Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.5.1 Übersicht über Kennzahlen in ESRS S1

Rz. 31 ESRS S1 ist jener Standard in den ESRS mit der höchsten Anzahl an Kennzahlen. Insgesamt sind es 30 Kennzahlen (Tab. 4), die – vorbehaltlich der Prüfung der Wesentlichkeit – in die Berichterstattung aufzunehmen sind. Allerdings bleiben zahlreiche Detailaspekte in den Berechnungsmethoden, z. B. die Festlegung von Bezugsgrößen wie Köpfe oder Vollzeitäquivalente (VZÄ), oh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 27 Die Angabepflichten in ESRS S1 sind prinzipiell vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse wahrzunehmen. Einige der vorgesehenen Offenlegungserfordernisse im Zusammenhang mit ESRS S1 sind bereits in anderen EU-Rechtsmaterien (SFRD, Benchmark-VO) erfasst und richten sich an ausgewählte Unternehmensgruppe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.3 Kennzahlen und Ziele: ESRS S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 51 Nach ESRS S2-5 ist anzugeben, inwieweit das Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele verwendet in Bezug auf die Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, das Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 29 In seiner Gesamtheit unterliegt der ESRS S1 den Phase-in-Regelungen für Unternehmen bzw. Konzerne, deren Zahl an Arbeitnehmern im Jahresschnitt nicht über 750 liegt. Für das erste Jahr ihrer Berichtspflicht können diese Unternehmen bzw. Konzerne die Berichterstattung gem. ESRS S1 gänzlich unterlassen. Im Zuge des "Quick Fix" der EU-Kommission vom Juli 2025 wurde diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.2 Gliederung nach Berichterstattungsbereichen, Angabepflichten und Datenpunkten

Rz. 9 ESRS 1 stellt den Aufbau der weiteren ESRS (ESRS 2, themenbezogene Standards und sektorspezifische Standards) dar. Dieser orientiert sich an der Struktur der Angabepflichten, welche die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eingeführt hat und die auch den IFRS SDS zugrunde liegen.[1] Demnach sind sämtliche Angabepflichten in den Standards einer der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 4.7 Betriebsärztlicher Dienst/Gesundheitsdienstleister

Grundlage für den Betriebsärztlichen Dienst ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG). Danach hat der Arbeitgeber Betriebsärzte zu bestellen und ihnen die in § 3 ASiG aufgezählten Aufgaben zu übertragen, wenn dies im Hinblick auf § 2 ASiG erforderlich ist. Die Betriebsmedizin (= Arbei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 13 Durch das CSRD-UmsG entfällt der § 289d HGB in der bisherigen Form bzw. geht im neuen § 289c HGB-E "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" auf, denn § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E regelt die künftig verpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erste Hilfe / 8 Unterstützungspflichten der Beschäftigten

Im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht nach § 15 Abs. 1 DGUV-V 1 müssen sich Beschäftigte zum Ersthelfer ausbilden und über einen Zeitraum von 2 Jahren auch fortbilden lassen. Nach der Ausbildung müssen sie sich für Erste-Hilfe-Leistungen zur Verfügung stellen. Jeder Beschäftigte ist nach § 28 DGUV-V 1 verpflichtet, Arbeitsunfälle (Verletzungen, Gesundheitsschäden) sofort der...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erste Hilfe / 7 Betriebssanitäter

In bestimmten Betrieben muss zur Absicherung der Ersten Hilfe auch ein eigener Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. Aufgabe des Betriebssanitäters ist es, bei Arbeitsunfällen und akuten Erkrankungen von Mitarbeitern erweiterte Erste Hilfe zu leisten. Er ist wichtiges Bindeglied in der betrieblichen Rettungskette zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst. Während die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigung: Form und Zugang ... / 2.2 Kündigung zur Unzeit

Die Kündigung darf nicht zur Unzeit erfolgen. Zwar führt nicht allein der Zeitpunkt der Kündigung zur Unwirksamkeit. Hinzukommen müssen weitere Umstände, die zu einer Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Arbeitnehmers, insbesondere auf Achtung seiner Persönlichkeit, führen. Praxis-Beispiel Kündigung am 24.12. Allein die Kündigung am 24.12. stellt für sich genommen noch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.3.2 Inspektionen von überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln

In vielen Bereichen dieser gefährlichen Tätigkeiten geht es um eine Bestandsaufnahme oder Prüfung verschiedener Anlagen. Um deren Gesamtzustand zu bewerten, ist es normalerweise erforderlich, dass sich ein Mitarbeiter abseilt, ein Gerüst hinaufklettert oder in einen Behälter einsteigt. Um dabei das Risiko für einen Arbeitsunfall zu minimieren, sind diese Arbeiten mit einem h...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2.5 Zusatzversicherung, Satzungsermächtigung (Abs. 5)

