Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 1 Allgemeines / V. GNotKG

Rz. 49 Die Kostenordnung kam für die Berechnung des Anwaltsgebührenwerts in den nach § 23 Abs. 3 S. 1 RVG in bestimmten Fällen bis zum 31.7.2013 zur Anwendung. Hier verwies das RVG für eine anwaltliche Tätigkeit, die nicht gerichtlich ist und auch nicht gerichtlich sein könnte, z.B. den Vertragsentwurf, auf bestimmte Vorschriften der Kostenordnung (§§ 19 bis 23, 24 Abs. 1, 2...mehr

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§ 1 Allgemeines / III. Unbedingter Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 57 Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG hat der Rechtsanwalt seine Vergütung nach altem Recht (RVG in der Fassung bis zum 31.12.2020) zu berechnen, wenn ihm durch den Mandanten der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor Inkrafttreten des KostRÄG am 1.1.2021 erteilt worden ist. Die Überprüfung, nach welchem Recht der Kostenansatz erfolgt,...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / h) Vereinbarung eines Fälligkeitszeitpunkts

Rz. 261 Die Vergütung ist nach § 8 RVG fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Weitere Fälligkeitszeitpunkte in gerichtlichen Verfahren sind gegeben, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Rz. 262 Gerade bei Stundensatzvereinbarungen kann es unangenehm sein, wenn a...mehr

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§ 1 Allgemeines / V. Einlegung eines Rechtsmittels

Rz. 66 § 60 RVG wurde insbesondere im Hinblick auf die Einlegung von Rechtsmitteln geändert. Während in der bis zum 29.12.2020 geltenden Fassung des § 60 RVG noch darauf abgestellt wurde, ob der Anwalt, der ein Rechtsmittel einlegt, erstinstanzlich tätig war oder nicht, spielt dies in der neuen Fassung des § 60 RVG, der bereits zum 30.12.2020 in Kraft getreten ist, keine Rol...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / C. Beratungshilfe wird nicht bewilligt

Rz. 62 § 8 Abs. 2 BerHG regelt ein Verbot der Abrechnung (außerhalb der Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR) in den Fällen nachträglicher Antragstellung nach § 6 Abs. 2 BerHG nur bis zur negativen Entscheidung des Gerichts. Lehnt das Gericht die nachträglich beantragte Beratungshilfe ab, kann der Anwalt somit seine gesetzliche Vergütung abrechnen, wenn er seinen Auftraggeber ...mehr

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Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser, nachdem das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) zum 1.1.2021 in Kraft getreten, aber auch zahlreiche neue Rechtsprechung seit der letzten Auflage ergangen war, wurde es Zeit, eine Neuauflage dieses Werks anzugehen. Die vielfachen Rückfragen nach einer solchen Neuauflage aus Fachanwaltskursen und Pflichtfortbildungen haben Verlag und mich als Aut...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Teilnahme am Ortstermin

Rz. 575 Auch für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins kann der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 gemäß Nr. 3104 VV RVG erhalten. Die Terminsgebühr kann somit auch in selbstständigen Beweisverfahren entstehen, in denen kein Gerichtstermin, sondern ein vom Sachverständigen anberaumter Ortstermin stattfindet (...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / IV. Geschäftsgebühr

Rz. 91 Als Geschäftsgebühr im Wege der Beratungshilfe entsteht eine Gebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Höhe von 93,50 EUR. Rz. 92 Beispiel: Beratungshilfe – außergerichtliche Vertretung Mandantin H lässt sich von Rechtsanwalt M hinsichtlich Ehegattenunterhaltes außergerichtlich vertreten. Ihr wurde antragsgemäß Beratungshilfe bewilligt. 1. Abrechnung mit der Staatskassemehr

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§ 1 Allgemeines / IX. Berechnung

Rz. 115 Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm (und nicht seinen Mitarbeitern!) unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern, § 10 Abs. 1 S. 1 RVG. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig, § 10 Abs. 1 S. 2 RVG. Die Rechnung ist eigenhändig zu unterschreiben. Die Unterschrift (Schrif...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Vergütungsanspruch

