Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

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Arbeitsunfall / 1 Feststellung des Arbeitsunfalls

Die Feststellung, ob ein Arbeitsunfall gemäß § 8 SGB VII gegeben ist und in welchem Umfang und von welchem Träger der Unfallversicherung die Leistungen zu gewähren sind, obliegt den Sozialversicherungsträgern. Diese Feststellungen sind auch für das Arbeitsgericht bindend, wenn ein Arbeitgeber oder ein Betriebsangehöriger wegen eines Arbeitsunfalls in Anspruch genommen wird.[1]mehr

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Arbeitsunfall / 3 Ausschluss des Arbeitsunfalls

3.1 Gelegenheitsursache Sind mehrere Ursachen für das Unfallereignis maßgebend (z. B. Sturz während der Arbeitszeit infolge eines Herzinfarkts), ist nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu entscheiden, ob ein Arbeitsunfall eingetreten ist.[1] Wenn das versicherte Unfallereignis die wesentliche Bedingung für die Unfallfolgen ist und der Gelegenheitsursache keine überrag...mehr

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Arbeitsunfall / 1 Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).[1] Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (Unfallereignis).[2] Ein Arbeitsunfall erfordert, dass der Versicherte zum Kreis der...mehr

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Finnland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Litauen / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Schweiz / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Ungarn / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Luxemburg / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Lettland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Niederlande / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Arbeitsunfall / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Sie werden auch als Berufsunfälle bzw. Werksunfälle oder Betriebsunfälle bezeichnet. Bei Unfallereignissen muss ein Bezug zu einer Tätigkeit gegeben sein, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (versiche...mehr

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Arbeitsunfall / 1.1 Gesundheitsschaden

Gesundheitsschäden sind sowohl regelwidrige Zustände des Körpers als auch des Geistes und der Seele. Als Gesundheitsschaden gilt auch der Verlust eines Hilfsmittels.[1]mehr

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Arbeitsunfall / 1.2 Zeitlich begrenztes Ereignis

Das Ereignis muss zeitlich begrenzt sein. Es wird nur bejaht, wenn es eine Arbeitsschicht nicht überschritten hat.[1] Bei länger einwirkenden Ereignissen kommt u. U. eine Berufskrankheit in Betracht.mehr

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Arbeitsunfall / 3.1 Gelegenheitsursache

Sind mehrere Ursachen für das Unfallereignis maßgebend (z. B. Sturz während der Arbeitszeit infolge eines Herzinfarkts), ist nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu entscheiden, ob ein Arbeitsunfall eingetreten ist.[1] Wenn das versicherte Unfallereignis die wesentliche Bedingung für die Unfallfolgen ist und der Gelegenheitsursache keine überragende Bedeutung zukommt,...mehr

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Arbeitsunfall / 2 Entgeltfortzahlung, Verletztengeld

Generell zahlt der Arbeitgeber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch bei einem Arbeitsunfall für die Dauer von 6 Wochen das Arbeitsentgelt fort.[1] Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 45 ff. SGB VII Anspruch auf Verletztengeld. Dieses wird von der Berufsgenossenschaft bzw....mehr

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Arbeitsunfall / 4 Mitbestimmung

Schwere Arbeitsunfälle müssen gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII beim Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Die Anzeige ist auch vom Betriebs- oder Personalrat zu unterzeichnen.[1] Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat eine Durchschrift der Anzeige aushändigen.[2] Bei leichteren Arbeitsunfällen, die nicht anzeigepflichtig sind, ergibt sich der Anspruch des Betriebsrats auf Unte...mehr

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Arbeitsunfall / 3.4 Besondere Sachverhalte

Ein Eigenverschulden (Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit) des Versicherten ist in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Annahme eines Versicherungsfalls ohne Bedeutung. Auch bei eigenem Verschulden liegt ein Wegeunfall vor, wenn die übrigen Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind. War jedoch Trunkenheit, Rauschgift- oder Tablettenmissbrauch die rechtl...mehr

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Arbeitsunfall / 2.4 Homeoffice/Mobiles Arbeiten

2.4.1 Begriffe Homeoffice und mobiles Arbeiten sind flexible Arbeitsmodelle außerhalb einer festen Betriebsstätte. Homeoffice bezeichnet den Arbeitsplatz im Haushalt des Arbeitnehmers. Mobiles Arbeiten ist ortsunabhängig. Dabei wird geeignetes Arbeitsgerät (z. B. Laptop, Internetverbindung) benutzt. Grundlage der unfallversicherten Tätigkeit ist dabei stets eine Vereinbarung ...mehr

