Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutz

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Warum sollten vor der Einfü... / 2 FAQs

1) Müssen Mitarbeiter bei der Auswahl von PSA beteiligt werden? Ja. Diese Forderung ergibt sich aus der DGUV-V 1 und indirekt aus dem Betriebsverfassungsgesetz. 2) Welche Vorteile haben Trageversuche und die Beteiligung der Mitarbeiter bei der Auswahl von PSA? Trageversuche helfen, einen Abgleich zwischen Herstellerangaben und Tragekomfort aus Sicht der Mitarbeiter zu machen. PS...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Ein Bus ist ein auf Straßen verkehrendes Kraftfahrzeug, das häufig zur Beförderung von Personen im Personennah- oder Personenfernverkehr dient. Im Unterschied zum mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Kraftomnibus existieren auch elektrisch, vorzugsweise mit Batterie angetriebene Busse auf unseren Straßen. Einen Sonderfall stellt der Oberleitungs- bzw. Trolleybus d...mehr

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Barrierefreier Bahnhof / Zusammenfassung

Überblick Ein Bahnhof (hier in erster Linie der Personenbahnhof) ist ein öffentlich zugängliches Gebäude, in dem laut Eisenbahn- und Betriebsordnung (EBO) eine Eisenbahn (Hochgeschwindigkeits-, Intercity- und Regionalzüge) als Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Ebenso ist darin je nach Größe und Frequentierung ein Wechsel auf andere Verkehrsmittel, wie Schnellbahn (S-Bahn),...mehr

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Barrierefreie Hotels und Ga... / Zusammenfassung

Überblick Ein barrierefreies Hotel oder eine barrierefreie Gaststätte dienen zum kurz- oder längerfristigen Aufenthalt von Personen sowie zur Einnahme von Mahlzeiten und zum Besuch von Veranstaltungen. Barrierefreiheit für diese Einrichtungen bedeutet, dass sie gleichberechtigt von allen Personen unabhängig von ihrem Grad körperlicher, sensorischer oder geistiger Behinderung...mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 1 Wie lässt sich der Arbeitsschutz im Unternehmen organisieren?

Beim Abstich des Hochofens, bei der Installation von Windrädern oder bei der Arbeit mit der Motorsäge im Baumwipfel ist die Relevanz von Arbeitssicherheit für Führungskräfte und Mitarbeitende unumstritten. Im Callcenter, wo die Beschäftigten tagein, tagaus im Schichtbetrieb die Reklamationen frustrierter Kunden ertragen müssen, ist die Sache schon nicht mehr so offensichtlic...mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 2 Arbeiten als Fachkraft für Arbeitssicherheit: Angestellt oder selbstständig?

Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss die Sache klar sein. Das feste Arbeitsverhältnis bietet offensichtlich mehr Sicherheit als die Selbständigkeit. Und wer vertritt Sicherheit als zentralen Wert des professionellen Selbstverständnisses, wenn nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit? Arbeits- und Tarifvertrag, Kranken- und Rentenversicherung und der Kündigungsschutz ...mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 1.1 Die Haftungsfrage

Aus Unternehmenssicht ist die Haftungsfrage nicht delegierbar, weder von Inhabern noch von Führungskräften. Das Bewusstsein für Pflicht und Haftung wird wahrscheinlich gestärkt, wenn Führende im Arbeitsschutz mit externen Experten interagieren, da sie nicht so leicht der Illusion verfallen, das Thema delegieren zu können.mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 1.3 Der Sonderkündigungsschutz

Die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit genießt Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihr nicht aus Gründen kündigen, die in Zusammenhang mit ihren sicherheitstechnischen Aufgaben stehen. Der Sonderkündigungsschutz und die Mitbestimmung sollten für die Unternehmen bei der Frage, ob sie den Arbeitsschutz intern oder extern organisieren wollen, keine Rolle spielen. B...mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 1.2 Die Vernetzung

Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit hat den Vorteil eines besseren Netzwerks in der Organisation und der größeren Nähe zum Business. Die Kommunikation kann schnell und pragmatisch gelingen, sofern sie nicht dogmatisch gestaltet wird. Gibt das der Arbeitssicherheit ein besonderes Gewicht? Nicht unbedingt. Da hat es die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit leichter...mehr

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Arbeitsschutz als interne oder externe Dienstleistung

Zusammenfassung Überblick Ob angestellt oder selbstständig, Fachkräfte für Arbeitssicherheit erbringen einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg und zur Gefahrenabwehr. Doch was ist die bessere Lösung für Unternehmen? Und für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit? Im nachfolgenden Artikel werden beide Ansätze erläutert und die Vor- und Nachteile beschrieben. 1 Wie lässt si...mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / Zusammenfassung

Überblick Ob angestellt oder selbstständig, Fachkräfte für Arbeitssicherheit erbringen einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg und zur Gefahrenabwehr. Doch was ist die bessere Lösung für Unternehmen? Und für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit? Im nachfolgenden Artikel werden beide Ansätze erläutert und die Vor- und Nachteile beschrieben.mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 2.3 Wirksamkeit im Job

Die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sich über die Jahre mit den Prozessen, der Organisation und den Mitarbeitenden vertraut machen – ein relevanter Vorteil und eine gute Voraussetzung, um die Arbeitssicherheit im Betrieb zu fördern. Für die Unabhängigkeit der Rolle besteht das Risiko darin, die mit der Aufgabe einhergehenden Konflikte mit sozialer Ausgrenzung zu...mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 2.4 Sozialversicherung

Der unbestreitbare Vorteil des Anstellungsverhältnisses ist die soziale Absicherung bei der Kranken- und Rentenversicherung, deren Beiträge sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Das gibt ein beruhigendes Gefühl der Absicherung – gerade bei längerer Erkrankung. Dann plagen die Selbstständigen recht schnell Existenzsorgen, sofern sie nicht durch umfangreiche Versicherungsp...mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 3 Fazit

Unternehmen können bei beiden Alternativen gewinnen, mehr noch allerdings bei der Integration des Themas in den Führungsalltag. Wird die Arbeitssicherheit zur gelebten Haltung der Führungskräfte, ist das der Königsweg im Hinblick auf Arbeitssicherheit – mit interner oder externer Fachkraft. Für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit kann die Selbstständigkeit sehr wohl eine ech...mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 2.2 Haftungsrisiko

Unternehmer und deren Führungskräfte können das Haftungsrisiko nicht delegieren, auch nicht an eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit – so weit, so klar. In einem Dienstleistungsverhältnis mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sieht das insofern anders aus, da hier das sog. "Haftungsprivileg" nicht trägt. Was ist, wenn der Kunde oder die Berufsgenossenscha...mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 2.5 Career Life Cycle

Je eher man sich im Leben selbstständig macht, desto besser. Man hat noch genug Zeit, falls es nicht gelingt, das Projekt einzustellen und wieder eine Anstellung zu suchen. Im besten Fall gelingt die Existenzgründung gut und man hat ausreichend Zeit sich in der Kunst der Akquise zu üben und mehrere Kunden zu gewinnen. Auch die Zeit der "Ernte" ist dann einfach länger. Damit ...mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 2.6 Der Spaß an der Sache

Mit der Zeit erarbeitet sich die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit die intimen Kenntnisse des Betriebes, des Geschäftes, der Risiken und der Menschen, die in ihrem Betrieb arbeiten. Hier wachsen die Profis in die Tiefe. Das kann sehr befriedigend sein, sofern der Funktion die gebotene fachliche und menschliche Wertschätzung entgegengebracht wird. Aber an den Grenzen de...mehr

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Arbeitsschutz als interne o... / 2.1 Der Rohstoff der Selbstständigkeit ist Akquiseerfolg

Für sicherheitsorientierte Menschen sind Vertrieb, Markt und Wettbewerb mit ihren Unwägbarkeiten kein Selbstläufer. Es ist und bleibt eine fachliche und mentale Herausforderung, die man allerdings lernen und üben kann. Die Dienstleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, der Bedarf ist ebenso vorhanden, wie der Kundennutzen offensichtlich ist. Und wenn andere Wettbewerber es ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreiheit / 4 Arbeitsstättenrecht

