Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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§ 13 Steuerrecht / I. Arbeitnehmerbegriff

Rz. 31 Die lohnsteuerrechtliche Arbeitnehmereigenschaft richtet sich grundsätzlich nach der Definition des § 1 Abs. 1 LStDV. Arbeitnehmer sind danach Personen, die in öffentlichem oder privatem Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren, und die aus diesem Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen oder bezogen haben. Ein Dienstverhältnis liegt nach § 1 Abs. 2 LStDV vor, ...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 3. Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer

Rz. 13 Gegenstand der Überwachung muss das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer sein. Unter Leistung versteht man dabei herkömmlicherweise die vom Arbeitnehmer in Erfüllung seiner vertraglichen Arbeitspflicht erbrachte Arbeit.[16] Verhalten ist also jedes für das Arbeitsverhältnis relevante Tun oder Unterlassen. Hiervon wird bereits begrifflich die Leistung mit einge...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 5. Arbeitgeberbewertungsportale

Rz. 63 Verschiedene Internetportale geben den Nutzern die Möglichkeit – meist anonym – manche nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers, andere unabhängig von einer solchen Zustimmung, ihren ­Arbeitgeber, Kollegen und Vorgesetzten zu bewerten. Hinsichtlich der Zulässigkeit der Beteiligung des Arbeitnehmers in solchen Portalen gelten dieselben Grundsätze wie beim Umg...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Beschädigung und Verlust von Arbeitsmitteln

Rz. 31 Nach § 241 Abs. 2 BGB kann das Schuldverhältnis seinem Inhalt nach jeden Teil zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen[47] insbesondere die überlassenen Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln und nicht zu besch...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 3. Weitere Voraussetzungen

Rz. 114 Schulungsberechtigt sind grundsätzlich alle Mitglieder des Betriebsrats. D.h. aber nicht, dass jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf jede Schulung hat – es reicht aus, wenn Spezialschulungen von einem bzw. einzelnen Betriebsratsmitgliedern besucht werden. Die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse ist z.B. nur für solche Betriebsratsmitglieder erforderlich...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 1. Überlassung ausschließlich zu dienstlicher Nutzung

Rz. 8 Ohne eine weitere Regelung stehen die Kommunikationseinrichtungen im Zweifel ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung. Denn es handelt sich um ein im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassenes Gerät, das der Ausübung der vertragsgemäßen Dienste zu dienen bestimmt ist. Rz. 9 Dieser Grundsatz hat in erster Linie Konsequenzen für die Beweislast. Aufgrund...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / III. Betriebsverfassungsrechtliche Grenzen – § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 12 Neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben sind auch die mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften, ­allen voran § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten. Dieses Mitbestimmungsrecht erfasst technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistungen der Arbeitnehmer zu überwachen. Die Überwachung vollzieht sich durch die Ermittlung der Daten, Überarbeit...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 2. Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Rz. 58 Diese nach den §§ 1, 5 ASiG schriftlich bestellten Fachkräfte sind aufgrund ihrer Fachkompetenz die fachkundigen Berater vor allem des Arbeitgebers, aber auch der Beschäftigten und des Betriebsrats, in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gem. § 6 ASiG sind sie insbesondere zu folgenden Aufgaben berufen:mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln

Rz. 227 Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln zwischen _________________________ der XY-GmbH (Bezeichnung des Arbeitgeber, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Firma – und _________________________ Herrn/Frau (Vorname, Name, Adresse) – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin – wird n...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / VI. Sanktionsmöglichkeiten

Rz. 67 Verstöße des Arbeitnehmers gegen die Grenzen der Nutzung von Arbeitsmitteln stellen grundsätzlich eine Arbeitsvertragsverletzung dar, die mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bedacht werden kann. Dies führt von der Ermahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung. In welcher Intensität Sanktionen in Betracht kommen, ist jeweils eine Frage der Umstände des Einzelfalls, i...mehr

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§ 7 Homeoffice / II. Arbeitszeit

Rz. 47 Ein besonderes Problem im Zusammenhang mit der Arbeit im Homeoffice, insbesondere wenn sie in den Räumen des Arbeitnehmers geleistet wird, ist die Dauer und Lage der Arbeitszeit.[94] Hier empfiehlt es sich, dass die Parteien hierüber genaue Vereinbarungen treffen.[95] Dabei sind die beiderseitigen Interessen entsprechend zu berücksichtigen. Insofern ist anzuraten, zwi...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Verdachtskündigung

