Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 75 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichttei...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VIII. Stiftung

Rz. 79 Bei der Klage auf Satzungsänderung einer durch Verfügung von Todes wegen errichteten gemeinnützigen Stiftung durch die Angehörigen des Erblassers, handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit. Der Gegenstandswert ist hierfür gemäß § 3 ZPO zu schätzen.[104]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 172 Der Anwalt kann die Aufhebung der Bewilligung nur beantragen, wenn er gemäß § 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG den Mandanten bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen hat. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Gebühren

Rz. 158 Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten gerichtsnahen Mediation zählen nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG zum Rechtszug und werden durch die dortigen Gebühren mit abgegolten.[168]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Gebühren- und Wertanpassungen

Rz. 2 In erster Linie soll das Kostenrechtsänderungsgesetz der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb Rechnung tragen. Die Gesetzesänderung berücksichtigt sowohl den Anstieg der Verbraucherpreise als auch die allgemeine Einkommensentwicklung seit der letzten Gesetzesreform im Jahre 2013. Seitdem sind die Verbraucherpreise...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Nachlass- und Gesamtgutsverwaltung

Rz. 121 Hierfür entstehen Jahresgebühren nach Nr. 12311 KV. Für die Kosten der Nachlassverwaltung haften nur die Erben, wenn es zur Anordnung der Nachlassverwaltung kommt, § 24 Nr. 5 GNotKG. Der Antragsteller haftet für die Kosten der Gesamtgutsverwaltung gemäß § 22 Abs. 1 GNotKG.mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 2. Bestimmung der Rahmengebühr

Rz. 6 Die Kriterien zur Bestimmung der Rahmengebühr sind im Einzelfall konkret abzuwägen. Für den Ansatz der Höchstgebühr kann es ausreichend sein, wenn zwei der Bewertungsmerkmale in überdurchschnittlichem Maße vorliegen. So kann trotz unterdurchschnittlicher Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bei Vorliegen einer überdurchschnittlich hohen Bedeutung der Angelegenheit d...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Die Ermittlung der Erben (§ 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG)

Rz. 126 Nur die Bundesländer Bayern (Art. 37 AGGVG) und Baden-Württemberg (§ 41 LFGG) kennen eine weitergehende Ermittlungspflicht. Die amtliche Erbenermittlung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, namentlich zur Feststellung des Erbrechts des Fiskus gemäß § 1964 ff. BGB.[148]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VIII. Die Nachlassverwaltung (§ 342 Abs. 1 Nr. 8 FamFG)

Rz. 140 Hierfür entstehen Jahresgebühren nach Nr. 12311 KV. Für die Kosten der Nachlassverwaltung haften die Erben nur, wenn es zur Anordnung der Nachlassverwaltung kommt, § 24 Nr. 5 GNotKG.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / G. Verfahren vor einem Schiedsgericht

Rz. 149 Gemäß § 36 RVG erhält der Anwalt eine Vergütung bei der Vertretung einer Partei im Schiedsverfahren nach Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 des Vergütungsverzeichnisses. Hierbei fallen die üblichen Gebühren, also Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr, wie im sonstigen gerichtlichen Verfahren an. I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO Rz. 150 Der Begriff des ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Fazit

Rz. 173 Aufgrund des einzusetzenden Vermögens, das durch die Durchsetzung eines erbrechtlichen Anspruches erzielt werden soll, wird im Alltag des Erbrechtsanwalts die Beratungshilfe keine große Bedeutung einnehmen. Bei der Erhebung einer Stufenklage im Rahmen der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs mit den Stufen Auskunft, Wertermittlung und Zahlung, kann die Verfahre...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 9. Getrennte Abrechnung

Rz. 48 Separate Abrechnungskreise sind zulässig[34] und zweckmäßig.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Einigungsgebühr

Rz. 50 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind in § 3 Rdn 21 ff. ausführlich beschrieben. In der Rechtsmittelinstanz beträgt die Einigungsgebühr jedoch abweichend 1,3 nach Nr. 1004 VV RVG.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Gebührenansprüche gegenüber Mandanten

Rz. 174 Entspringt die vom Mandanten geschuldete, aber nicht bezahlte Vergütung einer gerichtlichen Tätigkeit, so geht eine grundsätzlich mögliche Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei der Vergütungsklage stets vor.[187] Damit fehlt der Vergütungsklage in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis, da die Kostenfestsetzung eine schnellere und insbesondere kostengünstigere Titul...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Mehrheit von Erben

