Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Niederlande / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in den Niederlanden

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in den Niederlanden aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Niederlande den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sic...mehr

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Litauen / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Litauen

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Litauen aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Litauen den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der Ar...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Bosnien und Herzegowina arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem a...mehr

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Finnland / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Finnland

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Finnland aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Finnland den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der ...mehr

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Portugal / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Bosnien und Herzegowina aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Bosnien und Herzegowina den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätz...mehr

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Schweden / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Serbien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Polen / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Polen

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Polen aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Polen den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der Arbeit...mehr

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Luxemburg / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Liechtenstein / 2.3.3 Kein Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.[4] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Er...mehr

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Korea / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Korea bei einem koreanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/K 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeitslo...mehr

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Serbien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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USA / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Korea / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Tunesien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Indien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Irland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

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Nordmazedonien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Litauen / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

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Island / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Rumänien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

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Schweiz / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

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Italien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

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Polen / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

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Lettland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

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Österreich / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

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Moldawien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Luxemburg / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liechtenstein / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Israel / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finnland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Griechenland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosovo / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kanada / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brasilien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Niederlande / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Chile / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Portugal / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schweden / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überstunden/Mehrarbeit / 4 Verpflichtung zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit

Nach der allgemeinen für Sonderformen der Arbeit geltenden Regelung in § 6 Abs. 5 TV-L sind Beschäftigte im Rahmen "begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten" zur Leistung von Überstunden verpflichtet. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff stellt keine besonders hohen Anforderungen an die Zulässigkeit, Überstunden anzuordnen. Da nicht einmal "dringende" Gründe geford...mehr

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Niederlande / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Italien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Schweden / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lettland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Lettland kann Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebilde...mehr

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Portugal / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liechtenstein / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Griechenland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr