Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Erbunwürdigkeit bewirkt keine unmittelbare Erbunfähigkeit. Sie begründet ein Anfechtungsrecht gegenüber dem Erbunwürdigen, der zunächst Erbe wird. Dies stellt Abs. 1 klar. In Abs. 2 wird der Beginn der Anfechtungsmöglichkeit und in Abs. 3 werden die Ausschlussfristen festgelegt. Der Kreis der Anfechtungsberechtigten bestimmt sich nach § 2341 BGB. Die Anfechtung erf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Zeitliche Grenze der ergänzenden Testamentsauslegung

Rz. 95 Nach überwiegend vertretener Ansicht sind die Ausschlussfristen gem. §§ 2078 Abs. 2, 2082 BGB auf die ergänzende Auslegung nicht analog anzuwenden.[291]mehr

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Praxis-Beispiele: Verjährung / 2 Ausschlussfrist

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer macht ein Jahr, nachdem er ausgeschieden ist, ihm zustehende restliche Vergütung für geleistete Überstunden geltend. In seinem Arbeitsvertrag war geregelt, dass etwaige Ansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend zu machen sind und bei Ablehnung nach einer weiteren Frist von 6 Monaten beim Arbeitsgericht einzuklagen sind....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.1 Erforderlichkeit

Rz. 401 In der Regel ist bei allen Formen der Pflichtwidrigkeiten – auch bei Störungen im Vertrauensbereich – vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung erforderlich.[1] Eine Abmahnung ist vor allem dann notwendig, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann.[...mehr

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Praxis-Beispiele: Verjährung / 3 Rückforderung einer Sonderzahlung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter ist vor 3 Jahren zum 30.9. aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Eine Ausscheidensvereinbarung wurde nicht getroffen. Jetzt stellt der Arbeitgeber fest, dass er dem Mitarbeiter versehentlich im Ausscheidensmonat eine Sonderzahlung überwiesen hat. Diese fordert er von dem ehemaligen Mitarbeiter zurück. Der Mitarbeiter teilt ihm mit, dass er zwar...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2.2 Verdachtskündigung

Rz. 325 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar.[1] Kündigungsentschluss bei der Verdachtskündigung ist der auf objektive Tatsachen gegründete starke Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens.[2] Der Arbeitgeber begründet a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.1 Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten

Rz. 395 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung prüfen, ob eine Umsetzung oder Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz möglich und zumutbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form die Versetzung oder die Umsetzung durchgesetzt werden kann. In Betracht kommt sowohl eine vom...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Entscheidungserheblicher Zeitpunkt

Rz. 456 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung abzustellen. Treten also nach Zugang der Kündigung neue Tatsachen auf, die einen eigenständigen Kündigungsgrund bilden, können sie zur Rechtfertigung der bereits ausgesprochenen Kündigung grds. nicht herangezogen werden. Soll eine Kündigung auf Tatsachen gestützt werd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.5 Maßnahmen gegen eine Abmahnung

Rz. 419 Der Arbeitnehmer kann mündliche und schriftliche Abmahnungen gerichtlich überprüfen lassen, ohne dass er hierzu verpflichtet wäre. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorangegangenen Abmahnung ab, vielmehr ist im Kündigungsschutzprozess unabhängig davon zu prüfen, ob die in einer Abmahnung enthaltenen Vorwürfe tatsächlich gerechtfert...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.4 Frist

Rz. 416 Die in der Abmahnung enthaltene Kündigungsandrohung ist nicht fristgebunden. Für den Zeitpunkt ihrer Erteilung nach der Pflichtwidrigkeit gibt es keine Regelausschlussfrist. Es handelt sich um die Ausübung eines vertraglichen Rügerechts, für das weder gesetzliche Fristen vorgesehen sind noch vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen Anwendung finden.[1] Der Arbe...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.6 Realisierung des Schadensersatzanspruchs

Steht fest, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen bestimmten Betrag als Schadensersatz zu leisten hat, so kann zumindest im fortbestehenden Arbeitsverhältnis die Abwicklung auf zweierlei Wegen erfolgen: Zum einen kann der Arbeitgeber den Schadensersatzbetrag durch Einbehalt vom laufenden Arbeitsentgelt – ggf. in Raten – ausgleichen. Für eine solche Aufrechnung[1] steht ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 4 Haftung gegenüber Außenstehenden

Fügt der Arbeitnehmer bei Verrichtung seiner Arbeit einem außenstehenden (betriebsfremden) Dritten einen Schaden zu, so haftet er diesem auf Ersatz des Schadens nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB. Eine Haftungsbeschränkung wie sie mit dem Modell des innerbetrieblichen Schaden...mehr

