Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 6 Befugnisse der Gewerbeaufsicht

Für die Durchführung der gesetzlich übertragenen Aufgaben stehen den Beschäftigten der Gewerbeaufsicht im Wesentlichen sämtliche Befugnisse zu, die auch den örtlichen Polizeibehörden zustehen. Auskunftsanspruch: Das Gewerbeaufsichtsamt kann vom Betriebsinhaber oder den verantwortlichen Personen nach § 22 Abs. 1 ArbSchG vom Unternehmer/Arbeitgeber alle für eine Revision erford...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.2 Vorteile für die Arbeitnehmervertretung

Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften unterliegen nach § 87 BetrVG der Mitbestimmung. Sie wird daher verbesserte und zusätzliche Sozialleistungen für Mitarbeitende uneingeschränkt begrüßen und kann aus den Auswertungen der ganzheitlichen Vor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 9 Inspektionen durch die Berufsgenossenschaften

Neben der staatlichen Aufsicht gibt es die betrieblichen Überwachungen durch die Berufsgenossenschaften. Ihre Aufgabe ist es gemäß Sozialgesetzbuch (§ 19 SGB VII) Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachzugehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Island / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Polen / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Vereinigtes Königreich / 7.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Norwegen / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Luxemburg / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Slowenien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Irland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Portugal / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Malta / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Spanien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Liechtenstein / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Slowakei / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Serbien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den serbischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in den Kosovo entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den bosnischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bosnien und Herzegowina / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Bosnien und Herzegowina entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den bosnischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Nordmazedonien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den mazedonischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Montenegro entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den montenegrinischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Belarus kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Kasachstan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Russland kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildschirmarbeit / 4 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG das Recht, bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Vor der Einrichtung oder Änderung von Bildschirmarbeitsplätzen hat der Betriebsrat ein Recht auf Unterrichtung und Beratung durch den Arbeitgeber, das in § 90 BetrVG geregelt ist. Nach § 87 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 10 Unfallversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung, muss geprüft werden, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung handelt. Ist dies der Fall, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Albanien kann eine Sachleistungsaushilfe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 4 Sonderfälle

Tanken vor oder bei Antritt des Wegs zur Arbeitsstelle ist grundsätzlich eigenwirtschaftlich und vom Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen. Eine andere rechtliche Beurteilung ist allerdings dann gerechtfertigt, wenn das Nachtanken während der Fahrt unvorhergesehen notwendig wird, damit die restliche Wegstrecke zurückgelegt werden kann.[1] Unfälle auf dem Weg zur und von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / Zusammenfassung

Begriff Der Wegeunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Form des Arbeitsunfalls. Wegeunfälle sind Unfälle auf dem Weg von oder zu dem Ort der versicherten Tätigkeit, also typischerweise zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Versichert sind auch Wege abseits der direkten Strecke, wenn Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern zur Kinderbetreuung g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 1 Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung gilt auch für Wegeunfälle. Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit verunglückt und dabei einenn Körperschaden erleidet, hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle existiert für den "normalen" Wegeunfall, den Wegeunfall in Verbindung mit der Unterbringung von Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 2.7 Dritter Ort

Das BSG[1] beschäftigte sich am 12.5.2009 mit dem Fall eines Arbeitnehmers, der als Nachtschichtler tätig war. Er hatte seine Nachtschicht beendet und war anschließend in die gemeinsam mit der Ehefrau bewohnte Wohnung gefahren. Dort hatte er sich geduscht und gefrühstückt und war nach weniger als einer Stunde weiter zur knapp 30 km entfernt liegenden Wohnung seines Bruders g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 2.2 Unterbrechung

Eine Unterbrechung des Weges ist als geringfügig anzusehen, wenn sie auf einer Verrichtung beruht, die ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" zu erledigen ist. Das ist nicht der Fall, wenn der öffentliche Verkehrsraum der zur Arbeitsstätte führenden Straße verlassen wird. In einer Entscheidung des BSG[1] ging es um eine Arbeitnehmerin, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 5 Unfallanzeige

