Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutz

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.5 Empfänger der Meldung

Als Empfänger der Meldung kommt v. a. der Arbeitgeber in Betracht. Im Übrigen orientiert sich der Kreis derer, die auch noch infrage kommen können, am Kreis der Vorgesetzten gemäß § 13 ArbSchG. Der Begriff der "Zuständigkeit" orientiert sich nicht vorrangig an der Hierarchie im Betrieb. Es wird zu beachten sein, dass in weiten Bereichen des Arbeitsschutzes die Zuständigkeit i...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.10 Sicherheit weiterer Personen

§ 15 ArbSchG beinhaltet, losgelöst von den Pflichten des Arbeitsgebers, nicht nur die arbeitnehmerseitige Verpflichtung zum Selbstschutz, sondern auch den Auftrag, für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist aber wiederum ein Betroffensein von arbeitstypischen Handlungen bzw. Unterlassungen der Belegschaftsmitglieder. Zu den "Dritten...mehr

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Wieso muss eine Fachkraft f... / 1.4 Folgen von Verstößen

Es gibt für die Fachkraft für Arbeitssicherheit keine festgeschriebene Pflicht zur Fortbildung (wie z. B. bei den Arbeitsmedizinern) und die Weiterbildung wird auch, außer von Auditoren von Managementsystemen, selten kontrolliert. Dennoch wird die Fachkraft in Erklärungsnöte kommen, wenn sich z. B. bei einer Unfalluntersuchung herausstellt, dass die letzte Fortbildung 5 Jahr...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.6 Pflichten nach § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG

Die generelle Unterstützungspflicht des Beschäftigten als Teil der eigenen Verantwortung wird ausgeweitet auf Kooperationspflichten gegenüber Fachkräften und besonders Beauftragten, wie dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Pflichtenkatalog, dem die Beschäftigten dabei unterliegen, ist im Einzelnen gesetzlich nicht definiert. Allerdings finden sich in ...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.2 Besondere Unterstützungspflichten

Besondere Unterstützungspflichten regeln § 16 Abs. 1 und 2 ArbSchG. Nach § 16 Abs. 1 ArbSchG müssen die Beschäftigten dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich melden. Nach § 16 Abs. 2 ArbSchG müssen die Besc...mehr

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Wieso muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen?

Zusammenfassung Überblick Im Gegensatz zu Arbeitsmedizinern gibt es für Fachkräfte für Arbeitssicherheit keine Pflicht zur Fortbildung. Die Fortbildung ist dennoch empfehlenswert: Nur wenn sie auf dem Laufenden ist, kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber kompetent beraten. Der Arbeitgeber ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange dazu verpflichtet,...mehr

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Argumentationsstrategien der Fachkraft für Arbeitssicherheit gegenüber der Geschäftsleitung

Zusammenfassung Überblick Fast jede zweite Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt nach einer Online-Befragung des VDSI in Argumentationsnöte, wenn sie dem Unternehmer den Mehrwert ihrer Dienstleistungen aufzeigen soll. Dieser Beitrag gibt Praxis-Tipps, wie die Geschäftsleitung für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewonnen werden kann. Ausgangspunkte sind regelmäßig...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4 Melde- und Unterstützungspflichten nach § 16 ArbSchG

Die Beschäftigten müssen gemäß § 16 Abs. 1 ArbSchG dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich melden: jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit, jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt. Die Komplexität der verschiedenen Begriffe lässt bereits erahnen, wie viel Verantwortung sich für jeden einzelne...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.3 Defekte an Schutzsystemen

Den zweiten meldepflichtigen Tatbestand leitet der Gesetzgeber aus Defekten an Schutzsystemen ab. Diese liegen stets dann vor, wenn die Betriebs- oder Arbeitseinrichtungen sowie die Geräte nicht in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand sind, die Arbeitsabläufe und/oder -verfahren nicht einwandfrei geregelt oder gestaltet sind oder gefährliche Stoffe nicht einwandfrei siche...mehr

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Arbeitsschutz in Niederlass... / 3.2 Schnittstellen abstimmen

