Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 2.3.2 Vorabmeldung

Unternehmen, die in den Branchen Bau, Handwerk oder Industrie vorübergehend in Luxemburg tätig werden, sind verpflichtet, eine Vorabmeldung beim luxemburgischen Wirtschaftsministerium zu machen. Bei Unsicherheiten kann per E-Mail geklärt werden, ob eine solche Vorabmeldung benötigt wird (certificate@eco.etat.lu).mehr

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Finnland / 2.3.2 Keine Meldung

Bei kurzzeitigen konzerninternen Entsendungen bis zu 5 Tagen muss keine Meldungen erfolgen. Auf die 5 Tage werden vorhergehende Entsendungen in den letzten 4 Monaten angerechnet. Im Baugewerbe muss immer eine Meldung erfolgen.mehr

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Polen / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 PLN bis 30.000 PLN erhoben werden.mehr

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Norwegen / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragsausführung übermittelt sein.mehr

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Rumänien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Unternehmen, die vorübergehend in Rumänien tätig sind, unterliegen der rumänischen Meldepflicht.[1] 2.3.1 Meldung an die rumänische Arbeitskammer Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Rumänien vorübergehend beschäftigt ist, beim rumänischen Arbeitsamt mit einem Formular angemeldet werden. Eine Kopie dieses Formulars muss dem rumänischen Auftraggeber übermittelt werden....mehr

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Spanien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Estland / 2.3.2 Nachweispflicht

Das estnische Recht sieht vor, dass bei einer Kontrolle folgende Unterlagen vorgelegt werden müssen: Arbeitsverträge der entsandten Mitarbeiter, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsnachweise, Nachweise über die Sozialversicherungsbeiträge (A1-Bescheinigung), Angaben zum entsendenden Unternehmen Angaben zum estnischen Auftraggeber. Die Unterlagen müssen 7 Jahre verfügbar sein.mehr

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Österreich / 2.3.3 Keine Meldung

Auch Dienstreisen von kurzer Dauer werden grundsätzlich als Entsendungen angesehen. Ausgenommen hiervon sind Dienstreisen, wenn im Rahmen dieser Dienstreisen keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu zählen Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Schulungen, Weiterbildungen oder Veranstaltungen, Teilnahme an Messen, Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen, Kunden...mehr

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Liechtenstein / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Litauen / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich 5 Tage vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. In dringenden Fällen, beispielsweise bei Reparaturen, Installationen oder Ausfällen, ist es ausreichend, wenn die Meldung am ersten Arbeitstag erfolgt.mehr

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Irland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Republik Moldau / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Vereinigtes Königreich / 7.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Ungarn / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. Nach der Registrierung erhalten die Arbeitnehmer eine Bescheinigung, die mitzuführen ist. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese ggf. nachzumelden.mehr

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Österreich / 2.3.2.1 Wiederkehrende Arbeitseinsätze

Eine einzige Meldung kann in den Fällen gemacht werden, in denen die Entsendungen innerhalb eines einzigen Dienstleistungsvertrages und innerhalb eines Konzerns stattfinden. Eine Meldung für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten kann in den Fällen gemacht werden, in denen wiederkehrende Entsendungen mit demselben Auftraggeber vereinbart sind.mehr

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Estland / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Estland tätig sind, unterliegen der estnischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Estland online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das estnische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Estland vorübergehend beschäftigt ist, online beim estnischen Arbeitsinspektorat gemeldet werden. Die Meldung muss mindestens...mehr

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Österreich / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die vorübergehend in Österreich tätig sind, unterliegen der österreichischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Österreich online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das österreichische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Österreich vorübergehend beschäftigt ist, vor Beginn der Tätigkeit über das Entsendeportal gemeldet werden. Hierbei werden für...mehr

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Zypern / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 EUR erhoben werden. Im Wiederholungsfall können Bußgelder bis zu einer Höhe von 20.000 EUR erhoben werden.mehr

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Polen / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Polen bei einem polnischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die polnischen Rechtsvorschriften.mehr

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Kroatien / 2.3.2 Keine Meldung

Es muss keine Meldung bei der Entsendung von qualifizierten, spezialisierten Arbeitnehmern / Selbständigen für die Erstmontage/ Erstinstallation von Gütern erfolgen, sofern diese Tätigkeit Bestandteil der Lieferung ist und nicht länger als 8 Tage andauert; ausgenommen von dieser Regelung sind insbesondere Arbeiten im Bausektor.mehr