Auch Wegeunfälle sind dem zuständigen Unfallversicherungsträger durch den Arbeitgeber in Form einer Unfallanzeige zu melden. Im Gegensatz zu reinen Betriebsunfällen wirken sich Wegeunfälle aber nicht auf die Höhe der vom Unternehmen zu zahlenden Unfallversicherungsbeiträge aus. Das Bundesministerium für Gesundheit ist ermächtigt, Einzelheiten der Unfallanzeige durch Rentenver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 4.1 Arbeitsunfälle, insbesondere die Meldeverpflichtung

Auch am Homeoffice- oder Telearbeitsplatz sind Arbeitsunfälle möglich. Wegen der Meldeverpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber der Berufsgenossenschaft muss auch der Telearbeitnehmer verpflichtet werden, diese dem Arbeitgeber zu melden, z. B. durch folgende Vereinbarung: Praxis-Beispiel Regelung "Arbeitsunfall" (1) Erleidet der Arbeitnehmer einen Unfall bei der Arbeit, so ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nudging / 3.2 Beispiele für Nudging in der betrieblichen Gesundheitsförderung – Verhaltensprävention

Die persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Arbeitsunfällen wird eher genutzt, wenn sie bequem, sauber und attraktiv ist (Eigenschaften des Anreizes). Daneben spielt auch die Platzierung eine Rolle – die Ausrüstung sollte immer dort griffbereit liegen, wo sie benötigt wird. Die Teilnahmequote an Gesundheitskursen im Betrieb steigt deutlich, wenn die Angebote innerha...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.7 Ergänzende Regelungen

Rz. 20 Die Regelungen in Abs. 5 enthalten mehrere Klarstellungen. Gemäß Abs. 5 Satz 1 wird kein Arbeitsverhältnis und kein Beschäftigungsverhältnis i. S. der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung begründet. Da im Gesetzeswortlaut die gesetzliche Unfallversicherung nicht genannt wird, dürfte eine sog. "wie-Beschäftigung" nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII anzunehmen sein m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.3.2 Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Der Versicherte muss in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet haben (sog. 3/5-Belegung). Der 5-Jahres-Zeitraum verlängert sich gemäß § 43 Abs. 4 SGB VI um in diesem Zeitraum liegende Anwartschaftserhaltungszeiten, für die keine Beiträge gezahlt wurden (z. B. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.1 Überblick

Durch das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000[1] wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit durch die Renten wegen Erwerbsminderung (teilweise/volle Erwerbsminderung) ersetzt. Nach § 43 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VI besteht Anspruch auf eine Rente wegen Er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalcontrolling: Kennza... / 1.1 Übersicht über mögliche Kennzahlen

Zu Personalbedarf und -struktur können z. B. folgende Kennzahlen erhoben werden: Netto-Personalbedarf, Arbeitsvolumen/Arbeitszeit, Qualifikationsstruktur, Frauenanteil, Behindertenanteil, Durchschnittsalter der Mitarbeiter, Altersgruppen der Mitarbeiter, Voraussichtlicher Renteneintritt in den nächsten 3 – 5 Jahren, Durchschnittsdauer der Unternehmenszugehörigkeit, Betreuungsquote HR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.2 Die Verantwortlichen für Mitarbeiterbindung

Verantwortlich und somit auch zuständig für die Mitarbeiterbindung sind grundsätzlich alle am betrieblichen Geschehen Beteiligten – von der Unternehmensleitung bis zu den Mitarbeitern selbst. Es müsste nämlich im allseitigen Interesse liegen, dass Führungskräfte und Mitarbeiter gesund und hoch motiviert in einem gesunden Unternehmen ihre Aufgaben erfüllen. Da diese allgemeine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fachkraft für Arbeitssicher... / 3 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen (§ 6 Arbeitssicherheitsgesetz konkretisiert die Aufgaben): Beratung bei: Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 3.1 Bedeutung für das Gesundheits- und Sozialversicherungssystem