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Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.1 Fehler in der Begründung des Arbeitsverhältnisses

Ein faktisches oder fehlerhaftes Arbeitsverhältnis entsteht, wenn der Arbeitnehmer Arbeit geleistet hat, ohne dass dafür eine wirksame Vertragsgrundlage bestand. Voraussetzung ist das Vorliegen zweier korrespondierender Willenserklärungen, die zwar auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichtet sind, wenigstens eine von ihnen allerdings unwirksam oder anfechtbar ist. Umge...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Zuständigkeit besonderer Strafkammern gem. § 6a StPO und §§ 74 Abs. 2, 74a und 74c GVG

Rz. 243 Neben der allgemeinen großen Strafkammer, die für alle Verbrechen zuständig ist, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fallen, existieren besondere Strafkammern, die für bestimmte Deliktsgruppen zuständig sind, sich dabei aber weder in ihrer Strafkompetenz noch in ihrer richtermäßigen Besetzung von den normalen großen Strafkammern unterscheiden. Bes...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Checkliste: Insolvenzgeld

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§ 20 Handelsvertreterrecht / d) Fristen, Verzicht

Rz. 59 Der Ausgleichsanspruch ist nach § 89b Abs. 4 S. 2 HGB innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung formlos mindestens außergerichtlich geltend zu machen.[275] Wurde der Anspruch fristwahrend geltend gemacht, verjährt er nach § 195 BGB in 3 Jahren. Der Handelsvertreter kann nach § 89b Abs. 4 HGB auf den Anspruch nicht im Voraus[276] verzichten. Dies gilt auch im Falle...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / k) Vollmachtsurkunde

Rz. 124 Die schriftliche Vollmacht ist Prozesshandlungsvoraussetzung.[153] Erhebt der Prozessbevollmächtigte die Klage, muss er deshalb grds. dem Gericht eine schriftliche Vollmacht einreichen, § 62 Abs. 6 S. 1 FGO. Eine dem Finanzgericht vorgelegte Vollmacht berechtigt auch zur Einlegung der Revision Jahre später, wenn die Vollmacht den Bevollmächtigten zur Einlegung von Re...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Insolvenzgeld und -vorfinanzierung

Rz. 65 Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitnehmer oder jede arbeitnehmerähnliche Person. Die Bestimmung des Begriffes "Arbeitnehmer" i.S.v. § 165 SGB III ist umstritten. Organmitglieder juristischer Personen können nach § 165 Abs. 1 SGB III anspruchsberechtigt sein, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss in der Gesellschaft ausüben und ihr Anteil am Stammkapital unter 50 % ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, der verlan...mehr

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§ 39 Steuerrecht / n) Ordnungsmäßige Klageerhebung, §§ 64, 65 FGO

Rz. 132 Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts zu erheben.[180] Auch Klagen per Telefax,[181] Telegramm oder Fernschreiben und elektronische Dokumente (§ 52a FGO) sind zulässig; Letztere sind seit 2022 für Rechtsanwälte und Behörden verpflichtend.[182] Schriftlichkeit der Klageerhebung bedeutet, wie in den entspre...mehr

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§ 14 Europarecht / 1. Zweck des schriftlichen Verfahrens

Rz. 34 Zweck des schriftlichen Verfahrens (in allen Verfahrensarten) ist es, den Gegenstand der Rechtssache genau zu erläutern und so dem Gerichtshof umfassend Sachverhalt, Angriffs- und Verteidigungsgründe sowie Argumente und Anträge der Beteiligten darzulegen. Rz. 35 Das Vorabentscheidungsverfahren ist kein kontradiktorisches Verfahren, sodass den Beteiligten nur die Möglic...mehr

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§ 34 Presserecht / f) Fristen

Rz. 15 Nach allen Presse- und Mediengesetzen besteht keine Verpflichtung zum Abdruck der Gegendarstellung, wenn diese dem Verantwortlichen nicht unverzüglich zugeleitet wird. Dabei kommt es – in Anlehnung an die Legaldefinition des § 121 Abs. 1 BGB – auf das Handeln des Betroffenen ohne schuldhaftes Zögern an.[37] Maßgebend ist somit nicht das Datum der ersten Veröffentlichu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Präklusion

