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Schutzeinrichtungen

Dipl.-Ing. (FH) Detlef Burghammer
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Zusammenfassung

 
Begriff

Viele Risiken beim Betrieb von Maschinen lassen sich nur durch den Einsatz von Schutzeinrichtungen reduzieren. Dabei wird zwischen trennenden, nicht trennenden und abweisenden Schutzeinrichtungen unterschieden. Eine trennende Schutzeinrichtung ist ein Maschinenteil, das Schutz vor einem Gefahrenbereich mittels einer physischen Barriere bietet. Eine nicht trennende Schutzeinrichtung ist eine Einrichtung ohne trennende Funktion, die alleine oder in Verbindung mit einer trennenden Schutzeinrichtung das Risiko vermindert, einen Gefahrenbereich zu erreichen. Abweisende Schutzeinrichtungen ergeben keinen vollständigen Schutz, sondern reduzieren lediglich die Möglichkeit des Eingreifens in Gefahrbereiche durch Begrenzung des freien Zugangs.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundsätzliche Anforderungen an Schutzeinrichtungen für Maschinen enthält Anhang I Nr. 1.4 2006/42/EG (EG-Maschinen-Richtlinie). Daneben sind einige Schutzeinrichtungen (z. B. Einrichtungen zur Personendetektion), als "Sicherheitsbauteile" klassifiziert. Für diese sind vom jeweiligen Hersteller spezielle Zulassungskriterien nach Art. 12 2006/42/EG zu beachten. Die Beschaffenheit und Anwendung der verschiedenen Schutzeinrichtungen an kraftbetätigten Arbeitsmitteln wird in zahlreichen, europäisch harmonisierten Normen zur Maschinensicherheit genau geregelt (z. B. EN 574 "Zweihandschaltungen", EN 953 "Trennende Schutzeinrichtungen".

Anhang I Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen" enthalten Anforderungen an die Notwendigkeit und Nutzung von Schutzeinrichtungen an Arbeitsmitteln.

Berufsgenossenschaftliche Informationen geben dem Praktiker einen guten Überblick über Art und Auswahl von...

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