Rz. 723 Grundsätzlich entsteht in einstweiligen Anordnungsverfahren zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, sobald der Antrag eingereicht ist. Bei vorzeitiger Beendigung gilt Nr. 3101 VV RVG, siehe auch Rdn 482 in diesem Kapitel. Rz. 724 Fraglich ist, ob eine Terminsgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entstehen kann, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren im Bes...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Inkrafttreten

Rz. 27 Das FamGKG (Art. 2 des FG-Reformgesetzes) ist ebenfalls zum 1.9.2009 in Kraft getreten.[18] Es wurde bisher (Zeitpunkt der Drucklegung) mit 28 Vorgängen geändert bzw. angepasst.[19]mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung

Rz. 38 Grundsätzlich gilt: Der Begriff "Vergütung" ist in § 1 Abs. 1 RVG definiert. Es handelt sich dabei um "Gebühren und Auslagen". In § 3a Abs. 1 RVG sind einzuhaltende Form- und Inhaltsvorschriften geregelt, die Vertretungsmandate betreffen; § 34 RVG enthält keine solchen Form- und Inhaltsvorschriften; eine Anwendung von § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG wird sogar konkret in § ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 4. Vorschussanforderung gegenüber dem Mandanten

Rz. 272 Hat der Auftraggeber einen Vorschuss geleistet, so darf der Rechtsanwalt diesen Vorschuss auf seine weitere Vergütung verrechnen, und zwar bis zur Höhe dieser Differenz, d.h., der sogenannten "weiteren Vergütung". In § 58 Abs. 2 RVG heißt es: 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des VV bestimmen (Anmerkung Verfasserin: im Familienrecht der Fall....mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Abtrennung aus dem Verbund

Rz. 54 Die Möglichkeit, Folgesachen aus dem Verbund abzutrennen und getrennt zu entscheiden, ist in § 140 FamFG zusammenfassend geregelt. § 140 FamFG "(1) Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen." (2) Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / i) Ehevertrag – Vereinbarung von Wert und Gebühren

Rz. 264 Um Schwierigkeiten bei der Bewertung der ehevertraglichen Regelung sowie bei der Bemessung der Geschäftsgebühr zu umgehen, kann eine konkrete Regelung mit dem Mandanten getroffen werden: Rz. 265 Formulierungshilfen "Für alle Regelungspunkte des Ehevertrags ist ein eigener gesetzlicher Gegenstandswert gegeben. Diese Werte werden addiert. Hieraus berechnen sich die Anwa...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Gebührenunterschreitungsverbot

Rz. 10 § 49b Abs. 1 S. 1 u. 2 BRAO regelt das Gebührenunterschreitungsverbot sowie den Verweis auf das RVG für die Ausnahme zum Erfolgshonorarverbot. Zitat "(1) -1-Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt." -2-Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besond...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Einführung

Rz. 3 Um besser zu verstehen, wie die Abrechnung in Familiensachen erfolgt, wird ein kurzer Überblick über das Familienverfahrensgesetz geben. Leser, die sich schon auskennen, können ab Rdn 28 weiterlesen. Das FamFG [4] hat rund 500 Paragrafen und ist wie folgt gegliedert:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Gerichtliche Protokollierung, anschließende notarielle Beurkundung

Rz. 638 Zu diesem Thema siehe auch die Ausführungen im Kapitel zur Einigungsgebühr unter Rdn 267, 289, 294, 301 in diesem Kapitel.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Auftrag zur notariellen Beurkundung

a) Auftrag ist unmittelbar auf notarielle Beurkundung gerichtet Rz. 634 Erteilt der Auftraggeber zunächst außergerichtlichen Auftrag und soll die Einigung der Ehegatten sogleich notariell beurkundet werden, fällt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und ggf. 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG an. Besprechungen mit der Gegenseite, die zum Abschluss der Einigun...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Einbeziehung isolierter Verfahren in den Verbund

Rz. 685 Zur Abrechnung bei Einbeziehung isolierter Verfahren in den Verbund vgl. Rdn 62 ff.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gütertrennung

