Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Begünstigte Aufwendungen und Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt für den getätigten Erhaltungsaufwand (bei HK Sonder-AfA gemäß § 7i EStG) eine denkmalrechtliche Anerkennungsbescheinigung vor, besteht die Möglichkeit des Sofortabzugs oder der Verteilung auf bis zu 5 Jahre nach § 11b EStG. Verhältnis zu § 6 Abs 1 Nr 1a EStG: § 6 EStG ist eine Bewertungsvorschrift, die für Erhaltungsaufwendungen in den ...mehr

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AGS 06/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 241) mit der Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner (S. 246) die aktuelle Lage der Rspr. zur Erforderlichkeitsprüfung in § 2 BerHG dar, also zur Frage, ob und inwieweit der Urkundsbeamte berechtigt ist, zu prüfen, ob nur eine Beratung notwendig war oder auch eine Vertretung. Auf e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Modernisierung und Instandhaltung gemäß § 177 BauGB (§ 11a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Voraussetzungen des Begünstigungstatbestands sind: im Inland belegenes Gebäude (zum Gebäudebegriff s § 7h Rn 2 (Handzik) und s § 7 Rn 317ff (Handzik)), Durchführung von Modernisierungs- bzw Instandhaltungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB (s Rn 4–5), nicht durch Zuschüsse gedeckter Erhaltungsaufwand (s Rn 6), bei Gebäuden in einem förmlich festgelegt...mehr

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AGS 06/2023, Verfahrensdiff... / III. Schriftlicher Vergleich

Schließen die Parteien lediglich einen schriftlichen Vergleich ohne Beteiligung des Gerichts, ist die Abrechnung problematisch. Variante 2: Schriftlicher Vergleich Die Parteien schließen außergerichtlich einen schriftlichen Vergleich, worauf sodann die Klage zurückgenommen wird. Jetzt entsteht aus dem Mehrwert wiederum die 1,5-Einigungsgebühr. Auch entsteht aus dem Mehrwert di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Abgabe einer Gewerbesteuererklärung

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Im Falle der gewerblichen Betätigung kann auf die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung nicht verzichtet werden. Nach § 2 GewStG (Anhang 7) unterliegt der Gewerbeertrag jedes gewerblichen Unternehmens der Gewerbesteuer. Da die gewerbliche Musikdarbietung nicht von der Gewerbesteuer befreit ist, sind die Musiker bzw. die Kapellen zur Gewerbesteu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! So wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorschreibe, hätten die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse beschlossen – und zwar auf der Grundlage einer zu diesem Zweck vom Verwalter erstellten und unter dem 25.9.2020 datierten Abrechnung über den Wirtschaftsplan. Aus dieser Abrechnung ergebe sich für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweitbeschluss: Grenzen / 4 Die Entscheidung

Mit einem Zwischenerfolg! Der Minderheitenschutz werde nach BGH-Ansicht faktisch entwertet, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen inhaltlich mit dem für ungültig erklärten identischen Beschluss fasse. Lediglich in Ausnahmefällen könnten besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass ein derartiger Zweitbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspreche. Dies ko...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Fassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer nicht die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse, sondern orientieren sich am alten Recht und wollen der Sache nach die Abrechnung genehmigen. Dieser Weg ist nicht gangbar! Fraglich ist, ob man in einer Genehmigung der Abrechnung wenigstens die Anordnung der Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse sehen ka...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Fassung / 4 Die Entscheidung

