Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Erfolgloses Mediationsgespräch

Rz. 159 Beispiel In einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR wird zunächst der Versuch einer gerichtlichen Mediation eingeleitet und dort ein Mediationsgespräch durchgeführt. Der Versuch scheitert, so dass das Gericht schließlich durch Urteil entscheidet. Hier liegt nur eine Angelegenheit vor. Die zusätzliche Tätigkeit im Mediationsverfahren löst k...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 2. Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 109 Diesbezügliche Streitigkeiten sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Es sei denn, Testamentsvollstrecker und Erben haben sich auf ein Schiedsgericht geeinigt oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[159] Das Nachlassgericht ist nicht zuständig. Die Zuständigkeit ist auch bei einer Anordnung des Erblassers ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Festgebühren

Rz. 6 Die Festgebühren haben ebenfalls eine lineare Erhöhung von 10 % erfahren. Beispielsweise ist die Grundgebühr für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt (Pflichtverteidiger) von 160 EUR auf 176 EUR erhöht worden.[10] Die Gebühren in der Beratungshilfe sind ebenfalls um 10 % erhöht worden, vgl. die folgende Tabelle:mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Vergütungsvereinbarung

Rz. 161 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.[173] Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Einigungsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde, zuzüglich Umsat...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Terminsgebühr

Rz. 30 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin sowie für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin erhält der Anwalt eine 1,2 Gebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG. Hierbei ist das Anfallen der Gebühr unabhängig davon, ob streitige oder nicht streitige Anträge gestellt werden. Auch bei einer bl...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 5. Gerichtskosten und Vergütung nach dem JVEG

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat die Honorare von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern nach dem JVEG wertmäßig angepasst, da sich die Honorarsätze von der auf dem freien Markt erzielbaren Vergütung entfernt haben. Ebenfalls haben die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen einer Anpassung bedurft. Für weitere Einzelheiten wird an dieser Stelle auf das Bund...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 4. Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 66 Der Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hat neben den anderen Stufen (Auskunft und Leistung) keinen eigenständigen Wert.[77] Begehrt der Kläger unabhängig von Auskunft und Leistung isoliert die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, setzt die Rechtsprechung[78] je nach den Umständen des Einzelfalls als Wert ⅓ bis ½ des Werts des Auskunftsverlange...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 1. Höhe der Geschäftsgebühr

Rz. 5 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gemäß der Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. Dort findet sich die Einsch...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VII. Feststellung des Erbrechts

Rz. 78 Der Streitwert für die positive Feststellungsklage richtet sich regelmäßig nach dem Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung, also an dem für ihn aus der Feststellung resultierenden Vorteil,[101] also nicht ohne weiteres nach dem Wert des gesamten Nachlasses. Bei positiven Feststellungsklagen ist ein Abschlag von 20 % gegenüber dem Wert einer entsprechenden ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / a) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 7 Dieses Kriterium stellt auf die für die Bearbeitung durch den Rechtsanwalt aufzuwendende Zeit ab. Es ist im Einzelnen zu klären, ob überdurchschnittlich viel Zeit im Vergleich zu anderen, nicht nur erbrechtlichen, Mandaten erforderlich war. Rz. 8 Der überwiegend im Erbrecht tätige Rechtsanwalt muss also nicht diese, zweifelsohne im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten, a...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Einleitung

Rz. 1 Zum 1.1.2021 ist das seit langem von der Anwaltschaft erwartete und geforderte Kostenrechtsänderungsgesetz,[1] das viele Verbesserungen für die Anwaltschaft mit sich bringt, in Kraft getreten. Insbesondere sind die umfangreichen Anpassungen der Rechtsanwaltsvergütung seit der letzten Reform durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2013[2] hervorzuheben. Bis zu...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Übergangsregelungen, § 60 RVG n.F.

Rz. 20 Abschließend ist für die Anwendung der Gesetzesänderungen zu beachten, nach welchem Recht der Rechtsanwalt im Einzelfall abrechnen kann. Der Gesetzgeber hat die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG wie folgt geändert: Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 26 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden Tätigkeiten:mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Vertretung und Vergleichsabschluss

Rz. 62 Die Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG ist entstanden, wenn der Rechtsanwalt an der Erarbeitung des Vertrages mitgewirkt hat und dieser später geschlossen wird. Voraussetzung ist, dass der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG. Die Gebühr entsteht ebenfalls unter der Voraussetzung der Nr. 1000 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt

Rz. 24 Hat ein Mandant einem später beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt einen unbedingten Auftrag erteilt und kommen neben der Wahlvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht, kommt es nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG n.F. auf das Datum der Auftragserteilung und nicht der Bestellung oder Beiordnung an. Ist dem Rechtsanwalt kein Auftrag erteilt worden, kommt es...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hebegebühr

Rz. 68 Das Entstehen der Hebegebühr setzt einen gesonderten Auftrag voraus. Abgegolten werden die Entgegennahme und Verwahrung bis hin zur Auszahlung des verwahrten Betrages. Die Gebühr entsteht jedoch erst bei Aus- oder Rückzahlung des Betrages und wird erst hier fällig. Es handelt sich um eine gesonderte Angelegenheit, so dass auch für diese Gebühr eine Post- und Telekommu...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO

Rz. 150 Der Begriff des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 36 RVG bezieht sich auf Verfahren vor privaten Schiedsgerichten, die aufgrund einer Schiedsvereinbarung (Schiedsabrede oder Schiedsklausel) gemäß § 1029 ZPO oder in gesetzlich statthafter Weise aufgrund einer letztwilligen oder anderen nicht auf Vereinbarung beruhenden Verfügung (z.B. Satzung) gemäß § 106...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Auskunftsklage

Rz. 53 Wird der Rechtsanwalt nur mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs beauftragt und klagt er danach aufgrund eines weiteren gesonderten Auftrages die Zahlung ein, sind zwei separate Gebührentatbestände erfüllt. Es entstehen für den Kläger, gemäß den §§ 91 ff. ZPO, keine Kostenerstattungsprobleme durch diese Vorgehensweise, selbst wenn durch eine Stufenklage insgesam...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Die Sicherung des Nachlasses einschließlich Nachlasspflegschaften (§ 342 Abs. 1 Nr. 2 FamFG)

Rz. 107 Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht im Bedarfsfall für die Sicherheit des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht, § 1960 Abs. 1 BGB. Für diese Verfahren, zu denen auch die Nachlasspflegschaften gehören, entstehen Gebühren nach Nr. 12310 ff. KV. Rz. 108 Für die Gebührenerhebung ist zu unterscheiden zwischen Nachlasspflegschaften und der Na...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 39 Hier kann auf die Ausführungen in § 3 Rdn 29 ff. sowie auf die folgenden Ausführungen zum Kostenrechtsänderungsgesetz hingewiesen werden. Rz. 40 Das RVG sieht an mehreren Stellen vor, dass bestimmte Gebühren einer Angelegenheit auf Gebühren einer anderen Angelegenheit angerechnet werden. 1. Anrechnung bei Rahmengebühren, § 14 Abs. 2 RVG n.F. Rz. 41 Mit dem 2. Kostenrecht...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / d) Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

Rz. 13 Auszugehen ist hierbei von den durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in Deutschland, wie sie das Statistische Bundesamt jährlich feststellt.[24] Der Einkommensdurchschnitt liegt heute bei 2.300 EUR brutto in den alten Bundesländern und bei 2.000 EUR brutto in den neuen Bundesländern.[25] Für die durchschnittlichen Vermögensverhältnisse in Deutschland gilt als Merk...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Allgemeines

Rz. 179 Der Anwalt wird bei Annahme eines Mandates klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und, im positiven Falle, ob für das konkrete Mandat Kostendeckung erreicht werden kann.[196] Um beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Rechtsschutzvers...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 94 Seit Einführung des § 4a RVG am 1.7.2008 ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Erbauseinandersetzungsklage

Rz. 68 Im Rahmen einer Erbauseinandersetzungsklage bestehen häufig große Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Teilungsplan. Es werden daher häufig zahlreiche Hilfsanträge gestellt. Nur bei verschiedenen Streitgegenständen sind die Werte, gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GKG, aus dem Haupt- und dem Hilfsantrag zu addieren, wenn das Gericht auch über den Hilfsantrag entscheidet.[81] ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 1. Außergerichtliche Durchsetzung