In § 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung wird Barrierefreiheit nur für den Fall eingefordert, dass tatsächlich Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden und nur bezogen auf deren Bedürfnisse: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf S...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Glastüren, Glaswände, Vergl... / 5 Weitere Arbeitsschutzfragen beim Einsatz von Glas als Baustoff

Zwar stehen die Unfallgefahren im Vordergrund, aber die Verwendung von Glas berührt auch andere Themen im Arbeitsschutz, die bei Planung und Gestaltung berücksichtigt werden sollten: Schalleigenschaften Glas ist extrem schallhart. Bei der großflächigen Verwendung von Glas im Innenraum können sehr ungünstige Schallerscheinungen auftreten, die einen erheblichen Mehraufwand an Sc...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit

Rz. 82 Neben das ArbSchG, aus dem sich die direkten Schutz- und Vorsorgepflichten des Arbeitgebers ergeben, tritt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und zur Unfallverhütung das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Zielrichtung des ASiG ist die Sicherstellung der fachlichen Unterstützung und Beratung des Arbeit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Umweltschutz nach § 89 BetrVG

Rz. 1038 Unter dem Gesichtspunkt der Mitwirkung in "sozialen Angelegenheiten" hat der Gesetzgeber den Betriebsrat in § 89 BetrVG in vielfältiger Weise in den Arbeitsschutz eingebunden (vgl. zum Arbeitsschutz die Ausführungen unter Teil 5). Man kann geradezu von einer gesetzlich erwünschten Einmischung des Betriebsrates in alle Belange des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes s...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / A. Rechtsgrundlagen Technischer Arbeitsschutz

Rz. 1 Der Umgang mit dem technischen Arbeitsschutzrecht wird erschwert durch das Fehlen einer klaren Struktur. Im Laufe der Zeit ist eine große Zahl von Einzelvorschriften geschaffen worden, die parallel nebeneinanderstehen und nur in seltenen Fällen aufeinander abgestimmt und miteinander verknüpft sind. Die Erwartungen an eine Vereinheitlichung dieses Rechtsgebietes, die na...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz

A. Rechtsgrundlagen Rz. 1 Neben dem technischen Arbeitsschutz besteht der soziale Arbeitsschutz als zweiter wesentlicher Regelungsbereich des Arbeitsschutzrechtes. Dabei handelt es sich zum einen um die Regelungen der Arbeitszeit, die sowohl die Gestaltung der täglichen Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten, als auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen umfassen. Die zentrale Vorsch...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz

A. Rechtsgrundlagen Technischer Arbeitsschutz Rz. 1 Der Umgang mit dem technischen Arbeitsschutzrecht wird erschwert durch das Fehlen einer klaren Struktur. Im Laufe der Zeit ist eine große Zahl von Einzelvorschriften geschaffen worden, die parallel nebeneinanderstehen und nur in seltenen Fällen aufeinander abgestimmt und miteinander verknüpft sind. Die Erwartungen an eine Ve...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes

Rz. 874 Ein heftig umstrittener weiterer Schwerpunkt des BetrVG-ReformG 2001 (krit. etwa Reichold, NZA 2001, 863; Annuß, NZA 2001, 370; Konzen, RdA 2001, 89) ist die Begründung der Zuständigkeit des Betriebsrates auch für den betrieblichen Umweltschutz ( § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG). Die Vorschrift beinhaltet ebenfalls nur eine Aufgabenzuweisung, die ihre Brisanz in der betriebl...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / B. Arbeitsumgebung, Arbeitsbedingungen und Arbeitsmittel

Rz. 6 Die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen, sowie an die betriebliche Arbeitsschutzorganisation ergeben sich insb. aus dem ArbSchG mit Ausführungsverordnungen des Bundes. Der Arbeitgeber hat die organisatorischen Voraussetzungen für den Arbeitsschutz zu schaffen und die dafür erforderlichen technischen Hilfsmittel bereitzustellen. Der Ar...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / III. Arbeitsbedingungen