Das LG meint Ja und Nein. Nach einer Auslegung sei – wie es vor der WEG-Reform 2020 üblich gewesen sei – die Abrechnung und ihr Zahlenwerk genehmigt worden. Nach Auffassung der Kammer sei ein derartiger Beschluss in Ermangelung einer Beschlusskompetenz teilnichtig, soweit das Rechenwerk als solches beschlossen werde. Gegen eine vollständige Nichtigkeit sei ins Feld zu führen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweitbeschluss: Grenzen / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fassen Wohnungseigentümer einerseits rechtskräftig für ungültig erklärte Beschlüsse erneut. Sie ändern dabei, soweit es um die Kosten für Wärme und Warmwasser geht, nichts. Fraglich ist, ob dieses Vorgehen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen kann, und ob dafür überhaupt eine Beschlusskompetenz gegeben ist. Dabei ist für das Revisionsverfahren...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.3 Maßgebender Unterschiedsbetrag (§ 233a Abs. 5 S. 2 und 4 AO)

Rz. 119 Nach § 233a Abs. 5 S. 2 AO ist für die Zinsberechnung die Differenz maßgebend, die sich bei einer Gegenüberstellung der jetzt festgesetzten Steuer (neues Soll) und der vorher festgesetzten Steuer (Vorsoll) ergibt. Dabei ist unter der "vorher festgesetzten Steuer" die Steuer zu verstehen, die sich bei der letzten Steuerfestsetzung vor der Änderungsfestsetzung zugrunde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Zinslauf (Abs. 2)

Rz. 35 Als Zeit der Verzinsung ist in § 233a Abs. 2 AO der Zinslauf geregelt. Für die Fälle der Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung oder der Anrechnung enthält Abs. 5 eine besondere Beschreibung des Unterschiedsbetrags sowie zusätzliche Korrekturregeln, damit in diesen Fällen die nach Änderung gültigen Zinsen im Zinsbescheid ausgewiesen werden (Sollzinsen). Die Abr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.6 Aufhebung oder Änderung der Anrechnung von Steuerbeträgen

Rz. 126 Die Anrechnung von Vorauszahlungen, Steuerabzugsbeträgen oder anzurechnender KSt[1] geschieht durch Abrechnung. Diese ist nach Auffassung des BFH eine Anrechnungsverfügung und damit ein Verwaltungsakt.[2] Wird durch Änderung oder Aufhebung dieser Anrechnungsverfügung der insgesamt anzurechnende Betrag herabgesetzt, so müsste sich der für die geänderte Zinsberechnung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.3 Begrenzung des Unterschiedsbetrags bei Erstattungen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 94 Ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag (Mindersoll), da die anzurechnenden Beträge höher als die festgesetzte Steuer liegen, so wird der zu verzinsende Betrag möglicherweise eingeschränkt. Zinsen sollen insoweit nicht festgesetzt und ausgezahlt werden, als die anzurechnenden Beträge nicht gezahlt worden sind. Da dies vor allem für die Vorauszahlungen gilt und di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.4 Änderungen durch Steuerheraufsetzungen (Mehrsoll)

Rz. 120 Der sich bei Steuerbeträgen ergebende positive Unterschiedsbetrag (Mehrsoll) führt regelmäßig zu einem Nachzahlungsbetrag für die Zeit vom Ablauf der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 S. 1 AO bis zum Ablauf der Tages, in dem die geänderte Steuerfestsetzung wirksam wird. Wegen des Soll-Prinzips ist es unerheblich, ob die entsprechenden Beträge tatsächlich gezahlt worden si...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 11 Abrechnung und Berechnung der Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage ist der in der Rechnung oder Gutschrift ausgewiesene Betrag ohne Umsatzsteuer. Bei Entgeltsvereinbarungen zwischen Unternehmern – insbesondere im Baugewerbe – sollte die Umsatzsteuer bei der Preisvereinbarung nicht einbezogen werden. Bei einem Angebot kann die Preiswiedergabe z. B. wie folgt lauten: "5.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, falls der Leistungsem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.1.2 Ambulante Operationen/Anlage 1: AOP-Katalog (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 11 Zum Begriff "ambulante Operationen im Krankenhaus" gehören alle medizinisch notwendigen, diagnostischen und therapeutischen Eingriffe an Patienten, die sowohl die Nacht vor als auch die Nacht nach der Operation außerhalb des Krankenhauses verbringen (= Umkehrschluss zu BSG, Urteil v. 4.3.2004, B 4 KR 4/03 R zur Abgrenzung der vollstationären von der teilstationären un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.3.2 Ergebnisse des Gutachtens/Erweiterter AOP-Katalog