Rz. 71 Vertritt der Anwalt eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft, so kann er seine Gebühren und Auslagen nach § 7 Abs. 1 Abs. 2 Satz 2 RVG nur einmal abrechnen. Er muss also einerseits eine Gesamtrechnung erstellen. Andererseits haften die einzelnen Auftraggeber nicht auf diese Gesamtsumme, schon gar nicht als Gesamtschuldner; sie haften vielmehr nach § 7 A...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Erbunwürdigkeitsklage

Rz. 77 Eine frühere Rechtsprechung hat den Gegenstandswert einer Erbunwürdigkeitsklage nach dem Interesse der Klägerpartei bemessen.[99] Derzeit ist jedoch der Wert der gesamten Beteiligung des Beklagten am Nachlass für die Bestimmung des Streitwerts maßgebend.[100]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Aufhebung der Bewilligung

Rz. 168 Gemäß § 6a Abs. 1 BerHG erfolgt die Aufhebung von Amts wegen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung (nicht der Beratung!) die Voraussetzungen der Bewilligung nicht vorlagen, die Bewilligung aber noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Rz. 169 Die Aufhebung gemäß § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IX. Sonstige den Nachlassgerichten durch Gesetz zugewiesene Aufgaben (§ 342 Abs. 1 Nr. 9 FamFG)

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XI. Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 145 In diesem Verfahren entsteht eine pauschale 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 12520 KV, die sämtliche Handlungen des Nachlassgerichts abdeckt. Ebenfalls ist die Protokollierung eines Vergleichs abgegolten. Eine gesonderte Vergleichsgebühr nach Nr. 17005 KV entsteht nur, wenn auch andere Ansprüche mit verglichen werden. Die Gebühr entsteht bereits mit Eingang des Antrags u...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Tätigkeit pro bono?

Rz. 106 Damit der Erblasser annähernd sicher sein kann, dass der von ihm in seiner letztwilligen Verfügung bestimmte Testamentsvollstrecker sein Amt ordnungsgemäß wahrnimmt, sollte er von Gefälligkeitslösungen Abstand nehmen. Vielmehr sollte jemand als Testamentsvollstrecker verpflichtet werden, der aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen immerhin fachlich dafür Sorge tr...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Streitverkündung, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F.

Rz. 14 Mit der Einführung von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Verkündung des Streits nach §§ 72 ff. ZPO zum Rechtszug des zugrundeliegenden Verfahrens gehört und keine eigenständige vergütungsrechtliche Angelegenheit darstellt. In § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F. heißt es: 1b. die Verkündung des Streits (§ 72 der Zivilprozessordnung);...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 2. Pauschalhonorar

Rz. 91 Der Erblasser kann bestimmen, dass der Testamentsvollstrecker einen bestimmten Nominalbetrag oder Prozentsatz des Bruttonachlasses für seine Tätigkeit erhält. Hierin sind dann sämtliche Tätigkeiten enthalten. Der Vorteil für den Erblasser besteht in der Transparenz und Übersicht, dass der Testamentsvollstrecker diesen Betrag – und nicht mehr – erhält. Für den Testamen...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Ausschlagung

Rz. 51 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Ausschlagung ist das...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XII. Vermächtnis

Rz. 87 Klagt ein Vermächtnisnehmer gegen Miterben auf Erfüllung eines ihm zustehenden Vermächtnisses, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem gesamten Verkehrswert des dem Vermächtnis unterliegenden Gegenstandes.[115] Rz. 88 Bei wiederkehrenden Leistungen gelten die Regelungen in § 9 ZPO und § 42 GKG. Gemäß § 9 S. 1 ZPO wird der dreieinhalbfache Wert des einjährigen Bezugs...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 95 Der Anwalt erhält eine 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG bei einem Gläubiger. Es handelt sich hier wiederum um eine besondere Angelegenheit, gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG. Für jeden weiteren Gläubiger fällt eine Erhöhungsgebühr in Höhe von 0,3 gemäß Nr. 1008 VV RVG an. Zusätzlich kann der Anwalt eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von 0,3 verdienen. Sie fällt ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Betragsrahmengebühr

Rz. 5 Die Betragsrahmengebühren sind infolge des Kostenrechtsänderungsgesetzes in Straf- und Bußgeldsachen, wie die Wertgebühren, linear um 10 % erhöht worden. Beispielsweise ist der Gebührenrahmen der Grundgebühr für den Wahlanwalt von 40 bis 360 EUR auf 44 bis 396 EUR erhöht worden. Die Betragsrahmengebühren im sozialrechtlichen Mandat haben sich linear um 20 % erhöht. Dur...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Erfolgreiche Mediation

