Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VII. Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Rz. 40 In gerichtlichen Verfahren kann es zu Teilfälligkeiten im Rahmen einer einheitlichen Angelegenheit kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob bei einer Teilfälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG vor dem 30.6.2020 insoweit der Umsatzsteuersatz von 19 % verbleibt und nur die weitere Vergütung mit dem geringeren Steuersatz zu erheben ist. Die Beantwortung diese Frag...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXV. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 113 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV RVG) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV RVG) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXIX. Klageerweiterung

Rz. 98 Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den Anwalt des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[21] Rz. 99 Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Festsetzung nach § 11 RVG

Rz. 54 Voraussetzung ist stets, dass der Anwalt im gerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter beauftragt wurde, wobei es ausreicht, dass das entsprechende Verfahren anhängig war. Festsetzbar sind nach § 11 Abs. 1 RVG zum einen die "gesetzliche" Vergütung, also diejenige, die nach den Gebührentatbeständen des VV RVG entstanden ist, sowie zum anderen Aufwendungen nach § 670 ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 50 Nach der Regelung in E.1.2.4 AKB 2015[20] hat der Versicherungsnehmer, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, die Führung des Rechtsstreits seinem Haftpflichtversicherer zu überlassen. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben. Di...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr

Rz. 200 Wenn im Außenverhältnis beispielsweise Prozessvollmacht erteilt wurde, im Innenverhältnis aber nur ein Auftrag zu einer Einzeltätigkeit, dann kann die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG nicht entstehen.[145] Zu differenzieren ist insbesondere in den Fällen der bedingten Auftragserteilung: Soll der Anwalt den Gegner zunächst noch einmal außergerichtlich zur Leistun...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 11. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nrn. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn dem Anwa...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Bedürftigkeit trotz Haftpflichtversicherung

Rz. 316 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten zu tragen haben. Wird neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der gegnerische Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht allerdings ein Kostenrisiko, auf das...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 1. Unbedingter Auftrag

Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Rz. 8 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, e...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel 1 Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, eine Klage e...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / VII. Hebegebühr

Rz. 192 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG erhält der Anwalt, wenn er im Auftrag seines Mandanten Gelder vereinnahmt und an ihn oder Abtretungsgläubiger weiterleitet. Ein solcher Auftrag kann stillschweigend erteilt werden und ist regelmäßig in Formularvollmachten enthalten. Er ist für den Anwalt mit teilweise nicht unerheblichem Aufwand und Risiken verbunden und hat für de...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 9. Klageerweiterung

Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den Anwalt des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[11] Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, kann für seine...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / II. Anwaltswechsel

Rz. 192 Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[45] Rz. 193 War der Wechsel dagegen nicht notwendig, so ist die Erstattungsfrage strittig. E...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 216 Vertritt der Anwalt im gerichtlichen Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 – maximal auf einen Erhöhungssatz von 2,0. Die erhöhte Gebühr bezieht sich aber nur auf denjenigen Gegenstand, an dem die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind. Rz. 217 Beispiel E ist Eigentümer und Halter eines Fahrzeu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auftrag

Rz. 325 Abermals entscheidend für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ist, dass der Anwalt zum Prozessbevollmächtigten für die Berufungsinstanz bestellt wurde. Entscheidend ist dabei der Inhalt des Auftrages im Innenverhältnis. Rz. 326 Beispiel Anwalt A wird zwei Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beauftragt, gegen ein klageabweisendes Urteil des Amtsgeri...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Einleitung

Rz. 1 Die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts im Rahmen des verkehrszivilrechtlichen Mandates, in vielen Fällen eine Unfallregulierung, kann verschiedene Verfahrensstadien umfassen. Will der Mandant unmittelbar nach einem Unfall beispielsweise zunächst wissen, wie er sich zu verhalten hat, ob er für den Unfall (mit-)haftet, wie die Chancen auf Erstattung der Mietwagenkos...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXVIII. Reisekosten

