussetzung für die...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.3.2 Fälligkeit (Absatz 2 Satz 2)

§ 6 Abs. 2 Satz 2 ist entsprechend dem Tarifabschluss für den allgemeinen öffentlichen Dienst am 9. Januar 2003 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 geändert worden. Danach erfolgt die Zahlung des Entgelts zum letzten Tag des laufenden Monats (entsprechend § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD). Diese neue Regelung konnte jedoch aufgrund der hierzu vereinbarten Protokollerklärung frühestens ab ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.3 Verletzung der Mitteilungspflicht (Absatz 3 Satz 3)

Verzögert der Arbeitnehmer schuldhaft, dem Arbeitgeber die Zustellung des Rentenbescheides mitzuteilen, so gelten die nach dem Tage der Zustellung des Rentenbescheides überzahlten Krankengeldzuschüsse "in vollem Umfang als Vorschuss". Dies bedeutet, dass im Fall einer schuldhaften Verzögerung der Zustellung des Rentenbescheids der Anspruch in voller Höhe der für die Zeit nac...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.6 Regelung der Zuordnung in eine individuelle Zwischenstufe und der weiteren Entwicklung (Absatz 1 Satz 6)

Das erhöhte Entgelt nach Satz 5 entspricht der individuellen Zwischenstufe, in die der Arbeitnehmer am Stichtag übergeleitet wird, also einer Stufe, die in der Entgelttabelle betragsmäßig nicht vorgesehen ist, sondern zwischen 2 Stufen der dem Arbeitnehmer zugeordneten Entgeltgruppe liegt (deshalb Zwischenstufe). Die individuelle Zwischenstufe nimmt an den allgemeinen Dynamis...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.3 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste

Rz. 97 Grundsätzlich gelten für den Einspruch gegen die Wählerliste im vereinfachten Wahlverfahren die gleichen Regelungen wie für das reguläre Wahlverfahren.[1] Zu beachten ist allerdings, dass Einsprüche im vereinfachten Wahlverfahren nur vor Ablauf von 3 Tagen ab Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden können (§§ 40, 36 Abs. 1 Satz 3, 3...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.3 Korrekturen nach Einspruch

Rz. 52 Gegen die Richtigkeit der Wählerliste kann gem. §§ 38 i. V. m. 4 Abs. 1 WO BetrVG 2001 vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch eingelegt werden. Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer aufgeführt sind oder wahlberechtigte Arbeitnehmer fehlen. Sie ist ferner unrichtig, wenn Arbeitn...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / a) Aufwandspauschale

Rz. 55 Die Aufwandspauschale beträgt seit dem 1.1.2023 425 EUR pro Jahr (davor 399 EUR). Wird die Aufwandspauschale geltend gemacht, müssen dem Betreuungsgericht regelmäßig keine Belege vorgelegt werden. Die Erstattung erfolgt jährlich. Der Anspruch erlischt, wenn der Antrag nicht jeweils bis zum 30.6. des Folgejahres eingereicht wird (Ausschlussfrist!). Bei den Gerichten sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.3 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG im Teileinkünfteverfahren

Tz. 43e Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unterliegt ein AE dem Teil-Eink-Verfahren, ergeben sich hinsichtlich der Anwendung von § 32a Abs 1 KStG ggü der bis 2008 geltenden Rechtslage (Halb-Eink-Verfahren) kein systematischen Änderungen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im BV befinden oder ob es sich – über die Option nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG – um Anteile im PV hand...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 9. Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung

Rz. 47 Für die pauschalisierte Vergütung des Berufsbetreuers gelten als periodischer Abrechnungszeitraum die jeweils zurückliegenden drei Monate, § 15 Abs. 1 VBVG. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen der §§ 12 und 13 Abs. 2 VBVG. Der Betreuer darf auch mehrere Monate auf einmal abrechnen. Die Abrechnung muss jedoch mindeste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.2.1 Antrag

Rz. 7 Anders als die Urteilsberichtigung nach § 138 erfolgt die Tatbestandsberichtigung nicht von Amts wegen. Sie setzt gemäß § 139 einen Antrag voraus, der binnen 2 Wochen nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten gestellt werden muss. Die Frist kann nicht verlängert werden. Unter den Voraussetzungen des § 67 ist Wiedereinsetzung mögl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 2 UStG