Rz. 160 Auch wenn die Tätigkeit im Mediationsverfahren keine neue Angelegenheit und keine gesonderte Vergütung auslöst, können dort jedoch einzelne Gebührentatbestände entstehen, die im gerichtlichen Verfahren noch nicht entstanden waren. Auch zusätzliche Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG können anfallen.[170] Beispiel In einem Rechtsstreit (Wert: 10.000 EUR) wird zunächst de...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks

Rz. 100 Da die wirksame Rechtssicherung bei dinglichen Grundstücksrechten an einen – wie auch immer gearteten – Grundbucheintrag geknüpft ist, hat die Rechtsprechung das Institut des Rechtshängigkeitsvermerks – also einen Grundbucheintrag – entwickelt, um die vorläufige Sicherung eines dinglich Berechtigten – in der Praxis fast immer des Eigentümers – zu erzielen.[127] Der B...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Kosten des Schiedsgerichts

Rz. 156 Die Kosten für die Durchführung des Schiedsverfahrens richten sich nach der jeweiligen Schiedsordnung. Sie ist aufgeteilt nach den Kosten für den Schiedsrichter und sonstige Kosten für das Schiedsgericht. In der Verfahrensgebühr ist häufig die Umsatzsteuer bereits enthalten. Rz. 157 Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) zeigt Wege zum Sc...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / X. Testamentsvollstrecker

Rz. 82 Ist die Wirksamkeit der Einsetzung des Testamentsvollstreckers streitig, wird der Gegenstandswert auf der Grundlage der dem Testamentsvollstrecker zustehenden Vergütung ermittelt.[107] Zu beachten ist hier die neu eingeführte Gebühr in Verfahren über die Erteilung einer Bescheinigung, die die Annahme des Amts als Testamentsvollstrecker bestätigt, vgl. Nr. 12413 KV GNo...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Vollstreckung von Zahlungsansprüchen

Rz. 92 Gemäß Nr. 3309 VV RVG erhält der Anwalt eine Gebühr in Höhe von 0,3 für jede Vollstreckungsmaßnahme. Müssen mehrere aufeinanderfolgende Mobiliarvollstreckungsaufträge gegen denselben Schuldner aus demselben Vollstreckungstitel erteilt werden, da der erste Auftrag z.B. wegen Wohnungswechsels des Schuldners nicht durchgeführt werden konnte, handelt es sich um dieselbe A...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Änderungen im GNotKG

Rz. 19 Durch das Kostenrechtsänderungsgesetz ist in Nr. 12413 GNotKG eine Gebühr in Höhe von 50 EUR in Verfahren über die Erteilung einer Bescheinigung, die die Annahme des Amts als Testamentsvollstrecker bestätigt, eingeführt worden. Nr. 12311 GNotKG ist um Absatz 3 wie folgt ergänzt worden: "Dauert die Nachlasspflegschaft nicht länger als drei Monate, beträgt die Gebühr abw...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / b) Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 9 Zu differenzieren ist die rechtliche und die tatsächliche Schwierigkeit der Tätigkeit. Von einer rechtlich schwierigen Tätigkeit ist auszugehen, wenn eine besondere Einarbeitung in seltene Rechtsgebiete erforderlich gewesen ist oder besondere rechtliche Problemstellungen zu klären sind. Die Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit sollen hier überdurchschnittlich sein...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Wahlanwalt

Rz. 22 Für die Wahlanwaltsvergütung kommt es auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung der jeweiligen Angelegenheit an. Entsprechend gilt, ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, vorbehaltlich von § 60 Abs. 1 S. 5 RVG a.F. altes Recht, sonst neues Recht. Bei einer bedingten Auftragserteilung kommt es auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts an. Bei...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Differenzverfahrensgebühr

Rz. 28 Werden im Rahmen einer gerichtlichen Einigung auch nicht rechtshängige Ansprüche abgegolten, entsteht aus dem Wert dieser Ansprüche die 0,8 Differenz-Verfahrensgebühr, Nr. 3101 Ziff. 2 VV RVG. Hierbei ist jedoch die Höchstgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 29 Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden, entstehen für die Teile gesonde...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Versicherbare Leistung

Rz. 180 Es sind nur die in Ziffer 2 ARB 2021 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Nach Ziffer 2.2.11 ARB 2021 besteht nach einer entsprechenden Vereinbarung ein sogenannter Beratungsrechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtsangelegenheiten für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG)