Rz. 112 Die Verdachtskündigung ist ein besonderes Institut des Arbeitsrechts.[137] Ihr liegt nicht eine bereits erwiesene strafbare Handlung oder erhebliche Vertragsverletzung des Arbeitnehmers zugrunde, sondern der bloße Verdacht, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Das notwendige Vertrauen des Arbeitgeb...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / I. Mobile Kommunikationsmittel und Arbeitszeit

Rz. 113 Durch den Einsatz mobiler Kommunikationsmittel sind Arbeitnehmer heutzutage nicht zwingend ortsgebunden. Dementsprechend wird die Arbeitsleistung von mehr und mehr Beschäftigten nicht mehr unbedingt in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers erbracht, sondern zunehmend auch außerhalb der Betriebsstätte. Rz. 114 Beispielmehr

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§ 11 Datenschutz / A. Neue gesetzliche Vorgaben an die Verarbeitung der Beschäftigtendaten

Rz. 1 Arbeitsverhältnisse sind, insbesondere bei Durchführung der betrieblichen Tätigkeiten durch Beschäftigte sowie Einsatz digitaler Mittel für die Steuerung des Einsatzes der Beschäftigten, undenkbar ohne das Entstehen und die Verarbeitung einer Vielzahl personenbezogener Daten der Beschäftigten. Viele Systeme werden erst effektiv, wenn eine Vielzahl personenbezogener Dat...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Privatnutzung

Rz. 113 Ob die Versendung privater SMS zulässig ist, richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitgebers, die sich meist an betrieblichen Belangen orientieren werden. In Bezug auf das Versenden privater SMS kann dabei durchaus eine differenzierte Betrachtung angebracht sein. Wegen der äußerst kurzen Übersendungsdauer ist anders als bei privaten Telefongesprächen die hierdurc...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / IV. Muster Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten

Rz. 132 Muster 9.4: BV Mobiles Arbeiten Muster 9.4: BV Mobiles Arbeiten Zwischen dem Arbeitgeber, vertreten durch _________________________, und dem Betriebsrat des Betriebs, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: Präambel Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, das "mobile Arbeiten" in einem für beid...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Seit dem 25.5.2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO) anzuwenden. Die DSGVO ist bereits am 24.5.2016 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende R...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 3. Betriebsarzt

Rz. 65 Nach §§ 1, 2 ASiG erfolgt die Bestellung des Betriebsarztes in schriftlicher Form. Seine Aufgabe besteht in der Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Unfallschutzes und umfasst insbesondere die Beratung beimehr

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§ 11 Datenschutz / c) Recht auf Löschung und Vergessenwerden, Art. 17–19 DSGVO

Rz. 46 Das Recht auf Löschung personenbezogener Daten ist nicht neu: Wenn der Zweck einer Datenverarbeitung erreicht ist, müssen die Daten gelöscht werden. Soweit Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten bestehen,[80] kann jedoch eine sog. Einschränkung der Verarbeitung (bislang als "Sperrung" bezeichnet) erfolgen, bei der die einschlägigen Daten entsprechend gekennzeichnet...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice)

Rz. 231 Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) [Rubrum wie Muster 6.1.] Der Anstellungsvertrag vom _________________________ wird ergänzt und geändert wie folgt: I. Ergänzung des Anstellungsvertrages vom _________________________ § 3a Befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Di...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 161 "Bring Your Own Device" (BYOD)[240] bedeutet den Einsatz privater Geräte der Beschäftigten bei der Arbeitstätigkeit, z.B. im Home-Office. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und mobilen Vernetzung verschmelzen zunehmend die Grenzen zwischen beruflicher und privater Sphäre bei der Nutzung moderner Kommunikationsmittel und Medien. (BYOD) ermöglicht es Arbeitn...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / XII. Vereinbarte Privatnutzung

