Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 5 Verkehrsrecht / bb) Erläuterungen

Rz. 28 Bewegt sich der kalkulierte Reparaturaufwand oberhalb des Wiederbeschaffungswertes und bis max. 130 % des Wiederbeschaffungswertes (= 130 %-Bereich), wird grundsätzlich nur der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet. Wird das Fahrzeug jedoch vollständig und fachgerecht repariert und anschließend mind. sechs Monate weitergenutzt, dann soll der Geschädigte in seinem Integri...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%)

Rz. 29 Muster 5.14: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%) Muster 5.14: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat festgestellt, dass der Reparaturaufwand (= Bruttoreparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) übersteigt, soda...mehr

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ZErb 09/2023, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb am 30.3.2019. Sie war in erster Ehe mit H. P. verheiratet. Die Ehe wurde mit Urt. v. 9.5.1974 geschieden. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1), zu 2) und zu 3) hervor. In zweiter Ehe war die Erblasserin mit H. A.F. B. verheiratet, der vorverstorben ist. Aus dieser Ehe gingen keine Kinder hervor. Aus der ersten Ehe des Herbert B. gingen die Betei...mehr

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zfs 09/2023, Kein Ersatz vo... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Von der Darstellung des Sachverhalts wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a ZPO Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen. [2] II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Ersatz der von ihr geltend gemachten Sachverständigenkosten in Höhe von 1.237,84 EUR, da sie den Gutachter nicht auf Vorschäden an der linken vorderen Seite ihres Fahrzeugs hi...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 64 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 65 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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§ 12 IT-Recht / II. Erläuterungen

Rz. 6 In IT-Projekten entsteht häufig Streit bei einer Überschreitung des Budgets bzw. wenn der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers als überteuert erachtet. Dieses Problem besteht umso mehr, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen nach Zeitaufwand berechnet. Denn dem Auftraggeber fehlt oft als Laie das Wissen, um die Leistungen des Auftragnehmers und den Preis bew...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall)

Rz. 27 Muster 5.13: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall) Muster 5.13: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat festgestellt, dass der Reparaturaufwand (= Bruttoreparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungswert übersteigt, sodass ein Totalschaden Ihres Fahrzeugs vorli...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 2. Da der Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, gilt für ihn die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Die Schriftform wird ersetzt durch die Form des gerichtlichen Protokolls (§§ 126 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Umsätze zwischen dem Treuhänder und Dritten bei der Ausführung des Treuhandauftrags

Rn. 69 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Hier stellt sich die Frage, wer als Unternehmer i. S. d. UStG anzusehen ist und folglich die Steuer schuldet und wer die Verfügungsmacht über das Treugut hat. Bei der Beantwortung stehen sich in der Literatur zwei Auffassungen gegenüber, die Eggesiecker/Hofmeister (DStZ/A 1974, S. 37) als "Ein- oder Zwei-Unternehmer-Theorie" bezeichnen. Die V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachweis

Rn. 309 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Nachweis setzt nach R 9.5 Abs 2 LStR 2023 und BFH BStBl II 1980, 289 im Einzelnen Abrechnungen des ArbN voraus, aus denen die Dauer der Reise, deren Route und – soweit nicht die Pauschbeträge beansprucht werden – die Höhe der Kosten ersichtlich ist. Der ArbG habe diese Unterlagen zum Lohnkonto zu nehmen. Diese Rspr beruht auf Praktikabi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 30.12.1999 – IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. I 1999, 1122 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge international verbundener Unternehmen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 31. BMF, Schr. v. 22.12.2016 – IV B 5 - S 1341/12/10001-03, BStBl. I 2017, 182(Grundsätze für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und auf die Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung [Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung – VWG BsGa])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und für die Prüfung der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Ausschluss bestimmter Umsätze von der Steuerbefreiung

Rz. 62 Nach § 4 Nr. 11b S. 3 UStG sind Post-Universaldienstleistungen, die dem Grunde nach begünstigt sind, von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn die Leistungen nach individuell ausgehandelten Vereinbarungen oder aufgrund Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als denen für die Allgemeinheit erbracht werden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / cc) Lieferung von Mieterstrom durch einen Dritten (Vermietung einer Dachfläche)