Rz. 23 Das Gutachten (Kurzfassung unter https://www.iges.com/sites/igesgroup/iges.de/myzms/content/e6/e1621/e10211/e27603/e27841/e27842/e27844/attr_objs27939/IGES_AOP_Gutachten_Kurzfassung_032022_ger.pdf) kommt zu dem Ergebnis, dass zu den bislang 2.879 im AOP-Katalog vereinbarten Leistungen 2.476 Leistungen gemäß Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) neu hinzu kommen k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.1.1 Dreiseitiger Vertrag

Rz. 7 Der Vertrag "Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)" wird nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift auf Bundesebene zwischen den 3 genannten, gleichberechtigten Parteien, dem GKV-Spitzenverband, der DKG und der KBV geschlossen. Er regelt auch die Grundsätze der Abrechnung. Es handelt sich beim dreiseitigen AOP-Vertrag jedoch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.5 Qualitätssicherung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 35 Zum 1.4.2007 war die gesetzliche Verpflichtung der 3 Vereinbarungspartner, für ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus Qualitätssicherungsmaßnahmen zu vereinbaren, dem Gemeinsamen Bundesausschuss als Aufgabe übertragen worden (vgl. § 137 Abs. 1 Nr. 1). Dies hat die mit Wirkung zum 1.10.2006 in Kraft getretene "Vereinbarung von Qualitätssi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sommer, SGB II § 43a Vertei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Träger im Sinne der Vorschrift sind die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger. § 43a setzt also zwei unterschiedliche Träger voraus, bei denen dann eine Quotelung der Teilzahlungen zu erfolgen hat (Kemper, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 43a Rz. 12; Merten, in: BeckOK, SGB II, § 43a Rz. 4). Eine Teilzahlung liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte die ge...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – dezentrale Besteuerung von Organisationseinheiten (zu § 2b und § 18 Abs. 4f und Abs. 4g UStG)

Kommentar Durch das Jahressteuergesetz 2020 ist mit Wirkung zum 1.1.2021 die Möglichkeit der dezentralen Umsatzbesteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern eingeführt worden[1] und durch Sondervorschriften für eine von den Vorschriften der AO abweichende Festlegung der örtlichen Zuständigkeit[2] in diesen Fällen flankiert worden. In ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Optionen für k... / 4 Versorgungsoptionen bei einer Ausgangskonstellation ohne Abrechnung über die Betriebskosten

Unternehmen, die derzeit über keinen Mehrnutzervertrag mit Abrechnung über die Betriebskosten verfügen, sind zwar von der TKG-Novelle nicht unmittelbar betroffen, müssen aber je nach Konstellation natürlich früher oder später ebenso die aktuellen Änderungen berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Neuanlagen und auslaufenden Verträgen. Wie bei der Ausgangskonstellation für...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Optionen für k... / 3 Versorgungsoptionen bei bestehenden MNV mit derzeitiger Abrechnung über die Betriebskosten

Unternehmen, die über einen Mehrnutzervertrag (MNV) mit derzeitiger Abrechnung über die Betriebskosten verfügen, sind von der TKG-Novelle unmittelbar betroffen. Alle Verträge mit Netzbetreibern sind spätestens mit Wirkung ab dem 1.7.2024 auf ein anderes Versorgungsmodell umzustellen, da ab diesem Zeitpunkt keine Refinanzierung der an den Netzbetreiber gezahlten Entgelte über...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 4.3.2 Abrechnung gegenüber Ersteher