Rz. 148 Wird ein Ehevertrag im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung "als Mittel zu Zweck" getroffen, um z.B. den Güterstand zu beenden, damit ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann, so wird in der Praxis teilweise bei der Wertberechnung abweichend von der Regelung des § 100 GNotKG ein deutlich niedrigerer Wert angesetzt. Rz. 149 Das OLG Frankfurt a.M. setzt in solch...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Das FamFG

1. Einführung Rz. 3 Um besser zu verstehen, wie die Abrechnung in Familiensachen erfolgt, wird ein kurzer Überblick über das Familienverfahrensgesetz geben. Leser, die sich schon auskennen, können ab Rdn 28 weiterlesen. Das FamFG [4] hat rund 500 Paragrafen und ist wie folgt gegliedert:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 456 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Entstehung der Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten. Sie bedarf eines unbedingten Auftrags zur Durchführung eines gerichtlichen ...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Gesetzesteil

Rz. 32 Das RVG gliedert sich im Gesetzesteil in 9 Abschnitte.mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Vorbemerkungen

Rz. 35 Im Vergütungsverzeichnis sind zu jedem Teil Vorbemerkungen vorangestellt, die für den gesamten Teil gelten, dem sie vorangestellt sind. Vorbemerkungen finden sich aber auch vor Abschnitten oder Unterabschnitten des Vergütungsverzeichnisses. Rz. 36 Beispiel: Nummerierung einer Vorbemerkung Die Vorbemerkung 3.2.1 sagt uns, dass wir uns im Vergütungsverzeichnis Teil 3, Ab...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Umfang

Rz. 312 Mit "Umfang der Sache" ist der Zeitaufwand gemeint, der im jeweiligen Verfahren berücksichtigt werden muss. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass die Bewertung für das Gericht eine völlig andere sein kann als für den Anwalt; da der Wert aber für die Gerichtsgebühren festgesetzt wird und dieser dann auch für den Anwalt gilt, § 32 Abs. 1 RVG, kann auch der zeitliche Bear...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / c) VKH-Beteiligter obsiegt teilweise, Kostenentscheidung Antragssteller 1/5 Antragsgegnerin 4/5 der Kosten

Rz. 340 In diesem Fall wird eine Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 76 Abs. 1 FamFG auf der Grundlage der Wahlanwaltsvergütung nach § 13 RVG beantragt. Die Gebühren, die in die Kostenausgleichung mit aufgenommen werden, werden dabei nach der Tabelle zu § 13 RVG berechnet, weil § 49 RVG ausschließlich bei Abrechnung mit der Staatskasse in Betr...mehr

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§ 1 Allgemeines / VI. Mehrere Gegenstände

Rz. 69 Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu berechnen, ist für die gesamte Vergütungsberechnung das RVG in der Fassung vor dem 1.1.2021 heranzuziehen, wenn der Auftrag über einen Teil der Gegenstände vor Inkrafttreten des KostRÄG 2021 erteilt worden ist; § 60 Abs. 2 RVG. Rz. 70 Beispiel Rechtsanwalt R erhält Ende Dezember 2020 den Auftrag, e...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Prüfung der Erfolgsaussichten mit Gutachten

Rz. 134 Erstellt der Rechtsanwalt ein Gutachten, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft, so erhält er hierfür nach Nr. 2101 VV RVG eine Gebühr in Höhe von 1,3. Rz. 135 Muster 11: Musterrechnung 5.11: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten Musterrechnung 5.11: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten Rechtsanwä...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Der Weg aus dem Dilemma