Long-/Post-COVID wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine langfristige Belastung für die Gesellschaft sowie das Gesundheits- und Sozialversicherungssystems darstellen. Vor der COVID-19-Pandemie wurde in Deutschland mit ca. 250.000 ME/CFS (chronisches Fatigue-Syndrom) Betroffenen gerechnet, davon etwa 40.000 Kinder und Jugendliche. Diese Zahl wird durch die SARS-CoV-2-Pandemie ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12

§ 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 3.5 Die stufenweise Wiedereingliederung bei Long-/Post-COVID

Die Rückkehr ins Arbeitsleben bei an Long-/Post-COVID erkrankten Menschen ist über eine stufenweise Wiedereingliederung (z. B. nach dem Hamburger Modell) in vielen Fällen nicht ausreichend oder nachhaltig stabil und kommt somit an ihre Grenzen. Ein erweiterter Ansatz der beruflichen Rehabilitation kann daher sinnvoll sein. Marchewka und Bachhausen führen auf, dass eine stufe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterweisung / 4 Anlässe für Unterweisungen

Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften unterscheiden zwischen sog. Erstunterweisungen und Wiederholungsunterweisungen. Unbedingt berücksichtigt werden müssen auch Anlässe aus besonderem Grund. Darunter fallen Veränderungen im Aufgabenbereich (z. B. ein Arbeitsplatzwechsel, die Einführung eines neuen Arbeitsmittels oder einer neuen Technologie) aber auch, obwohl nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterweisung / 5 Was ist bei Erstunterweisungen zu berücksichtigen?

Alle neuen Mitarbeiter müssen vor Arbeitsaufnahme über allgemeine Gepflogenheiten und betriebsinterne Vorgaben und Verhaltensrichtlinien informiert werden, und zwar unabhängig von der Hierarchiestufe. Themenbeispiele sind (vgl. § 6 ArbStättV): Verhalten im Brand- und Alarmfall (Alarmeinrichtungen, Feuerlöscherbedienung und Standorte von Löschgeräten, Evakuierungsmaßnahmen), al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung / 2 Gefährdungs- und Belastungsfaktoren

Bei der Gefährdungsbeurteilung werden die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren betrachtet, die zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, zu Arbeitsunfällen oder zu Berufskrankheiten führen können. Dabei werden der Arbeitsplatz, das Arbeitsverfahren und die Arbeitsmittel betrachtet im Hinblick auf: mechanische Gefährdungen, elektrische Gefährdungen, Gefahrstoffe, biologische Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Gesundheitsma... / 1 Hohes Niveau des klassischen Gesundheitsschutzes

Die primär auf die Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen ausgerichteten klassischen Konzepte des Gesundheitsschutzes haben ein hohes Niveau erreicht, sind jedoch gerade deshalb auch an Grenzen gestoßen: weitere Verbesserungen bei den herkömmlichen Aufgaben und Methoden werden immer schwieriger; die Veränderungen der Arbeitswelt verlangen neue Ansätze und Instrumente. Arb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Notfallplanung / 1 Einführung

Viele Betriebe unternehmen große Anstrengungen, um Arbeitsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen der Mitarbeiter auszuschließen. Leider muss dabei mitunter ernüchternd festgestellt werden, dass ein 100 %iger Schutz nicht besteht. Doch was ist zu tun, wenn dennoch ein Arbeitsunfall eingetreten ist? Sind die betrieblichen Abläufe geregelt? Gibt es Regelungen für andere...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Notfallplanung / 3.2 Schutzmaßnahmen zuordnen

Nachdem Sie die Hauptgefahren für den Betrieb ermittelt haben, müssen Sie vorhandene Schutzmaßnahmen erfassen, fehlende Schutzmaßnahmen definieren und Abhilfe schaffen. Die Schutzmaßnahmen dienen dazu, Notfallsituationen zu vermeiden oder zumindest die Auswirkungen auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren. Es muss daher oberstes Gebot sein, im Vorfeld notwendige Schutzmaßn...mehr