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Arbeitsunfall / 2.5 Befördern/Reparieren von Arbeitsgeräten

Arbeitnehmer üben eine versicherte Tätigkeit aus, wenn sie ein Arbeitsgerät oder eine Schutzausrüstung verwahren, befördern, instand halten und erneuern oder sich ein Arbeitsgerät oder eine Schutzausrüstung auf Veranlassung durch den Unternehmer erstmals beschaffen.mehr

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Arbeitsunfall / Arbeitsrecht

1 Feststellung des Arbeitsunfalls Die Feststellung, ob ein Arbeitsunfall gemäß § 8 SGB VII gegeben ist und in welchem Umfang und von welchem Träger der Unfallversicherung die Leistungen zu gewähren sind, obliegt den Sozialversicherungsträgern. Diese Feststellungen sind auch für das Arbeitsgericht bindend, wenn ein Arbeitgeber oder ein Betriebsangehöriger wegen eines Arbeitsun...mehr

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Arbeitsunfall / 2.4.2 Tätigkeit im dienstlichen Interesse

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst auch versicherte Tätigkeiten im Haushalt des Versicherten (Homeoffice) oder an einem anderen Ort (Mobiles Arbeiten, Mobile Working).[1] Unabhängig vom Ort des Geschehens setzt ein Arbeitsunfall voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit und nicht dem eigenwirtschaftlichen Interesse des A...mehr

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Arbeitsunfall / 3.3 Gemischte Tätigkeit

Gibt der Verletzte für sein Handeln sowohl versicherte als auch private Gründe an (gemischte Tätigkeit; gemischte Motivationslage), ist zur Beurteilung des sachlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls darauf abzustellen, ob die Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die privaten Gründe des Han...mehr

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Arbeitsunfall / 3.4.1 Alkohol

Ein Arbeitsunfall ist dann nicht gegeben, wenn die alkoholische Beeinflussung für den Eintritt des Unfalls derart bedeutsam war, dass demgegenüber die betrieblichen Umstände in den Hintergrund gedrängt und bedeutungslos werden. Ein typischer Fall der alkoholbedingten Herabsetzung der Leistungsfähigkeit ist die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit von Kraftfahrern, weil der Alkohol...mehr

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Arbeitsunfall / 3.2 Eigenwirtschaftliche Tätigkeit

Wenn der Unfallverletzte zum Unfallzeitpunkt höchst persönliche Verrichtungen (wie z. B. Essen) oder eigenwirtschaftliche Verrichtungen (wie z. B. Einkaufen) ausgeführt hat, dann fehlt es am sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit; ein Arbeitsunfall ist ausgeschlossen.[1] Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten unterbrechen die versicherte Tätigkeit und damit auch de...mehr

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Arbeitsunfall / 3.4.3 Vollrausch

Vollrausch und Leistungsausfall liegen dann vor, wenn der Versicherte so hochgradig betrunken ist, dass er zum Unfallzeitpunkt bzw. in naher Zukunft das Wesentliche seiner eigentlichen Tätigkeit nicht oder nur grob fehlerhaft verrichten kann.[1] Konkret ist die Situation des Leistungsausfalls gegeben. Es liegt dann der Zustand der Volltrunkenheit vor, der zu einer Lösung vom...mehr

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Arbeitsunfall / 3.4.2 Drogen

Ähnlich wie beim Alkoholgenuss beseitigt die Einnahme von legalen oder illegalen Drogen den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls, wenn sie zu einer Lösung vom Betrieb geführt hat.[1] Cannabiskonsum ist die wesentliche Ursache eines Unfalls, wenn ein THC-Wert von mindestens 1 ng/ml im Blut festgestellt wurde und ...mehr

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Arbeitsunfall / 6 Haftungsausschluss

Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursacht haben, sind zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1–4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben.[1] Das gleiche Haftungsprivileg genießt der Unternehmer, in dessen B...mehr

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Arbeitsunfall / 1.3 Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis

Das Ereignis muss von außen einwirken. Das Merkmal wird insgesamt weit ausgelegt. "Von außen" bringt zum Ausdruck, dass sog. innere Ursachen (z. B. epileptischer Anfall, Herzinfarkt, Schlaganfall) nicht als Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzusehen sind.[1] Allerdings kann die innere Ursache ihrerseits durch einen äußeren Vorgang hervorgerufen worden sein...mehr