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Italien / 2.3.3 Bußgelder

Wird keine Bezugsperson angegeben, kann ein Bußgeld in Höhe von 2.400 bis 7.200 EUR erhoben werden. Wird gegen die Meldepflicht verstoßen, ist ein Bußgeld in Höhe von 180 bis 600 EUR je Arbeitnehmer möglich. Wird gegen die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen verstoßen, kann ein Bußgeld in Höhe von 600 EUR bis 3.600 EUR erhoben werden. Insgesamt dürfen alle Bußgelder zusammen...mehr

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Dänemark / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Dänemark bei einem dänischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die dänischen Rechtsvorschriften.mehr

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Griechenland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Slowenien / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Slowenien bei einem slowenischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die slowenischen Rechtsvorschriften.mehr

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Slowenien / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung vorliegen. Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.mehr

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Ungarn / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Kroatien / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Kroatien bei einem kroatischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die kroatischen Rechtsvorschriften.mehr

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Belgien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Belgien tätig sind, unterliegen der belgischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Belgien online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das belgische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Belgien vorübergehend beschäftigt ist, über dass Portal "Limosa" online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Ents...mehr

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Luxemburg / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Slowakei / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Slowakei bei einem slowakischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die slowakischen Rechtsvorschriften.mehr

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Finnland / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Finnland bei einem finnischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die finnischen Rechtsvorschriften.mehr

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Luxemburg / 2.3.3 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen Ausstellungen auf Messen (Aufbau und Verkauf sind meldepflichtig) Teilnahme an Kongressen oder Veranstaltungen (Redner gegen Entgelt sind meldepflichtig) Teilnahme an firmeninternen Besprechungen Kundenbesuche zur Verhandlung von Verträgen Transitverkehr Anlieferung von Waren im Werkverkehr Tätigkeiten im Tra...mehr

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Schweden / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die schwedische Vorschriften sehen vor, dass die Entsendung spätestens am Tag vor dem Arbeitseinsatz gemeldet wird. Dauert die Entsendung nicht mehr als 5 Tage, ist keine Meldung erforderlich. Wird die Entsendung verlängert, muss spätestens am 7. Tag eine Meldung erfolgen.mehr

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Finnland / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung, spätestens am ersten Tag der Entsendung vorliegen. Bei Änderungen muss eine ergänzende Meldung erstellt werden.mehr

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Estland / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Estland bei einem estländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die estländischen Rechtsvorschriften.mehr

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Spanien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Unternehmen, die vorübergehend in Spanien tätig sind, unterliegen der spanischen Meldepflicht.[1] 2.3.1 Meldung an das spanische Arbeitsministerium Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Spanien für mehr als 8 Tage beschäftigt ist, beim spanischen Arbeitsministerium mit einer Entsendemitteilung vor Arbeitsantritt gemeldet werden. Die Entsendemitteilung wird von den regi...mehr

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Finnland / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 EUR bis 10.000 EUR erhoben werden.mehr

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Rumänien / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Rumänien bei einem rumänischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die rumänischen Rechtsvorschriften.mehr

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Schweiz / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die vorübergehend in Norwegen tätig sind, unterliegen der norwegischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Norwegen online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das norwegische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Norwegen vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "Altinn" online gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um das norwegische Behörd...mehr

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Zypern / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die auf Zypern bei einem zypriotischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die zypriotischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung, spätestens bei Arbeitsbeginn vorliegen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 2.3.2 Meldungen im Bausektor

Werden Arbeitnehmer für mehr als 8 Tage auf eine Baustelle entsandt, muss das Unternehmen auch in das Bauregister, das Registro de Empresas Acreditadas (REA), eingetragen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeit auf österreichischem Gebiet erfolgt sein. Nachträgliche Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden. Die vereinfachten Meldungen sind vor der ersten Entsendung zu übermitteln. In der Transportbranche sind die Meldungen vor der Arbeitsaufnahme zu übermitteln. Werden entgegen der übermittelten Meldung andere Arbeitnehmer oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 EUR erhoben werden. Dies gilt auch, wenn die Vorlauffrist nicht eingehalten wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 2.3.2.2 Einsätze bei mehreren Auftraggebern

Wird eine Entsendung bei mehreren Auftraggebern durchgeführt, ist eine Meldung – unter Aufführung aller Auftraggeber – ausreichend, wenn mit der Entsendung gleichartige Dienstleistungsverträge erfüllt werden oder die Entsendungen in einem örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die vorübergehend in Lettland tätig sind, unterliegen der lettischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Lettland per E-Mail anmelden.[1] 2.3.1 Meldung an die lettische staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Lettland vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber bei der lettischen staatlichen Arbeitsaufsichts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 2.3.5 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 5.000 HUF bis zu 500.000 HUF erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Litauen bei einem litauischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die litauischen Rechtsvorschriften.mehr

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Albanien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA[1] auf deutscher Seite und der entsprechenden albanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr