Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Gerichtliches Verfahren

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auftrag

Rz. 199 Entscheidend ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr, dass der Anwalt zum Prozessbevollmächtigten bestellt wurde.[143] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle, der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann.[144] a) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr Rz. 200 Wenn ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Allgemeines

Rz. 324 Der zum Prozessbevollmächtigten bestellte Anwalt erhält die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG. Wiederum fällt sie für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information an und umfasst neben der Berufungseinlegung, der Berufungsbegründung oder -erwiderung auch alle weiteren Schriftsätze, die während der Berufungsinstanz anfallen. Hierzu gehört der Tatbesta...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Anrechnung nach Betragsrahmengebühren

Rz. 63 Die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG gilt aber nicht nur bei der Anrechnung von Wertgebühren, sondern auch bei der Anrechnung von Betragsrahmengebühren, nämlich dann, wenn im Verwaltungsverfahren mehrere Geschäftsgebühren angefallen sind und es anschließend zu einem einheitlichen Widerspruchsverfahren kommt oder wenn mehrere Widerspruchsverfahren in ein einziges Klagev...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXII. Widerklage, Drittwiderklage (Widerantrag, Drittwiderantrag)

Rz. 177 Für eine Widerklage gilt das Gleiche wie für die Klageerweiterung. Auch die Widerklage eröffnet keine neue Angelegenheit. Es gilt einheitlich bisheriges Recht, auch wenn der Auftrag zur Widerklage bzw. zum Widerantrag nach dem Stichtag erteilt worden ist.[37] Nur dann, wenn eine bisher nicht beteiligte Partei einbezogen wird, also durch eine Drittwiderklage, gilt für...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXVIII. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 188 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[43] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung e...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Besondere Personengruppen

Rz. 1519 Weitergehende Verschwiegenheitspflichten bestehen für Mitglieder der Geschäftsführung der GmbH (nach GmbHG), für den Vorstand einer Aktiengesellschaft und Mitglieder des Aufsichtsrates (u.a. §§ 93 Abs. 1 S. 3, 116, 395 AktG), sowie für Betriebsräte (§ 79 BetrVG). Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen nach § 79 Abs. 1 BetrVG sämtliche Mitglieder des Betriebsrats, s...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / II. Kostenfestsetzungsverfahren ist auszusetzen

Werde in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG vom Antragsgegner eingewandt, dass der vom Anwalt angesetzte Wert unzutreffend sei, liege darin konkludent der Antrag, dass der Gegenstandswert gerichtlich festgesetzt werden soll. Für die Festsetzung des Gegenstandswerts sei aber nicht der Rechtspfleger zuständig, sondern der erkennende Richter. Daher sei in einem...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 22. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[22] Beispiel 38 Der Anwalt hatt...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Allgemeine Gebühren

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VI. Abrechnung einer Angelegenheit bei einheitlicher Fälligkeit

Rz. 35 Wird die gesamte Angelegenheit nach der allgemeinen Fälligkeitsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG einheitlich fällig, ist die Abrechnung unproblematisch. Abzustellen ist auf das Datum der Fälligkeit.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / (2) Zweiter Rechtszug

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXI. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 105 Eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem auf die Beschwerde hin zugelassenen Rechtsmittel nach § 17 Nr. 9 RVG eine eigene Angelegenheit dar, sodass hier eine Änderung des Gebührenrechts zu beachten ist. Rz. 106 Beispiel: Auf die in 2020 erhobene Berufung hatte das OLG im August 2020 ein Urteil erlassen und die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat der An...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 4. Rechtsbeschwerde

Rz. 26 Die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren (Nrn. 5113, 5114 VV RVG) folgt wiederum der Systematik des erstinstanzlichen Verfahrens. Auch hier fallen Verfahrensgebühren und Terminsgebühren an, der erstmals mandatierte Anwalt kann zudem die Grundgebühr in Ansatz bringen. Im Übrigen soll auf die umfassende Spezialliteratur zur Abrechnung in Ordnungswidrigkeitenverf...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung, bei Unterbringung und bei sonstigen Zwangsmaßnahmen

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / f) Einzeltätigkeiten und Verfahren auf Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXIX. Rechtsmittelverfahren

Rz. 129 Nach neuem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 130 In Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV RVG ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört, so dass erst hier die weitere Tätigkeit maßgebend ist. Rz. 131 Beispi...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / III. Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer

Rz. 159 Der Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer im Schadensfall von der persönlichen Inanspruchnahme freizustellen. Diese Verpflichtung erfüllt er, indem er die begründeten Schadensersatzansprüche Dritter befriedigt und unbegründete Schadensersatzansprüche abwehrt, soweit diese Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Allgemeine Gebühren

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§ 3 Erstattungsfragen / b) Vergütungsvereinbarung

Rz. 138 Beruht die nicht erstattungsfähige Differenz der Anwaltskosten darauf, dass der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat und die gesetzlichen Gebühren überschritten werden, so kommt eine Inanspruchnahme des Rechtsschutzversicherers nicht in Betracht. Denn dieser trägt nach § 5 Abs. 1a ARB 2010 bzw. 2.3.1.2 ARB 2012/2019 die Anwaltskosten nu...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / L. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Rz. 153 Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung n...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Überblick

Rz. 256 In Teil 7 VV RVG sind nur die Auslagentatbestände für die Reisekosten des Anwalts angehoben worden. Die Auslagenbeträge für Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG) sowie der Betrag der Pauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte (Nr. 7002 VV RVG) sind dagegen unverändert geblieben. Zwar sind auch hier Forderungen nach einer Erhöhung gestellt worden. Aus Sicht de...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Folgen der Zahlung

Rz. 153 Soweit der Rechtsschutzversicherer Zahlungen geleistet hat, geht der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erstattung der gezahlten Beträge auf ihn über (§ 86 Abs. 1 VVG bzw. § 17 Abs. 9 ARB 2010 bzw. 4.1.8 ARB 2012/2019). Soweit Erstattungsbeträge an den beauftragten Anwalt geleistet worden sind, hat der Rechtsschutzversicherer einen unmittelbaren Anspruch aus überg...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Erstinstanzliches gerichtliches Verfahren

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§ 3 Erstattungsfragen / d) Inanspruchnahme der Kaskoversicherung

Rz. 142 Nimmt der Mandant die eigene Kaskoversicherung in Anspruch – etwa, weil er den Unfall ganz oder teilweise mitverursacht hat –, so werden die dabei entstandenen Anwaltskosten (soweit sie nicht vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstatten sind – vgl. dazu Rdn 71 ff.) nur unter bestimmten Umständen vom Rechtsschutzversicherer getragen.[97] Dieser ist nämlich ers...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Sachlicher Zusammenhang

Rz. 233 Schließlich muss ein sachlicher Zusammenhang zwischen der vorprozessualen Tätigkeit und dem gerichtlichen Verfahren bestehen, d.h. der Streitstoff muss im Wesentlichen derselbe sein.[163] Rz. 234 Beispiel Fahrer F wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Da die konkreten Schäden noch nicht feststellbar sind, verlangt Anwalt A vom gegnerischen Versicherer V ein A...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 3. Inhaltliche Änderungen

Rz. 192 Die Übergangsregelung des § 60 RVG ist in Absatz 1 völlig neu gefasst worden. Aufgegeben worden ist die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren. Darüber hinaus stellt die Neufassung sicher, dass sich für den Anwalt die Wahl- und die Pflichtanwaltsgebühren immer nach demselben Recht richten. Das hatte die Rechtsprechung aufgrund der bisherigen Fassung zum T...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / f) Revisionsverfahren

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Eingeschränkter Leistungsumfang nach ARB

Rz. 43 Die Vergütung für eine Beratung – mag sie nun auf einer Gebührenvereinbarung oder auf den Vorschriften des BGB beruhen – ist in erster Linie vom Mandanten zu tragen. Dieser wiederum kann seine Anwaltskosten, soweit sie nicht der Unfallgegner erstattet, bei seinem Rechtschutzversicherer geltend machen.[13] Dabei ist allerdings eine mögliche Einschränkung des Leistungsu...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Inhalt

Rz. 31 Für den Mandanten muss sich aus der Vergütungsvereinbarung bestimmt bzw. bestimmbar ergeben, welche Vergütung er zu zahlen hat. Soweit der Anwalt neben dem Pauschal- oder Zeithonorar die anfallenden Auslagen erstattet haben will, muss er auch für diese eine entsprechende Vereinbarung treffen. Denn im Zweifel sind diese – ebenso wie die Umsatzsteuer – von der Pauschale...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / h) Strafvollstreckung

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / 3. Neutralitätsgebot

Ungeachtet bestehender Belehrungspflichten trifft den Notar das Gebot unparteiischer Tatsachenfeststellung. Hinweis § 14 BNotO: Der Notar hat sein Amt getreu seinem Eide zu verwalten. Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Er hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar w...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 7. Erinnerung

Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag liegt.[7] Soweit nach § 16 Nr. 10 Buchst a) RVG mehrere Erinnerungen als eine Angelegenheit gelten, kommt es auf den Auftrag zur ersten Erinnerung an. Bei anderen Erinnerungen stellt sich die Frage des Gebührenrechts nicht, da ...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LVII. Verwaltungsverfahren

Rz. 169 Verwaltungsverfahren und Nachprüfungsverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1a RVG). Ist der der Auftrag für das Verwaltungsverfahren vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden, gilt ungeachtet dessen für das Nachprüfungsverfahren neues Recht, wenn der Auftrag für das Nachprüfungsverfahren erst ­danach erteilt worden ist. Rz. 170 Be...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 18. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung nach Vorb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Mitbestimmung im Aufsichtsrat

Rz. 110 Das Muster stellt unter II. klar, dass eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nicht stattfindet. Dies sollte in Fällen, in denen sich die Parteien auf eine Mitbestimmungsfreiheit einigen, ausdrücklich klargestellt werden, auch wenn der Wortlaut des § 21 Abs. 3 SEBG nahelegt, dass dies nicht erforderlich ist ("Für den Fall, dass die Parteien eine Vereinba...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Einigung

Rz. 287 Eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG liegt vor, wenn die Parteien den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigen. Ein gegenseitiges Nachgeben, wie bei einem Vergleich nach § 779 BGB, ist nicht erforderlich, so dass auch einseitige Zugeständnisse wie z.B. eine teilweise Kostenübernahme oder die Einräumung einer Ratenzahlungsmöglichkeit aus...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Weitere Wertstufen

Rz. 134 Gegenüber der vorherigen Fassung sind zudem vier weitere Wertstufen eingeführt worden, nach denen der PKH-Anwalt höhere Gebühren erhalten kann. Während die Gebührentabelle des § 49 RVG bislang bei Werten von über 30.000,00 EUR abschloss, endet sie jetzt erst bei Werten von über 50.000,00 EUR. Rz. 135 Eine Tabelle nach den neuen Gebührenbeträgen zu den gängigen Gebühre...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / e) Rechtsbeschwerde

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / II. Haupt- und Nebenforderungen

Rz. 81 Auch bei der Bestimmung des Gegenstandswertes für das gerichtliche Verfahren ist entscheidend, welche Forderungen Hauptforderungen sind und welche als Nebenforderungen (§ 43 Abs. 1 GKG, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG) auf die Höhe des Gegenstandswertes keinen Einfluss haben. Hinsichtlich der einzelnen Schadenspositionen, die bei der Unfallregulierung üblicherweise anfallen, kann...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Allgemeines

Rz. 195 Für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren kann der Anwalt bei der Unfallschadensregulierung die Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 VV RVG, die Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV RVG und ggf. auch die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 VV RVG erhalten. Vertritt er im Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG um 0,3 ...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Anfechtung der vorläufigen Wertfestsetzung

Rz. 93 Soweit Gegenstand des Verfahrens nicht eine bestimmte Geldsumme ist, insbesondere also bei unbezifferten Schmerzensgeld- oder Feststellungsklagen, erfolgt eine vorläufige Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG. Damit kann der Gerichtskostenvorschuss berechnet werden, ohne dessen Einzahlung die Klage nicht zugestellt werden soll (§ 12 Abs. 1 GKG). Rz. 94 Einwendungen...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 1. Überblick

Rz. 18 Die Vergütung des Anwalts wird im Gegensatz zu § 271 BGB nicht sofort fällig, sondern erst unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 RVG. Diese Vorschrift enthält insgesamt fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Es können selbstverständlich auch kumulativ mehrere Fälligkeitstatbestände ausgelös...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 4. Rechtsmittelinstanzen

Rz. 13 Die anwaltliche Tätigkeit im Berufungsverfahren (Nrn. 4124 ff. VV RVG) und im Rahmen der Revision (Nrn. 4130 ff. VV RVG) folgt der Systematik des erstinstanzlichen Verfahrens. Auch hier fallen Verfahrensgebühren und Terminsgebühren an, der erstmals mandatierte Anwalt kann zudem die Grundgebühr in Ansatz bringen. Im Übrigen soll auf die umfassende Spezialliteratur zur ...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG)

Rz. 17 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG. Sie fällt einmal an und liegt zwischen 33,00 EUR und 187,00 EUR, woraus sich eine Mittelgebühr für durchschnittliche Fälle von 110,00 EUR ergibt. Soweit in de...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / G. Übergangsrecht

Rz. 27 Eine Übergangsregelung für den Zeugen gibt es nicht und damit auch nicht für die Partei. Es kommt also auf den Tag an, an dem die Reise durchgeführt wird. Für alle Termine nach dem 30.12.2020 kann die Partei also die höheren Kosten für die Reise mit einem Kraftfahrzeug und die höheren Entschädigungssätze erstattet verlangen, unabhängig davon, wann das Verfahren eingel...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 21. Verwaltungsverfahren

Verwaltungsverfahren und Nachprüfungsverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1a RVG). Ist der der Auftrag für das Verwaltungsverfahren vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden, gilt ungeachtet dessen für das Nachprüfungsverfahren neues Recht, wenn der Auftrag für das Nachprüfungsverfahren erst danach erteilt worden ist. Beispiel 37 Der Anwa...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Mehrere Verfahren

Rz. 300 Werden die verschiedenen Ansprüche – was möglich, in der Praxis jedoch eher selten ist – in verschiedenen Verfahren geltend gemacht und diese auch nicht vom Gericht verbunden, so erhält der Anwalt für jedes Verfahren gesonderte Gebühren. Problematisch ist in diesen Fällen nicht die Entstehung der Gebühren gegenüber den einzelnen Mandanten, sondern vielmehr die Frage,...mehr