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Arbeitsunfall / 4 Beweislast des Versicherten

Der Unfallversicherungsträger hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.[1] Nach dem Grundsatz der objektiven Beweislastverteilung geht die Unbeweisbarkeit eines anspruchsbegründenden Tatbestands zulasten des Versicherten.[2]mehr

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Arbeitsunfall / 2 Versicherte Tätigkeit

Als versicherte Tätigkeit gilt eine den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründende Tätigkeit. Im Kern geht es dabei um die Entscheidung, ob das Handeln einer Person noch vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst wird. Unstrittig ist dies bei Beschäftigten, insbesondere für die unmittelbar im Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit. 2.1 ...mehr

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Arbeitsunfall / 5 Anzeigepflicht des Unternehmers

Unternehmer sind nach § 193 SGB VII verpflichtet, einen Arbeits- oder Wegeunfall dann anzuzeigen, wenn ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist. Ein Exemplar ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Ein Exemplar dient der Dokumentation im Unternehmen. Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen A...mehr

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Arbeitsunfall / 2.1 Dienstreise/-weg

Unfallversicherungsschutz besteht immer dann, wenn Versicherte Tätigkeiten nachgehen, die für den Antritt der dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeit maßgeblich sind.[1] Nicht versichert sind Tätigkeiten, die eindeutig der Privatsphäre zuzuordnen sind und denen man sich beliebig zuwenden kann (z. B. Besichtigungen oder Ausflüge). Arbeitnehmer stehen auch unter dem Schutz de...mehr

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Arbeitsunfall / 2.4.3 Unfälle auf dienstlichen Wegen

Versichert sind Unfälle auf Wegen im Haushalt, um zum häuslichen Arbeitsplatz zu gelangen.[1] Ebenso versichert sind Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme. Hinweis Nahrungsaufnahme/Aufenthalt auf der Toilette Nahrungsaufnahme oder der Aufenthalt auf der Toilette stehen nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung.[2]mehr

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Arbeitsunfall / Sozialversicherung

1 Arbeitsunfall Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).[1] Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (Unfallereignis).[2] Ein Arbeitsunfall erfordert, dass der Versichert...mehr

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Arbeitsunfall / 2.2 Betriebssport

Betriebssport ist eine versicherte Tätigkeit, wenn dadurch ein Ausgleich zur einseitigen beruflichen Belastung geschaffen werden soll.[1] Dies setzt einen zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeit und eine gewisse Regelmäßigkeit voraus. Erforderlich ist zusätzlich eine betriebsbezogene Organisation und ein im Wesentlichen auf den Betrieb bezogener Teilnehmerkreis. Bei der einzelnen...mehr

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Arbeitsunfall / 2.4.1 Begriffe

Homeoffice und mobiles Arbeiten sind flexible Arbeitsmodelle außerhalb einer festen Betriebsstätte. Homeoffice bezeichnet den Arbeitsplatz im Haushalt des Arbeitnehmers. Mobiles Arbeiten ist ortsunabhängig. Dabei wird geeignetes Arbeitsgerät (z. B. Laptop, Internetverbindung) benutzt. Grundlage der unfallversicherten Tätigkeit ist dabei stets eine Vereinbarung zwischen Arbei...mehr

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Arbeitsunfall / 2.3 Gemeinschaftsveranstaltungen

Eine Teilnahme an Betriebsfesten, Betriebsausflügen oder ähnlichen betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen kann der versicherten Beschäftigung ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen zugerechnet werden[1]: Der Arbeitgeber will die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung zur Förderung der Zusammengehörigkeit der Beschäftigten untereinander durchf...mehr

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Arbeitsunfall / 3 Haftpflicht

Durch die gesetzliche Unfallversicherung wird die Haftung des Arbeitgebers wegen eines durch einen Arbeitsunfall herbeigeführten Personenschadens nach den §§ 104 ff. SGB VII eingeschränkt.[1] Nach der Intention des Gesetzgebers soll der Betriebsfrieden geschützt und daher jede rechtliche Auseinandersetzung über Verschulden und Haftungsfragen innerhalb des Betriebs vermieden ...mehr

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Wegeunfall / 4 Sonderfälle

Tanken vor oder bei Antritt des Wegs zur Arbeitsstelle ist grundsätzlich eigenwirtschaftlich und vom Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen, auch dann, wenn der Weg ohne Auftanken nicht beendet werden könnte. In seinem Urteil vom 30.1.2020 stellt das BSG klar, dass der technische Fortschritt ein vorbeugendes Tanken ermögliche und die Notwendigkeit des Tankens planbar sei. ...mehr