Rz. 22 Die wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ergeben sich aus dem ArbSchG . Zunächst wird dort festgelegt, wie das Ziel der Sicherung und Verbesserung von "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes" erreicht werden soll (§ 1 ArbSchG). Das Gesetz enthält dafür eine konkrete Verpflicht...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Neben dem technischen Arbeitsschutz besteht der soziale Arbeitsschutz als zweiter wesentlicher Regelungsbereich des Arbeitsschutzrechtes. Dabei handelt es sich zum einen um die Regelungen der Arbeitszeit, die sowohl die Gestaltung der täglichen Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten, als auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen umfassen. Die zentrale Vorschrift ist hier das A...mehr

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Gefährliche Abfälle: Umgang... / 2.2 Arbeitsschutz beim Umgang mit gefährlichen Abfällen

Vor Beginn von Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführtwerden. Diese musssich an den Gefahren, Mengen und Entstehungsvoraussetzungen für die Abfälle orientieren. Hilfreich sind an dieser Stelle Vergleichswerte und Kenngrößen zu Qualität und Aufkommen solcher Abfälle. Wichtig Keine gefährlichen Abfälle am Arbeitsplatz lagern An den Arb...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / F. Überwachung

Rz. 107 Die Überwachung der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften erfolgt zweigleisig, zum einen durch staatliche Behörden, zum anderen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 108 Beide haben bei der Überwachung eng zusammenzuarbeiten und sich z.B. über Betriebsbesichtigungen zu unterrichten. Die obersten Landesbehörden können den gesetzlichen Unf...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / C. Gefährliche Arbeitsstoffe

Rz. 52 Der Umgang mit Gefahrstoffen wird im Wesentlichen durch zwei europäische Verordnungen geregelt, die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH, 1907/2006/EG), sowie die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP, 1272/2008/EG). Diese Verordnungen mit unmittelbarer Rechts...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 2. Arbeitsschutz, Haftung und Datenschutz

Rz. 4 Sowohl für die Telearbeit als auch für die Mobile Arbeit gelten nicht alle Arbeitsschutzvorschriften, die bei einer Arbeit im Betrieb zur Anwendung kommen. Die Arbeitsstättenverordnung findet auf die Telearbeit nur eingeschränkte, bei Mobiler Arbeit sogar überhaupt keine Anwendung. An der letztgenannten Besonderheit ändern die Novelle der Arbeitsstättenverordnung sowie...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 4. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Rz. 43 Die besondere Gefahrensituation auf Baustellen ergibt sich vor allem aus einer sich ständig ändernden Arbeitsplatzsituation. Üblicherweise werden zudem Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber nebeneinander oder nacheinander tätig, darunter häufig ein hoher Anteil ausländischer Arbeitnehmer. Die EU-Baustellen-RL (92/52/EWG) versucht, diesen besonderen Risikobereich euro...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / V. Beschäftigung von Kindern

Rz. 62 Die regelmäßige Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise zulässig (§ 5 JArbSchG). Ab einem Alter von 13 Jahren ist mit Einwilligung des Sorgeberechtigten eine leichte und für diese geeignete Beschäftigung zulässig, maximal zwei Stunden am Tag bzw. drei Stunden im Familienbetrieb der Landwirtschaft. Unter welchen weiteren Voraussetzung...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / D. Jugendarbeitsschutz

Rz. 49 Ein besonderer Arbeitsschutz besteht für Kinder (unter 15 Jahren) und Jugendliche (ab 15 und bis 18 Jahren). Europarechtliche Grundlage ist die RL über den Jugendarbeitsschutz (94/33/EG). Wie beim Frauenarbeitsschutz (siehe oben Rdn 37 ff.) sind in dem maßgebenden Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG) ebenfalls Regelungen für die Arbeitszeit und Beschäft...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / C. Frauenarbeitsschutz

Rz. 37 Einen besonderen gesundheitlichen Schutz für Arbeitnehmerinnen enthalten zahlreiche Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes. Neben den im Folgenden zu erläuternden arbeitszeitbezogenen Regelungen sind vor allem die Beschäftigungsbeschränkungen und die Gesundheitsvorsorge zu nennen. Zum arbeitsrechtlichen Mutterschutz insgesamt vgl. ausführlich § 21 Rdn 1274 ff. I. Besond...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 2. Unterrichtung und Unterweisung

