Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (§ 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII). Ein Arbeitsunfall set...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorab: Übersicht Personenschaden

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§ 37 Sozialrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Tätigkeit des Anwalts[1] im Bereich des Sozialrechts ist typische Dienstleistung. Beratung und Vertretung des Mandanten heißt häufig auch Mitgestaltung an seiner Zukunft: Welche soziale Absicherung ist zweckmäßig? Empfiehlt es sich, eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, in Altersteilzeit überzuwechseln, Teilrente in Anspruch zu nehmen, kommt eine Erwerbstätigkeit neben ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Befugnisse und Obliegenheiten (§ 29 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 6 Durch § 29 Abs. 2 Satz 1 werden den Aufsichtsbehörden Befugnisse und Obliegenheiten zugewiesen. Der Verweis auf die Vorschriften des Arbeitsschutzes eröffnet die Kompetenzen der dortigen Vorschriften. Nach § 22 Abs. 2 ArbSchG ist die Behörde befugt, Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen zu prüfen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe zu unters...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 34 Der bei der BG unfallversicherte selbstständige A nutzte das Wohnzimmer seines Hauses als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten. Am 23.4.2015 holte er seine beiden Kinder von der Schule ab und begab sich anschließend zum Arbeiten an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Regulierung von Personenschäden/Schwerstverletzungen

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§ 37 Sozialrecht / K. Checkliste: Überprüfung medizinischer Gutachten

Rz. 47 Zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit im Sozialrecht gehört die Überprüfung von Sachverständigengutachten:[155]mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Privilegierenden Sonderregelungen gegenüber den allgemeinen Regeln des Aufenthaltsgesetzes unterliegen nicht nur Unionsbürger und ihre Familienangehörigen nach dem Freizügigkeitsrecht und dem Freizügigkeitsgesetz/EU, sondern teilweise auch türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen. Die historische Grundlage bietet hierfür zunächst das Abkommen zur Gründu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8.1 Möglichkeit einer Gefährdung

Rz. 95 Für die Gefährdungsbetrachtung und der Abschätzung der Folgen für die Frau reicht die Möglichkeit einer Gefährdung. Der Arbeitgeber hat daher bei seiner Gefährdungsbeurteilung nicht nur die systemkonformen Arbeitsschritte zu erfassen und zu beurteilen. Er muss auch systemwidrige Konstellationen etwa durch Fehlfunktionen, Fehlverhalten oder Versagen technischer Einrich...mehr

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Krankheit / 3 Abgrenzung zur Behinderung

Behinderung und Krankheit sind unterschiedliche Begriffe. Nicht jede Erkrankung begründet eine Behinderung. Entscheidend ist die Langfristigkeit [1], sowie die bestehenden "Barrieren". Während die Krankheit einen vorübergehenden, vom regelmäßigen Gesundheitszustand eines Menschen abweichenden Zustand erfasst, geht es bei der Behinderung nach heutigem Verständnis um dauerhafte...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

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Arbeitsschutz / 9 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.[1] Er hat jedoch kein Mitbestimmungsrecht bei der Teilnahmepflicht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den gesetzlich vorgesehenen Mindestsitzungen des Ar...mehr

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Arbeitsschutz / 8 Rechtsfolgen

Die Einhaltung des Arbeitsschutzes ist öffentlich-rechtlich durch Androhung von Strafe oder Bußgeld gesichert. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen kann der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich die Arbeitsleistung verweigern, ohne seinen Lohnanspruch zu verlieren, wenn erhebliche Gefahr für Leib oder Leben besteht, die auf andere Weise nicht abgewendet werden kann und gesetzlic...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.3 Sonderfall: Arbeitsunfähigkeit

Rz. 17 Fällt die Arbeit nicht nur wegen des Feiertags, sondern auch wegen eines anderen Grundes aus, wie z. B. wegen einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, hat dieser wegen des Prinzips der Monokausalität keinen Anspruch nach § 2 EFZG auf Feiertagsvergütung. Allerdings hätte der Arbeitnehmer für diesen Tag auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall na...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 4a EZFG umfasst lediglich Kürzungsvereinbarungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, § 3 EFZG.[1] Über die Verweisung in § 9 EZFG findet § 4a EFZG auch Anwendung für Fehlzeiten, die aufgrund von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation [2] entstehen. Die Kürzung ist auch für Fehltage aufgrund Arbeitsunfähigkeit, die auf einem Arbeitsunf...mehr

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Arbeitssicherheit / 10 Mitbestimmung

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Dabei ist zu beachten, dass ein Mitbestimmungsrecht nur für solche Regelungen in Betracht kommt, bei ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.4 Aufgabe der Berufsgenossenschaften

Rz. 34 Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um die Träger der Sozialversicherung. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie in Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen. Sie haben die Aufgabe (§ 14 SGB VII), Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie a...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.3 Unfallversicherung

Rz. 46 Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports ergänzend zu medizinischen Rehabilitation und im Anschluss an diese (z. B. zur Sicherung des Rehabilitationserfolges bzw. zur Unterstützung der laufenden Heilbehandlung), im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. um die notwendige Mobilität, die für die Ausü...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.6 Wohnungshilfe (Abs. 8 Satz 1 Nr. 6)

Rz. 151 Nach Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 sind die Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang zu übernehmen. Die gesetzliche Unfallversicherung hat zum Ziel, ein Höchstmaß an Rehabilitation, selbstbestimmter Lebensführung und Teilhabe in allen Aspekten des täglichen beruflichen und sozialen Lebens zu ermöglichen...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und den sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, vgl. hierzu auch § 33 SGB VII, § 62 S...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber (Abs. 6)

Rz. 94 Es ist – unabdingbare – Aufgabe des Arbeitgebers, in eigener Verantwortung die Gestaltung der Arbeitsplätze nach Maßgabe des Mutterschutzgesetzes zur Einhaltung der Schutzvorschriften vorzunehmen. Aus der Verpflichtung erwächst die Notwendigkeit zur Vornahme der zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss aktiv werden und darf nicht nur auf Anträge oder Beschwe...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6 Anspruchsdauer

Rz. 33 Anders als Krankengymnastik oder physikalische Therapie fällt der "normale" Sport, der in allgemeiner Weise den körperlichen und psychischen Zustand positiv beeinflussen soll, nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff. Eine Sonderstellung nimmt der "spezielle" Rehabilitationssport ein, der eine medizinische Zweckbestimmung verfolgt (vgl. BSG, ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.1 TVÜ-VKA

Aufgrund der Tarifeinigung vom 1.4.2014 in Potsdam ist die bisherige Protokollerklärung zu Abschnitt III des TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2014 durch den neu eingefügten § 16a ersetzt worden. Die Sicherung des Lohnstands bei Leistungsminderung (§§ 25 Abs. 4, 28, 28a BMT-G/BMT-G-O) sowie die Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit (§ 56 BAT/BAT-O) waren Gegenstan...mehr

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Versicherungsfreiheit (Unfa... / 2 Versicherte nach dem Bundesversorgungsgesetz

Versicherungsfrei sind Personen, bei denen der Arbeitsunfall zugleich auch einen Versorgungsfall nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder einem Gesetz, das das BVG für entsprechend anwendbar erklärt (z. B. Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz), auslöst.[1] Die Versicherungsfreiheit besteht unabhängig davon, ob eine Versorgungsleistung erbracht wird (z. B. mangels ...mehr

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Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1.1 Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen

Zum Dienstverhältnis rechnen auch dienstliche Veranstaltungen und sonstige Verrichtungen, die der von den Unfallfürsorgevorschriften erfassten Tätigkeit zuzuordnen sind (z. B. dienstlich angeordnete Teilnahme an einem Kongress, dienstlich veranlasster Vortrag). Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auch auf Beamte und Richter, die als freigestellte oder nicht freigestellt...mehr

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Kindergeld / 2.7.3.3 Beispielsfälle aus der Rechtsprechung