Beispiel 3 Die vermietende Person eines Gebäudes überlässt einem Dritten gegen Entgelt eine Dachfläche des Gebäudes zur Installation und zum Betrieb einer Solaranlage. Der Dritte installiert und betreibt die Solaranlage. Er schließt mit den Mietenden einen Mieterstromvertrag und liefert auch den vor Ort erzeugten Strom. Die Mietenden zahlen dem Dritten ein Entgelt. Überlassun...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz in der Gemeinde... / 9.2.1 Private Ladeinfrastruktur

In Deutschland gibt es 19,4 Mio. Wohngebäude (2021). Hiervon sind 83 % Ein- oder Zweifamilienhäuser. In diesem Gebäudesegment liegt bisher der Schwerpunkt bei der Installation von Wallboxen. Ladeboxen mit 11 kW Ladeleistungen werden hier favorisiert werden. Zum einen sind die Standzeiten der Fahrzeuge über Nacht oder am Wochenende ausreichend lang, um mit dieser Ladeleistung ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz in der Gemeinde... / 9.1 Carsharing

Ein struktureller Wandel im Bereich der Mobilität ist essenziell für die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels. Hier spielt neben dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auch das Bieten von Alternativangeboten zum privaten Fahrzeug, wie Carsharing-Modelle, eine Rolle. Um den Einwohnern von Ottersweier auch im ländlichen Raum Carsharing zu ermöglichen, hat die Gemeindeve...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Monatsbezug der Abrechnung über Säumniszuschläge in Kindergeldfällen

Leitsatz 1. Säumniszuschläge für fällige Kindergeldrückforderungen sind in einem Abrechnungsbescheid nach Art, Zeitraum und Betrag getrennt aufzuführen; die Abrundung auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag erfolgt monatsbezogen. 2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass Familienkassen in den sogenannten Weiterleitungsfällen die Erfüllungswirkung der Weiterleitung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.3 Beitragserhebung für Guthaben auf Arbeitszeitkonten

Rz. 8 Häufig wird zur Flexibilisierung der werktäglichen Arbeitszeit von der in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, in Zeiten betrieblicher Mehrarbeit Arbeitszeitguthaben anzusammeln. Diese Arbeitszeitguthaben (Arbeitszeitkonten) dienen u. a. der Verstetigung von monatlichem Entgelt bei stundenweiser Abrechnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.6 Fachgebietsbeschränkung

Rz. 47 Die berufsrechtliche Verpflichtung des Arztes, sich auf sein Fachgebiet/seine Fachgebiete zu beschränken, gilt auch für den Vertragsarzt, sodass im Zulassungsbescheid, der einen Verwaltungsakt darstellt, das Fachgebiet oder die Fachgebiete bezeichnet werden, in denen er praktiziert. Dies wird auch im Arztregister vermerkt, sodass diese Daten z. B. für die Arztgruppenb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 362a Nutzun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 61b des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 in das SGB V eingefügt. Für die Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV und deren Abrechnung wird die Telematikinfrastruktur genutzt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.6 Entzug der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 6)

Rz. 107 Die Vorschrift enthält Sonderregelungen, die den allgemeinen Vorschriften des SGB X vorgehen. Für den Zulassungsentzug, den Entzug der Ermächtigung , der von den Zulassungseinrichtungen als Verwaltungsakt erlassen wird, nennt Abs. 6 drei Gründe. Die Aufzählung ist erschöpfend; weitere Gründe sind nicht geeignet, eine Zulassung zu entziehen. Der erste Grund liegt darin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2 Fälligkeit der Beiträge für Arbeitnehmer

Rz. 5 Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich gemäß Abs. 1 Satz 1 zunächst nach der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Aus der Vorschrift des Abs. 1 Satz 2 ergibt sich, dass sich die Fälligkeit der Beiträge grundsätzlich nicht nach dem Zeitpunkt der eigentlichen Lohnzahlung richtet; maßgebend ist ausschließlich, für welchen Zeitraum das Arbeitsentgelt tatsächlich erzielt w...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / b) Einführung eines – für den leistenden Steuerpflichtigen optionalen – Reverse-Charge-Mechanismus für lokale Leistungen durch nicht ansässige Steuerpflichtige