Rz. 120 Mit dem KostRÄG 2021 sind auch die Reisekosten des Anwalts angehoben worden, und zwar die Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw (Nr. 7003 VV RVG) sowie die Tages- und Abwesenheitsgelder (Nr. 7005 VV RVG). Auch hier gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. Maßgebend ist also nicht, wann die Geschäftsreise ausgeführt wird, sondern der Tag der unbedingten Auftragserteilung zu...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Unterschiedliche Gebührensätze

Rz. 19 Die Gebührenansprüche gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer einerseits und dem Mandanten andererseits können deshalb unterschiedlich sein, weil den jeweiligen Abrechnungen andere Gebührensätze zugrunde liegen. Rz. 20 Beispiel Für eine außergerichtliche Unfallregulierung sind mehrere Besprechungen erforderlich (überdurchschnittliche Angelegenheit). Schließli...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 125 Die rechtliche Ausgestaltung dieser Abrechnungsgrundsätze ist je nach Versicherer unterschiedlich: Zum Teil wird dem Anwalt vom Versicherer der Abschluss einer Gebührenvereinbarung angeboten, die dann für alle künftigen Fälle bis zu ihrer Kündigung bzw. bis zu einer abweichenden Abrechnung durch den Anwalt gilt. Andere Versicherer haben die Abrechnungsgrundsätze in F...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / b) Geschäftsgebühr

Rz. 106 Die Geschäftsgebühr muss mangels Festsetzung im Verfahren gesondert durchgesetzt werden.[73] Als Nebenforderung im Hauptsacheverfahren kann sie kostenneutral (§ 43 Abs. 1 GKG, § 4 Abs. 1 ZPO) eingeklagt bzw. im Mahnantrag[74] geltend gemacht werden.[75] Erfolgt dies nicht, sondern eine Geltendmachung durch eigene Klage, so droht der Einwand des Schädigers, gegen die ...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 96 Die abschließende Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 GKG, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese Festsetzung kann in einem separaten Beschluss oder im Zusammenhang mit der Hauptsacheentscheidung erfolgen. In der Praxis findet sie sich meist am Ende der Entsc...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 312 Soll der Rechtsstreit mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Frage, welche Gebühren anfallen, das Innenverhältnis maßgeblich, also der dem Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag. Rz. 313 Hat der Anwalt des Antragstellers nur den Auftrag, Prozesskostenhilfe zu beantragen, entsteht nur die Gebühr nach Nr. 3335 VV RVG.[205] Hat er dagegen bereits Klageauftr...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Erstberatung

Rz. 31 Der Auftrag muss sich auf eine erste Beratung beziehen. Die Beratung kann dabei nur in einem mündlichen Rat oder in einer mündlichen Auskunft bestehen, da der Wortlaut auf ein Beratungsgespräch abstellt. Für eine schriftliche Erstberatung gegenüber einem Verbraucher – welche in der Praxis allerdings einen Ausnahmefall darstellen dürfte – ist die Kappungsgrenze von 190...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Personeller Zusammenhang

Rz. 229 Daneben muss auch ein personeller Zusammenhang bestehen. Derselbe Rechtsanwalt oder dieselbe Sozietät muss gegenüber der gleichen Person tätig werden.[159] An diesem personellen Zusammenhang fehlt es, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen der Unfallschadensregulierung zunächst den Haftpflichtversicherer des Gegners zur Zahlung auffordert, dann aber lediglich den Gegner sel...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 263 Der Anwalt erhält die 1,2-Terminsgebühr auch dann, wenn Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens geführt werden, soweit er bereits einen Klageauftrag hat (vgl. zur Abgrenzung von der Geschäftsgebühr Rdn 79 ff.). Die Besprechung muss der Anwalt nicht selbst aktiv führen. Ausreichend ist es, wenn er an der Besprechung ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zum Beratungsauftrag

Rz. 52 Für die Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG den Abschluss einer Gebührenvereinbarung vor. Daher kommt der Abgrenzung zwischen Beratung und außergerichtlicher Vertretung eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Kommt das Gericht beispielsweise im Rahmen einer Honorarklage zu der Einschätzung, dass der Anwalt nicht mit einer Vertretung, sondern mit einer Beratung beauftragt war...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 57 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem höchsten in der Instanz erreichten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem an...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Rückwirkung der Pflichtverteidigerbestellung (Abs. 6)

Rz. 119 Auch § 48 Abs. 6 RVG wurde angepasst. Bei der Anwendung des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG war bislang umstritten, ob es auch in den Fällen, in denen es erst nach einer Verbindung zur Bestellung des Pflichtverteidigers kam, noch der in § 48 Abs. 6 S. 3 RVG geregelten Erstreckungsentscheidung bedurfte, um in den Genuss der rückwirkenden Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG zu ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

A. Die Änderungen im Paragraphenteil I. § 12 RVG 1. Die neue Textfassung Rz. 1 § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe 1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2D...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Entstehen der Gebühr

Rz. 204 Die Verfahrensgebühr fällt als volle Gebühr in Höhe von 1,3 an, sobald der Anwalt die Klage, den verfahrenseinleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, einreicht. Endet der Auftrag vorzeitig, erhält er aufgrund seiner Beauftragung als Prozessbevollmächtigter gemäß Nr. 3101 Nr. 1 VV RV...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / II. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 323 Erhält der Anwalt vorerst nur den Auftrag, nach Vorliegen einer erstinstanzlichen Entscheidung die Erfolgsaussichten der Berufung zu prüfen, fällt hierfür noch keine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG an. Der Anwalt wurde nämlich noch nicht zum Prozessbevollmächtigten der Rechtsmittelinstanz bestellt. Stattdessen fällt, je nach Aufwand, eine Gebühr nach Nr. 2100 V...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXII. Notanwalt

Rz. 107 Bei der Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO kann kein Fall des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG vorliegen, da die Bestellung gerade voraussetzt, dass die beantragende Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet. Es gilt dann immer § 60 Abs. 1 S. 3 RVG. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Beiordnung. Das gilt dann auch für die Wahlanwaltsvergütung, wenn es a...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Tätigkeit

Rz. 15 Die Beratungsgebühr entsteht, sobald der Rechtsanwalt einen Auftrag erhält und in Ausführung dieses Auftrags tätig wird. Erledigt sich die Angelegenheit, bevor der Anwalt Rat oder Auskunft erteilen kann, ändert dies an der Entstehung der Gebühr nichts, wenn der Anwalt seine Tätigkeit bereits aufgenommen hat. Denn es kann nicht vom Anwalt verlangt werden, für die Ertei...mehr

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zfs 01/2021, Streitwert und... / 3 Anmerkung:

In der Praxis kommt es verhältnismäßig selten vor, dass der BGH den Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsgebühren abweichend von dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert festsetzt. Nachfolgend soll daher auf die Besonderheiten dieser beiden Wertfestsetzungsarten eingegangen werden. Streitwertfestsetzung Die Entscheidung des BGH v. 25.3.2020 ist zutreffend....mehr

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / 2. Der Einwand der Schlechtvertretung

Häufig wird von dem Antragsgegner, im Regelfall also von dem Mandanten, im Vergütungsfestsetzungsverfahren vorgebracht, der den Antrag stellende Rechtsanwalt habe ihn im vorangegangenen gerichtlichen Verfahren schlecht vertreten. Dahinter steht das – meist stillschweigende – Vorbringen, dem Antragsgegner sei durch die Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrages ein Schaden ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Begrenzung auf Höchstgebühren (Abs. 3)

Rz. 185 In § 58 Abs. 3 S. 4 RVG sind die Wörter "als die Höchstgebühren" durch die Wörter "als die im Vergütungsverzeichnis vorgesehenen Höchstgebühren" ersetzt worden. Mit der geänderten Formulierung in § 58 Abs. 3 S. 4 RVG soll klargestellt werden, wie die dortige Begrenzung zu verstehen ist. Bislang war nämlich umstritten, wie die Begrenzung in § 58 Abs. 3 S. 4 RVG auf di...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / I. Verwaltungsverfahren (bis zum Erlass eines Bescheides)

Rz. 4 Der erste Abschnitt der verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten des Anwaltes ist das Stadium des Verwaltungsverfahrens. Dieses endet mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes durch die Behörde. Im Verkehrsverwaltungsrecht stellt etwa die Nichterteilung einer Fahrerlaubnis oder deren Entziehung einen solchen Verwaltungsakt dar. Im Bereich der Fahreignungsbegutachtung herrscht die...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Anwendungsbereich

Rz. 453 Nach § 76 Abs. 1 S. 1 BetrVG ist zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Diese besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern des Arbeitgebers und des Betriebsrats sowie aus einem unparteiischen Vorsitzenden. Können sich die Betriebspartner nicht auf die Person des Vorsitzenden eini...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 3. Pauschalvereinbarung

Rz. 57 Haben die Parteien ein Pauschalhonorar vereinbart, so ist auch hier zu differenzieren. Rz. 58 Sind mehrere Pauschalen für bestimmte Zeiträume vereinbart, dürften abgrenzbare Teilleistungen vorliegen, so dass es jeweils auf die Fälligkeit der Teilpauschalen ankommt. Rz. 59 Beispiel: In einer Unterhaltssache haben die Parteien eine Vereinbarung geschlossen, wonach der Anw...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Verbindung von Verfahren

Rz. 220 Klagen Unfallbeteiligte ihre Ansprüche aus demselben Unfallgeschehen in jeweils eigenen Verfahren ein, so erfolgt in der Praxis in der Regel eine Prozessverbindung zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung gemäß § 147 ZPO. Eine der Klagen wird durch diese Verbindung zur (Dritt-)Widerklage. Die Verbindung hat auch Auswirkungen auf die Gebührenansprüche des Anwal...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Angelegenheit

Rz. 92 Die Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG erhält der Anwalt gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 RVG in jeder Angelegenheit gesondert. Ob eine gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt oder es mehrere sind, richtet sich bei einer außergerichtlichen Tätigkeit danach, obmehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXIII. Parteiwechsel

Rz. 109 Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rechtsprechung des BGH[23] keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Rz. 110 Beispiel: Gegen A war im Oktober 2020 Klage erhoben worden. Im Janua...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Anknüpfung an den Auftrag

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde inso...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / IV. Anrechnung

Rz. 50 Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 3. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nach neu...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Differenzgebühr Abrechnungsgrundsätze

Rz. 16 Die Abrechnungsgrundsätze (ausführliche Darstellung siehe § 1 Rdn 124 ff.) regeln die Höhe derjenigen Gebühren, die der Anwalt vom gegnerischen Haftpflichtversicherer für die Regulierung beanspruchen kann. Auf das Innenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant haben sie keine unmittelbare Auswirkung, weil der Mandant an der Vereinbarung dieser Grundsätze nicht beteiligt ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 17 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Sachverständigentermin

Rz. 259 Nach Vorb. 3 Abs. 3 Nr. 1 VV RVG lässt auch die Wahrnehmung eines Termins, den ein gerichtlich bestellter Sachverständiger anberaumt hat, eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 nach Nr. 3104 VV RVG entstehen. Rz. 260 Der Sachverständige muss dafür bereits vom Gericht durch Beweisbeschluss bestellt sein. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung mit einem Privatgutachter rei...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / III. Differenzgebühr Rationalisierungsabkommen

Rz. 30 Hat der Anwalt mit dem Rechtsschutzversicherer seines Mandanten ein sog. Rationalisierungsabkommen geschlossen (zu den Einzelheiten vgl. § 1 Rdn 142 ff.), so kann es vorkommen, dass die dort vereinbarten Gebühren hinter den gesetzlichen Gebühren, die der Mandant schuldet, zurückbleiben. Rz. 31 Beispiel Der Rechtsschutzversicherer bietet ein Rationalisierungsabkommen an...mehr