Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / X. Teilungssachen

Rz. 143 Gemäß § 342 Abs. 2 FamFG sind Teilungssachenmehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Gegenstandswert

Rz. 153 Der Anwalt kann durch Vereinbarung mit dem Mandanten eine andere Höhe der Vergütung als den Gegenstandswert festlegen. Weder das Schiedsgericht noch die Parteien selber haben eine rechtliche Möglichkeit, die Höhe des Gegenstandswerts für die Anwälte ohne deren Mitwirkung bindend festzulegen.[164] Rz. 154 Insoweit sich weder aus der Schiedsabrede oder einer Schiedsklau...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 4. Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 66 Der Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hat neben den anderen Stufen (Auskunft und Leistung) keinen eigenständigen Wert.[77] Begehrt der Kläger unabhängig von Auskunft und Leistung isoliert die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, setzt die Rechtsprechung[78] je nach den Umständen des Einzelfalls als Wert ⅓ bis ½ des Werts des Auskunftsverlange...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Stufenklage

Rz. 54 Werden die Ansprüche im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht, handelt es sich nur um eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche, § 44 GKG, wortgleich mit § 38 FamGKG, in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen vorheriger Klageabweisu...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / H. Hilfeleistung in Steuersachen

Rz. 115 Der Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Erbrechts oder der Vermögensnachfolge wird auch regelmäßig mit steuerlichen Fragen befasst. Erhält er z.B. den Auftrag, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung für den Mandanten abzugeben, richten sich seine Gebühren gemäß § 35 RVG nach den §§ 23–39 StBVV i.V.m. den §§ 10 und 13 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Rz. ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VII. Feststellung des Erbrechts

Rz. 78 Der Streitwert für die positive Feststellungsklage richtet sich regelmäßig nach dem Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung, also an dem für ihn aus der Feststellung resultierenden Vorteil,[101] also nicht ohne weiteres nach dem Wert des gesamten Nachlasses. Bei positiven Feststellungsklagen ist ein Abschlag von 20 % gegenüber dem Wert einer entsprechenden ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Einleitung

Rz. 1 Zum 1.1.2021 ist das seit langem von der Anwaltschaft erwartete und geforderte Kostenrechtsänderungsgesetz,[1] das viele Verbesserungen für die Anwaltschaft mit sich bringt, in Kraft getreten. Insbesondere sind die umfangreichen Anpassungen der Rechtsanwaltsvergütung seit der letzten Reform durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2013[2] hervorzuheben. Bis zu...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Erfolgloses Mediationsgespräch

Rz. 159 Beispiel In einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR wird zunächst der Versuch einer gerichtlichen Mediation eingeleitet und dort ein Mediationsgespräch durchgeführt. Der Versuch scheitert, so dass das Gericht schließlich durch Urteil entscheidet. Hier liegt nur eine Angelegenheit vor. Die zusätzliche Tätigkeit im Mediationsverfahren löst k...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Voraussetzungen

Rz. 165 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[178] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[179] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein, weder im Hinblick...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 2. Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 109 Diesbezügliche Streitigkeiten sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Es sei denn, Testamentsvollstrecker und Erben haben sich auf ein Schiedsgericht geeinigt oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[159] Das Nachlassgericht ist nicht zuständig. Die Zuständigkeit ist auch bei einer Anordnung des Erblassers ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IX. Testament

Rz. 80 Bei Klage auf Herausgabe eines Testaments ist nach dem Interesse des Klägers, insbesondere unter Berücksichtigung des von ihm behaupteten Anspruchs am Nachlass, der Gegenstandswert frei zu schätzen.[105] Der Wert einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Testaments richtet sich nach der Höhe der Besserstellung des Klägers infolge der Nichtigkeit und nicht nac...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Festgebühren

Rz. 6 Die Festgebühren haben ebenfalls eine lineare Erhöhung von 10 % erfahren. Beispielsweise ist die Grundgebühr für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt (Pflichtverteidiger) von 160 EUR auf 176 EUR erhöht worden.[10] Die Gebühren in der Beratungshilfe sind ebenfalls um 10 % erhöht worden, vgl. die folgende Tabelle:mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Vergütungsvereinbarung

Rz. 161 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.[173] Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Einigungsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde, zuzüglich Umsat...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Gesetzliche Gebühren/Gebührenvereinbarung

Rz. 170 Der Anwalt verdient die Gebühren gemäß § 34 RVG, Nr. 2300 ff., Nr. 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen.[184] Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab dem 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen. § 8 BerHG a.F. ist aufgehoben. Der Anwalt darf jedoch die gesetzlichen, als auch die vertragl...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 5. Gerichtskosten und Vergütung nach dem JVEG

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat die Honorare von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern nach dem JVEG wertmäßig angepasst, da sich die Honorarsätze von der auf dem freien Markt erzielbaren Vergütung entfernt haben. Ebenfalls haben die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen einer Anpassung bedurft. Für weitere Einzelheiten wird an dieser Stelle auf das Bund...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Versicherungsfall

Rz. 183 Der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rechtslage durch ein bestimmtes Ereignis, Ziffer 2.4.1 ARB 2021. Wann eine solche Veränderung der Rechtslage vorliegt, ist in erbre...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / d) Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

Rz. 13 Auszugehen ist hierbei von den durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in Deutschland, wie sie das Statistische Bundesamt jährlich feststellt.[24] Der Einkommensdurchschnitt liegt heute bei 2.300 EUR brutto in den alten Bundesländern und bei 2.000 EUR brutto in den neuen Bundesländern.[25] Für die durchschnittlichen Vermögensverhältnisse in Deutschland gilt als Merk...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 1. Höhe der Geschäftsgebühr

Rz. 5 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gemäß der Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. Dort findet sich die Einsch...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Vollstreckung von Auskunftsansprüchen

Rz. 94 Bei einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme einer unvertretbaren Handlung nach § 888 ZPO mit Hilfe von Zwangsgeld bzw. Zwangshaft, erhält der Anwalt eine 0,3 Gebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG für seine Mitwirkung im gesamten Verfahren. Dies gilt als besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG. Diese Gebühr kann daher, neben weiteren Gebühren, im Rahmen der Zwang...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Allgemeines

Rz. 179 Der Anwalt wird bei Annahme eines Mandates klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und, im positiven Falle, ob für das konkrete Mandat Kostendeckung erreicht werden kann.[196] Um beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Rechtsschutzvers...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / c) Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber

Rz. 12 Hierbei ist als subjektives Merkmal die Bedeutung der Angelegenheit aus der Sicht des Auftraggebers zu ermitteln.[21] Somit ist die tatsächliche Bedeutung der Nachlassangelegenheit ebenso ausschlaggebend wie die wirtschaftliche und ideelle Bedeutung. In Nachlassangelegenheiten ist häufig eine hohe wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber, wie au...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / a) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 7 Dieses Kriterium stellt auf die für die Bearbeitung durch den Rechtsanwalt aufzuwendende Zeit ab. Es ist im Einzelnen zu klären, ob überdurchschnittlich viel Zeit im Vergleich zu anderen, nicht nur erbrechtlichen, Mandaten erforderlich war. Rz. 8 Der überwiegend im Erbrecht tätige Rechtsanwalt muss also nicht diese, zweifelsohne im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten, a...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 57 Die Bewertung der Leistungsstufe ist problematisch, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sogenannte "steckengebliebene Stufenklage"). Richtigerweise[56] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung.[57] Dies gilt nicht für einen später gestellten Leistungsantrag. Notfalls muss der v...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Gegenstandswert

Rz. 47 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht bestimmt sich gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen. Mangels Verweises des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG auf § 98 GNotKG gilt dabei ein absoluter Höchstwert von 500.000 EUR nicht. Der Höchstwert von 500.000 EUR gilt nur für den nichtvermögensrechtlichen Bereich der Vorsorgevollmacht. Als Gebühr kommt für den Rechtsanwalt bei d...mehr

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§ 16 Anhänge / D. Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung) in der Fassung vom 21.01.1989 (BGBl. I S. 115; geändert durch VO vom 02.12.2008 – BGBl. I S. 2375, 2009 S. 435); zuletzt geändert durch VO vom 05.10.2009 (BGBl. I 2009, S. 3250)

Rz. 4 Gesetzesstand Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Vom 20. Januar 1989 (BGBl. I 1989, S. 115) Amtl. Gliederungsnummer: 754–4–4 Zuletzt geändert durch: Neufassung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 05.10.2009 (BGBl I 2009, S. 3250) § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kostenmehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung

Rz. 40 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Erbscheinsverfahren

Rz. 72 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also wenn er geltend macht, Alleinerbe zu sein, bzw. wenn e...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Teilungsversteigerung

Rz. 97 Die Berechnung der jeweiligen Gebühr ist abhängig von der einzelnen Vertretung in den verschiedenen Zwangsvollstreckungsstufen. Eine 0,4 Gebühr als Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3311 Nr. 1 VV RVG entsteht für die Vertretung eines Beteiligten im Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens. Die Gebühr entsteht mit der Stellung des Antrags auf ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 3 FamFG)

Rz. 122 Es entsteht eine Gebühr nach Nr. 12101 KV nach Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers, gemäß § 348 FamFG. Verfügungen von Todes wegen sind alle Formen von Testamenten (§§ 1937, 2064 ff. BGB) sowie Erbverträge (§§ 1941, 2274 ff. BGB). Gebührenpflichtig ist deshalb auch die Eröffnung eines Schriftstücks des Erblassers, das einen "Nachtrag" mit einem Änderungsvorbehalt...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Einzelnachlasspflegschaften

Rz. 115 Diese liegt vor, wenn Nachlasspflegschaft nur für eine einzelne Rechtshandlung angeordnet wird. Für die Abgrenzung zur Dauernachlasspflegschaft ist darauf abzustellen, ob bei der Bestellung des Nachlasspflegers dessen Aufgabenkreis im Einzelnen bestimmt ist (Einzelnachlasspflegschaft) oder ob durch das Gericht angeordnet ist, dass sich die Wahrnehmung auf einen besti...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Die Entgegennahme von Erklärungen, die nach gesetzlicher Vorschrift dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben sind (§ 342 Abs. 1 Nr. 5 FamFG)

Rz. 127 Die Entgegennahme von bestimmten Erklärungen und Anzeigen durch das Nachlassgericht ist gebührenpflichtig. Hierzu gehören nach Anm. zu Nr. 12410 KV Abs. 1 die Entgegennahmemehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Anrechnung mehrerer Gebühren, § 15a Abs. 2 RVG n.F.