Rz. 87 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, d. h. auf die Nichterhebung der USt, zu verzic...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 4 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Für den Fall einer vorzeitigen Lösung des Berufsausbildungsverhältnisses nach der Probezeit gewährt § 23 BBiG unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch. Der Ausbildende oder der Auszubildende kann danach Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Aus anderen Rechtsgründen bestehende Schade...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 5.2.1 Beendigungsstreitigkeiten

§ 111 Abs. 2 ArbGG enthält eine Sonderregelung für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis nach den §§ 3 ff. BBiG. Soweit ein Schlichtungsausschuss gebildet ist, ist die Anrufung des Schlichtungsausschusses nach allgemeiner Auffassung zwingende Prozessvoraussetzung für die Klage.[1] Der von dem gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG auch für Beendigungsstreitigkeiten zuständig...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.1 Erforderlichkeit

Rz. 401 In der Regel ist bei allen Formen der Pflichtwidrigkeiten – auch bei Störungen im Vertrauensbereich – vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung erforderlich.[1] Eine Abmahnung ist vor allem dann notwendig, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann.[...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (§ 10a Abs. 1a EStG)

Rz. 70a Mit Wirkung vom 1.1.2023 wurden die Regelungen in Abs. 1a neu in § 10a EStG eingefügt (Rz. 12g) und mit Wirkung ab 28.3.2024 geringfügig angepasst (Rz. 12h und Rz. 70c). Sie vereinfachen das Riester-Verfahren bei Personen, die aufgrund der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern dem förderberechtigten Personenkre...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2.2 Verdachtskündigung

Rz. 325 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar.[1] Kündigungsentschluss bei der Verdachtskündigung ist der auf objektive Tatsachen gegründete starke Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens.[2] Der Arbeitgeber begründet a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.1 Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten

Rz. 395 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung prüfen, ob eine Umsetzung oder Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz möglich und zumutbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form die Versetzung oder die Umsetzung durchgesetzt werden kann. In Betracht kommt sowohl eine vom...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Entscheidungserheblicher Zeitpunkt

Rz. 456 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung abzustellen. Treten also nach Zugang der Kündigung neue Tatsachen auf, die einen eigenständigen Kündigungsgrund bilden, können sie zur Rechtfertigung der bereits ausgesprochenen Kündigung grds. nicht herangezogen werden. Soll eine Kündigung auf Tatsachen gestützt werd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.5 Maßnahmen gegen eine Abmahnung

Rz. 419 Der Arbeitnehmer kann mündliche und schriftliche Abmahnungen gerichtlich überprüfen lassen, ohne dass er hierzu verpflichtet wäre. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorangegangenen Abmahnung ab, vielmehr ist im Kündigungsschutzprozess unabhängig davon zu prüfen, ob die in einer Abmahnung enthaltenen Vorwürfe tatsächlich gerechtfert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.4 Frist

Rz. 416 Die in der Abmahnung enthaltene Kündigungsandrohung ist nicht fristgebunden. Für den Zeitpunkt ihrer Erteilung nach der Pflichtwidrigkeit gibt es keine Regelausschlussfrist. Es handelt sich um die Ausübung eines vertraglichen Rügerechts, für das weder gesetzliche Fristen vorgesehen sind noch vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen Anwendung finden.[1] Der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragskorrektur / Zusammenfassung

Begriff Nachträgliche Änderungen des Entgelts machen Beitragskorrekturen erforderlich. Diese können beispielsweise aus Anwendung der Märzklausel oder aus einer Betriebsprüfung resultieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung aktualisieren regelmäßig die Gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 42 Liegen die Voraussetzungen des § 9 TzBfG vor, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen und der Verlängerung der Arbeitszeit zustimmen. Die Formulierung des § 9 TzBfG ("hat zu berücksichtigen") zeigt, dass dem Arbeitgeber von vornherein kein Ermessen hinsichtlich der bevorzugten Berücksichtigung eingeräumt ist. Der Anspruch auf bevorzugte Berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.3 Ausschlussfristen

Rz. 58 Der Anspruch auf Feiertagsvergütung ist ein gesetzlicher Anspruch, selbst wenn darüber hinaus eine tarifvertragliche Anspruchsgrundlage existiert. Eine tarifliche Ausschlussfristenregelung erfasst auch den gesetzlichen Anspruch nach § 2 Abs. 3 EFZG. § 12 EFZG steht nicht entgegen.[1] Will die tarifliche Ausschlussfristenregelung aber nur tarifliche Ansprüche erfassen,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fälligkeit, Verjährung, Ausschlussfristen, Unabdingbarkeit

5.1 Fälligkeit Rz. 56 Da Feiertagsvergütung Arbeitsvergütung ist, wird der Anspruch ebenso wie diese behandelt (§ 611a Abs. 2 BGB, § 10 Abs. 2 BBiG). Der Anspruch wird zu den normalen Entgeltzahlungsterminen fällig. Diese sind meist kollektivrechtlich oder einzelvertraglich festgelegt, sonst gilt § 614 BGB. [1] 5.2 Verjährung Rz. 57 Hinsichtlich der Verjährung gilt wie beim Ansp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.5 Entschädigung

Rz. 61 Nach § 15 Abs. 2 AGG kann ein benachteiligter Arbeitnehmer neben dem Schadensersatz auch eine angemessene Entschädigung wegen eines Schadens verlangen, der nicht Vermögensschaden ist. Ersetzt wird in diesem Fall der durch die Diskriminierung erlittene immaterielle Schaden. Es handelt sich hierbei um einen verschuldensunabhängigen Anspruch, der auf Geld gerichtet ist. ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.2 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Optionsausübung

Sachliche Voraussetzung für die Anwendung von § 20 UmwStG ist, dass eine qualifizierte Sachgesamtheit in Form eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils in eine (neue oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft eingebracht wird (§ 20 Abs. 1 UmwStG). Einbringender beim (fiktiven) Formwechsel ist der jeweilige Mitunternehmer. Die Ausübung der Option wird umwand...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.1 Fälligkeit

Rz. 56 Da Feiertagsvergütung Arbeitsvergütung ist, wird der Anspruch ebenso wie diese behandelt (§ 611a Abs. 2 BGB, § 10 Abs. 2 BBiG). Der Anspruch wird zu den normalen Entgeltzahlungsterminen fällig. Diese sind meist kollektivrechtlich oder einzelvertraglich festgelegt, sonst gilt § 614 BGB. [1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.2 Verjährung

Rz. 57 Hinsichtlich der Verjährung gilt wie beim Anspruch auf Arbeitsentgelt die 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Dabei beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.4 Unabdingbarkeit

Rz. 59 § 2 EFZG gilt zugunsten des Arbeitnehmers zwingend. Denn nach § 12 EFZG kann, abgesehen von § 4 Abs. 4 EFZG, nicht zuungunsten des Arbeitnehmers von den Vorschriften des EFZG abgewichen werden. § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG enthält aber nur eine Tariföffnungsklausel für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Deshalb kann nicht einmal ein Tarifvertrag Rechte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.6 Vorratsanfechtung

Nicht selten werden in der gerichtlichen Praxis Anfechtungsklagen unumschränkt – also unter Anfechtung aller auf der Versammlung gefasster Beschlüsse – erhoben und in der Klageschrift angekündigt, dass Konkretisierung, welche Beschlüsse tatsächlich Gegenstand der Klage sein sollen, noch erfolgen wird. Zwar werden Klageanträge stets so ausgelegt, dass für den Kläger möglichst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Alte vs. neue Rechtslage Die nachfolgende Rechtsprechung bleibt auch nach Inkrafttreten des WEMoG weiter maßgeblich; aktualisiert wurden Gesetzesnormen im Klammerzusatz. Soweit sie lediglich noch für vor dem 1.12.2020 anhängig gewordene Altverfahren gilt, ist dies ausdrücklich vermerkt. Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.1 Klagefrist

Die Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gemäß § 45 Satz 1 WEG einen Monat. Sie beginnt mit der Beschlussverkündung zu laufen und kann weder durch Vereinbarung verlängert oder verkürzt werden. Ebenso kann das Beschlussanfechtungsrecht durch Vereinbarung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Denn die Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren unterliege...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 8.4 Fristen

