Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / III. Scheidungsverfahren

Rz. 50 Das Scheidungsverfahren in Litauen hat einige Besonderheiten gegenüber dem gewöhnlichen zivilrechtlichen Verfahren und ist im Abschnitt XIX der ZPO – Besonderheiten der Verhandlung der Familiensachen – geregelt. Zu den Besonderheiten zählen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / b) Gerichtsverfahren

Rz. 128 Für das Scheidungsverfahren (Art. 1288bis ff. GGB) ist das Familiengericht zuständig. Die Ehegatten bestimmen nach freiem Ermessen den Gerichtsbezirk, in dem sie das Verfahren durchführen wollen.[169] Das Verfahren erfolgt in der Regel schriftlich, es sei denn, das Familiengericht würde das persönliche Erscheinen der Ehegatten auf Eigeninitiative, auf Initiative der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 1. Elterliches Sorgerecht

Rz. 118 Grundsätzlich steht jeder Minderjährige unter der Sorge eines Volljährigen. Diese Verantwortung ist entweder (gemeinsame) elterliche Sorge oder (gemeinsame) Vormundschaft (Art. 1:245 BW). Die elterliche Sorge wird durch beide Eltern des Minderjährigen gemeinsam oder durch einen Elternteil allein wahrgenommen.[139] Die Vormundschaft wird durch eine andere Person als e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / 2. Gerichtliche Scheidung

Rz. 58 Die Gerichte sind für die Ehescheidung nur in den folgenden gesetzlich geregelten Fällen zuständig (Art. 21 FGB):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / 2. Vereinbarungen über die Folgen einer bereits eingetretenen Familienauflösung

Rz. 42 Die einvernehmliche private Regelung der Folgen einer Trennung, Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe wird durch ein sog. Regelungsabkommen (conveni regulador) bestimmt. Die Änderung des spanischen Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung durch das oben genannte Gesetz 15/2015 hat die außergerichtliche Trennung und Scheidung in Spanien eingeführt. Das katalanische G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Verfahren beim Standesamt

Rz. 190 Das zweite Verfahren ist die Trennung/Scheidung vor dem Bürgermeister (als dem obersten Standesbeamten – ufficiale dello stato civile). Das Verfahren stellt den einfachsten und günstigsten Weg zur Trennung oder Scheidung dar, wenn auch unter strengen Voraussetzungen. Bei diesem Verfahren haben die Ehegatten, allerdings nur, wenn keine minderjährigen Kinder und keine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / g) Auseinandersetzung

Rz. 72 Die Aufhebungsgründe des gesetzlichen Güterstandes sind abschließend in Art. 191 c.c. genannt und wirken ipso iure:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / VIII. Ehescheidungsverfahrensrecht

Rz. 135 Art. 815–828, § 1 Titel 6 von Buch 3 der niederländischen ZPO (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering, Rv) regelt das Verfahren in Ehescheidungsangelegenheiten. Obwohl der Gesetzgeber für sämtliche familienrechtliche Verfahren ein Antragsverfahren angestrebt hat, sind dennoch in manchen Fällen Verfahren noch immer auf Ladung anzuwenden. Zu denken ist an das "kort ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Scheidung im gegenseitigen Einverständnis

Rz. 49 Nach Erstellen und Unterzeichnung der in Rdn 44 erwähnten Urkunde und Vereinbarung können die Eheleute selbst, über ihren Rechtsanwalt oder einen Notar den Scheidungsantrag beim Familienrichter einreichen und vor diesem erscheinen. Bei dieser Scheidungsart ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt nicht zwingend notwendig, jedoch häufig der Fall. Die Eheleute unterbre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / b) Schlichtungsgespräch (conciliation)

Rz. 219 Nach Art. 252 CC ist anschließend zwingend ein Schlichtungsversuch durchzuführen (allerdings nur nach der bis voraussichtlich 1.1.2021 geltenden Rechtslage, danach wird es das Schlichtungsverfahren nicht mehr geben), bei dem der Richter versucht, ein Einvernehmen über die Scheidungsvoraussetzungen und die Scheidungsfolgen herbeizuführen. Hierzu werden die Ehegatten n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakische Republik / 2. Anwaltszwang

Rz. 45 Die Ehegatten brauchen im Scheidungsverfahren nicht zwingend von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / I. Vorbemerkung

Rz. 146 Eine Scheidung konnte bis 2017 in Frankreich nur gerichtlich ausgesprochen werden. Seit 1.1.2017 gibt es in Frankreich nach Art. 229–1 ff. CC die Möglichkeit der einvernehmlichen außergerichtlichen Scheidung (siehe Rdn 152 ff.), die in der Praxis sehr schnell von vielen Scheidungswilligen auch wahrgenommen wurde. Rz. 147 Bis zur Scheidungsreform im Jahre 1975 galt in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / c) Scheidungsurteil

Rz. 215 Liegen die Scheidungsvoraussetzungen vor, genehmigt der Richter gem. Art. 250–1 CC, 1099 Abs. 3 CPC in der Regel im selben Termin die Scheidungsvereinbarung und spricht die Scheidung aus. Nach Art. 1099 Abs. 2 CC kann der Richter mit Einverständnis der Ehegatten und der beteiligten Rechtsanwälte die Scheidungsvereinbarung im Termin abändern, wenn diese nach seiner Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / III. Scheidungsverfahren

Rz. 62 Über die Ehescheidung entscheidet das Familiengericht als besondere Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Die Ehegatten müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sog. Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Hinzuziehung nur eines Rechtsanwalts genügen, wenn die E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 2. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 128 Streben die Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung an, haben sie einen gemeinsamen Scheidungsantrag (zu den Voraussetzungen siehe Rdn 112) beim Bezirksgericht einzubringen; die örtliche Zuständigkeit richtet sich, wie bei der streitigen Scheidung, nach § 76 Abs. 1 JN (§§ 104a, 114a Abs. 1 JN); siehe dazu Rdn 115. Eine Gerichtsstandvereinbarung ist zulässig.[199] Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 4. Adoptionsverfahren

Rz. 100 Der Adoptionsantrag wird durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Zivilgericht eingereicht. Der Antrag ist von dem oder den Adoptierenden und von dem zu Adoptierenden, wenn er älter als 14 Jahre ist, zu unterschreiben. Das Gleiche gilt für die Personen, welche in die Adoption einwilligen müssen. Das Gerichtsurteil, welches der Adoption stattgibt, wird im Zivilstande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / a) Vorverfahren, Anwaltszwang

Rz. 218 Bei den anderen Formen der gerichtlichen Scheidung muss zunächst eine Art Vorverfahren durchgeführt werden. Hierzu ist nach Art. 251 CC, 1106 CPC über einen Rechtsanwalt bei Gericht ein einleitender Schriftsatz einzureichen. In diesem werden die Scheidungsgründe und die Art der begehrten Scheidung nicht angegeben. Im Einleitungsschriftsatz sind jedoch gewünschte vorl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 3. Anerkennungsverfahren

Rz. 107 Das Anerkennungsverfahren ist im türkIPRG nicht eindeutig geregelt. Jedoch besteht kein Zweifel daran, dass es sich um eine Feststellungsklage (Tesbit Davası) handelt und wie das Vollstreckungsverfahren (Art. 39 Abs. 1 türkIPRG) gemäß den Vorschriften über das "einfache Prozessverfahren"[137] zu erfolgen hat. In die Klageschrift müssen Name und Anschrift des Beklagte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / 1. Allgemeines

Rz. 90 Vertragliche Vereinbarungen für den Fall der Scheidung sind im Vorfeld einer konkret bevorstehenden Scheidung in vielen Bereichen möglich. Vorsorgende Vereinbarungen ohne Bezug zu einer bevorstehenden Scheidung sind nach derzeitigem Recht – mit Ausnahme der Modifizierung der Errungenschaftsgemeinschaft (siehe Rdn 32 f.) – wohl zulässig, werden aber erst mit der rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 3. Ein neuer Gesetzentwurf: "Scheidung ohne Richter"

Rz. 75 Am 18.12.2015 hat die Regierung Rutte II einen neuen Gesetzentwurf ["Wijziging van Boek 1 en Boek 10 van het Burgerlijk Wetboek en enige andere wetten betreffende het uitspreken van de echtscheiding en ontbinding van het geregistreerd partnerschap door de ambtenaar van de burgerlijke stand (Wet scheiden zonder rechter)“; Kamerstukken II 2014/15, nr. 1–3)] bei der Zwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / VII. Verfahren

Rz. 101 Der Antrag auf financial orders kann von jedem Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung oder auch erst nach Erlass des endgültigen Scheidungsurteils (decree absolute) erhoben werden. Wird der Antrag erst nach der Scheidung eingereicht, muss er vom Gericht zugelassen werden. Diese Zulassung ist in der Regel zu erteilen, wenn der Antragsteller einen ernstzunehmenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / c) Eintragung in die Standesamtsregister

Rz. 123 Durch das Scheidungsurteil wird die Scheidung ausgesprochen. Das Urteil ist in die Standesamtsregister einzutragen,[158] damit die Scheidung Dritten gegenüber rechtswirksam wird. Das Urteil ist zunächst auf Antrag einer Partei durch einen Gerichtsvollzieher der anderen Partei zuzustellen. Ab dieser Zustellung laufen die Berufungsfristen. Für einen Einspruch[159] oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Allgemeines

Rz. 184 Die Gesetze vom 24.4.2003[245] und 13.3.2003,[246] welche am 1.9.2005 in Kraft getreten sind, haben das belgische Adoptionsrecht grundlegend verändert. Die Adoption ist in den Art. 343–368–10 ZGB geregelt. Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesreform ist die Grundlage der Adoption nicht mehr vertraglicher Art. Die Adoption wird vom Familiengericht ausgesprochen. Der ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / II. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 19 Anders als das englische Recht kennt Schottland traditionell die Möglichkeit, Scheidungsfolgen durch vertragliche Vereinbarungen (auch schon vor oder während der Ehe) zu regeln. Diese Vereinbarungen konnten sogar den Verzicht auf finanzielle Anordnungen bei Scheidung enthalten und durften nur unter allgemeinen Vertragsanfechtungsregeln (wie z.B. aufgrund Irrtums oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 3. Dauer und Kosten der Verfahren

Rz. 79 Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird, in der Regel abhängig vom Scheidungsgrund, eine unterschiedliche Dauer haben, wobei die gerichtlichen Scheidungsverfahren für Verschulden mit Abstand die längste Dauer aufweisen – gegenwärtig im Schnitt ca. vier bis sechs Monate. Das Verfahren beim Notar oder Standesamt dauert hingegen nur etwas länger als einen Monat. Rz. 80...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Die Scheidung in gegenseitigem Einverständnis

Rz. 44 Vorbedingung für diese Scheidungsart ist, dass die Eheleute eine Urkunde aufsetzen lassen von einem Notar oder Rechtsanwalt bezüglich der Teilung ihres Vermögens und ihre jeweiligen Rechte diesbezüglich regeln. Bei Immobiliarvermögen muss die Urkunde zwingend von einem Notar aufgesetzt werden. Wenn kein auf die Ehegatten aufzuteilendes Vermögen besteht, geben die Ehel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / d) Zivilrechtliche Verträge der Ehegatten untereinander

Rz. 88 Die zivilrechtlichen Verträge der Ehegatten untereinander – z.B. Kauf, Tausch, Schenkung, Darlehen bzw. Schuldanerkenntnis – werden von den ehegüterrechtlichen Vorschriften nicht erfasst. Derartige Verträge sind formbedürftig, können also nur in einer öffentlichen Urkunde oder in einer von einem Rechtsanwalt gegengezeichneten Privaturkunde abgeschlossen werden, ausgen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip

Rz. 51 Das Scheidungsverfahren war vor der Reform von 2018 i.d.R. das Gleiche wie bei einer Scheidung nach dem Schuldprinzip. Das Verfahren wurde jedoch dadurch vereinfacht, dass es nur die durch die Trennung verursachte Zerrüttung der Ehe zu beweisen galt. Ggf. musste das Gericht auch über eine vom Kläger oder Beklagten angeführte Härteklausel befinden. Mit der Reform von 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 2. Die Europäische Güterrechtsverordnung (EUGüVO)

Rz. 198 Am 2.3.2016 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts[264] vorgelegt (" EUGüVO "). Diese wurde vom Rat am 24.6.2016 im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit angenommen und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / II. Regelung der Nutzung der letzten Ehewohnung

Rz. 146 Die Aufhebung der Lebensgemeinschaft an sich hebt den Anspruch der Ehegatten auf Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung nicht auf, deshalb taucht diese Frage im Scheidungsverfahren oft als eine zu regelnde Folgesache auf.[125] Das Gericht entscheidet über die Nutzungsverhältnisse an der ehelichen Wohnung nur auf Antrag eines der Ehegatten; sie können mit einer gleichlaut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Streitige Scheidung