Rz. 59 Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang er die Privatnutzung von Telekommunikationsanlagen am Arbeitsplatz gestattet.[94] Ob ausschließlich eine dienstliche Nutzung der Arbeitsmittel oder auch deren private Nutzung gestattet ist, hängt von den zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarungen ab. Die Vereinbarung einer aus...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / b) Zivilrechtliche Haftung und Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Im Übrigen spielen zivilrechtliche Haftungsrisiken bei Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Arbeitgeber eine große Rolle, allerdings auch Haftungsbeschränkungen nach dem SGB VII. Rz. 37 Erleidet ein Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls einen Gesundheitsschaden, so stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber die unfallbedingten Kosten übernehmen muss. N...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / IV. Gesetz bzw. der Tarifvertrag fordert schriftliche Erklärung, Schriftform des § 126 BGB nicht erforderlich

Rz. 141 Sieht eine gesetzliche Regelung lediglich das Formerfordernis der Schriftlichkeit einer Erklärung vor, so ist die Textform i.S.d. § 126b BGB ausnahmsweise auch ohne gesetzliche Verweisung zugelassen, wenn dies nach dem Normzweck ausreichend ist. Ergibt dieser, dass Schriftform und elektronische Form nicht vonnöten sind, weil die Warn- und Beweisfunktion keine wesentl...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Whistleblowing

Rz. 41 Arbeitgeber erwarten generell und werden darin durch die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, dass jeder Arbeitnehmer vermeintliches Fehlverhalten des Arbeitgebers selbst, eines Vorgesetzten oder Kollegen zuerst unternehmensintern anzeigt, bevor er hiermit an die Öffentlichkeit geht und es insbesondere im Web 2.0 veröffentlicht (so genanntes "Whistle...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / A. Einführung

Rz. 1 Die derzeitigen Arbeitsverhältnisse und ihr Umfeld unterliegen einem viel größeren Wandel als noch vor einer Generation. Insbesondere mit der nahezu flächendeckenden Einführung des Computers und den damit verbundenen Technologien in die Betriebe hat sich die Struktur der Arbeit erheblich verändert. Die Digitalisierung schreitet immer mehr voran. Alles, was digitalisier...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / e) Strafbare Seiten

Rz. 97 Kann einem Arbeitnehmer nachgewiesen werden, dass er im Internet strafbare Seiten aufgesucht hat, ist die Rechtsprechung eindeutig streng. Der Aufruf solcher Seiten rechtfertigt regelmäßig unmittelbar den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. Eine vorherige Abmahnung ist nicht mehr erforderlich. Dies betrifft zunächst den Straftatbestand des § 184 StGB. Strafba...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 5. Betriebliche Geräte

Rz. 8 Bei den Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten muss es sich um betriebliche Geräte handeln. Dies bedeutet, dass die Geräte vom Arbeitgeber für den Betrieb angeschafft worden und dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses überlassen worden sind. Dazu zählen auch gemietete und geleaste Geräte. Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber wirtschaftlicher Eig...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 3. System- und Anwendungsprogramme

Rz. 6 § 3 Nr. 45 EStG erfasst System- und Anwendungsprogramme, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt überlassen worden sind. Steuerfrei sind damit auch geldwerte Vorteile des Arbeitnehmers im Rahmen so genannter Home Use Programme, bei denen ein Arbeitgeber mit einem Softwareanbieter so gena...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / dd) Widerruflich

Rz. 68 Der Beschäftigte hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit (auch im laufenden Beschäftigungsverhältnis) zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) ohne dabei Nachteile[71] befürchten zu müssen – wie z.B. eine Kündigung oder schwerwiegend schlechtere Arbeitsbedingungen. Stützt eine Arbeitsorganisation ihren grenzüberschreitenden Datenverkehr allein auf Einwilligungen der Be...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / II. Datenschutzrechtliche Vorgaben zur Videoüberwachung

Rz. 7 Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Möglichkeiten einer Videoüberwachung nur rudimentär. Der bereits erwähnte § 4 BDSG enthält eine Legaldefinition des Begriffes und darüber hinaus Bestimmungen zur Beobachtung in öffentlich zugänglichen Räumen. § 26 BDSG behandelt demgegenüber die Videoüberwachung nicht ausdrücklich. Allerdings gestattet die Vorschrift es Arbeitgebe...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 2. Überwachung nicht-öffentlich zugänglicher Räume