Einlegen der Berufung Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat seit Zustellung des erstinstanzlichen amtsgerichtlichen Urteils, spätestens mit Ablauf von 5 Monaten bei fehlerhafter oder unterbliebener Zustellung.[1] Diese Frist kann als sog. Notfrist vom Gericht nicht verlängert werden. Wird sie nicht eingehalten, ist die Berufung unzulässig mit der Folge, das...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Keine Gebührenbefreiung bei unverschuldeter Versäumung der Zweijahresfrist

Die Frist in Nr. 14110 KV GNotKG verlängert sich nicht, wenn der Antrag nur deshalb verspätet gestellt wurde, weil die Erbfolge – etwa wegen Verzögerungen im Erbscheinverfahren – nicht früher geklärt werden konnte. Es kommt nicht darauf an, ob die Zwei-Jahres-Frist unverschuldet versäumt worden ist. OLG Karlsruhe v. 22.12.2023 – 19 W 95/22 (Wx) GNotKG § 46, § 47, § 69, § 81; K...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Nachverfahren

Rz. 37 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer nicht binnen eines Jahres, so geht das Eigentum auf den Staat über (s. Rz. 33). Der Eigentümer wird dadurch aber nicht rechtlos gestellt. Rz. 38 [Autor/Stand] Da sich nach § 394 AO dieselbe Rechtsfolge ergibt wie nach rechtskräftiger Anordnung der Einziehung durch das Gericht, müssen dem von dem Eigentumsübergang Betroffenen zum...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rückwirkendes Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 146 [Autor/Stand] Der Steueranspruch erlischt rückwirkend auf den Steuerstichtag, "soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden mußte" (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), die Herausgabe wegen Verarmung des Schenkers abgewendet wurde (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) oder die Erwerbsgegenstände innerhalb von zwei Jahren einer Gebietskörperschaft oder steuerb...mehr

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ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte Ziff. 2 wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschl. des AG – Nachlassgericht – Bad Säckingen v. 25.7.2023. Mit dem angegriffenen Beschluss hat das AG die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen als festgestellt erachtet, wonach die Beteiligten Ziff. 1 und Ziff. 3 Miterben zu je ½ nach K geworden sind. Den Erbscheinsantrag der Beteiligten...mehr

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ZErb 05/2024, Keine Gebühre... / 1 Gründe

I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Gebührenansatz im Grundbuchverfahren. Der im Rubrum näher bezeichnete Grundbesitz stand im (Mit-) Eigentum der am 4.8.2018 verstorbenen Frau G. K. Am 13.8.2018 wies das Grundbuchamt den Antragsteller darauf hin, dass er als Erbe verpflichtet sei, unter Vorlage eines Erbnachweises die Grundbuchberichtigung zu veranlassen. Ein Antrag ...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) Zeugnis N.N.

Rz. 132 Ein Beweisantritt "Zeugnis N.N." ist grundsätzlich nicht ausreichend;[300] das Gericht braucht keinen Beweisbeschluss dahin gehend zu erlassen, dem Beweisführer werde aufgegeben, die ladungsfähige Anschrift des Zeugen mitzuteilen. Beschließt das Gericht trotz unzulänglichen Beweisantritts die Vernehmung des Zeugen, muss es gemäß § 356 ZPO der Partei durch förmliche Zu...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Widerspruch

Rz. 63 Das in § 613a Abs. 6 BGB – im Gegensatz zum Europarecht – in der Bundesrepublik geregelte Widerspruchsrecht ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Übergang des Arbeitsvertrags auf den Betriebserwerber und damit den Austausch des Vertragspartners zu verhindern. Das Widerspruchsrecht hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freih...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.3 Versicherungsrechtliche Voraussetzung

Rz. 12 Nach § 206 Abs. 3 ist die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nur zulässig, wenn der Versicherte im Zeitpunkt der Antragstellung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 Satz 1) erfüllt hat oder mindestens 24 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nach seiner Wohnsitznahme im Inland nachweist. Scheitert die Berechtigung zur N...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.4 Antrag

Rz. 15 Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen setzt gemäß § 206 Abs. 1 einen entsprechenden Antrag voraus, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X i. V. m. § 16 SGB I (analog) ergeben. Danach ist ein Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen an keine besondere Form gebunden (= Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens gemäß § 9 SGB X); er kann...mehr