Abgrenzung Für das Jahr, in welchem der Zuschlag erteilt wird, obliegt die Abrechnung der Nebenkosten nicht dem Verwalter, da die Nebenkostenabrechnung noch nicht fällig ist. Praxis-Beispiel Fälligkeit Wird der Zuschlag im Laufe des Jahres 2019 erteilt, ist der Zwangsverwalter zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2019 nicht verpflichtet, da diese ers...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Zeitenwende fü... / 1 Die alte und die neue Welt der Medienversorgung

Das zum 1.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) markiert eine Zeitenwende für die Finanzierung der TV-Medienversorgung und der -infrastrukturen. Die Abschaffung der seit Jahrzehnten geltenden Umlagefähigkeit der laufenden Entgelte für die Multimedia- und Breitbandversorgung gemäß § 2 Nr. 15a und b Betriebskostenverordnung (BetrKV) – für B...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Optionen für k... / 1 Überlegungen im Überblick

Wie schon festgestellt, sind künftig durch die TKG-Novelle vielfach bisherige Gestaltungen von Vereinbarungen von Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern unattraktiv oder unmöglich geworden. Als Zwischenfazit ergibt sich folgende Ausgangsposition: A. Die TKG-Novelle hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf laufende und künftige Versorgungsvereinbarungen, also auf Verträge zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Verkehrssicherungspflicht

Zusammenfassung Der Zeitpunkt der Übergabe des Grundstücks an den Käufer ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil mit der Übergabe die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie die Nutzungen und Lasten auf den Käufer übergehen (§ 446 BGB). Verschlechtert sich mithin der Zustand des Kaufgrundstücks nach diesem Zeitpunkt (etwa durch Brand, Ho...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Zeitenwende fü... / 3 Klargestellt: verbreitete Irrtümer über das neue TKG

Die komplexen gesetzlichen Änderungen, teilweise aber auch interessengeleitete Darstellungen der Vertriebsabteilungen einiger Anbieter, haben bei vielen Wohnungsunternehmen zu einigen wesentlichen Irrtümern über die Inhalte des TKG geführt, die vorab korrigiert werden sollen: Irrtum Nr. 1: Das neue TKG schreibt die Ausstattung von Wohngebäuden mit Glasfasernetzen vor. Dies ist...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Management Sum... / 3 Welche Versorgungsmodelle stehen zur Verfügung?

Grundsätzlich stehen spätestens zum 1.7.2024 folgende alternative Versorgungsmodelle zur Verfügung: Beibehaltung bzw. Umstellung auf eine Versorgungsvereinbarung zwischen Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen, d. h. es erfolgt über individuelle Verträge eine ausschließliche Bestellung und Abrechnung von Leistungen zwischen Netzbetreiber und Mietern. Für die Weiterversorgung de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Zeitenwende fü... / 4 Was muss umgehend, was kann später beachtet werden

Die Änderung der Betriebskostenverordnung betrifft zunächst unmittelbar die Wohnungsunternehmen, die ihre Medienversorgung ganz oder teilweise über Sammelinkassoverträge gestaltet haben und deren Abrechnung im Rahmen der Betriebskosten erfolgt. Bei klassischen Sammelinkasso- bzw. Zentralinkassovereinbarungen ("Mehrnutzervertrag") stellt ein Netzbetreiber dem Wohnungsunternehm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Management Sum... / 2 Wer ist betroffen?