Nach aktueller Rechtslage können Mitgliedstaaten eine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vorsehen – soweit die Leistung nicht bereits unter die Regelung der Art. 44, Art. 196 MwStSystRL fallen –, wenn die steuerpflichtige Lieferung oder Dienstleistung von einem Steuerpflichtigen bewirkt wird, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die Mehrwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.9 Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1a)

Rz. 54 Mit Wirkung zum 1.1.2004 können MVZ gleichberechtigt mit Vertragsärzten (Vertragspsychotherapeuten) als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (vgl. Abs. 1 Satz 1). In Abs. 1 Satz 2 ist vorgegeben, dass die in einem zugelassenen MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte tätigen Ärzte/Psychotherapeuten nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.5 Vertragsarztsitz (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 27 Die Zulassung erfolgt nach Abs. 1 Satz 5 für den Ort der Niederlassung als Arzt oder den Ort der Niederlassung als MVZ, der zusammenfassend als Vertragsarztsitz bezeichnet wird, § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV (Vertragsarztsitzprinzip; zur Doppelzulassung vgl. BSG, Beschluss v. 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B). Der Vertragsarztsitz ist rechtlich gesehen keine Voraussetzung für die Zula...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.3 Wie wird bei gemeinnützigen Unternehmen vorgegangen?

Gemeinnützige Unternehmen (i.S.d. §§ 51 ff AO) sind unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Bei diesen Unternehmen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen abgestellt. Die Einnahmen umfassen die am Markt erzielten Umsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Zuwendungen der öffentlichen Hand.[1] ...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG in einem Besteuerungszeitraum i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG bzw. Voranmeldungszeitraum i. S. d. § 18 Abs. 2 und 2a UStG. Dies umfasst Umsätze aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.[1] Sowohl für den Gesamtumsatz, als auch für die Bestimmung des Anteils der betroffenen Umsätze ("d...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).[1] Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht). Wurde eine Umstellung von der Bes...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.3 Wie wird bei gemeinnützigen Unternehmen vorgegangen?

Gemeinnützige Unternehmen (im Sinne des §§ 51 ff. Abgabenordnung, AO) sind unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Bei diesen Unternehmen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen abgestellt. Die Einnahmen umfassen die am Markt erzielten Umsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Zuwendungen der...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.3 Wie wird bei gemeinnützigen Unternehmen vorgegangen?

Gemeinnützige Unternehmen (i.S.d. §§ 51 ff AO) sind unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Bei diesen Unternehmen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen abgestellt. Die Einnahmen umfassen die am Markt erzielten Umsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Zuwendungen der öffentlichen Hand.[1] ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz in einem Besteuerungszeitraum bzw. Voranmeldezeitraum i. S. d. § 13 Umsatzsteuergesetz.[1] Ein Umsatz wurde danach grundsätzlich in einem bestimmten Monat erzielt, wenn die Leistung in diesem Monat erbracht wurde. Im Falle der Ist-Versteuerung kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt des Zahlu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.3 Wie wird bei gemeinnützigen Unternehmen vorgegangen?

Private gemeinnützige Unternehmen (i.S.d. §§ 51 ff AO) sind unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Bei diesen Unternehmen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen abgestellt. Die Einnahmen umfassen die am Markt erzielten Umsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Zuwendungen der öffentlichen H...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).[1] Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht). Wurde eine Umstellung von der Bes...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).[1] Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht). Wurde eine Umstellung von der Bes...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbarkeit von Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden zur allgemeinen Kundenpflege

Leitsatz Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Normenkette § 37b Abs. 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 bis 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die Klägerin betreibt ein Kreditinstitut. Sie lud von ihrem Vorstand betre...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Strompreisbremse / 4 Buchhalterische Erfassung beim Letztverbraucher