Rz. 104 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erbverträgen oder vor Konsularbeamten errichteten Verfügungen von Todes wegen erfasst ist.[133] Es handelt sich hierbei um eine Festgebühr, die stets 75 EUR beträgt. Die Gebühr...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / V. Notargebühren

Rz. 72 Ist eine Gesamthandsgemeinschaft, z.B. eine Erbengemeinschaft, im Grundbuch eingetragen und treten Veränderungen innerhalb der bestehen bleibenden Gesamthandsgemeinschaft auf, sind die Anteile an der Gemeinschaft wie Bruchteile an dem Grundstück zu behandeln, § 70 Abs. 1 S. 1 GNotKG. Dabei sind die Mitglieder im Zweifel als zu gleichen Teilen an der Gemeinschaft betei...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / X. Teilungssachen

Rz. 143 Gemäß § 342 Abs. 2 FamFG sind Teilungssachenmehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / e) Besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts

Rz. 16 Bei Satzrahmengebühren kann nach § 14 Abs. 1 S. 2 RVG ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts herangezogen werden, bei Betragsrahmengebühren ist es – nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG – zu berücksichtigen. Die Geschäftsgebühr ist eine Satzrahmengebühr. Hierbei findet das Haftungsrisiko des Anwalts regelmäßig bereits über den Gegenstandswert Eingang in die Bemessung der...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Übersicht über Leistungen der Rechtsschutzversicherer

Rz. 188 Im Bereich des Erbrechts übernehmen die Rechtsschutzversicherer nur selten die Rechtsanwaltskosten für den erbrechtlichen Mandanten. Eine Versicherung, die die Tätigkeiten des Rechtsanwalts zum Standardtarif anbietet, sucht man vergeblich. Die Rechtsschutzversicherer möchten nicht die hohen Prozesskosten des Versicherten übernehmen, welche sich aus den teilweisen hoh...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Anrechnung bei Rahmengebühren, § 14 Abs. 2 RVG n.F.

Rz. 41 Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahre 2013 hat der Gesetzgeber eine Anrechnungsregel für die Fälle der Rahmengebühr in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV RVG sowie in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV RVG eingeführt, mit der klargestellt werden sollte, dass der durch die vorangegangene Tätigkeit ersparte Aufwand ausschließlich durch die nunmehr vorgeschriebene Anrechnu...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / F. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 77 Der Erblasser bestimmt allein, ob und in welcher Höhe der Testamentsvollstrecker eine Vergütung erhält. Gemäß § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. Der Erblasserwille ist vorrangig und maßgeblich für die Bestimmung der Vergütung.[107] Hat der Erb...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Terminsgebühr

Rz. 49 Grundsätzlich fällt für die Wahrnehmung eines Termins eine 1,2 Gebühr nach Nr. 3202 VV RVG an. Diese Gebühr kann auch im schriftlichen Verfahren entstehen. Für die Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter, im Berufungsverfahren der Berufungskläger, im Beschwerdeverfahren der Beschwerdeführer, nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vert...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Voraussetzungen

Rz. 165 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[178] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[179] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein, weder im Hinblick...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / G. Der Rechtsanwalt als Mediator in erbrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 112 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens oder für die Tätigkeit als Mediator, soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebü...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / b) Umsatzsteuer

Rz. 98 Die Testamentsvollstreckung ist eine sonstige Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt, wenn sie im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens, d.h. nachhaltig und selbstständig zur Erzielung von Einnahmen, ausgeführt wird; auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, kommt es dabei nicht an, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 3 UStG.[136] Wird die Testamentsvollstreck...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Gesetzliche Gebühren/Gebührenvereinbarung

Rz. 170 Der Anwalt verdient die Gebühren gemäß § 34 RVG, Nr. 2300 ff., Nr. 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen.[184] Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab dem 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen. § 8 BerHG a.F. ist aufgehoben. Der Anwalt darf jedoch die gesetzlichen, als auch die vertragl...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Gegenstandswert

Rz. 153 Der Anwalt kann durch Vereinbarung mit dem Mandanten eine andere Höhe der Vergütung als den Gegenstandswert festlegen. Weder das Schiedsgericht noch die Parteien selber haben eine rechtliche Möglichkeit, die Höhe des Gegenstandswerts für die Anwälte ohne deren Mitwirkung bindend festzulegen.[164] Rz. 154 Insoweit sich weder aus der Schiedsabrede oder einer Schiedsklau...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Stufenklage

Rz. 54 Werden die Ansprüche im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht, handelt es sich nur um eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche, § 44 GKG, wortgleich mit § 38 FamGKG, in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen vorheriger Klageabweisu...mehr