Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.1 Mindestdauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 5 Ein Rentenanspruch besteht nur, wenn die gesetzlichen Erfordernisse, Vorliegen einer MdE von wenigstens 20 % (Ausnahme: Abs. 1 Satz 2; vgl. Rz. 6 ff.) und dies über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall (Arbeitsunfall) hinaus, erfüllt sind. Das Ende der 26. Woche nach dem Versicherungsfall hat selbst keinen Einfluss auf den Rentenbeginn. Grundsätzlich beginnt die Re...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.3 Rente

Rz. 8 Da bei der Rentenbemessung im Einzelfall nicht nach den Entschädigungszwecken unterschieden wird, ist die Rente abstrakt festzustellen, sodass es eines konkret eingetretenen Schadens nicht bedarf. Es ist daher unerheblich, ob der Versicherte aufgrund der verbliebenen Folgen des Versicherungsfalls einen tatsächlichen Einkommensverlust erleidet. Gerade bei geringen Verle...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.9 Nachschaden

Rz. 27 Der durch den Versicherungsfall verursachte Schaden stellt grundsätzlich den Beziehungspunkt für die Entschädigungsverpflichtung dar, es sei denn, eine Verschlimmerung, eine Verbesserung oder mittelbare Folgen treten hinzu. Wie bei einem Vorschaden, kann sich auch ein vom Versicherungsfall unabhängiger Nachschaden auf die anerkannten Schädigungsfolgen nachhaltiger aus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuregelung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1.1.2025. Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine besondere Rentenauszahlungsregelung für Beamte und Berufssoldat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.6 Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 19 Mit welchem Prozentsatz eine unfallbedingte MdE zu bewerten ist, lässt sich in aller Regel nicht mathematisch exakt festlegen, sondern nur annähernd bestimmen, wobei üblicherweise Stufen gewählt werden, die durch die Zahl 10, allenfalls 5 oder 3 teilbar sind. Die Bewertung der MdE ist mithin ihrem Wesen nach eine Schätzung, der eine gewisse Schwankungsbreite eigentüml...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Personalakten / 3 Inhalt

Für die Bestimmung von Reichweite und Grenzen des Inhalts der Personalakte sind die divergierenden Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu berücksichtigen und gegeneinander abwägen.[1] Die Personalakte soll ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers geben.[2] Deshalb gehören...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Sozialversicherungszweig mit einem breit gefächerten versicherungspflichtigen Personenkreis zum Zwecke der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.2 Konkrete Berichtspflichten aufgrund der ESRS S1

Die ESRS S1 enthält zahlreiche Regelungen, welche Informationen in Zukunft über die eigene Belegschaft im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden müssen. Im Folgenden werden diese detaillierten Vorgaben im Wesentlichen zusammengefasst und zur besseren Übersicht in tabellarischer Form dargestellt: Tabelle Nr 1: Angabepflichten für die eigene Belegschaft nach ESRS S1, 11–104mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.1 Ziele der Pflegeversicherung

Rz. 2 Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Absicherung pflegebedürftiger Menschen deutlich verbessert. Aufgrund sich abzeichnender demografischer und medizinischer Entwicklungen musste eine nachhaltige Lösung für den gesellschaftlichen Umgang mit Pflegebedürftigkeit gefunden werden. Die Herausforderungen bestehen indes weiter und sie nehmen sogar zu. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwerverletztenzulage

Begriff Schwerverletztenzulage ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen befinden sich in § 57 SGB VII. Die Verletztenrente eines Schwerverletzten erhöht sich um 10 %, wenn es infolge des Arbeitsunfalls (Kausalzusammenhang muss bestehen) nicht mehr möglich ist, auf Dauer (irg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Einzelfälle

Rz. 8 Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Kündigung für sittenwidrig gehalten hat, sind vergleichsweise selten. Es finden sich zumeist Entscheidungen, in denen die Nichtigkeit nach § 138 BGB verneint wurde, sodass sich in der Gesamtschau zumindest ein "negativer Maßstab" erkennen lässt.[1] Selbstverständlich sind stets alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 4 Haftung für Personenschäden

Erleidet der Arbeitnehmer einen Personenschaden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, hat er grundsätzlich keinen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber, sondern gegenüber der Berufsunfallversicherung. Im Verhältnis zum Arbeitgeber und gegenüber anderen Kollegen gelten die Haftungsfreistellungen der §§ 104 ff. SGB VII. Das Haftungsprivileg greift auch gegenüber Leih...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 4 Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes

Während einer Dienstreise ist ein Versicherter nicht bei allen Verrichtungen ununterbrochen unfallversicherungsrechtlich geschützt. Gerade bei längeren Dienstreisen lassen sich im Ablauf der einzelnen Tage in der Regel Verrichtungen unterscheiden, die mit der Tätigkeit für das Unternehmen wesentlich im Zusammenhang stehen, und solche, bei denen dieser Zusammenhang in den Hin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 1 Unfallversicherungsrechtliche Definition von Dienstreisen

Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.[1] Die Tätigkeit muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität). Diese Einwirkung muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versichert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / Zusammenfassung

Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Fahrt an einen Ort, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist.[1] Dabei muss es sich um eine Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort handeln. Keine Dienstreise ist d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.5.1 Arbeitsunfall

Erleidet ein Arbeitskollege einen Personenschaden aufgrund eines Arbeitsunfalls (§ 8 SGB VII), den der Arbeitnehmer weder vorsätzlich noch auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt hat, schließt die gesetzliche Unfallversicherung jegliche zivilrechtliche Haftung aus (§ 105 Abs. 1 SGB VII). Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadensersatzan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.5 Ausschluss der Schadenshaftung durch Eintritt der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen

Nach dem Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung, geregelt im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), greift für Personenschäden ein vollständiger Haftungsausschluss für Arbeitnehmer gegenüber Ansprüchen von Arbeitskollegen (§§ 104, 105 SGB VII) ein. Sinn und Zweck des gesetzlich angeordneten Haftungsausschlusses der §§ 104 ff. SGB VII ist es zum einen, den Arbeitgeber vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.5.2 Sachschäden

Für Sachschäden gilt der gesetzliche Haftungsausschluss grundsätzlich nicht. Von der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert sind jedoch Schäden an Hilfsmitteln wie z. B. Brillen oder Hörgeräte (§ 31 SGB VII). Diese werden daher von dem Haftungsausschluss für Gesundheitsschäden mit umfasst (§ 8 Abs. 3 SGB VII).mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.2 "Zwischen"-Verletztengeld, "Zwischen"-Krankengeld der Sozialen Entschädigung und "Zwischen"-Krankengeld der Soldatenentschädigung (Abs. 1 und 2)

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 1 wird nicht nur das zulasten der gesetzlichen Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung bzw. das zulasten der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung gezahlte Übergangsgeld, sondern auch das zulasten der Unfallversicherung zu zahlende Verletztengeld (bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten des Unfallversicherungsträger...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 65 bezieht sich auf die Leistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit bzw. einer medizinischen Rehabilitationsleistung (vgl. Abs. 1) oder mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Abs. 2) stehen. Die konkreten Rechtsansprüche auf die Entgeltersatzleistungen ergeben sich unmittelbar aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.4 Zusammentreffen von Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld (Abs. 4)

Rz. 27 Mutterschaftsgeld wird nach § 13 MuSchG bzw. § 24i SGB V für 6 Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und 8 8 Wochen – bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten und bei Säuglingen mit schwerer Behinderung sogar für 12 Wochen – nach der Entbindung gezahlt. Sollte die Frau während dieser Zeit medizinische Rehabilitationsleistungen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 3.3 Verletztengeld

Ist der Verletzte arbeitsunfähig, gewährt der Unfallversicherungsträger Verletztengeld. Es beträgt 80 % des Brutto-Arbeitsentgelts, darf jedoch das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Steuerfreie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Einmalzahlungen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Kann der Arbeitnehmer keine Entgeltfortzahlung beanspruchen, weil die Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 2 Verantwortlichkeit des Unternehmers

Träger der Unfallversicherung sind gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 SGB VII u. a. die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Bereich. Außer der Unfallversicherung haben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütung zu betreiben. Die in der Berufsgenossenschaft zusammengeschloss...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 3.5 Unfallrenten