Oft existieren in internationalen Konzernen ausgefeilte Arbeitsschutzmanagementsysteme, die in ihrem Anforderungsniveau manchmal weit über die in Deutschland gültigen gesetzlichen Forderungen hinausgehen. Das bietet vielfältige Ansätze, an die die Arbeitsschutzaktivitäten der deutschen Niederlassungen andocken können und sollten. Wenn auf Konzernebene z. B. eine detaillierte...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.6 Zivilrechtliche Haftung

Den wohl schwierigsten und umfangreichsten Komplex stellen die zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeiten dar. Zivilrechtliche Haftungsmöglichkeiten sind: Haftung für Sach- und Vermögensschäden, Haftung für Personenschäden, Haftung für Umweltschäden, Haftung für Sach- und Vermögensschäden. Ein Haftungsanspruch besteht immer für Sach- und Vermögensschäden, wenn jemand schuldhaft einen ...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / Zusammenfassung

Überblick Der haftungsrechtliche Alltag unterliegt in jedem Unternehmen strengen Spielregeln, die es einzuhalten gilt. Dies gilt besonders in extremen Stresssituationen, wie bei schweren Unfällen und Schadensfällen. Je gründlicher sich ein Unternehmen auf diese Situationen vorbereitet hat, umso geringer ist ein zu erwartendes Haftungsrisiko. Die wohl rechtlich schwierigste P...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.1 Einfache Fahrlässigkeit

Vorwerfbare Handlung Eine einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand der allgemeinen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Er hätte aufgrund seines Fachwissens aufmerksamer handeln müssen. Er hat es etwas zu leicht genommen.mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.7 Arbeitsrechtliche Maßnahmen

Ein Verstoß gegen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften stellt immer eine Verletzung des Arbeitsvertrags dar und gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Sie können von einer mündlichen Verwarnung bis hin zur Kündigung reichen. Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz und weiteren ähnlich lautenden Gesetzen ist der Unternehmer auch nicht z...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 5 Verschuldensmaßstab

Die Frage des tatbestandsmäßigen Handelns bzw. Unterlassens (vgl. Abschn. 4) kann nicht getrennt werden von der Frage des Verschuldens in Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsatz ist die wissentliche und willentliche Tatbestandsverwirklichung, wobei noch zwischen verschiedenen Vorsatzformen zu unterscheiden ist. Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Handelnde weiß oder als...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.7 Mitteilungspflicht aus § 16 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG

Die Verpflichtung, über die Vorgaben nach § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG hinaus Unterstützungspflichten verantwortlich wahrzunehmen, umfasst auch die Aufgabe, festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII mitzuteilen. Zum Begriff de...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 2.1 Aufgaben und Kompetenzen bei Ermittlungen

Ein größeres Schadensereignis zieht immer unterschiedliche Ermittlungen nach sich: Polizei: Hierbei geht es um die Spurensicherung und die Absicherung von Gefahrenbereichen zur Vermeidung weiterer Schäden. Die Polizei informiert i. d. R. die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Die polizeilichen Ermittlungen leiten keine direkten Rechtsfolgen ein. Kriminalpolizei: Die Krimi...mehr

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Wieso muss eine Fachkraft f... / Zusammenfassung

Überblick Im Gegensatz zu Arbeitsmedizinern gibt es für Fachkräfte für Arbeitssicherheit keine Pflicht zur Fortbildung. Die Fortbildung ist dennoch empfehlenswert: Nur wenn sie auf dem Laufenden ist, kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber kompetent beraten. Der Arbeitgeber ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange dazu verpflichtet, der Fachkraft ...mehr

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Wieso muss eine Fachkraft f... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Die Pflicht, den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen, wurde bereits angesprochen. Aber auch aus Gründen der allgemeinen Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten sollte der Arbeitgeber bestrebt sein, dass seine Fachkraft für Arbeitssicherheit immer auf...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 3.3 Zusammenarbeit ist gefragt

Um diese neuen Akzente der Betreuung erfolgreich in die Praxis umzusetzen, müssen die betrieblichen Arbeitsschutzakteure gut zusammenarbeiten. Grundsätzlich haben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weitgehend die gleichen Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen, wie sie bereits im ASiG (§§ 3 und 6) festgeschrieben wurden. Sie müssen sich folglich häufig mit den...mehr

