Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Seit der Einführung des SGB VIII wurde die Vorschrift lediglich durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 geändert und Abs. 1 Satz 3 angefügt. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bilden den Schwerp...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.7 Andere Aufgaben

Rz. 11 Es handelt sich bei den anderen Aufgaben nach Abs. 3 um Aufgaben und Befugnisse, die aus dem in § 1 Abs. 2 statuierten staatlichen Wächteramt resultieren (BGH, Beschluss v. 23.2.2006, III ZR 164/05, NDV-RD 2006 S. 95). Die Bezeichnung als "andere Aufgaben" ist missverständlich. Denn in Abs. 3 sind ihrer Rechtsnatur nach sehr unterschiedliche Pflichten, Befugnisse und ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3 Störung des Hausfriedens

Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB) kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB in folgenden Fällen gegeben sein: Verletzung der Hausordnung und Ruhestörungen Durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen, z. B. wiederholte nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik trotz Abmahnung, auch wenn nach der Kündigung keine Stör...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer au... / 2 Zuständigkeiten

Die Zulassung ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer beruht auf von der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossenen Regierungsvereinbarungen über die Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen auf der Grundlage von Werkverträgen. Für die Vergabe der Kontingente an die Unternehmen im Ausland ist die Regierung des jeweiligen ausl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer au... / Zusammenfassung

Begriff Das Werkvertragsverfahren findet Anwendung, wenn ein Betrieb aus einem Drittstaat seine Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden will zwecks Erfüllung eines Werkvertrags. Gegenstand dieses Verfahrens sind Vereinbarungen über Werkvertragsarbeitnehmer auf der Grundlage von Regierungsvereinbarungen, die es Unternehmen mit Sitz im Ausland ermöglichen, im Rahmen festgesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer au... / 8 Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtlich sind die Werkvertragsarbeitnehmer als entsandte Arbeitnehmer[1] anzusehen. Das bedeutet, dass sie den sozialversicherungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Entsendestaats zugeordnet sind, mithin im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes verbleiben.[2] Ein Versicherungsnummernachweis, wie für inländische Beschäftigungsverhältnisse für jeden ...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 2 Verstöße gegen das AGG

Verstöße gegen die Bestimmungen des AGG können insbesondere schon bei der Auswahl der Bewerber für eine Wohnung eintreten. Vermieter sollten bereits bei der Vermietungsanzeige z. B. in einer Tageszeitung vermeiden, den Kreis der Bewerber für die angebotene Wohnung zu beschränken. Praxis-Beispiel "Wunschmieter" Aus einem Inserat, mit dem für eine Wohnung eine "ältere, alleinste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer au... / 5 Kontingente

Die zwischenstaatlichen Regierungsvereinbarungen beinhalten Höchstzahlen, die als Kontingente für die Anzahl der beschäftigten Werkvertragsarbeitnehmer bezeichnet werden. Diese Kontingente werden zum Oktober eines jeden Jahres an die Entwicklung des Arbeitsmarkts in der Bundesrepublik angepasst. Bei einer Änderung der Arbeitsmarktlage führt das zu einer Erhöhung oder Verring...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 4 Beweislastverteilung

Die Verteilung der Beweislast ist in § 22 AGG geregelt. Danach muss zuerst der Mieter Indizien vortragen und beweisen, die eine Benachteiligung wegen der Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG vermuten lassen. Praxis-Beispiel Ausländereigenschaft als Ablehnungsgrund Der abgewiesene Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit muss vortragen und unter Beweis stellen, dass die W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus dem Ausland

Zusammenfassung Begriff Personen, die aus dem EU-Ausland zurückkehren und nicht zuletzt in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, werden in Deutschland wieder krankenversichert. Insbesondere bei der Prüfung der obligatorischen Anschlussversicherung, der freiwilligen Versicherung und der Versicherungspflicht der Nichtversicherten müssen verschiedene Voraussetzungen be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 4.3 Versicherungsfreiheit bei Personen, die bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben

Tatbestände die im vertragslosen Ausland eingetreten sind, können aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen nicht berücksichtigt werden. Entsprechend kann auch der Ausschluss der Versicherung für Personen, die bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben, auch Rückkehrer aus dem vertragslosen Ausland nicht angewendet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 4.1 Versicherungspflicht der Nichtversicherten