Rz. 107 Vor einer unter Umständen zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Geltendmachung seiner Gebühren sollte der Testamentsvollstrecker regelmäßig den Versuch einer außergerichtlichen Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs unternehmen. Dieses ist schon deshalb erforderlich, um die Gefahr einer Belastung mit den vollen Prozesskosten nach sofortigem Anerkenntnis der Gegen...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VII. Die Testamentsvollstreckung (§ 342 Abs. 1 Nr. 7 FamFG)

Rz. 137 Wegen des Analogieverbots des § 1 Abs. 1 GNotKG sind gebührenpflichtig nur die im Kostenverzeichnis ausdrücklich genannten Verfahren, während die eigentliche Führung der Testamentsvollstreckung gerichtskostenfrei bleibt, da das Nachlassgericht die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers nicht überwacht.[152] Rz. 138 Im Einzelnen sind die gebührenpflichtigen Geschäfte de...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 48 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[49] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG....mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / a) Auslagen

Rz. 96 Der Anspruch auf Auslagenersatz besteht neben dem Vergütungsanspruch und ergibt sich nicht aus § 2221 BGB, sondern aus §§ 2218, 670 BGB.[130] Mit der Vergütung sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Dies gilt auch für die Kosten einer Haftpflichtversicherung, es sei denn, die Verwaltung ist mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden, welches eine angemess...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Gegenstandswert

Rz. 47 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht bestimmt sich gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen. Mangels Verweises des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG auf § 98 GNotKG gilt dabei ein absoluter Höchstwert von 500.000 EUR nicht. Der Höchstwert von 500.000 EUR gilt nur für den nichtvermögensrechtlichen Bereich der Vorsorgevollmacht. Als Gebühr kommt für den Rechtsanwalt bei d...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 57 Die Bewertung der Leistungsstufe ist problematisch, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sogenannte "steckengebliebene Stufenklage"). Richtigerweise[56] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung.[57] Dies gilt nicht für einen später gestellten Leistungsantrag. Notfalls muss der v...mehr

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§ 16 Anhänge / D. Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung) in der Fassung vom 21.01.1989 (BGBl. I S. 115; geändert durch VO vom 02.12.2008 – BGBl. I S. 2375, 2009 S. 435); zuletzt geändert durch VO vom 05.10.2009 (BGBl. I 2009, S. 3250)

Rz. 4 Gesetzesstand Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Vom 20. Januar 1989 (BGBl. I 1989, S. 115) Amtl. Gliederungsnummer: 754–4–4 Zuletzt geändert durch: Neufassung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 05.10.2009 (BGBl I 2009, S. 3250) § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kostenmehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung

Rz. 40 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Erbscheinsverfahren

Rz. 72 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also wenn er geltend macht, Alleinerbe zu sein, bzw. wenn e...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Schuldner der Vergütung

Rz. 100 Schuldner des Vergütungsanspruchs sind mangels einer ausdrücklichen Regelung des Erblassers grundsätzlich die Erben, da es sich um eine Nachlassverbindlichkeit (Erblasserschuld) handelt (im Insolvenzverfahren gilt § 324 Abs. 1 Nr. 5 InsO).[139] Rz. 101 Auch wenn die Testamentsvollstreckung nur hinsichtlich eines Miterbenanteils angeordnet ist, sind diese Kosten von al...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Außergerichtliche Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG)

Rz. 21 Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich danach,mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 34 Wirkt der Anwalt bei einer gerichtlichen Einigung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens mit, erhält er eine 1,0 Gebühr gemäß Nr. 1003 VV RVG. Der Gegenstandswert ist hier der Wert der rechtshängigen Ansprüche. Für die grundsätzlichen Erwägungen siehe § 3 Rdn 21 ff. Rz. 35 Der Anwalt kann im gerichtlichen Verfahren jedoch auch noch eine 1,5 Gebühr nach Nr. 1000 VV RV...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse und sonstige vom Nachlassgericht zur erteilende Zeugnisse (§ 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG)

Rz. 134 Für Verfahren über den Antrag auf Erteilung von Erbscheinen und anderen Zeugnissen des Nachlassgerichts entstehen im erstinstanzlichen Verfahren Gebühren nach Nr. 12210–12212 KV. Nach Vorbem. 1.2.2 Abs. 1 KV gilt dieser Abschnitt für Verfahren über den Antrag auf Erteilungmehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat?