Rz. 25 Abs. 5 Satz 1 verpflichtet die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in ihrer Satzung, für den von Abs. 1 bis 3 erfassten Personenkreis die Möglichkeit einer Zusatzversicherung gegen entsprechende Beiträge (vgl. § 69 der Satzung der SVLFG) mit einem höheren JAV zu schaffen und auszugestalten. Damit wird ein Ausgleich für den (häufig relativ) niedrigen, die tatsächl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 4 Sicherheitsmanagement beim Drohneneinsatz

Sind die richtigen Drohnen erst einmal angeschafft und die grundlegenden Sicherheitsstrukturen und -prozesse eingeführt, so können die Geräte für Arbeitsprozesse oder aber den Arbeitsschutz eingesetzt werden. Wie kann ein Unternehmen vor und während des Drohneneinsatzes selbst für genügend Sicherheit sorgen? Was muss es dabei bedenken? Grundlegende Fragen, die sich ein Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Meldeblock / 1 Dokumentationspflichten

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, ist der Arbeitgeber nach § 24 Abs. 6 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, die Erste-Hilfe-Leistung in Form der Erhebung der folgenden Daten zu dokumentieren und die Dokumentation 5 Jahre aufzubewahren: Name des/der Verletzten oder Erkrankten, Zeit, Ort des Unfalls (der Verletzung, des Gesundheitsschadens), Unfallhergang, Art und Umf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.1 Veranlassung durch das Dienstverhältnis

Der Vorteil muss durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sein.[1] Das auf Einkünfteerzielung ausgerichtete Dienstverhältnis muss das "auslösende Moment" für die dem Arbeitnehmer zufließenden Bezüge sein. Besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Zuwendung, ist deren Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis regelmäßig gegeben. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fürsorgepflicht.

Rn 99 Die Schadensabwendungspflicht als Teil der Fürsorgepflicht verpflichtet den ArbG, Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeit der ArbN zu treffen (§ 618 Rn 2), iRd Zumutbaren ihre Gegenstände vor Beschädigung zu schützen (BAG NZA 00, 1052) und vor drohenden Gefahren zu warnen (BAG NZA 09, 193 [BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07]). Der ArbG darf auch selb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.3 Feststellungspflicht

Infographic Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit weder einen Privatarzt noch einen Arzt im Ausland aufsuchen, sind seit dem 1.1.2023 gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EFZG verpflichtet, zu den in Abs. 1 Satz 2–4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen (Feststellu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ausnahmen.

Rn 8 Die wichtigsten Ausnahmen von der Regel in I stehen in II (u. Rn 9 ff) und anderen Vorschriften über ein Schmerzensgeld: va § 11 2 StVG, § 6 HaftpflG, § 8 ProdHaftG, § 29 II AtomG und § 84 AMG. Eine Art von Schmerzensgeld gewähren auch die §§ 651f II; 844 III BGB; 21 II 3 AGG. Dagegen begründet der von der Rspr entwickelte Anspruch auf Genugtuung wegen Verletzung des al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regel.

Rn 2 I schließt für einen ›Schaden, der nicht Vermögensschaden ist‹, eine Entschädigung in Geld aus. Das bezieht sich auf den Schadensersatz nach § 251, nicht dagegen auf die Herstellung nach § 249 (vgl § 249 Rn 20). Wo diese aber unmöglich ist, führt I zur Verneinung eines Schadensersatzanspruchs überhaupt, wenn nicht eine Ausnahme (wie etwa schon II) eingreift. Der wichtig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Haftungsprivilegierung.

Rn 25 Bei gesetzlichen Haftungsprivilegierungen kommt es auf den Zweck der jeweiligen Regelung an. Ist ein Arbeitsunfall durch einen von §§ 104, 105, 106 SGB VII (früher §§ 636 f RVO) begünstigten Arbeitgeber oder Arbeitskollegen u einen außenstehenden Zweitschädiger verursacht, so beschränkt sich der Anspruch des Geschädigten auf den Verantwortungsanteil des Zweitschädigers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach der Fortzahlung.