Rz. 11 Während § 4 BDSG den Einsatz von Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen regelt, enthält das BDSG keinerlei Vorschriften dazu, wie in nicht-öffentlich zugänglichen Räumen zu verfahren ist. Mangels spezialgesetzlicher Vorschriften ist deshalb auf § 26 BDSG zurückzugreifen. Hiernach ist die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis zur Aufdeckung von Straftat...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / cc) Freiwillig

Rz. 67 Ein generelles Ungleichgewicht i.S.v. Erwägungsgrund 43 S. 1 DSGVO besteht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern richtigerweise nicht, sodass Arbeitnehmer im Grundsatz freiwillig einwilligen können.[64] Ob die Einwilligung tatsächlich freiwillig erfolgt, dürfte in der Praxis von den Gesamtumständen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses abhängig sein. Auch bei de...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / V. Aufgaben und Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 73 Durch das Betriebsverfassungsgesetz und andere Vorschriften ist der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer mit vielen Aufgaben, Rechten und Pflichten in Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz ausgestattet worden. Hierbei handelt es sich um Informations-, Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Ausübung dieser Rechte steht indes nicht i...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / b) Datenschutzrechtliche Besonderheiten

Rz. 21 Weitere Schranken der Mitbestimmung des Betriebsrats können sich unmittelbar aus datenschutzrechtlichen Vorschriften ergeben. Vor Einführung der DSGVO galt gemäß § 4 BDSG a.F., dass die Schutzbestimmungen des BDSG von Betriebsvereinbarungen (und Tarifverträgen) überlagert werden können, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten der Arbeitnehmer geregelt sind. ...mehr

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§ 7 Homeoffice / D. Homeoffice und Sozialversicherung

Rz. 71 Wie jeder andere versicherungspflichtige Arbeitnehmer steht auch der im Homeoffice beschäftigte Arbeitnehmer unter dem Schutz der Sozialversicherung. Er ist, wenn die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses vorliegen,[171] gesetzlich in der Krankenversicherung (§ 5 SGB V), der Pflegeversicherung (§ 20 SGB XI) und der Renten- un...mehr

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§ 11 Datenschutz / 1. Verhältnis von DSGVO und BDSG

Rz. 21 § 26 BDSG füllt die Abwägung der Interessen der Rechte der Beschäftigten und Verantwortlichen aus und stellt die maßgebliche Norm zum Beschäftigtendatenschutz im deutschen Recht dar. Die Norm gibt die Grundsätze wieder, die die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt hatte, zuvor kodifiziert in § 32 BDSG a.F. Das Erforderlichkeitsmerkmal de...mehr

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Rationalisierungsschutz / 9 Abfindung

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung gemäß § 7 RatSchTV Ang, wenn er auf Veranlassung des Arbeitgebers wegen einer Rationalisierungsmaßnahme aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers endet, also bei einem vom Arbeitgeber veranlassten Auflösungsvertrag oder einer Beendigungsk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Der TV greift nicht bei jeder Rationalisierungsmaßnahme. Vielmehr müssen nach § 1 RatSchTV Ang folgende Voraussetzungen kumulativ gegeben sein: eine vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahme, die eine Änderung der Arbeitstechnik oder Arbeitsorganisation mit sich bringt, die Änderung ist erheblich bzw. wesentlich, die Maßnahme dient dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise, die Maßnah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 5.2 Umschulung/Fortbildung

Die Verpflichtung zur Umschulung bzw. Fortbildung besteht, wenn nach Abschluss der Maßnahme dem Arbeitnehmer ein gleichwertiger Arbeitsplatz bei demselben Arbeitgeber angeboten werden kann. Zu beachten ist auch in diesem Bereich wieder die oben dargestellte Reihenfolge bei der Prüfung. Wichtig Die Prüfung erstreckt sich nur auf die Frage des gleichwertigen Arbeitsplatzes bei ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 4 Unterrichtungspflicht/Beratungspflicht

Nach § 2 des Tarifvertrags ist der Personalrat/Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die vorgesehene Rationalisierungsmaßnahme zu unterrichten. "Rechtzeitig" meint den Zeitpunkt, in dem die Änderung konkret beabsichtigt ist und feststeht, dass die beabsichtigte Maßnahme voraussichtlich für Angestellte auch zu einem Wechsel der Beschäftigung oder zur Beendigung von Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 5.3 Weitere Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung

Kann auch durch eine Fortbildung- bzw. Umschulungsmaßnahme nicht erreicht werden, dem Arbeitnehmer einen gleichwertigen Arbeitsplatz bei demselben Arbeitgeber zu sichern, hat der Arbeitgeber nach einem anderen, nicht gleichwertigen Arbeitsplatz zu suchen. Da es auf die Gleichwertigkeit des Arbeitsplatzes nicht mehr ankommt, ist die tarifliche Eingruppierung unerheblich. Die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 5.4 Zusammenfassende Betrachtung der Prüfungsreihenfolge, ­Ablaufschema

Wichtig Scheidet ein Angestellter im Anwendungsbereich des RatSchTV Ang infolge Kündigung oder Aufhebungsvertrag aus dem Arbeitsverhältnis aus, soll dieser auf Antrag bevorzugt wieder eingestellt werden, wenn ein für ihn geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 5 Abs. 3 RatSchTV Ang).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 7.2 Besonderheiten bei "unkündbaren Mitarbeitern"

Bei einem Arbeitnehmer, der eine Beschäftigungszeit (§ 19 BAT ohne die nach § 72 Abschn. A Ziff. I BAT berücksichtigten Zeiten, § 34 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 TVöD) von mehr als 15 Jahren zurückgelegt und das 40. Lebensjahr vollendet hat, ist nach dem Tarifvertrag die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 TVöD). Der Arbeitgeber kann nur noch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerungspause bei Vorte... / 6. Nachholung der Besteuerung

Die Nachversteuerung auslösende Ereignisse: Die Steuerpause endet mit der Nachversteuerung. Diese wird nach Maßgabe von § 19a Abs. 4 EStG ausgelöst durch Übertragungen (§ 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG), d.h., wenn die Vermögensbeteiligung ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird, "insbesondere"[54] auch in den Fällen der §§ 17 Abs. 4, 20 Abs. 2 S. 2 ESt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 11.4 Hinweispflicht auf Weitergeltung RatSchTV bei Betriebsübergang?

Das Bundesarbeitsgericht hat erklärt, es genüge im Falle eines Betriebsübergangs nicht, im Unterrichtungsschreiben allgemein auf die Fortgeltung eines Tarifvertrags hinzuweisen. Es sei darüber hinaus auch erforderlich, Feststellungen dazu zu treffen, ob Regelungen eines Rationalisierungsschutz-Tarifvertrags beim Erwerber auch zur Anwendung kommen, falls es dort zu einer Ände...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerungspause bei Vorte... / 4. Anwendungsbereich von § 19a EStG

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs von § 19a EStG ist zu unterscheiden: Zeitlicher Anwendungsbereich: § 19a EStG ist erstmals auf Vermögensbeteiligungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 übertragen werden (§ 52 Abs. 27 EStG). Eine Übertragung verlangt den Übergang zumindest des wirtschaftlichen Eigentums i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO an der Vermögensbeteiligung auf einen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerungspause bei Vorte... / 1. Überblick über die Vergünstigungen

Auf einen Blick beinhaltet § 19a EStG folgende Steuervergünstigungen (dazu Näheres unter 6.): maximal 12-jährige Steuerpause (§ 19a Abs. 1 S. 1 EStG), steuerfreie Übernahme der bei der Nachversteuerung anfallenden LSt in Fällen der Beendigung von Dienstverhältnissen (§ 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 S. 2 EStG), begrenzter Steuerzugriff in Verlustfällen (§ 19a Abs. 4 S. 4–6 EStG) und vorg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerungspause bei Vorte... / b) Vorteile aus unentgeltlicher/verbilligter Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Vorteile setzen gem. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG die "unentgeltliche oder verbilligte" Übertragung bestimmter Vermögensbeteiligungen (dazu Näheres unter 5.c) voraus. Insoweit gelten die allgemeinen Grundsätze zur Quantifizierung des Arbeitslohns i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.[22] Es muss also Sachlohn [23] aus einem gegenwärtigen oder zukünftigen Dienstverhältnis (s. 4.) vorl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 10 Einschränkung der Anspruchsberechtigung

Ansprüche nach dem Tarifvertrag bestehen nicht für Arbeitnehmer, die teilweise und voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, oder die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Rentenleistung oder einer entsprechenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllen. A...mehr