Rz. 42 Praxistipp Aus Gründen der Kostensicherheit für Anwalt und Mandant und im Hinblick auf die weiter bestehenden Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der gebührenrechtlichen Angelegenheiten bietet es sich auch an, mit dem (nicht VKH- oder Beratungshilfe berechtigten) selbst zahlenden Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu schließen. Häufig vereinbaren Kanzleien ohnehin i...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 5. Weitere Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 275 § 50 RVG kommt zur Anwendung, wenn dem Antragsteller VKH unter Ratenzahlungen bewilligt worden ist. Muss ein Antragsteller Ratenzahlungen leisten, so leistet sie diese an die Staatskasse (Bundeskasse bei Verfahren vor Bundesgerichten (z.B. BGH), Landeskasse bei Verfahren vor Gerichten des Landes (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte). Maximal muss ein Antragsteller 4...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / b) Textform, nicht Schriftform

Rz. 52 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf eine Vergütungsvereinbarung nicht mehr (wie bis zum 30.6.2008) der Schriftform, sondern vielmehr der Textform. Die Textform ist eine erhebliche Vereinfachung für die Praxis. So gab es bis 2008 etliche Gerichtsentscheidungen, die eine lediglich per Fax übermittelte Vergütungsvereinbarung als nicht ausreichend angesehen haben. Da der Anwa...mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Vergütungsverzeichnis

Rz. 33 Das Vergütungsverzeichnis Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG gliedert sich in 7 Teile:mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 4. "Kreative" Vereinbarungen

Rz. 242 Es muss nicht immer der Stundensatz oder das Pauschalhonorar sein, das mit dem Mandanten vereinbart wird. Man kann auch Vereinbarungen treffen, die fallbezogen sinnvoll sind. Nachstehend wird auf einzelne, in der untenstehenden Aufstellung enthaltene Vereinbarungsmodelle näher eingegangen. Rz. 243 Es bieten sich viele verschiedene Arten von Vergütungsvereinbarungen im...mehr

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§ 1 Allgemeines / 5. Vergütungsverzeichnis-Nummern

Rz. 39 Auch aus den Vergütungsverzeichnisnummern lässt sich die numerische Systematik des Vergütungsverzeichnisses einfach ablesen. So sind z.B. die Gebühren in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses mit den Nummern 1000 bis 1010 bezeichnet. Die erste Zahl der Vergütungsverzeichnisnummer bezieht sich auf den Teil. Die zweite Zahl einer Vergütungsverzeichnisnummer bezieht sich a...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 17. Mehrere Unterhaltsgläubiger

Rz. 461 Wenn mehrere Unterhaltsberechtigte ihre Ansprüche in demselben Verfahren geltend machen, führt dies nicht zu einer Berechnung der Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG für die Vertretung mehrerer Auftraggeber, da Unterhaltsansprüche höchstpersönlich sind, und somit nicht "derselbe Gegenstand" vorliegt. Dieser ist aber bei Wertgebühren Voraussetzung für den Anfall einer Erhöh...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beschränkung für Verbraucher

Rz. 80 Hat der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen ist er, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, sowohl bei Beratungen als auch bei Erstellung eines Gutachtens auf netto max. 250,00 EUR und, wenn es sich um ein erstes Beratungsgespräch gehandelt hat, netto max. 190,00 EUR bei der Abrechnung beschränkt; § 14 RVG ist entsprechend anzuwenden. Die Kappungsgrenzen ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / d) Ausschluss des § 14 RVG

Rz. 251 Für die außergerichtliche Tätigkeit kann der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG abrechnen, die einen Gebührensatz von 0,5 bis 2,5 hat. Mehr als 1,3 darf nicht gefordert werden, wenn die Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig war. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten oder auch die Bedeutung der Angelegenheit spielen bei einem Gebühre...mehr

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§ 1 Allgemeines / VII. Beratung

Rz. 71 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, soll der Rechtsanwalt auf den Abschluss einer Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren nach den Vorschriften des bü...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / II. Begriff der Angelegenheit bei Beratungshilfe

Rz. 75 Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, hinsichtlich der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe und der Kosten eines Wahlanwalts mit zweierlei Maß misst. Dies geschieht wohl aus der Angst heraus, die Staatskasse könnte zu sehr belastet werden. Diese Rechtsprechung führt dann auc...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. Individuelle Bearbeitungszeit

