Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 2.3.2 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Arbeitnehmer in der grenzüberschreitenden Personen- und Güterbeförderung, sofern die Tätigkeit ausschließlich im Transitverkehr erbracht wird und der Arbeitnehmer gewöhnlich nicht in Slowenien arbeitet, Arbeitnehmer und Selbständige, die an geschäftlichen Besprechungen (u. a. Vertragsverhan...mehr

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Kroatien / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. Hierfür soll das Entsendemerkblatt verwendet werden. Jede Änderung muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Eintritt der Änderungen gemeldet werden. Das Merkblatt für die Änderungsmitteilung befindet sich ebenfalls auf der Homepage.mehr

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Kroatien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Rumänien / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich 5 Tage vor Beginn der Entsendung, spätestens bei Arbeitsbeginn vorliegen. Ein Arbeitnehmer kann maximal für 24 Monate entsandt werden. Ein Austausch der Arbeitnehmer nach 24 Monaten ist nicht möglich.mehr

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Slowenien / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine oder eine fehlerhafte Meldung, können Bußgelder in Höhe von 200 EUR bis 20.000 EUR erhoben werden. Ebenfalls werden Bußgelder in Höhe von 200 EUR bis 20.000 EUR erhoben, wenn die Kontaktperson auf Verlangen keine Unterlagen vorlegen kann.mehr

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Belgien / 2.3.2 Jahresmeldung

Werden regelmäßig Dienstleistungen in Belgien erbracht, kann eine Meldung für ein ganzes Jahr erfolgen. Diese Meldung kann maximal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Diese Regelung gilt nicht im Bausektor und für Zeitarbeitsfirmen.mehr

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Belgien / 2.3.6 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.800 EUR bis 24.000 EUR erhoben werden.mehr

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Irland / 2.3.3 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von bis zu 5.000 EUR erhoben werden.mehr

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Bulgarien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Estland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Malta / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine oder eine verspätete Meldung können Bußgelder erhoben werden. Diese werden in Höhe von 117 EUR bis 1.165 EUR erhoben.mehr

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San Marino / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Rumänien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Malta / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die vorübergehend in Malta tätig sind, unterliegen der maltesischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Malta online melden.[1] 2.3.1 Meldung an die maltesische Behörde Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer der in Malta vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber beim maltesischen "Director of Industrial and Employment Relations" gemeldet werden. H...mehr

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Schweden / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitergeber, die entsandte Arbeitnehmer in Schweden einsetzen, müssen diese Beschäftigung online anmelden[1]. 2.3.1 Meldung über das schwedische Portal Grundsätzlich muss jede Entsendung über das schwedische Portal "posting.av.se" gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des schwedischen Amts für Arbeitsschutz. Es müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgebe...mehr

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Luxemburg / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 EUR bis 5.000 EUR erhoben werden. Wiederholen sich die Verstöße, können Bußgelder verdoppelt werden. Die maximale Bußgeldhöhe beträgt 50.000 EUR.mehr

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Slowakei / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Schweiz / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in der Schweiz bei einem schweizerischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die schweizerischen Rechtsvorschriften.mehr

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Griechenland / 2.3.3 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 1.000 EUR bis zu 30.000 EUR erhoben werden.mehr

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Norwegen / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Norwegen bei einem norwegischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die norwegischen Rechtsvorschriften.mehr

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Schweiz / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in der Schweiz tätig sind, unterliegen der schweizerischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in der Schweiz online melden.[1] 2.3.1 Meldung an das Staatssekretariat für Migration Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in der Schweiz vorübergehend beschäftigt ist, über das schweizerische Portal online an das Staatssekre...mehr

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Schweden / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Schweden bei einem schwedischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die schwedischen Rechtsvorschriften.mehr

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Litauen / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Polen / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Portugal / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Niederlande / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Italien / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Italien bei einem italienischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die italienischen Rechtsvorschriften.mehr

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Ungarn / 2.3.3 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Gesellschaftliche Besprechungen (u. a. Vertragsverhandlungen, Strategiebesprechungen, etc.), wenn sie keine weiteren Dienstleistungen erbringen Arbeitnehmer, die an Vorträgen/ Seminaren teilnehmen Arbeitnehmer, die auf Messen ausstellen bzw. an diesen Messen teilnehmen Personen- und Güterbefö...mehr

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Österreich / 2.3.2 Vereinfachte Meldungen