Sind die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden, dann werden die Personen in der Regel in der Versicherungspflicht der Nichtversicherten aufgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Wohnortverlegung aus dem vertragslosen Ausland bei der Prüfung der Voraussetzung "letzte Krankenversicherung" der letzte Krankenversicherungsschutz in Deutschland oder in einem anderen Mitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.2.3 Unterbrechung durch Auslandsaufenthalt

Eine freiwillige Versicherung können auch Personen begründen, die Mitglied einer deutschen Krankenkasse waren und deren Mitgliedschaft endete, weil sie im Ausland oder bei einer über- oder zwischenstaatlichen Organisation beschäftigt waren. Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr/Beendigung der Beschäftigung wieder eine Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / Zusammenfassung

Begriff Personen, die aus dem EU-Ausland zurückkehren und nicht zuletzt in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, werden in Deutschland wieder krankenversichert. Insbesondere bei der Prüfung der obligatorischen Anschlussversicherung, der freiwilligen Versicherung und der Versicherungspflicht der Nichtversicherten müssen verschiedene Voraussetzungen beachtet werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.2.2 Erstmalige Beschäftigung

Personen, die erstmalig in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und aufgrund dieser Beschäftigung versicherungsfrei[1] sind, können sich freiwillig versichern.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.2.4 Staatsangehörigkeit

Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung ist die Rechtmäßigkeit des Wohnorts. Diese Voraussetzung ist in Abschn. 1.8 näher beschrieben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.2 Freiwillige Versicherung

Personen werden von der freiwilligen Versicherung erfasst, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und weiter den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen. 3.2.1 Freiwillige Versicherung auf Antrag Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, unterliegen nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den Rechtsvorschriften dieses Wohnstaates. Diese Personen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1 Allgemein

Die nachfolgenden Ausführungen zum Personenkreis, den Versicherungsarten, der Staatsangehörigkeit und der letzten Krankenkassen gelten für Personen, die aus einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich zurückkehren, die in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich leben und für die die deutschen Rechtsvorschriften an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.2 Versicherungsarten

Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich insbesondere mit der obligatorischen Anschlussversicherung, der freiwilligen Versicherung und der Pflichtversicherung der Nichtversicherten. Abhängig vom Sachverhalt und der Erfüllung der Voraussetzungen kann auch jeder andere Versicherungspflichttatbestand sowie die Familienversicherung in Betracht kommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.8 Staatsangehörigkeit

Bei Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Besonderheiten beachtet werden. 1.8.1 Deutsche Staatsangehörigkeit Deutsche Staatsangehörige können bei Rückkehr bzw. bei Anwendung der deutschen Rechtvorschriften aufgrund der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit in Deutschland krankenversichert werden, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.2.1 Ausscheiden aus der Versicherung

Damit eine freiwillige Versicherung begründet werden kann, muss die Person unmittelbar vorher aus der Versicherung ausgeschieden sein. Das Ausscheiden aus einer Versicherung in einem anderen Mitgliedstaat wird gleichgestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 4.2 Freiwillige Versicherung

Lediglich bei Personen, die ihren Wohnort aus Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro oder Serbien verlegen, kommt eine freiwillige Versicherung nach Rückkehr in Betracht, da das entsprechende Abkommen das Ausscheiden aus der Versicherung gleichstellt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.5 Beiträge

Unterliegt eine Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den deutschen Rechtsvorschriften, werden die Beiträge ausschließlich nach deutschem Recht bemessen. Eine doppelte Beitragstragung ist in der Regel ausgeschlossen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.3 Vorversicherungszeiten

Zeiten, in denen eine Person in einem anderen Mitgliedstaat gesetzlich krankenversichert war, werden nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit berücksichtigt und gleichgestellt. Die in dem anderem Staat zurückgelegten Zeiten können mit den Vordrucken E 104 bzw. SED S041 bzw. durch andere Dokumente (z. B. Gehaltsbescheinigungen, Steuernachweis etc.) nachgewiesen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.8.1 Deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige können bei Rückkehr bzw. bei Anwendung der deutschen Rechtvorschriften aufgrund der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit in Deutschland krankenversichert werden, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2 Aus einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich zurückkehrende Personen

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die Sachverhalte, in denen eine Person ihren Wohnort aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verlegt und geprüft werden muss, ob diese Person in Deutschland krankenversichert wird. Zuordnung zum deutschen Recht Voraussetzung für die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.2 Freiwillige Versicherung

Auslandsrückkehrer werden von der freiwilligen Versicherung erfasst, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen[1] erfüllen.[2] 2.2.1 Ausscheiden aus der Versicherung Damit eine freiwillige Versicherung begründet werden kann, muss die Person unmittelbar vorher aus der Versicherung ausgeschieden sein. Das Ausscheiden aus einer Versicherung in einem anderen Mitgliedstaat wird g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.9 Versicherungsfreiheit bei Personen, die bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben

Die deutschen Rechtsvorschriften sehen vor, dass eine Person die nach Vollendung des 55. Lebensjahrs dem Grunde nach versicherungspflichtig wird, weiterhin versicherungsfrei und dadurch von der GKV ausgeschlossen bleibt, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor der Begründung der gesetzlichen Versicherung in Deutschland nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.3 Versicherungspflicht der Nichtversicherten

Von der Versicherungspflicht der Nichtversicherten werden auch Personen erfasst, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den deutschen Rechtsvorschriften zugeordnet werden. Voraussetzung ist, dass kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt[1] sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren[2] di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.8.3 Besonderheiten bei britischen Staatsangehörigen

Austrittsabkommen Britische Staatsangehörige, die vom Austrittsabkommen erfasst werden, erhalten ein deutsches "GB-Aufenthaltsdokument". Dies führt dazu, dass bei der Prüfung der Versicherungspflicht der Nichtversicherten sowie bei der freiwilligen Versicherung sie weiterhin wie Unionsbürger behandelt werden. Dies bedeutet, dass sie von den Versicherungen erfasst werden, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.6 Anderweitige Absicherung im Krankheitsfall

Die Versicherungspflicht der nichtversicherten Personen setzt voraus, dass keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.[1] Neben den verschiedenen vorrangigen Versicherungstatbeständen nach deutschem Recht (z. B. andere Versicherungspflichttatbestände, eine freiwillige Versicherung, Familienversicherung etc.) wäre auch ein Anspruch nach über- und zwischenstaatli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.4 Wahlrecht

Personen, die der Versicherungspflicht der Nichtversicherten unterliegen, haben grundsätzlich kein Wahlrecht. Sie werden wieder Mitglied der Krankenkasse bzw. dem Rechtsnachfolger der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft bestanden hat. Hierbei ist es unerheblich, wie lange diese Mitgliedschaft zurückliegt. Personen, die zuletzt in einem anderen Mitgliedstaat ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.8.2 Andere Staatsangehörigkeit

Die Versicherungspflicht der Nichtversicherten sowie die freiwillige Versicherung erstrecken sich nur dann auf nicht deutsche Staatsangehörige, wenn diese nicht für die Wohnortnahme in Deutschland die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nachweisen müssen. Zuordnung zum deutschen Recht Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, wenn für eine Person bereits nach den Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.1 Obligatorische Anschlussversicherung

Von der obligatorischen Anschlussversicherung werden Personen, für die bisher ein Versicherungsverhältnis bei einer deutschen Krankenkasse bestand und dieses beendet wurde, erfasst. In der Regel waren die Personen, die ihren Wohnort aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland zurückverlegen, nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert. Daher muss die obligatorisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.3 Versicherungspflicht der Nichtversicherten

Von der Versicherungspflicht der Nichtversicherten werden auch Auslandsrückkehrer erfasst, sofern kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt[1] sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren[2] die Rechtmäßigkeit des Wohnorts erfüllt ist[3] und sie nicht versicherungsfrei sind bzw. bleiben.[4]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.1 Obligatorische Anschlussversicherung

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, können von der obligatorischen Anschlussversicherung nur dann erfasst werden, wenn sie bisher in Deutschland versichert waren und auch nach der Wohnortverlegung weiter in Deutschland krankenversichert bleiben. In den übrigen Sachverhalten kommt die Aufnahme in die obligatorische Anschlussversicherung nicht in Betracht. Pra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.2.1 Freiwillige Versicherung auf Antrag

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, unterliegen nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den Rechtsvorschriften dieses Wohnstaates. Diese Personen können sich auch in Deutschland freiwillig versichern. Voraussetzung für den Beitritt in die freiwillige Versicherung ist, dass im Wohnstaat keine Pflichtversicherung vorliegt und der Wille erkennbar ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 4 Aus einem anderen Staat nach Deutschland oder in einen anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder in das Vereinigte Königreich zurückkehrende Personen

