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Maschinen

Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
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Zusammenfassung

 
Begriff

Maschinen wurden von Menschen zur Verstärkung der eigenen Kräfte und Fähigkeiten entwickelt. Sie dienen hauptsächlich als Arbeitsmittel im Rahmen der industriellen Produktion und im Baubereich. Unterschieden wird dabei zwischen Kraft- und Arbeitsmaschinen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen bezüglich Bau und Ausrüstung sind in der Maschinenverordnung (9. ProdSV), als Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie in den europaeinheitlich harmonisierten Normen zur Maschinensicherheit enthalten.

Für die sichere Verwendung von Maschinen als Arbeitsmittel sind die Festlegungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 "Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel" zu beachten.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln, insbesondere DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" enthalten zahlreiche Betriebsbestimmungen für den sicheren Umgang mit Maschinen.

1 Begriffsbestimmung

Eine der wichtigsten Definitionen des Begriffs "Maschine" enthält die Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV), die auf der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG basiert.

Danach ist eine Maschine

  1. eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;
  2. eine Gesamtheit im Sinne des Buchstaben a), der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;
  3. eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne der Buchstaben a) und b), die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installatio...

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