Rz. 45 Durch das Gesetz Nr. 1329/1983 wurde die Liberalisierung des griechischen Familienrechts verwirklicht. Als einziger Scheidungsgrund gilt nunmehr die starke Zerrüttung der Eheverhältnisse, und zwar unabhängig vom Verschulden eines der Ehegatten (Zerrüttungsprinzip, Art. 1439 ZGB).[76] Ferner wird im neuen Recht die einverständliche Scheidung offiziell anerkannt (Art. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Streitige Scheidung

Rz. 52 Die Ehescheidung unterliegt den speziellen Vorschriften für Ehesachen (Art. 592 ff. und 603 ff. gr. ZPO). Nach Art. 18 Nr. 1 gr. ZPO ist die Zivilkammer des Landgerichts sachlich zuständig. In zweiter Instanz sind die Oberlandesgerichte (Berufungsgerichte), in dritter Instanz für eine Revision der Areopag zuständig. Die örtliche Zuständigkeit wird in Art. 22 und 39 gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / III. Scheidungsverfahren

Rz. 55 Die Ehe kann auf Antrag eines Ehegatten durch das Gericht geschieden werden. Anwaltszwang besteht nicht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, falls noch mindestens ein Ehegatte hier seinen Wohnsitz hat, hilfsweise das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat, und weiterhin hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 3. Umgangsrecht

Rz. 123 Sofern die Eltern sich nicht einvernehmlich über das Umgangsrecht einigen können, kann das Gericht diesbezüglich eine Entscheidung treffen. Jeder nicht mit der elterlichen Sorge betraute Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf Umgang mit seinem Kind und auf Informationen über sein Kind (Art. 8 EMRK und Art. 1:247 und 1:377a BW). Das Umgangsrecht ist folglich von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / IV. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 183 Die eingetragene Lebenspartnerschaft endet mit dem Tod eines der Lebenspartner.[143] Leben beide Lebenspartner, gibt es zwei Möglichkeiten zur Aufhebung dieser Beziehung: Einerseits durch ein gerichtliches Urteil in einem Zivilprozess, in dem das Gericht die Regeln des Ehescheidungsverfahrens sinngemäß anzuwenden hat. Anders als ein Ehebund kann die eingetragene Lebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 5. Förderung eines Elternschaftsplan

Rz. 78 Um das Scheidungsverfahren weiter zu straffen und dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Elternschaftsplan ein gemeinsamer Antrag (siehe Rdn 77) eingereicht wird, wird gefordert, dass im Antrag mit Begründung anzugeben ist, in welchen Punkten Übereinstimmung erzielt wurde und in welchen Punkten ein Meinungsunterschied besteht. Weiter enthält das Gesetz zur Förderung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 2. Neufälle, die dem neuen Ptk. unterliegen

Rz. 203 Nach dem neuen Recht ist der gesetzliche Güterstand von Lebensgefährten eine Art der Zugewinngemeinschaft, deren Regeln mit der Zugewinngemeinschaft zwischen Ehegatten verwandt sind.[159] Die Lebensgefährten erwerben während des Bestehens der Lebensgemeinschaft kein gemeinschaftliches Vermögen, sie sind selbstständige Erwerber und nach Aufhebung der Lebensgemeinschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 1. Vertrag über die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens

Rz. 139 Der Vertrag über die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Ehevermögens – unabhängig davon, ob er während oder nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft geschlossen wird – ist in einer öffentlichen Urkunde oder in einer von einem Rechtsanwalt gegengezeichneten Privaturkunde abzufassen. Die Formvorschrift kann ausschließlich dann außer Acht gelassen werden, wenn die P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Verfahren

Rz. 462 Wer in einem Vertragsstaat eine Sorgerechtsentscheidung erwirkt hat und sie in einem anderen Vertragsstaat anerkennen oder vollstrecken lassen will, kann gem. Art. 4 Abs. 1 LSÜ zu diesem Zweck einen Antrag an die Zentrale Behörde jedes beliebigen Vertragsstaates richten. Dem Antrag sind bestimmte Urkunden (nämlich die in Art. 13 LSÜ genannten Schriftstücke) beizufüge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 6. Sprachrisiko

Rz. 118 Eine gute Übersetzung der Urkunden und Urteile ist entscheidend. Das Sprachrisiko[151] spielt im Rahmen der Anerkennung und Vollstreckung eine große Rolle, weil sich zwei verschiedene Rechtssysteme und i.d.R. zwei verschiedene Rechtssprachen gegenüberstehen. Bei der Anerkennung und Vollstreckung sind die beglaubigten Übersetzungen des Urteils des ausländischen Gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / II. Scheidungsverfahren