Hinweis Einzelinkassovereinbarungen Die gute Nachricht: Alle Wohnungsunternehmen, die ihre Medienversorgung ausschließlich über Versorgungs- bzw. Einzelinkassovereinbarungen organisiert oder darauf umgestellt haben und bei denen Mieter die TV-Versorgung und weitere Telekommunikationsleistungen ausschließlich direkt mit dem Diensteanbieter abrechnen, sind nicht unmittelbar bet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.2.3 Urheberrecht

Der GdW hat mehrfach über Bestrebungen der Verwertungsgesellschaft Corint Media GmbH (früher: VG Media) informiert, Gebäudenetzbetreiber (Netzebene 4-Betreiber) bei bestimmten Sachverhalten zu separaten Entgeltzahlungen heranzuziehen. Dazu gehören Überlegungen, Signallieferanten die bisher übliche Mitabgeltung der nachgelagerten Netzebene 4 nur dann noch zu gestatten, wenn d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.3.3 Urheberrecht

Analog zum Modell eines zusätzlichen Vertrags könnte auch die Anwendung eines Inklusivmodells bereits heute eine eigenständige Zahlungspflicht des Wohnungsunternehmens begründen (siehe oben Kap. 3.2.3). Achtung Für Klarstellung sorgen Der GdW empfiehlt daher auch hier dringend, im Vertrag den Netzbetreiber zur Zahlung aller urheberrechtlichen Entgelte und einer vollständigen F...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Empfehlungen b... / 3 Opt-out-Regelung und Kündigung von Zusatzverträgen

Generell gilt seit dem 1.12.2021 eine neue Opt-out-Regelung. Dadurch erhält der Mietende das Recht, die TV-Versorgung oder einen sonstigen Telekommunikationsdienst, der im Rahmen des Mietvertrags erbracht wird, gemäß § 71 Abs. 2 TKG gegenüber dem Vermieter zu kündigen. Eine alleinige Erklärung des Mietenden gegenüber dem primären Telekommunikationsanbieter reicht nicht aus, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Zeitenwende fü... / 2 Wesentliche Neuregelungen im Überblick

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Europäischen Kodex für Elektronische Kommunikation wurde das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) trotz einer heftigen Kritik von Wohnungswirtschaft und weiten Teilen der Telekommunikationsbranche am 28.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist damit – im Bereich der Betriebskostenverordnung allerdings schrittweise – ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.3 Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Nach der Trennung Auch im Zusammenhang mit der Trennung der Eheleute kann ein Ehevertrag in Gestalt einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, in dem auch güterrechtliche Fragen zu klären sein können. Im Falle beiderseitiger Verhandlungsbereitschaft kann es sich empfehlen, einen vorgezogenen Stichtag für die Berechnung des Endvermögens und wechselseitige Auskunftser...mehr

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TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.2 "Alternativer" MNV – Individueller Zusatzvertrag

Unter "alternative Mehrnutzerverträge" werden nachfolgend ausschließlich Sammelinkassomodelle verstanden, die nicht über eine Betriebskostenart abgerechnet werden. Das Glasfaserbereitstellungsentgelt wird daher an anderer Stelle dargestellt (siehe Finanzierungsoption Glasfaserbereitstellungsentgelt). Im Falle des individuellen Zusatzvertrags rechnen Wohnungsunternehmen und Ne...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.2.1 Ordnungsgemäße Verwaltung

Bestandserhaltung Der Zwangsverwalter hat das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Er muss alle beschlagnahmten Ansprüche geltend machen und die für die Verwaltung entbehrlichen Nutzungen und Zubehörstücke in Geld umsetzen (§ 152 Abs. 1 ZVG). M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.3.1 Opt-out

Das Opt-out-Recht betrifft wie beschrieben generell alle Abrechnungsarten für Telekommunikationsdienste, die im Rahmen mit dem Miet-/Pachtvertrag erbracht oder abgerechnet werden und ist für bestehende Leistungen, die noch über die bisherige Betriebskostenumlage abgerechnet werden können, ausgesetzt. Es gilt damit auch für Inklusivmodell bzw -mieten, in denen ein TV- oder ei...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 4.1 Fruchtziehung

Früchte und Gebrauchsrecht Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte (§ 743 Abs. 1 BGB). In erster Linie wird es dabei um Miet- und Pachtzinsen gehen. Darüber hinaus ist jeder Teilhaber zum Gebrauch der gemeinschaftlichen Sache befugt, allerdings lediglich insoweit, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt ist (§ 743 ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 7.2.2 Folgen der Aufhebung