Rz. 48 Die Finanzbehörde kann gem. § 364b AO dem Einspruchsführer eine Ausschlussfrist setzen, wenn dieser den Einspruch zunächst nicht begründet hat. Ziel der Regelung ist, die Gerichte von Klagen und Rechtsmitteln freizustellen, die durch nachträgliches Vorbringen, insbesondere durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe von Steuererklärungen verursacht werden.[72] Erklärunge...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Dem Arbeitnehmer steht vor Insolvenzeröffnung nur bei erheblichen Lohnrückständen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zu. Erheblich ist der Rückstand i.d.R. bei Lohnverzug mit mehr als zwei Monatsgehältern. Verweigert der Arbeitnehmer in diesem Fall seine Leistung, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Erhält der Arbeitnehmer in der kritischen Zeit (...mehr

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§ 14 Europarecht / I. Direktklagen gegen Organakte

Rz. 10 Der EuGH ist generell zuständig für Nichtigkeitsklagen, die ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission (sog. privilegierte Kläger) wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung der Verträge oder einer bei ihrer Durchführung angewandten Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs erhebt.[13] Insoweit überprüft...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an einen Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[16] Dazu kann das Ger...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Anstellungsverhältnis

Rz. 77 Von der Bestellung im Sinne der Begründung der organschaftlichen Position des Vorstands ist das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis zu sondern. Es regelt als Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 ff., 675 BGB (entgeltliche Geschäftsbesorgung) die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der AG und dem Vorstand.[81] An Rechten für den Vorstand begründet der Dienstvertrag insbes...mehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Muster: Provisionsklage

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 29.2: Provisionsklage An das Landgericht/Amtsgericht _________________________ Klage In Sachen der _________________________, vertreten durch _________________________, ebendort, Prozessbevollmächtigte: _________________________ – Klägerin – gegen Herrn _________________________, – Beklagter – wegen: Maklerprovision Strei...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / B. Checkliste: Gesellschaftsgründung (für alle Gesellschaftsformen verwendbar)

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Nachvertragliche Lieferverpflichtungen

Rz. 45 Auch nach Beendigung des Vertragshändlerverhältnisses hat der Hersteller mit dem Vertragshändler bereits abgeschlossene Kaufverträge auszuführen. Die Lieferverpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Vertragshändler über die zu liefernde Ware bereits mit dem Kunden einen Kaufvertrag abgeschlossen hat oder nicht. Auf diese nachvertragliche Treuepflicht des Herstelle...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 76 Die Klageerhebung leitet ein kontradiktorisches Verfahren ein, das zu einer die Parteien bindenden Entscheidung des Gerichts führen soll. Sie begründet ein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien. Daneben hat sie weit reichende materielle Wirkungen, wie z.B. Hemmung der Verjährung (§ 204 Nr. 1 BGB), Eintritt des Verzuges (§ 286 Abs. 1 S. 2 BGB), Haftungsverschär...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 8. Forderungsübergang (§ 86 VVG)

Rz. 17 Soweit der Versicherer den Schaden reguliert, gehen die Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger gem. § 86 VVG auf den Versicherer über (cessio legis). Übergangsfähig sind alle kongruenten Ansprüche, auch vertragliche Ansprüche, Bereicherungsansprüche, Ausgleichsansprüche (§§ 426, 840 BGB). Es muss Kongruenz zwischen Schadenersatz und Versic...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Rücknahme-/Rückverkaufspflichten

Rz. 42 Der Hersteller ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zur Rücknahme von Vertragswaren bei Beendigung des Vertragshändlervertrages aufgrund der nachvertraglichen Treuepflicht oder als Schadensersatzleistung zum Rückkauf des restlichen Warenlagers, das der Vertragshändler zu unterhalten hatte, verpflichtet,[114] unabhängig von einer etwaigen Verantwortlichkeit für die...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Pflichtverletzung

Rz. 22 Die fünf häufigsten Anwaltshaftungsfälle sind Fristversäumnis, Verstoß gegen materiell-rechtliche Ausschlussfristen, Vergleichsreue des Mandanten, Unkenntnis des materiellen Rechts, Führen aussichtsloser Prozesse und Streit um den Mandatsumfang.[80] Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der folgenden vier Grund...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 13 Vertragshändlerverträge sind in der Regel Formularverträge i.S.v. § 305 BGB. Die Wirksamkeit einzelner Regelungen wird insb. an § 307 BGB gemessen. Dabei gibt es typische Klauseln, die in der Rechtsprechung[23] besonders oft vorkommen. Der BGH[24] hat zur Frage der vertraglichen Vereinbarung eines unbeschränkten Direktvertriebs durch den Hersteller ausgeführt, dass ein...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.3 Ausschlussfristen

Der Zeugnisanspruch kann außer wegen Verjährung, Verwirkung oder Unmöglichkeit auch aufgrund einer tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfrist erlöschen. Tarifliche Ausschlussklauseln, die nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt sind, umfassen in der Regel auch Zeugnisansprüche.[1] Gleiches gilt auch für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, die allgemein gehalten und ...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2 Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen

Auch auf die Erteilung eines Zeugnisses besteht kein Anspruch auf Dauer. Er ist begrenzt durch Verjährungs- und Ausschlussfristen, er kann durch das Verhalten des Mitarbeiters auch verwirkt sein. Daneben sind Konstellationen denkbar, dass ein Zeugnisanspruch deshalb nicht mehr besteht, weil es dem Arbeitgeber objektiv nicht mehr möglich ist, ein Zeugnis auszustellen, etwa wei...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.1 Verjährung

Nach § 195 BGB verjährt der Zeugnisanspruch nach 3 Jahren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 199 Abs. 1 BGB die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.4 Verzicht

Der Arbeitnehmer kann nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Anspruch der Zeugniserteilung verzichten.[1] Ob nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Verzicht rechtlich möglich ist, bedarf noch der abschließenden Klärung. Vom Bundesarbeitsgericht wurde diese Frage bisher offen gelassen.[2] Zumindest, wenn der Arbeitnehmer sich über die Bedeutung des Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.2 Verwirkung

Auch wenn die Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung noch möglich ist, kann der Anspruch vor Verjährungseintritt bei Verwirkung rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Zur Verwirkung des Zeugnisanspruchs müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht ausgeübt und dadurch bei...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Nachträgliche Beratungshilfebewilligung

Rz. 102 Nachträgliche Bewilligung Aus dem neuen § 6 Abs. 2 BerHG ergibt sich weiterhin die Zulässigkeit der nachträglichen Beratungshilfebewilligung bzw. des sogenannten "Direktzugangs". Der Rechtssuchende kann sich unmittelbar, also vor Bewilligung, an eine Beratungsperson wenden. Diese Möglichkeit ist – entgegen den ersten Entwürfen des Gesetzes – weiterhin uneingeschränkt ...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / c) Bestandskraft der Veranlagung des Belasteten

Keine Erstattung an Steuerzahler, soweit Vorsteuerabzug des Belasteten endgültig: Insoweit als der Belastete die an den Steuerzahler gezahlten Beträge als Vorsteuer geltend gemacht hat und dieser Vorsteuerabzug nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, weil der entsprechende Veranlagungszeitraum bei ihm bestandskräftig veranlagt ist, müsste die Erstattung der zu Unrecht an ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.3 Ausschlussfristen

Rz. 58 Der Anspruch auf Feiertagsvergütung ist ein gesetzlicher Anspruch, selbst wenn darüber hinaus eine tarifvertragliche Anspruchsgrundlage existiert. Eine tarifliche Ausschlussfristenregelung erfasst auch den gesetzlichen Anspruch nach § 2 Abs. 3 EFZG. § 12 EFZG steht nicht entgegen.[1] Will die tarifliche Ausschlussfristenregelung aber nur tarifliche Ansprüche erfassen,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fälligkeit, Verjährung, Ausschlussfristen, Unabdingbarkeit

5.1 Fälligkeit Rz. 56 Da Feiertagsvergütung Arbeitsvergütung ist, wird der Anspruch ebenso wie diese behandelt (§ 611a Abs. 2 BGB, § 10 Abs. 2 BBiG). Der Anspruch wird zu den normalen Entgeltzahlungsterminen fällig. Diese sind meist kollektivrechtlich oder einzelvertraglich festgelegt, sonst gilt § 614 BGB. [1] 5.2 Verjährung Rz. 57 Hinsichtlich der Verjährung gilt wie beim Ansp...mehr

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Mutterschutz / 8.1.3 Unkenntnis des Arbeitgebers

Ohne positive Kenntnis des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Kündigung bleibt der Kündigungsschutz nur erhalten, wenn die Frau innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft, Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche oder Entbindung schriftlich oder mündlich Mitteilung macht oder ein ärztliches Attest übersendet. Dabei reicht jede Mitteil...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.2 Verjährung

Rz. 57 Hinsichtlich der Verjährung gilt wie beim Anspruch auf Arbeitsentgelt die 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Dabei beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässig...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.1 Fälligkeit

Rz. 56 Da Feiertagsvergütung Arbeitsvergütung ist, wird der Anspruch ebenso wie diese behandelt (§ 611a Abs. 2 BGB, § 10 Abs. 2 BBiG). Der Anspruch wird zu den normalen Entgeltzahlungsterminen fällig. Diese sind meist kollektivrechtlich oder einzelvertraglich festgelegt, sonst gilt § 614 BGB. [1]mehr