Rz. 47 Für das gerichtliche Scheidungsverfahren sind die Art. 80 ff. AußerstreitverfahrensG (AußStrVerfG)[62] maßgebend. Sachlich zuständig ist das Kreisgericht (Art. 10 Abs. 2 AußStrVerfG), örtlich zuständig (vgl. Art. 11, Art. 14 Abs. 1 AußerStrVerfG) ist entweder das Gericht, in dessen Sprengel sich der letzte gemeinsame ordentliche Wohnsitz der Ehegatten befunden hat (ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / a) Einleitung des Scheidungsverfahrens

Rz. 109 Die Einleitung erfolgt entweder mittels Ladung vor das Gericht Erster Instanz oder mittels eines sog. kontradiktorischen Antrags.[133] Die Ehescheidungsklage, die durch die Ehegatten gemeinsam gem. Art. 229 § 2 ZGB eingereicht wird, kann nur durch Antrag, der von jedem der Ehegatten oder von mindestens einem Rechtsanwalt oder einem Notar unterzeichnet ist, eingeleite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Die nunmehr 4. Auflage des Handbuchs steht ganz im Zeichen der neuen Europäischen Güterrechtsverordnungen (EUGüVO und EUPartVO), die am 29.1.2019 in Kraft getreten sind. Der Einleitende Teil des Buches enthält eine Einführung über die Verordnungen. Über die Anwendung der Güterrechtsverordnungen in den einzelnen Staaten berichten die jeweiligen Länderbeiträge. Die Neuauflage w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / c) Ablauf des Verfahrens

Rz. 117 Das Verfahren ist nicht öffentlich (§ 460 Z. 3 ZPO); jeder Ehegatte wird aber eine Vertrauensperson mit zur Verhandlung nehmen dürfen.[182] Der Richter ist zu Beginn und das ganze Verfahren über angehalten, auf eine Versöhnung der Parteien hinzuwirken (§ 460 Z. 7 ZPO). Das Unterbleiben eines Versöhnungsversuchs stellt einen rügepflichtigen Verfahrensmangel dar.[183] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Vorlagepflicht

Rz. 5 Der zur Verweigerung der Mitwirkung nach §§ 101–103 AO Berechtigte kann grundsätzlich auch die Vorlage von Urkunden oder Wertsachen[1] verweigern, soweit das Verweigerungsrecht besteht (s. Rz. 2). Urkunden i. d. S. sind sämtliche in Schriftzeichen verkörperte oder auf einem Bild- bzw. Datenträger- festgehaltene Gedankenäußerungen, die allgemein oder für informierte Per...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 6.2.2 Neue Rechtslage

Diese Haftungsbeschränkung wird es künftig unter Geltung des WEMoG nicht mehr geben. Hat also beispielsweise ein Mehrheitseigentümer durch sein Stimmverhalten den bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstandenen Schaden provoziert, soll er für diesen auch in voller Höhe in Anspruch genommen werden können. Haben mehrere Wohnungseigentümer durch ihr Stimmverhalten den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 3.2.4 Recht zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen

Neu: Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen Gemäß § 18 Abs. 4 WEG n. F. kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Obwohl gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, war längst anerkannt, dass es sich bei dem Recht der Wohnungseigentümer auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen um einen Individ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 10 Einkünfte aus Insolvenzverwaltung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gehören die Vergütungen für die Insolvenzverwaltung zu den vermögensverwaltenden Einkünften eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Das gilt jedoch nur dann, wenn es sich bei der von dem Steuerberater ausgeübten Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Umstände tatsächlich um eine sonstige selbstständige Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Erhöhtes Haftungsrisiko für den Steuerberater: GmbH in der Krise und Insolvenzberatung

Die Beratung einer GmbH (folgende Ausführungen gelten sinngemäß für die GmbH & Co. KG) – insbesondere in der Krise – ist aufgrund zahlreicher Sondervorschriften außerhalb des Insolvenzrechts besonders schwierig und enthält viele rechtliche Aspekte, die eine Einschaltung eines auf das Handels- und GmbH-Recht/Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalts erforderlich machen. Der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Insolvenzberatung: Berufsrecht

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses auch laut § 5 Abs. 1 RDG erlaubt. Da sich dieses Tätigkeitsfeld auf der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung bewegt, insbesondere dann, wenn sich die Beratung nicht aus dem laufenden Man...mehr