Betroffene Arbeitnehmer müssen innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis einen Antrag auf Insolvenzgeld online stellen. Geschieht das nicht, verfallen die entsprechenden Ansprüche, da es sich bei den 2 Monaten um eine Ausschlussfrist handelt. Der Antrag ist an die für den Betriebssitz zuständige Arbeitsagentur zu richten. Die Beantragung in Papierform ist weiterhin zulässig, jedoch verzögert sich die Bearbeitungszeit im Vergleich zu Onlineanträgen. Die Anträge sind auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesagenturen für Arbeit abrufbar.

 
Praxis-Tipp

Vorsorglicher Antrag

Sollte die Feststellung des Tages, an dem der insolvente Betrieb seine Tätigkeit eingestellt hat, schwierig festzustellen sein, kann auch vorsorglich ein Antrag auf Insolvenzausfallgeld gestellt werden. Der vorsorgliche Antrag kann mündlich, telefonisch oder auch online bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.

Durch den vorsorglichen Antrag auf Insolvenzausfallgeld vermeiden Sie das Versäumen der Ausschlussfrist.

Wurde die Ausschlussfrist aus Gründen versäumt, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, wird das Insolvenzgeld trotzdem gewährt, wenn der Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Wegfall des nicht zu vertretenen Hindernisses nachgeholt wird. Die Gründe für die Verzögerung sind gesondert und detailliert zu nennen. Aus der Begründung muss erkennbar sein, wann und wodurch der Arbeitnehmer von dem Insolvenzereignis des Arbeitgebers erfahren hat und was zu diesem Zeitpunkt unternommen wurde, um die Arbeitsentgeltansprüche durchzusetzen.

Der Antrag auf Insolvenzgeld wird bei der jeweils zuständigen Bundesagentur für Arbeit erst bearbeitet, wenn vom Insolvenzverwalter oder dem Arbeitgeber eine Insolvenzgeldbescheinigung ausgefüllt und vorgelegt wurde. Zur Zeitersparnis kann der betroffene Arbeitnehmer sich diese Bescheinigung auch selbst vom Insolvenzverwalter seines Arbeitgebers oder seinem Arbeitgeber direkt ausstellen lassen und seinem Antrag auf Insolvenzgeld beifügen.

 
Praxis-Tipp

Dokumente, die dem Antrag auf Insolvenzgeld beigefügt werden sollten, um die Bearbeitung zeitnah zu ermöglichen:

  • Kopie des Arbeitsvertrags,
  • Insolvenzgeldbescheinigung,
  • Kündigungsschreiben,
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate und
  • Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens des Arbeitgebers.

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