Eine rumänische Staatsangehörige, die mit ihren Kindern (mit ebenfalls rumänischer Staatsangehörigkeit) und ihrem türkischen Ehemann und Kindesvater im Inland wohnt, jedoch keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und nachweislich eine solche Tätigkeit auch nicht sucht, ist nicht freizügigkeitsberechtigt und hat keinen Anspruch auf Kindergeld.[1] Ein Staatsbürger des Staates Bosnien ...mehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 6. Mitverschulden und Arbeitsunfall

Mitverschulden des Getöteten führt wie beim Schmerzensgeld nicht zu einer Quotierung des Hinterbliebenengeldes, sondern zu einem angemessenen Betrag unter Berücksichtigung aller Umstände. Dies wird auch von Tatsachengerichten regelmäßig übersehen, stattdessen wird eine Haftungsquote auch auf das Hinterbliebenengeld übertragen. Das Mitverschulden des Hinterbliebenen selbst ist...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Krankheitskosten

Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, können Werbungskosten sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht.[1] Entsprechendes gilt für Kurkosten, wenn sie nachweisbar zur Beseiti...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.3 Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 18 Seit dem 1.1.2018 sind die Leistungen zur Teilhabe an Bildung im SGB IX in einer eigenen Leistungsgruppe aufgeführt. Sie sollen Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem gewährleisten. Wie schon bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt es sich dabei insbesondere um Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rah...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Als Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 3 bezeichnet der Gesetzgeber die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder so weit wie möglich unabhängig von der Pflege machen. Die Folgen einer Behinderung können z. B. darin bestehen, dass der betroffene Men...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflege...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 bis 63 SGB IX) verfolgen das Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (vgl. § 49 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger (Abs. 2)

Rz. 27 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24a, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter, die in einigen Bundesländern auch als Inklusionsämter bezeichnet werden, zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientier...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.1.4 Verhältnis von leistungsbezogenen Stufenaufstiegen und materiellen Leistungsanreizen

Neben der Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs sieht der TVöD auch die Zahlung eines Leistungsentgelts vor. Das Leistungsentgelt (§ 18) ist gegenwärtiger und dient der unmittelbaren Leistungsmotivation zur Steigerung der Effektivität und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen. In der Regel wird das Leistungsentgelt als jährliche Einmalzahlung erbracht. Leistungs...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 14 Minderleistung oder Schlechtleistung

Erbringt der Arbeitnehmer nicht die geschuldete Arbeitsleistung, die von jedem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags erwartet werden darf, so kann das Arbeitsverhältnis nach erfolgter Abmahnung gekündigt werden.[1] Eine schlechte Leistung kann in Qualitätsmängeln bestehen oder in einer quantitativen Minderleistung. Erforderlich ist eine langfristige Unterschreitung der Du...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.2 Unfall versus Arbeitsunfall

Fraglich ist, ob es sich als relevant erweist, dass die europarechtlichen Vorgaben die Erfassung eines Arbeitsunfalles vorsehen, die nationalen deutschen Regelungen allerdings vorsehen, „Unfälle“ zu erfassen. Im Ergebnis ist dies allerdings aus deutscher Sicht aufgrund der rechtlichen nationalen Gepflogenheiten folgerichtig. Als Unfälle können allgemein zeitlich eingrenzbare, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8.2 Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen

Mitwirkungspflichten der Beschäftigten bestehen auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Bereits Art. 13 RL 89/391/EWG gibt vor, dass die Beschäftigten zu entsprechenden Mitwirkungspflichten verpflichtet sind. Diese europarechtliche Vorgabe wurde durch § 15 Abs. 1 ArbSchG umgesetzt. Beschäftigte sind gemäß dieser Vorschrift verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sow...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 3 Dualismus im Arbeitsschutz

Vor dem Hintergrund der europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz (RL 89/391/EWG) und deren wesentlichen Umsetzung im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist hervorzuheben, dass in Deutschland ein duales Arbeitsschutzsystem besteht. Die Überwachung des ArbSchG ist grundsätzlich eine staatliche Aufgabe[1] , da die wesentlichen Arbeitsschutznormen in den Bereich des ö...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.4 Leiharbeit