Nach österreichischen Rechtsvorschriften gibt es vereinfachte Regelungen für die Meldungen bei sich wiederholenden Einsätzen, bei Einsätzen mit mehreren Auftraggebern sowie in der Transportbranche. 2.3.2.1 Wiederkehrende Arbeitseinsätze Eine einzige Meldung kann in den Fällen gemacht werden, in denen die Entsendungen innerhalb eines einzigen Dienstleistungsvertrages und innerhal...mehr

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Dänemark / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung vorliegen. Sollte es Änderungen geben, müssen diese spätestens am ersten Arbeitstag, an dem die Änderungen in Kraft treten, gemeldet werden.mehr

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Ungarn / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Unternehmen, die vorübergehend in Ungarn tätig sind, unterliegen der ungarischen Meldepflicht.[1] 2.3.1 Meldung an das ungarische Arbeitsamt Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Ungarn beschäftigt ist, beim ungarischen Arbeitsamt registriert werden. Die Registrierung kann elektronisch unter http://www.ommf.gov.hu/index.php?akt_menu=552 erfolgen. Alternativ kann die au...mehr

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Spanien / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt die Meldung verspätet oder nicht vollständig, sind Bußgelder in Höhe von 626 EUR bis 6.250 EUR vorgesehen. Erfolgt die Meldung gar nicht oder werden falsche Angaben gemacht, sind Bußgelder in Höhe von 6.251 EUR bis 187.515 EUR vorgesehen. Können bei einer Prüfung nicht alle Unterlagen vorgelegt werden, können Bußgelder in Höhe von 60 EUR bis 187.515 EUR erhoben werden.mehr

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Russland / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 2.3.2 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Arbeitnehmer und Selbständige, die an geschäftlichen Besprechungen (u. a. Vertragsverhandlungen, Strategiebesprechungen, etc.) teilnehmen, wenn sie keine weiteren Dienstleistungen erbringen Arbeitnehmer, die an Vorträgen/Seminaren teilnehmen Arbeitnehmer, die auf Messen ausstellen bzw. an di...mehr

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Niederlande / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in den Niederlanden beschäftigt sind, unterliegen der niederländischen Meldepflicht und müssen diese Beschäftigung online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das niederländische Portal Grundsätzlich muss jede Beschäftigung über das Portal "postedworkers.nl" online gemeldet werden. Neben der Meldepflicht der Arbeitgeber gibt es eine K...mehr

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Lettland / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder erhoben werden. Diese werden in Höhe von 70 EUR bis 1.100 EUR erhoben. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder zwischen 1.100 EUR und 2.900 EUR erhoben werden.mehr

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Island / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Island bei einem isländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die isländischen Rechtsvorschriften.mehr

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Slowakei / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung, spätestens am Tag der Entsendung, vorliegen.mehr

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Malta / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Belgien / 2.3.4 Selbstständige

Die belgische Regierung hat festgelegt, dass die Meldung auch von Selbstständigen erfolgen muss, wenn die Tätigkeit im Baugewerbe, in der Reinigungsbranche oder einem fleischverarbeitendem Betrieb erfolgt.mehr

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Vereinigtes Königreich / 7.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in das Vereinigte Königreich bei einem britischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die britischen Rechtsvorschriften.mehr

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Irland / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Unternehmen, die vorübergehend in Irland tätig sind, unterliegen der irischen Meldepflicht.[1] 2.3.1 Meldung an die irische "Workplace Relations Commission (WRC)" Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Irland beschäftigt ist, ein Entsendemerkblatt ausfüllen. Dieses Merkblatt findet man auf der Homepage der "Workplace Relations Commission". Das Merkblatt kann an die auf ...mehr

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Niederlande / 2.3.4 Selbstständige

Die Niederlande haben festgelegt, dass Selbstständige die in den Wirtschaftszweigen Baugewerbe, Reinigung, Nahrungsmittelindustrie, Metallsektor, Gesundheitswesen, Glasreinigung sowie Landwirtschaft und Gartenbau tätig sind, immer eine Meldung erstatten müssen.mehr

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Belarus / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

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Belgien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Bulgarien / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Bulgarien bei einem bulgarischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die bulgarischen Rechtsvorschriften.mehr

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Finnland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. Änderungen sind innerhalb von 15 Tagen zu melden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt die Meldung verspätet oder ist die Meldung fehlerhaft, können Bußgelder bis zu 10.000 DKK erhoben werden. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 DKK erhoben werden. Diese können für jeden Tag der verspäteten / falschen Anmeldung erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 2.3.2 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen Tätigkeiten bei privaten Auftraggebern sowie Tätigkeiten, deren Auftragswert sich unter 20.000 NOK beläuft.mehr