Rz. 63 Soweit eine Besprechung zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung stattfindet, entsteht die Terminsgebühr entsprechend der Vorbem. 3 Abs. 3 RVG. Hiernach entsteht die Gebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen fürmehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Vertretung

Rz. 57 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten:mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Dauernachlasspflegschaften

Rz. 111 Für Dauernachlasspflegschaften entsteht eine Gebühr nach Nr. 12311 KV. Es handelt sich um eine Jahresgebühr, die für jedes Kalenderjahr, in dem die angeordnete Dauernachlasspflegschaft besteht, zu erheben ist. Sie deckt sämtliche Handlungen ab, die sich aus der Führung der Pflegschaft ergeben. Hierzu gehören neben Anordnung, Auswahl, Bestellung und Aufhebung auch alle...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Fälligkeit/Vorschuss

Rz. 103 Die Vergütung ist grundsätzlich erst nach Beendigung des Amtes zur Zahlung fällig, soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat und wenn der Testamentsvollstrecker alle seine Pflichten erfüllt hat, insbesondere seine Pflicht zur Rechnungslegung (§§ 2218, 666 BGB).[145] Der Testamentsvollstrecker ist insoweit vorleistungspflichtig.[146] Bei einer länger währenden ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 1. Tabellenmäßige Vergütung

Rz. 86 Hierbei wird in der Regel eine Grundvergütung gezahlt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: Rz. 87 Die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins sind das "Nachfolgermodell" der "Rhein...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XI. Nachlasspfleger

Rz. 84 Die Vergütung des Nachlasspflegers hängt von seiner beruflichen Qualifikation ab. Für einen als Nachlasspfleger tätigen Rechtsanwalt oder für Personen mit vergleichbarer Qualifikation ist in der Regel ein Stundensatz von 90 EUR bei einfacher, 110 EUR bei mittlerer oder 130 EUR bei schwieriger Nachlassabwicklung angemessen.[109] Für weitere Qualifikationen, wie z.B. Re...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 29 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Mehrvergleich, § 48 Abs. 1 RVG n.F.

Rz. 16 Mit der Neufassung von § 48 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber praktische Anwendungsprobleme bei der Anwaltschaft beseitigt. Bisher war es streitig, ob Rechtsanwälte, die für den Abschluss eines Vergleichs beigeordnet wurden, nur die Einigungsgebühr aus der Staatskasse erstattet bekamen oder ob alle durch den Vergleich entstehenden Gebühren (Differenzverfahrens- und Diffe...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Teilungsversteigerung

Rz. 97 Die Berechnung der jeweiligen Gebühr ist abhängig von der einzelnen Vertretung in den verschiedenen Zwangsvollstreckungsstufen. Eine 0,4 Gebühr als Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3311 Nr. 1 VV RVG entsteht für die Vertretung eines Beteiligten im Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens. Die Gebühr entsteht mit der Stellung des Antrags auf ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 3 FamFG)

Rz. 122 Es entsteht eine Gebühr nach Nr. 12101 KV nach Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers, gemäß § 348 FamFG. Verfügungen von Todes wegen sind alle Formen von Testamenten (§§ 1937, 2064 ff. BGB) sowie Erbverträge (§§ 1941, 2274 ff. BGB). Gebührenpflichtig ist deshalb auch die Eröffnung eines Schriftstücks des Erblassers, das einen "Nachtrag" mit einem Änderungsvorbehalt...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Einzelnachlasspflegschaften

Rz. 115 Diese liegt vor, wenn Nachlasspflegschaft nur für eine einzelne Rechtshandlung angeordnet wird. Für die Abgrenzung zur Dauernachlasspflegschaft ist darauf abzustellen, ob bei der Bestellung des Nachlasspflegers dessen Aufgabenkreis im Einzelnen bestimmt ist (Einzelnachlasspflegschaft) oder ob durch das Gericht angeordnet ist, dass sich die Wahrnehmung auf einen besti...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Die Entgegennahme von Erklärungen, die nach gesetzlicher Vorschrift dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben sind (§ 342 Abs. 1 Nr. 5 FamFG)

Rz. 127 Die Entgegennahme von bestimmten Erklärungen und Anzeigen durch das Nachlassgericht ist gebührenpflichtig. Hierzu gehören nach Anm. zu Nr. 12410 KV Abs. 1 die Entgegennahmemehr