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Wieso muss eine Fachkraft f... / 1.1 Definition und Hintergrund

Die Verpflichtung zur Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit leitet sich aus § 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ab: "Der Arbeitgeber hat den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen." Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist also angehalt...mehr

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Wieso muss eine Fachkraft f... / 2 FAQ

1) Müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber für die Zeit der Weiterbildung freigestellt werden? Ganz eindeutiges Ja! § 5 Abs. 3 Satz 2 und 4 Arbeitssicherheitsgesetz regeln dies ganz klar: Zitat Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit fr...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein wichtiger Grundstein der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. In den mehr als 35 Jahren seit dem Inkrafttreten des ASiG sind die das Gesetz konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften mehrfach reformiert worden. Eine bedeutende Reform wird mit der Einführung der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkrä...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 1.1 Konkretisierung des ASiG durch die Unfallversicherungsträger

Nach dem Inkrafttreten des ASiG im Jahr 1974 haben Berufsgenossenschaften (BGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTs der öffentlichen Hand) die Anwendung des Gesetzes unabhängig voneinander durch Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) konkretisiert. Einheitliches Vorgehen war somit zwar innerhalb einer Branche und eines Unfallversicherungsträgers gegeben,...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 1.2 Innerbetriebliche Organisation fit machen

Die entsprechende Betriebsverordnung ist der Eckpfeiler eines funktionierenden Fremdfirmen-Managements. Hier wird geregelt: Art und Umfang der Auftragnehmererklärung, Art und Umfang der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung, Art, Umfang und Verantwortlichkeiten zur Unterweisung, Pflichten des Auftragnehmers bzgl. der Sicherstellung seiner gesetzlichen Arbeitsschutzaufgaben...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 3 Täter

Täter einer Straftat, sei es nun nach allgemeinem Strafrecht oder im Zusammenhang mit arbeitsschutzrelevanten Vorgängen, kann stets nur eine natürliche Person sein. Insofern erfährt der Kreis der "Arbeitgeber" nach § 2 Abs. 3 ArbSchG bereits eine logische Eingrenzung und Reduzierung. Während "Arbeitgeber" nach § 2 Abs. 3 ArbSchG natürliche und juristische Personen und rechtsf...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 10.2 Folgen aus dem Arbeitsvertrag

Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften gehört zu den wechselseitigen arbeitsvertraglichen Pflichten jedes Arbeitgebers und aller Beschäftigten. Dazu zählt für Vorgesetzte auch die ordnungsgemäße und vollständige Wahrnehmung der Unternehmerpflichten in den ihnen übertragenen Zuständigkeitsbereichen. Bei Verstößen gegen diese Vertragspflichten (z. B. Weigerung, Persönlich...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.4 Geldbuße

Auch die Geldbuße stellt noch keine rechtliche Strafe dar. Sie beruht ebenfalls auf dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Der Schadensfall ist auch dabei nicht Voraussetzung. Eine Geldbuße wird verhängt, wenn die Ermittlungen ergeben haben, dass ein einfacher Denkzettel nicht ausreicht. Neben den Arbeitsschutzbehörden können auch Staatsanwaltschaften und Gerichte Geldbußen verhäng...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1 Mögliche Rechtsfolgen und deren Vermeidung

Kommen Unternehmer und Führungskräfte den Pflichten, die sie aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen haben, nicht nach, liegt ein schuldhafter Verstoß vor. Steht dieser Verstoß in einem direkten Zusammenhang mit einem Schadensereignis, setzen sie sich einem Haftungsrisiko aus. Sie können für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden. Dies kann von ordnungswidrigkeits...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Betriebe haben die gesetzliche wie moralische Verpflichtung, alle erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung und Abwendung von Gesundheitsgefahren durchzuführen. Diese Schutzpflicht besteht uneingeschränkt für alle Personen, die sich auf einem Betriebsgelände befinden. Besonders häufig sind Mitarbeiter von Fremd- bzw. Partnerfirmen hiervon betroffen. Um eine wirku...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 2 Verhalten bei Ermittlungen