Rn 14 Nach dem Ende der Fortzahlung (o. Rn 13) liegt der Ausfallschaden beim Verletzten selbst (soweit nicht sonstige Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen; dies führt, etwa beim Krankengeld oder bei der Unfallrente, zum Forderungsübergang nach § 116 SGB X). Der Schaden umfasst den weggefallenen Verdienst, also auch denkbare Gehaltserhöhungen oder Beförderungen (BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unfälle.

Rn 14 Große Bedeutung hat Art 4 für Straßenverkehrsunfälle, für die sich das Europäische Parlament mit seinem Vorschlag einer Sonderregelung (ABl 06, C 157 E/317, 375; zust zB G Wagner IPRax 06, 372, 379) nicht durchsetzen konnte; lediglich eine Überprüfung durch die Kommission ist in Art 30 I 3 ii vorgesehen. Hier sind zunächst etwaige Spezialregelungen in internationalen Ü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Versicherungen und kollektive Systeme des Schadensausgleichs.

Rn 13 Versicherungen und kollektive Systeme des Schadensausgleichs (insb soziale Sicherungssysteme) werden mitunter als zusätzliche Spur des Haftungsrechts betrachtet (s insb Marschall v Bieberstein VersR 68, 509 ff); va bei Unfallschäden ist häufig sogar von ›Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz‹ die Rede (s nur Fleming/Hellner/v Hippel Haftungsersetzung durch Versic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gg § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insb §§ 134, 138, welche den rechtswidrigen Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 4.5.2 Personenschäden im Kollegium

Stolpert ein unfallversicherter Beschäftigter bei einer betrieblichen Verrichtung über den Assistenzhund oder wird er gebissen, kann ein Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII vorliegen. Ist der konkrete Hund kein Nutztier nach § 833 Satz 2 BGB [1], ist die Tiergefahr, welche in den Haftungsbereich des Tierhalters nach § 833 Satz 1 BGB fällt, Mitursache für den Unfall. Insofern ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 3.2 Personenschäden im Kollegium

Stolpert ein unfallversicherter Beschäftigter bei einer betrieblichen Verrichtung über den Bürohund oder wird er gebissen, kann ein Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII vorliegen. Allerdings ist die Tiergefahr, welche in den Haftungsbereich des Tierhalters nach § 833 Satz 1 BGB fällt, Mitursache für den Unfall; § 833 Satz 2 BGB scheidet hinsichtlich des Bürohundes aus.[1] Insofern...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Ein Bürohund wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz mitgebracht (täglich, an einzelnen Tagen, stundenweise, regel- oder unregelmäßig) – aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen: Entweder benötigt er einen Assistenzhund als Hilfsmittel oder der Hund ist ein reines Haustier (sog. Luxustier) und wird in den Betrieb mitgeführt, damit er nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.3.3 Mitbestimmung im Bereich Gesundheitsschutz

Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, im Homeoffice oder mobil zu arbeiten, könnte sich auf ihre Gesundheit auswirken.[1] Hierdurch könnten auch Mitspracherechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG entstehen. Danach hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die der Arbeitgeber aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pflegebonus / 3 Anspruchsberechtigte

Anspruch auf einen Corona-Pflegebonus hatten zunächst Beschäftigte, die im Bemessungszeitraum vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 für mindestens 3 Monate in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Der Bemessungszeitraum wurde in der Folge angepasst, sodass nunmehr Beschäftigte einen Anspruch haben, die vom 1.11.2020 bis einschließlich 30.6.2022 fü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.1 Verstoß einer Kündigung gegen die guten Sitten

Eine Kündigung kann gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb gemäß § 138 BGB nichtig sein. Der Gesetzgeber hat dieses in der Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 KSchG ausdrücklich anerkannt. An die Sittenwidrigkeit einer Kündigung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen. Eine Sittenwidrigkeit kommt in der Regel erst dann in Betracht, wenn die Kündigung auf einem verwerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3 Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Prävention spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt bereits vor dem Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein. Durch gezielte Unterweisungen lernen die Beschäftigten, Gesundheitsgefahren zu erkennen und ihnen durch ihr Verhalten zu begegnen. Es geht nicht nur um Lärm, dicke Luft oder schlechtes Licht, sondern...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entspannung: Bedeutung für ... / 3.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB psych)

Vor dem Hintergrund immer weiter steigender Präsenz von psychischen Belastungen und Erkrankungen und dem Ziel, eine gesunde und produktive Erwerbsbevölkerung zu fördern und aufrechtzuerhalten, wurde 2013 eine Präzisierung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) vorgenommen. Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße – sind nun verpflichtet, neben einer "klassischen" Gefährdu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.6 Ruhens- und Zuständigkeitsregelungen (Abs. 8)