Ist die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls gemindert, wird Verletztenrente gezahlt. Sie wird gewährt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % über die 26. Woche hinaus nach dem Unfall andauert. Die Minderung wird nicht individuell festgestellt, sondern richtet sich nach den Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 3.2 Rehabilitation

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig darauf hinzuwirken, dass Personen, die einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, wieder gesund werden. Damit unterscheidet sich die Unfallversicherung im Leistungsspektrum von der Krankenversicherung. Der Gesundheitsschaden soll beseitigt oder gebessert, sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufskrankheit / 4 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Ferner hat der Betriebsrat Beteiligungs- und Informationsrechte nach § 89 BetrVG.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufskrankheit / 1 Entschädigung durch Berufsgenossenschaft

Primär werden die Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt, wenn ihr Gesundheitsschaden durch ein plötzliches schädigendes Ereignis bei einer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist. Der soziale Schutzgedanke greift aber auch dann, wenn der Gesundheitsschaden auf einer allmählich schädigenden Einwirkung im Betrieb beruht, aber grundsätzlich nur, wenn die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufskrankheit / 2 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen umfangreiche arbeitsschutzrechtliche Pflichten, die der Prävention dienen. Der Unternehmer ist insbesondere für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich (§ 21 SGB VIII). Weitere Regelungen finden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufskrankheit / 2 Aufteilung in Gruppen

In der zurzeit gültigen Liste der Berufskrankheiten-Verordnung sind die Berufskrankheiten in folgende 6 Gruppen eingeteilt: Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten, z. B. Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol (BK-Ziffer 1318). Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten, z. B. Schwerhörigkeit durch Lärm ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufskrankheit / 3 Kündigung bei einer Berufskrankheit

Auch bei einer Berufskrankheit kann unter bestimmten Umständen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich sein. Es gelten zunächst die allgemeinen Grundsätze wie bei einer krankheitsbedingten Kündigung: Es muss eine negative Zukunftsprognose vorliegen, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen gegeben sein und die im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG g...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 3.1 Prävention

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen.[1] Dabei sollen sie den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen arbeiten sie im Rahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufskrankheit / 1 Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis bleibt bei bestehender Berufskrankheit grundsätzlich bestehen. Wird ein Arbeitnehmer durch eine Berufskrankheit[1] arbeitsunfähig, so hat er zunächst Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG). Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung besteht auch dann, wenn der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 3.7 Sterbegeld

Bei Tod durch Arbeitsunfall haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Sterbegeld, Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung[1] Hinterbliebenenrenten und Beihilfe. Das Sterbegeld beträgt 1/7 der im Zeitpunkt des Todes geltenden jährlichen Bezugsgröße.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Zuständ... / 2.1 Die materielle Zuständigkeit

Unter der materiellen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften versteht man das Recht und die Pflicht, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Wichtigste Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern (Prävention) sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie Rehabilitation und Entschädigung.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.6 Bereich Personal und Soziales

mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 2 Bezahlung

Der Arbeitnehmer erhält i.d.R. während der Eingliederungsphase kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern die vorgesehenen Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld). Dafür kommt je nach Sachlage der jeweilige Rehabilitationsträger auf: Kranken- oder Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, abhängig davon, ob die bestehende Einschränkung durch Kra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.3.2 Berücksichtigung weiterer Gesichtspunkte

Rz. 928 Die Tarifvertrags- und Betriebspartner dürfen in einer Auswahlrichtlinie auch weitere soziale Gesichtspunkte berücksichtigen; auch dabei handelt es sich um eine Bewertung der 4 Kriterien des § 1 Abs. 3 KSchG in ihrem Verhältnis zueinander.[1] Rz. 929 Allerdings müssen diese Kriterien einen Bezug zum Anstellungsverhältnis aufweisen. Daher können etwa eine Berufskrankhe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.5.3 Gesundheitsbeeinträchtigungen