Unfälle, Schadensfälle und Umweltschäden sind Ereignisse, die immer unerwartet und zur falschen Zeit eintreten. Sie können in wenigen Stunden ein gesamtes Unternehmen lähmen oder gar zum Stillstand bringen. Sind Unternehmer und Führungskräfte nicht bestens auf ein solches unerwartetes Ereignis vorbereitet, kann es schnell zu einer nachhaltigen Krise kommen. Jeder schwere Unf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 1.1 Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen nutzen und ergänzen

Der Gesetzgeber weist die Unternehmen an, Gefährdungsbeurteilungen für die jeweiligen Tätigkeitsbereiche ihrer Mitarbeiter zu machen. Dies gilt im Falle eines Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnisses für beide Parteien gleichermaßen. Diese sind für den jeweiligen Einsatz der Fremdfirmenmitarbeiter nur dann durch weitere zu ergänzen, wenn es neue, bisher nicht erfasste spezifi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 1.5 Beobachtung und Kommunikation forcieren

Häufige Mängel im Arbeitsschutzverhalten der Fremdfirmen sind am Zustand der mitgeführten Arbeitsmittel und Ausrüstung, bei der mangelhaften Unterweisung ihrer Mitarbeiter oder der Improvisation bzgl. der vorgeschriebenen Arbeitsprozesse zu beobachten. Deshalb ist eine aufmerksame Wahrnehmung seitens der Arbeitsschutzakteure des Auftrag gebenden Unternehmens und seiner Mitar...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / 2.2 Vorgehensweise bei einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung

Wenn durch ein Schadensereignis rechtlich schützenswerte Güter, wie Leben, Gesundheit oder Umwelt, beeinträchtigt oder gefährdet sind, können Staatsanwaltschaften Ermittlungen mit dem Ziel einleiten, Verantwortliche für dieses Ereignis zur Rechenschaft zu ziehen. Folgende Punkte sind vor der Ermittlung durch die befragte Person zu klären: Können sich die ermittelnden Personen ...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / 3.3 Rechte und Pflichten der Zeugen

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 1.3 Information der Beteiligten sicherstellen

Hier geht es darum, besonders den innerbetrieblichen Informationsfluss zu steuern. Das bedeutet: Weiterleitung der Auftragsdaten hin zur verantwortlichen Führungskraft; vor Ort durch den/die Koordinatoren; Sicherstellen von Eingriffsmöglichkeiten vor Ort bei Mängeln; einfaches, schnelles Rückmeldesystem, um zeitnah für Mängelbeseitigung oder Korrekturen zu sorgen; Unterweisungsz...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 4 Positives Tun und Unterlassen als Tatformen

Die Besonderheit des (allgemeinen) Strafrechts liegt darin, dass im Normalfall nur ein positives Tun unter Strafe gestellt wird. Nur wer aktiv gehandelt hat und damit gegen ein gesetzliches Verbot verstieß, ist strafbar. Darüber hinaus kennt das Strafrecht aber auch einige wenige Fälle, in denen ein "Unterlassen" strafbar ist. Der auch dem Nichtjuristen wohl geläufigste Fall...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 2.3 Ethik und wirtschaftliche Vernunft

Die Worte Werner von Siemens verlieren auch nach 130 Jahren nicht ihre Aktualität: "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft". Die Vermeidung von Verletzungen und Förderung von Gesundheit und Unversehrtheit entspricht einem hohen ethischen Bewusstsein für...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.1 Unmittelbare erhebliche Gefahr

Der Begriff der "unmittelbaren erheblichen Gefahr" korrespondiert mit der in § 9 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG beschriebenen Gefahrenlage, sodass auch insoweit auf die einschlägigen Formulierungen und Erläuterungen aus dem Gesetzgebungsverfahren zurückzugreifen ist. I. Allg. wird dabei die Größe einer Gefahr durch die Schwere des möglichen Schadens und der Wahrscheinlichkeit des Ein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.2 Festgestellte Gefahr