Rz. 62 Die Beschäftigten sind im Umgang mit den Gefahrstoffen vor der Arbeitsaufnahme und später regelmäßig zu unterweisen, insbesondere über Gefahren und Schutzmaßnahmen (§ 14 GefStoffV). Die konkreten Anforderungen an die Art und Weise solcher Informationen ergeben sich vor allem aus der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (http://www.baua.de/de/...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / II. Arbeitsmedizinische Vorsorge

Rz. 93 Neben die organisatorischen und technischen Maßnahmen des Arbeitsschutzes tritt die arbeitsmedizinische Vorsorge. Im Interesse von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Allgemeinheit soll sichergestellt werden, dass Arbeitsplätze nicht mit dafür körperlich ungeeigneten Arbeitnehmern besetzt werden. Ebenso ist Ziel die Vermeidung bzw. möglichst frühzeitige Erkennung von arbeit...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 3. Technische Regeln für Gefahrstoffe

Rz. 70 Die Sammlung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) hat erhebliche Bedeutung für den Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Diese Technischen Regeln verkörpern im Wesentlichen die Erkenntnisse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS). Dieses Gremium hat gemäß der GefStoffV u.a. die Aufgabe, Regeln und Erkenntnisse für den Umgang mit Gefahrstoffen und zur Erfüllung...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 5. Allgemeine Betriebssicherheit

Rz. 47 Als weitere Ausführungsverordnung zum ArbSchG stellt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln – Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umfangreiche Anforderungen an den Arbeitgeber hinsichtlichmehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / III. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Rz. 101 Die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten wird neben den grundlegenden Anforderungen des ArbSchG und des ASiG im Wesentlichen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) geregelt. Dies sind Sie haben di...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Rz. 9 Wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie enthält einheitliche Regelungen für Industrie, Gewerbe und Handel. Der Kernsatz ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass davon keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausg...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 1. Schutzmaßnahmen

Rz. 60 Schutzmaßnahmen sind nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu treffen und orientieren sich an dem Gefährdungspotenzial der eingesetzten Stoffe. Die GefStoffV enthält eine klare Reihenfolge der Schutzmaßnahmen in vier Stufen.mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / II. Spezielle Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Rz. 47 Die bisher geltenden Regelungen aus der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) wurden mit Wirkung zum 1.1.2018 in das MuSchG integriert. Bisher musste der Arbeitgeber eine – über die nach § 5 ArbSchG durchzuführende allgemeine Gefährdungsbeurteilung hinaus – speziell auf die Arbeitsplätze werdender oder stillender Mütter ausgerichtete Beurteilung...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / III. Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

Rz. 57 Seit 1997 enthält das JArbSchG einen Katalog der "gefährlichen Arbeiten" (§ 22 JArbSchG), mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dabei handelt es sich zunächst um Arbeiten, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen oder solche, die mit sittlichen Gefahren oder mit Unfallgefahren verbunden sind, die von Jugendlichen nicht erkannt ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 3. Bildschirmarbeit

Rz. 42 Seit Dezember 2016 finden sich die Vorschriften zur Bildschirmarbeit nicht mehr in der Bildschirmarbeitsverordnung, sondern wurden in die allgemeinere ArbStättV integriert (vgl. Rdn 9). § 2 Abs. 5 ArbStättV definiert Bildschirmarbeitsplätze als Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sin...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / E. Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge

Rz. 81 Gemäß der Legaldefinition des Begriffs Arbeitsunfall gem. § 8 Abs. 1 SGB VII handelt es sich dabei um einen Unfall, den ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Unfälle sind als "zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen", zu verstehen (vgl. dazu ausführlich § 21 Rdn ...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / II. Spezielle Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Rz. 56 Über die allgemeinen Vorschriften des § 5 ArbSchG zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinaus enthält das JArbSchG die Forderung nach einer Beurteilung der speziellen, mit der Beschäftigung Jugendlicher verbundenen Gefahren (§ 28a JArbSchG). Dies muss vor Beginn der Beschäftigung und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen erfolgen. Insoweit liegt ein...mehr