Rz. 853 Ob und in welchem Maße Gesundheitsbeeinträchtigungen, die keine Schwerbehinderung darstellen, berücksichtigt werden können, ist fraglich. Rechtsprechung zur aktuellen Rechtslage fehlt, in der Literatur ist die Frage umstritten. Unterschieden wird ganz allgemein zwischen betrieblich und außerbetrieblich verursachten Gesundheitsbeeinträchtigungen. Die Berücksichtigung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.4 Dauernde krankheitsbedingte Leistungsunfähigkeit

Rz. 618 Bei dauerndem Unvermögen, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann eine personenbedingte Kündigung aufgrund der erheblichen Störung des Austauschverhältnisses sozial gerechtfertigt sein.[1] Eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit kann sowohl auf körperlichen als auch auf psychischen Ursachen beruhen. Sie kann auch bei Alkoholabhängigkeit vorliegen, wenn Entzie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3.7 Kündigung zur Unzeit/vor Arbeitsaufnahme

Rz. 137 Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es grds. unerheblich, wann und wo die Erklärung dem anderen Teil zugeht. Die Kündigung muss nicht innerhalb der Arbeitszeit am Arbeitsplatz erfolgen. Sie darf auch an Sonn- und Feiertagen (z. B. am 24.12.[1]) zugehen. Treuwidrig und damit nach § 242 BGB nichtig ist die Kündigung zur Unzeit nur, wenn der Arbeitgeber absichtlich bzw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.2.4 Interessenabwägung

Rz. 539 Abschließend ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen an der Auflösung bzw. der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses vorzunehmen (3. Stufe). In die Interessenabwägung einzubeziehen sind nur solche Umstände, die in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.[1] Je nach Gewichtung der beiderseitigen Interessen entscheidet sich, ob die personenbedi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.2.2 Betriebliche Beeinträchtigung, keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

Rz. 529 Des Weiteren muss der personenbedingten Kündigung ein Sachverhalt zugrunde liegen, der zur Nicht- oder Mindererfüllung der vom Arbeitnehmer geschuldeten Leistung und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führt.[1] Diese Störungen im Arbeitsverhältnis müssen auf Basis der anzustellenden Prognose dauerhaft oder über einen längeren Zeitrau...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / Zusammenfassung

Überblick Schwere und tödliche Unfälle sind für die Kollegen im betrieblichen Umfeld eine Ausnahmesituation: Der eigene Schock und die persönliche Betroffenheit müssen bewältigt und gleichzeitig bestimmte Handlungsschritte zeitnah und richtig vollzogen werden. Nach den unmittelbaren Rettungs- oder Sicherungsmaßnahmen sind das vor allem Informations-, Kommunikations- und Doku...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3.4 Betriebliche Versicherungen

Ein Arbeitsunfall kann auch einen Versicherungsfall in unterschiedlichen betrieblichen Versicherungen beinhalten, z. B.: Betriebsausfallversicherungen, Sachversicherungen wie Gebäude- oder Maschinenversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen (wenn Dritte betroffen sind). Schadensanzeigen innerhalb solcher Versicherungsverhältnisse müssen zwar nicht unbedingt in den ersten ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.7 Kontakt mit Medienvertretern

Bei allen betrieblichen Stör- und Unglücksfällen ist der Kontakt mit den Medien eine schwierige Gratwanderung. Pauschale Verhaltensregeln sind kaum zu treffen. Während größere Betriebe zuständige Fachabteilungen haben, die in solchen Fällen die Kommunikation übernehmen, müssen in kleineren Unternehmen die Verantwortlichen vor Ort auch diese Aufgabe selber wahrnehmen. Polizei ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.4 Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden

Nach einem folgenschweren Unfall ist die Unfallursachenermittlung sowie die Klärung der Schuldfrage zunächst vor allem Sache der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht, die dabei im Wege der Amtshilfe mit Polizei und Staatsanwaltschaft verbunden ist. Wichtig Umfangreiche Ermittlungen Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass Vertreter verschiedener Behörden/ Versicherungsträger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Revisionsschrift

Rz. 36 Der Text stammt weitgehend aus BSG v. 21.3.2024 – B 2 U 14/21 R. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.11: Revisionsschrift An das Bundessozialgericht _________________________ In dem Revisionsverfahren _________________________ gegen BG Az. _________________________ beantragen wir, das Urteil das Landessozialgerichts vom _________________________ und das...mehr