Grundsätzlich würde § 8 ArbSchG auch vollumfänglich bei der Leiharbeit Anwendung finden. Allerdings sind Leiharbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wesentlich anders in den Betrieb des anderen Arbeitgebers integriert, als es bei bloßer zeitgleicher Anwesenheit mehrerer Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber der Fall ist. Leiharbeitnehmer sind in das Betriebsgesc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.1 Erfassungspflichten

Sofern sich Unfälle im Betrieb ereignen, so muss ein Arbeitgeber diese Unfälle dann gem. § 6 Abs. 2 ArbSchG erfassen, wenn dabei ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er infolgedessen später verstirbt oder für mehr als 3 Tage arbeits- oder dienstunfähig ist. Auch diese Verpflichtung ist aus europarechtlichen Vorgaben abgeleitet. Art. 9 Abs. 1 lit. c RL 89...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.3 Meldung von Unfällen

Neben der Verpflichtung zur Erfassung von Unfällen nach § 6 Abs. 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber diese Unfälle auch dem zuständigen Unfallversicherungsträger (im gewerblichen Bereich folglich einer Berufsgenossenschaft) anzeigen[1]. Wie diese Anzeige zu erfolgen hat, ist in der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) geregelt. Meldepflichtig sind lediglich die Unfälle. I...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.2 Schutzbedürftigkeit

Der Tätigkeitsbereich der Leiharbeitnehmer ist dadurch gekennzeichnet, dass sie sich in die Betriebe anderer Arbeitgeber begeben und dort auch für den Betrieb tätig sind. Sie werden folglich anstatt eigener Beschäftigter des dortigen Arbeitgebers tätig. Insofern unterliegen sie den gleichen Gefährdungen wie die Beschäftigten des Entleiherbetriebes. Die Arbeitnehmerüberlassung ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.10 Mitbestimmung des Betriebsrates

§ 5 ArbSchG schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, regelt allerdings nicht, wie diese durchzuführen ist. Auch wenn einige Fachrechtsverordnungen weitergehende Konkretisierungen vornehmen (z. B., dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auch die Möglichkeit einer Substitution überprüft werden muss[1], so bleibt es dabei, dass die konkrete Umset...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 16 Hausangestellte in privaten Haushalten

Für Hausangestellte in privaten Haushalten ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht anzuwenden[1]. Dies steht im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben[2]. Der Gesetzgeber sah dies als sachdienlich an und wollte damit den Schwierigkeiten Rechnung tragen, die einer Beachtung aller Vorschriften des ArbSchG und ihrer Kontrolle in privaten Haushalten entgegenstehen[3]. Auch ...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

In der Praxis im Rahmen der präventiven Vermeidung von Arbeitsunfällen bzw. -krankheiten sowie der Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitern vielfach eingesetztes Mittel ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Die spezialgesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 167 Abs. 2 SGB IX. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet sein, ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.1 ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 70 Die Angabepflichten des ESRS S1-5 fordern, ein Verständnis darüber zu schaffen, inwieweit berichtspflichtige Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele nutzen, um Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen bzw. Erzielung wesentlicher positiver Auswirkungen sowie bei der Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.7 ESRS S1-11 – Soziale Absicherung

Rz. 119 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-11 sollen einen Überblick darüber geben, ob die Arbeitnehmer des Unternehmens gegen Verdienstausfälle aufgrund "schwerwiegender Lebensereignisse" (ESRS S1.AR75) abgesichert sind und, falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist (ESRS S1.72 f.): Das Unternehmen hat offenzulegen, ob seine Beschäftigten durch öffentliche Progra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.10 ESRS S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die Arbeitskräfte des Unternehmens durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (nach Personenzahl) und wie viele Fälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Tode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.5 ESRS 2 MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben

Rz. 142 Ziel von ESRS 2 MDR-T ist es, ein Verständnis für die Ziele zu schaffen, die das Unternehmen in Bezug auf seine wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte gesetzt hat. Die Natur dieses Verständnisses wird in ESRS 2 vergleichsweise ausführlich spezifiziert, was einerseits die Bedeutung dieser Mindestangabepflicht unterstreicht, andererseits weiter darlegt, welche Aussagekraf...mehr