Der Unternehmer trägt die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Da er die Aufgaben, die sich daraus ergeben, i. Allg. nicht alleine bewältigen kann, wird er u. a. vom Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie von Sicherheitsbeauftragten unterstützt.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, v. a.
Sicherheitsbeauftragte sollen Unternehmer bzw. Führungskräfte v. a. bei folgenden Aufgaben unterstützen:
- Organisation der Ersten Hilfe,
- vorausschauende Planungen für besondere Gefahren und Notfallmaßnahmen,
- regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten,
- Bereitstellung der Persönlichen Schutzausrüstungen.
Darüber hinaus sollten Sicherheitsbeauftragte z. B. auch beim Einsatz von Leiharbeitern besonders aufmerksam sein, übermüdete Kollegen auf das Thema "sichere Wege von und zur Arbeit" ansprechen und Kollegen bei gesundheitlichen Problemen auf den Betriebsarzt oder betriebliche Regelungen hinweisen.
Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe erfüllen können, müssen sie Zugriff auf die Gefährdungsbeurteilung haben und bei deren Erstellung eingebunden werden. Ergeben sich aktuelle Hinweise, veranlassen sie eine Aktualisierung oder Ergänzung und werden über Änderungen informiert.
I. d. R. sind Sicherheitsbeauftragte innerhalb ihres eigenen Arbeitsbereichs zuständig, so ist gewährleistet, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Bestimmte Einsatzzeiten sind nicht vorgeschrieben.
Zuständigkeitsbereich begrenzen
Bei zu großen Zuständigkeitsbereichen...