Kaum weniger anspruchsvoll ist die Forderung, dass eine Gefahr als solche "festgestellt" sein muss. Wer als Privatmann oder Unternehmer einmal in der Pflicht stand, zur Durchsetzung eines zivilrechtlichen Gewährleistungsanspruchs mittels Sachverständigengutachten einen Schaden an einem Dachstuhl, einer Heizung oder einem Autogetriebe in gerichtsfester Weise feststellen zu la...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 7 Allgemeines Schadensersatzprinzip im Zivilrecht

Nach dem allgemeinen Schadensersatzprinzip des Zivilrechts muss jeder, der einen anderen schuldhaft schädigt, die finanziellen Folgen tragen. Der Schädiger muss dem Geschädigten v. a. für Körperschäden, Vermögensschäden und Sachschäden Ersatz leisten. Der zu ersetzende Schaden umfasst v. a. Behandlungskosten, Einkommenseinbußen und andere unmittelbar mit dem Körperschaden ve...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.4 Unverzügliche Meldung

Die "Unverzüglichkeit" der Meldung bemisst sich am Maßstab des § 121 Abs. 1 BGB, wonach die Meldung ohne schuldhaftes Zögern zu erstatten ist. Das bedeutet im Umkehrschluss: Derjenige, der keine Meldung erstatten kann, weil der zuständige nächste Vorgesetzte nicht erreichbar ist, handelt nicht schuldhaft. Insbesondere kann ihm nicht vorgeworfen werden, nicht "unverzüglich" g...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 9 Regressansprüche der Berufsgenossenschaft

Wer einen Versicherten vorsätzlich oder grob fahrlässig schädigt, haftet der Berufsgenossenschaft für alles, was sie infolge des Arbeitsunfalls aufwenden muss, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs (die Leistungen der Berufsgenossenschaft können über die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche hinausgehen, um möglichst die volle Erwerbsfähigke...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 8 Haftungsprivileg

Das allgemeine Schadensersatzprinzip wird bei Arbeitsunfällen durch Sonderregelungen des Unfallversicherungsrechts wesentlich eingeschränkt. Bei Arbeitsunfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für die Beseitigung und Entschädigung der unfallbedingten Körperschäden und deren Folgen ein. Damit soll, nach dem Willen des Gesetzgebers, der Arbeitnehmer von der Notwendigke...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 2.2 Rechtssicherheit

Die Verpflichtungen des Unternehmers, für die zum Schutz von Betriebsfremden innerhalb seines Betriebsgeländes erforderlichen Maßnahmen zu sorgen, ergeben sich insbesondere aus §§ 1, 5 und 6 DGUV-Vorschrift 1. Diese Betreiberverantwortung bleibt unumstößlich bestehen. Im Ernstfall (Unfallereignisse mit schweren Verletzungsfolgen oder gar tödlichem Ausgang) wird also immer auc...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 10.1 Arbeitnehmerhaftung

Die Haftung des Beschäftigten gegenüber dem Unternehmer ist aufgrund der Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung bei allen Tätigkeiten eingeschränkt, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund des Arbeitsverhältnisses geleistet werden. Dies gilt in gleichem Maße für die Ersatzpflicht des Beschäftigten gegenüber Dritten, z. B. Kunden des Arbeitgebers, die durch eine be...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.5 Strafe

Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen Rechtsvorschriften, wie Gefährdung von Leben, Gesundheit und Umwelt sowie bei Körperverletzung, Umweltschäden und Tötung, erfolgt eine Ahndung nach dem Strafgesetzbuch. Auslöser dieser strafrechtlichen Verfolgung sind die Staatsanwaltschaften als Kläger und die Gerichte. Strafen können je nach Schwere des Deliktes als Geldstrafe oder Fre...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.1 Pflichten der Beschäftigten

Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Gemäß Satz 1 müssen die Beschäftigten auch für die Sicherheit der Personen sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. In diesem Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / 3.2 Rechte und Pflichten der Beschuldigten

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso muss eine Fachkraft f... / 1.3 Kosten und Nutzen

Fortbildungen kosten immer Zeit, meist auch Geld. Sie sollten immer gemeinsam von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitgeber geplant werden. Eine verantwortungsvolle Abwägung über Kosten und Nutzen einer Fortbildung ist zunächst Sache der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie muss fachlich beurteilen, welche Themen für sie wichtig sind und welche Anbieter infrage kommen....mehr