Der Leistungsaustausch findet nur zwischen Stromversorger und Letztverbraucher bzw. Kunde statt. Daher enthält die Zahlungsanforderung eines EVU an die Bundesregierung (KfW) keine Umsatzsteuer. Wichtig Beim Letztverbraucher bzw. Kunde als Begünstigtem handelt es sich um einen Zuschuss, der gem. dem Saldierungsverbot in § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht mit Aufwendungen verrechnet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.2 Psychotherapie-Richtlinien (Abs. 6a)

Rz. 60 Mit dem Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ist Abs. 6a eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) wurde in Abs. 6a Satz 2 neu geregelt, dass die zur Ein...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 3 Mieterhöhungserklärung erst nach Abschluss der baulichen Maßnahmen

Die Mieterhöhung nach § 559 BGB wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen kann erst nach dem Abschluss der baulichen Maßnahmen erklärt werden. Eine zu früh erklärte Mieterhöhung ist unwirksam. Hingegen ist es nicht erforderlich, dass der Vermieter die Kosten bereits bezahlt hat. Es empfiehlt sich dennoch, dass er die endgültigen Abrechnungen der Handwerker abwartet, da b...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von Vorschüssen bei PKH-Abrechnung

§§ 47, 58 Abs. 2 RVG Leitsatz Verlangt der beigeordnete Anwalt aus der Staatskasse einen Vorschuss, so sind Zahlungen, die er vom Mandanten erhalten hat, anzurechnen, soweit sie zusammen mit dem angeforderten Vorschuss die Wahlanwaltsvergütung überschreiten würden. VG Düsseldorf, Beschl. v. 27.6.2023 – 29 K 100/23 A I. Sachverhalt Der Anwalt hatte vom Mandanten für ein verwaltung...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 4. Abrechnung gerichtlicher Vergleiche bei Einbeziehung verfahrensfremder Ansprüche (Mehrvergleich)

Rz. 45 Es kommt immer wieder vor, dass man bei Vergleichsverhandlungen vor Gericht verfahrensfremde Ansprüche mit erledigt. Um keine Gebühren zu verschenken, muss man stets darauf achten, diese verfahrensfremden Ansprüche als sog. Mehrvergleich mit abzurechnen. Stets zu berücksichtigen ist dabei die Vorschrift des § 15 Abs. 3 RVG. Wie abgerechnet wird, zeigen die folgenden B...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / Leitsatz

Verlangt der beigeordnete Anwalt aus der Staatskasse einen Vorschuss, so sind Zahlungen, die er vom Mandanten erhalten hat, anzurechnen, soweit sie zusammen mit dem angeforderten Vorschuss die Wahlanwaltsvergütung überschreiten würden. VG Düsseldorf, Beschl. v. 27.6.2023 – 29 K 100/23 Amehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / II. Vorschussrecht des beigeordneten Anwalts

Gem. § 47 Abs. 1 RVG kann ein Rechtsanwalt für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss fordern, wenn ihm wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht. Diese Voraussetzungen liegen vor. Dem Kläger wurde PKH bewilligt und ihm wurde sein Rechtsanwalt als Prozes...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / IV. Zukünftige Vergütungsansprüche sind unerheblich

Einen darüber hinausgehenden Anspruch hat er nicht. Er möchte von der Staatskasse die volle PKH-Vergütung i.H.v. 463,15 EUR haben und zudem die von seinem Mandanten gezahlten 200,00 EUR behalten, um möglicherweise in der Zukunft noch anfallende Gebühren abzudecken. Seine diesbezügliche Argumentation, der Kläger habe seine Zahlung nicht auf die entstandenen Rechtsanwaltsgebüh...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / I. Sachverhalt

Der Anwalt hatte vom Mandanten für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren einen Vorschuss i.H.v. 200,00 EUR brutto erhalten. Nach Klageerhebung hat das VG dem Kläger dessen Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordnet. Den Streitwert des Verfahrens hat das VG auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Der Anwalt beantragte hiernach aus der Landeskasse die Zahlung eines Vorsc...mehr