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§ 5 Vergütung in Familiensachen / 4. Prüfung der Erfolgsaussichten mit Gutachten

Sabine Jungbauer
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Rz. 134

Erstellt der Rechtsanwalt ein Gutachten, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft, so erhält er hierfür nach Nr. 2101 VV RVG eine Gebühr in Höhe von 1,3.

 

Rz. 135

Muster 11: Musterrechnung 5.11: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten

 

Musterrechnung 5.11: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten

Rechtsanwältin M wird beauftragt in einem Zugewinnausgleichsverfahren die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu prüfen und ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Der Gegenstandswert beträgt 50.000,00 EUR.

Gegenstandswert: 50.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG

 

1,3 Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten

Nr. 2101 VV RVG
1.662,70 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.682,70 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 319,71 EUR
Summe 2.002,41 EUR

Die Gebühr nach Nr. 2101 VV RVG ist auf die Gebühr für ein nachfolgendes Rechtsmittelverfahren anzurechnen. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf Nr. 2100, die Anrechnungsvorschrift gilt durch den Verweis auch für Nr. 2101 VV RVG.

 

Rz. 136

Muster 12: Musterrechnung 5.12: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten und Einlegung des Rechtsmittels

 

Musterrechnung 5.12: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten und Einlegung des Rechtsmittels

Rechtsanwältin M wird beauftragt, in einem Zugewinnausgleichsverfahren die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu prüfen und ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Der Gegenstandswert beträgt 50.000,00 EUR. Das Rechtsmittel wird in der Folge durch Rechtsanwältin M eingelegt.

1. Prüfung der Erfolgsaussichten

Gegenstandswert: 50.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG

 

1,3 Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Re...

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