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Verletztengeld / 1 Arbeitsunfähigkeit

Versicherte erhalten Verletztengeld, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung arbeitsunfähig sind und unmittelbar vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Entgeltersatzleistung hatten.[1] Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.[2] Ein Versicherter ist arbeitsunfähig,...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verletztengeld / 1.4 Hinzutritt einer Krankheit

Tritt zu einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Versicherungsfalls eine unfallunabhängige Krankheit hinzu, die für sich Arbeitsunfähigkeit verursachen würde, wird dadurch keine weitere Arbeitsunfähigkeit begründet, die selbstständige rechtliche Folgen auslösen könnte. Die hinzugetretene Krankheit löst erst dann selbstständige Folgen aus, wenn sie alleinige Ursache für die A...mehr

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Wegeunfall / Zusammenfassung

Begriff Der Wegeunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Form des Arbeitsunfalls. Wegeunfälle sind Unfälle auf dem Weg von oder zu dem Ort der versicherten Tätigkeit, also typischerweise zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Versichert sind auch Wege abseits der direkten Strecke, wenn Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern zur Kinderbetreuung g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.4.2 Entstehen des Anspruchs

Zu einer unzuständigen Leistungserbringung kann es aus 2 unterschiedlichen Gründen kommen: Unkenntnis der Unzuständigkeit Ein Sozialleistungsträger kann irrtümlich Leistungen erbringen. Hierzu kann es beispielsweise aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Leistungsberechtigten oder aufgrund anderer Fehler bei der Leistungsgewährung kommen. Leistung bei unklarer Recht...mehr

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Verzinsung von Geldleistungen / 2.1.2 Leistungen von Amts wegen

Leistungen, die ohne einen Leistungsantrag zugebilligt werden, werden von der Bekanntgabe der Entscheidung ausgehend verzinst (z. B. Leistungen der Unfallversicherung[1]). Die Verzinsung beginnt, wenn ein Kalendermonat abgelaufen ist, nachdem die Entscheidung bekannt gegeben wurde. Wenn dennoch ein Leistungsantrag gestellt wird, werden die Geldleistungen erst nach 6 Kalenderm...mehr

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Sehhilfen / 4.2 Unfallversicherung

Versicherte erhalten Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen), wenn eine Sehbehinderung in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist oder sich verschlimmert hat.[1] Vorhandene Sehhilfen, die durch einen Arbeitsunfall beschädigt oder zerstört wurden, werden ersetzt.[2] Brillengläser werden in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Wiede...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verletztengeld / Zusammenfassung

Begriff Verletztengeld ist eine unterhaltssichernde Geldleistung der Unfallversicherung zum Lebensunterhalt. Es hat eine Lohnersatzfunktion und ist mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Leistung wird an Versicherte aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung durch den Unfallversicherungsträger wegen eines Arbeitsunfalls od...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 2 Beispiele zur Rangfolge

Praxis-Beispiel Aufteilung von Witwen-/Witwerrenten und Unfallrentenanrechnung Ein Versicherter stirbt an den Folgen eines Arbeitsunfalls. Die Witwenrente aus der Rentenversicherung beträgt 800 EUR. Seine Ehefrau und seine frühere, geschiedene Frau haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Renten- und Unfallversicherung. Die Frauen waren mit dem Versicherten 120 bzw. 18...mehr

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Gebietsgleichstellung / 4.1 Unfallversicherung

Auch im Bereich der Unfallversicherung gibt es Gleichstellungsvorschriften. Erleidet eine in Deutschland beschäftigte Person, die in einem anderen Staat wohnt, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 oder ein Abkommen über Soziale Sicherheit gilt, einen Arbeitsunfall, kann sie Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 3.3 Beratungspflicht der Unfallversicherungsträger

Nach der Vorschrift des § 17 Abs. 1 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Anweisungen für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen. In diesem Zusammenhang sind die Unfallversicherungsträger verpflichtet, die Unternehmen und die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 1.4 Kostenübernahme anderer Rehabilitationsträger

Eine Kostenübernahme ist insbesondere auch durch die gesetzliche Unfallversicherung (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) und gesetzliche Rentenversicherung (zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, insbesondere nach Rehabilitationsmaßnahmen[1]) vorrangig vor der Bewilligung durch die Krankenkasse möglich.mehr