Rz. 21 Abs. 8 regelt, dass bestimmte Ruhens- und Zuständigkeitsregelungen für alte Versicherungsfälle, die im Zusammenhang mit der Überleitung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung für die neuen Bundesländern getroffen worden sind, weiter gelten. Diese sind in § 1156 RVO geregelt. Rz. 22 Nach § 1156 Abs. 1 RVO werden Leistungen frühestens für Zeiten ab 1.1.1992 erbra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.5 Leistungen im Todesfall (Abs. 7)

Rz. 19 Abs. 7 übernimmt die besonderen Regelungen für Leistungen im Todesfall entsprechend dem bis zum 31.12.1996 geltenden § 1155 Abs. 1 bis 3 RVO. Rz. 20 Danach sind die Vorschriften der RVO über Hinterbliebenenleistungen (§§ 589 bis 602 und § 617 RVO) bei Arbeitsunfällen i. S. d. § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO ab 1.1.1992 und für Arbeitsunfälle, die von da an im Beitrittsgebiet ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.3 Vorschriften über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 Satz 1 gelten die Vorschriften des SGB VII (neues Recht) über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen. Renten sind Versichertenrenten nach §§ 56 bis 62 einschließlich der Rente als vorläufige Entschädigung (§ 62), Hinterbliebenenrenten (§§ 63 bis 71) einschließlich der damit in engem Zusammenhang stehenden übrigen Hinterbliebenenleistungen (Sterbegeld,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.1 Vorschriften über Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 gelten auch für Versicherungsfälle vor dem 1.1.1997 im Interesse der Versicherten die Vorschriften des SGB VII über die Heilbehandlung, die Rehabilitation und die Pflege, wenn der Versicherungsfall, für den Leistungen beantragt worden sind, bereits vor dem Tag des Inkrafttretens des SGB VII eingetreten ist, die Entscheidung über die Leistung aber erst aufgr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.1 Übernahme von Altfällen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung des Abs. 1 stellt sicher, dass eventuell noch nach dem 31.12.1996 bekannt werdende Altfälle im Beitrittsgebiet aus der Zeit vor dem 1.1.1992 (also vor dem Inkrafttreten des RÜG) nach Maßgabe von § 1150 Abs. 2 und 3 RVO dem Unfallversicherungsrecht des SGB VII zugeordnet werden. Rz. 4 Es gilt das Versicherungsfallprinzip. Das bedeutet, dass ein bis zum 31.12...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.1 Zuwiderhandeln gegen Unfallverhütungsvorschriften (Nr. 1)

Rz. 8 Die Unfallversicherungsträger erlassen aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung in § 15 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschriften als autonomes Recht. Ordnungswidrig handelt, wer einer solchen Unfallverhütungsvorschrift zuwiderhandelt. Unerheblich ist, ob dies zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit geführt hat oder nicht. In der Unfallverhütungsvorschrift muss für e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.9 Nichteinhalten der Anzeigepflicht (Nr. 9)

Rz. 16 Nach § 193 Abs. 1 und 2 hat der Unternehmer Arbeitsunfälle und Anhaltspunkte für Berufskrankheiten binnen 3 Tagen (§ 193 Abs. 4) anzuzeigen, wenn diese zum Tod des Versicherten oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben. Unfälle der nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Versicherten sind anzuzeigen, wenn der Unfall infolge einer Tätigkeit eingetreten ist, die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.4 Nach DDR-Recht festgestellte Renten (Abs. 6)

Rz. 14 Abs. 6 übernimmt die besonderen Regelungen über die Rentenfeststellung für alte Versicherungsfälle in den neuen Bundesländern entsprechend dem bis zum 31.12.1996 geltenden § 1154 RVO. Rz. 14a Renten, die vor dem 1.1.1992 nach dem Sozialversicherungsrecht der ehemaligen DDR festgestellt wurden, werden hinsichtlich der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit, ggf. a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 212 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung stellt klar, dass das neue Recht grundsätzlich nur für Versicherungsfälle gilt, die nach dem 31.12.1996 eingetreten sind (Versicherungsfallprinzip). Dieser Grundsatz gilt für die Vorschriften des Ersten bis Neunten Kapitels. Das sind die Vorschriften, die über Leistungen auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalls abstellen. Der Grundsatz gilt also nicht für ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.13 § 74 Abs. 2 Nr. 7: Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 7 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen sowie von Gesundheitsgefährdungen". Die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bleibt beim Arbeitgeber/Dienstherrn. Hierher gehören etwa: das Arbeitsschutzgesetz (und d...mehr