Verlegen Personen ihren Wohnort aus einem anderen Staat in einen Mitgliedstaat, muss geprüft werden, welche Rechtsvorschriften auf die Person Anwendung finden. Grundsätzlich gelten auch für diese Personen die hier beschriebenen Regelungen. Besonderheiten gibt es bei der Versicherungspflicht der Nichtversicherten und bei der freiwilligen Versicherung und beim Ausschluss der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.1 Personenkreis

Die Versicherung in der GKV beginnt mit dem Tag der Wohnortverlegung nach Deutschland oder ab dem Zeitpunkt, in dem für eine Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Es werden alle Personen erfasst, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.7 Letzte Krankenversicherung

Eine weitere Voraussetzung für die Rückkehr in die GKV ist, dass eine Person zuletzt gesetzlich krankenversichert war. Praxis-Beispiel Letzte Krankenversicherung Herr A verlegt seinen Wohnort nach Deutschland. Vor der Auswanderung war er in Deutschland gesetzlich krankenversichert. In den letzten 20 Jahren war er in Schweden ebenfalls gesetzlich krankenversichert. Da Herr A z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3 Personen, die in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich leben

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Sachverhalte, in denen eine Person in einem anderen Mitgliedstaat lebt und in Deutschland krankenversichert ist bzw. wird. Zuordnung zum deutschen Recht Damit eine in einem anderen Mitgliedstaat lebende Person in Deutschland krankenversichert wird, müssen für die Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die deutschen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn / 3.3 Allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Mindestlohnregelungen können sich auch auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) ergeben. Das Gesetz führt zur Anwendung der verschiedenen Mindestlohnregelungen – allen voran denen des MiLoG – auch auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, sofern diese Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen. Das Gesetz gilt gemäß § 2 Abs. 2 AEntG auch im Fall von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S.d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.6 Praktika im Rahmen von Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die deutschen Ausbildungsberufe ist u. a. im Anerkennungsgesetz des Bundes vom 6.12.2011 (BGBl I S. 2515) geregelt. Das Gesetz enthält in Art. 1 das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG).[1] Nach § 2 BQFG gilt das Gesetz für die Fests...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 4 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Nichtselbstständige Arbeit ist als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn ein Arbeitnehmer unter Inkaufnahme von Verlusten, aus reinem Interesse an der Arbeit tätig wird, sie aus Geltungsbedürfnis ausübt, sich als Rentner noch beschäftigen möchte, seinen langjährigen, in Not geratenen Arbeitgeber durch die Arbeit unterstützen möchte oder eine gemeinnützige Körperschaft als Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 2 Körperschaftsteuer

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] hat eine Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre. Daher kann sie auch keine Liebhaberei betreiben. Unterhält sie im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut, wie z. B. eine Segeljacht oder ein nur für die private Nutzung ihrer Gesellschafter bestimmtes Flugzeug[2] , und entstehen ihr daraus nur Verluste, ohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn / 2.2 Anwendungsbereich

Das MiLoG ist grundsätzlich auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar.[1] Insbesondere ist der Anspruch nicht auf Arbeitnehmer begrenzt, die ein Entgelt nur in Höhe des Mindestlohnanspruchs erhalten.[2] Erfasst werden alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im bundesdeutschen Inland beschäftigen, unabhängig von ihrem Sitz im In- oder Ausland.[3] Dabei sieht das Bundesverfassungsgeric...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.1 Die 5 W einer Stellenanzeige

Die 5 W zur Formulierung einer Stellenanzeige sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abb. 3: Die 5 W einer Stellenanzeige Wir sind: Die Selbstdarstellung des Unternehmens gehört auch bei bekannten Organisationen dazu. Dabei kann man mit einer kleinen Anekdote zur Geschichte, Hervorhebung der Kernmerkmale des Employer Brand, Hinweise auf die Zukunftsstrategie und ähnliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Rz. 3 Das PflegeZG definiert den Begriff des Arbeitnehmers nicht, es setzt ihn voraus. Arbeitnehmer ist nach der einheitlichen arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen gegen Entgelt zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB). [1] Um welch...mehr