Rz. 291 Auch hat sich der BGH [196] sehr anwaltsfreundlich zur Gestaltung von Anwaltshonoraren geäußert. Darin hat er festgehalten, dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine vereinbarte Vergütung unangemessen ist, nicht darauf abgestellt werden kann, welches Honorar ggf. als angemessen zu betrachten ist, sondern vielmehr es darauf ankommt, ob die zwischen den Parteien getro...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / X. Übergang vom Stundensatz zu RVG-Vergütung

Rz. 302 In der Praxis wird vielfach übersehen, einen entsprechenden Hinweis auf die Abrechnung nach dem Gegenstandswert zu erteilen, § 49b Abs. 5 BRAO, obwohl sich in vielen Vergütungsvereinbarungen für gerichtliche Verfahren im Hinblick auf das Gebührenunterschreitungsverbot der Hinweis findet: "…, sofern nicht die gesetzliche Vergütung höher ist." Bereits an dieser Stelle ...mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Das Kostenverzeichnis

Rz. 29 Das Kostenverzeichnis (KV) hat 2 Teile. Teil 1 behandelt die Gebühren, Teil 2 die Auslagen. Teil 1 ist in Hauptabschnitte, Abschnitte und Unterabschnitte eingeteilt. Die Hauptabschnitte in Teil 1 behandeln die Gebühren für folgende Verfahren:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Verfahren nach der Hausratsverordnung

Rz. 736 Die Hausratsverordnung ist zum 1.9.2009 aufgehoben worden.[410] Verfahren über den Haushalt und die Ehewohnung sind Familiensachen nach § 111 Nr. 5 FamFG. Besonderheiten bei der Abrechnung sind mit Ausnahme der Gegenstandswerte nicht zu beachten. Zu den Gegenstandswerten in Ehewohnungs- und Haushaltssachen vgl. § 4 Rdn 513 ff. Rz. 737 Praxistipp Aufgrund der sehr nied...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / I. Grundsätzliches

Rz. 246 Im RVG sind Vergütungsansprüche sowohl für das Bewilligungsverfahren als auch für das angestrebte Verfahren geregelt. Auf diese Vergütungen wird in den nachfolgenden Kapiteln eingegangen. Streitfragen zur Verfahrenskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe werden von den einzelnen Gerichten ganz unterschiedlich beantwortet. Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt muss sich ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Vergütungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner

Rz. 263 Praxistipp Nach § 123 ZPO hat die Bewilligung von VKH keinen Einfluss auf die Verpflichtung, dem Gegner die Kosten erstatten zu müssen. Das heißt, verliert der Antragsteller, dem VKH bewilligt und ein eigener Anwalt beigeordnet wurde, das Verfahren, muss er dem anderen Beteiligten die Vergütung nach der Tabelle zu § 13 Abs. 1 RVG ersetzen, wenn das Gericht eine Koste...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Allgemeines

Rz. 376 Seit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.2009 wird die "Prozesskostenhilfe" in Familiensachen als "Verfahrenskostenhilfe" bezeichnet und im FamFG in den §§ 76 bis 78 geregelt. § 76 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist im Übrigen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, womit die §§ 114 bis 127a ZPO entsprechend anzuwen...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 10. Kapitalabfindung

Rz. 437 Bei einer Kapitalabfindung, bei der sich der Unterhaltsverpflichtete dazu bereit erklärt, anstelle des gesetzlichen Unterhalts eine konkrete Abfindung zu zahlen, ist der Abfindungsanspruch und nicht der Abfindungsgegenstand maßgebend, wenn zunächst nur der laufende Unterhalt beantragt wird. Dies hat zur Folge, dass der Gegenstandswert durch den Jahresbetrag der gesetz...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 14. Androhung der Zwangsvollstreckung

Rz. 448 Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel angedroht, so löst bei vorzeitiger Beendigung bereits diese Vollstreckungsandrohung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. In der Regel fordert die Rechtsprechung hier eine Wartefrist von rund 2 Wochen ab Titulierung, weil der Gegenseite Gelegenheit gegeben werden muss, die Zahlung vorzunehmen.[429] Rz. 449...mehr