Verfahrensende Mit der Aufhebung ist das Verfahren beendet. Betrifft die Aufhebung nur das Verfahren eines einzelnen von mehreren betreibenden Gläubigern, wird lediglich der Teilungsplan geändert. Wird dagegen das Verfahren insgesamt rechtskräftig aufgehoben, ersucht das Gericht das Grundbuchamt um Löschung des Zwangsversteigerungsvermerks. Der Zwangsverwalter muss die Schlus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundzüge des Versicherungs... / 5.3 Fälligkeit

Erstprämie Bezüglich der Fälligkeit der Prämie hat man zwischen Erst- und Folgeprämie zu unterscheiden. Sowohl die Einmalprämie als auch die Erstprämie sind unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsschutz erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Für den Versicherungsnehmer besteht somi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.1 Versorgungsvereinbarung

Für die Weiterversorgung der Mieter dürfte vielfach eine Umstellung auf eine einzelinkassierte Versorgung mit dem derzeitigen Netzbetreiber die unkomplizierteste Option sein, sofern der Netzbetreiber dem zustimmt. Wenn im bestehenden Versorgungsvertrag für den Fall des Wegfalls der Umlagefähigkeit keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, hat das Wohnungsuntern...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 4.3.1 Grundsatz

Pflicht des Verwalters Die Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Erteilung einer Betriebskostenabrechnung ergibt sich aus § 152 Abs. 1 Halbs. 2 ZVG. Danach hat der Zwangsverwalter die Ansprüche geltend zu machen, auf welche sich die Beschlagnahme erstreckt. Hierzu gehören auch Nachforderungen von Betriebskosten, die der Mieter nach dem Mietvertrag zu tragen hat. Da die Höhe ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Vorwort

Das zum 1.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) hat das schrittweise Auslaufen der derzeitigen betriebskostenrechtlichen Umlagefähigkeit der Entgelte für den TV-/Breitbandanschluss gemäß § 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung (BetrKV) eingeläutet. Für seit dem 1.12.2021 neu errichtete Anlagen ist die Umlagefähigkeit bereits jetzt ausgeschlos...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.4 Mehrnutzervertrag – Glasfaserbereitstellungsentgelt

Einen Mehrnutzervertrag der besonderen Art stellt eine Betriebskostenumlage nach dem neu eingeführten Glasfaserbereitstellungsentgelt gem. § 2 Nr. 15c BetrKV dar. Dieses Instrument unterscheidet sich von den bisher dargestellten Modellen insbesondere dadurch, dass kein Telekommunikationsdienst für die Bewohner beinhaltet ist, ausschließlich eine zeitlich befristete Umlage für ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.3 "Alternativer" MNV – Inklusivmodell

Beim Inklusivmodell bestreitet das Wohnungsunternehmen die im "Sammelinkassoverfahren" an den Netzbetreiber gezahlten Entgelte aus dem allgemeinen Mietaufkommen, die Leistung wird faktisch Bestandteil des Mietvertrags und ist in jeder Wohnung grundsätzlich verfügbar. Alternativ könnte das Wohnungsunternehmen den Kostenanteil der Telekommunikationsleistung im Mietvertrag sepa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 5.2.4 Sonderfälle

Teilweise Vermietung Fraglich ist mitunter, wie die Abrechnung zu erfolgen hat, wenn das Objekt nur teilweise vermietet ist (Mischfall). Es wird dann häufig nach § 19 Abs. 1 ZwVwV abzurechnen sein (vgl. Abs. 2).[1] Die Vergütung für die Verwaltung mehrerer nicht vermieteter Eigentumswohnungen ist nicht deshalb unterhalb des Mittelsatzes gemäß § 19 Abs. 1 ZwVwV festzusetzen, w...mehr