Rz. 43 Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber auch die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr reformiert und § 15a Abs. 2 RVG n.F. eingeführt. Dort heißt es: (2) Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag de...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Bestimmung der angemessenen Vergütung

Rz. 80 Verfügt der Erblasser keine Regelung hinsichtlich der Testamentsvollstreckervergütung, besteht gemäß § 2221 BGB ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung für Testamentsvollstrecker.[112] Umgekehrt ist auch bei wirtschaftlich schwieriger Lage des Nachlasses eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn der Erblasser keine abweic...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Schuldner der Vergütung

Rz. 100 Schuldner des Vergütungsanspruchs sind mangels einer ausdrücklichen Regelung des Erblassers grundsätzlich die Erben, da es sich um eine Nachlassverbindlichkeit (Erblasserschuld) handelt (im Insolvenzverfahren gilt § 324 Abs. 1 Nr. 5 InsO).[139] Rz. 101 Auch wenn die Testamentsvollstreckung nur hinsichtlich eines Miterbenanteils angeordnet ist, sind diese Kosten von al...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Außergerichtliche Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG)

Rz. 21 Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich danach,mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat?

Rz. 63 Soweit eine Besprechung zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung stattfindet, entsteht die Terminsgebühr entsprechend der Vorbem. 3 Abs. 3 RVG. Hiernach entsteht die Gebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen fürmehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Vertretung

Rz. 57 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten:mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 34 Wirkt der Anwalt bei einer gerichtlichen Einigung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens mit, erhält er eine 1,0 Gebühr gemäß Nr. 1003 VV RVG. Der Gegenstandswert ist hier der Wert der rechtshängigen Ansprüche. Für die grundsätzlichen Erwägungen siehe § 3 Rdn 21 ff. Rz. 35 Der Anwalt kann im gerichtlichen Verfahren jedoch auch noch eine 1,5 Gebühr nach Nr. 1000 VV RV...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Dauernachlasspflegschaften

Rz. 111 Für Dauernachlasspflegschaften entsteht eine Gebühr nach Nr. 12311 KV. Es handelt sich um eine Jahresgebühr, die für jedes Kalenderjahr, in dem die angeordnete Dauernachlasspflegschaft besteht, zu erheben ist. Sie deckt sämtliche Handlungen ab, die sich aus der Führung der Pflegschaft ergeben. Hierzu gehören neben Anordnung, Auswahl, Bestellung und Aufhebung auch alle...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 1. Tabellenmäßige Vergütung

Rz. 86 Hierbei wird in der Regel eine Grundvergütung gezahlt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: Rz. 87 Die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins sind das "Nachfolgermodell" der "Rhein...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse und sonstige vom Nachlassgericht zur erteilende Zeugnisse (§ 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG)

Rz. 134 Für Verfahren über den Antrag auf Erteilung von Erbscheinen und anderen Zeugnissen des Nachlassgerichts entstehen im erstinstanzlichen Verfahren Gebühren nach Nr. 12210–12212 KV. Nach Vorbem. 1.2.2 Abs. 1 KV gilt dieser Abschnitt für Verfahren über den Antrag auf Erteilungmehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Fälligkeit/Vorschuss

Rz. 103 Die Vergütung ist grundsätzlich erst nach Beendigung des Amtes zur Zahlung fällig, soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat und wenn der Testamentsvollstrecker alle seine Pflichten erfüllt hat, insbesondere seine Pflicht zur Rechnungslegung (§§ 2218, 666 BGB).[145] Der Testamentsvollstrecker ist insoweit vorleistungspflichtig.[146] Bei einer länger währenden ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 29 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XI. Nachlasspfleger

Rz. 84 Die Vergütung des Nachlasspflegers hängt von seiner beruflichen Qualifikation ab. Für einen als Nachlasspfleger tätigen Rechtsanwalt oder für Personen mit vergleichbarer Qualifikation ist in der Regel ein Stundensatz von 90 EUR bei einfacher, 110 EUR bei mittlerer oder 130 EUR bei schwieriger Nachlassabwicklung angemessen.[109] Für weitere Qualifikationen, wie z.B. Re...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Mehrvergleich, § 48 Abs. 1 RVG n.F.

Rz. 16 Mit der Neufassung von § 48 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber praktische Anwendungsprobleme bei der Anwaltschaft beseitigt. Bisher war es streitig, ob Rechtsanwälte, die für den Abschluss eines Vergleichs beigeordnet wurden, nur die Einigungsgebühr aus der Staatskasse erstattet bekamen oder ob alle durch den Vergleich entstehenden Gebühren (Differenzverfahrens- und Diffe...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 6. Feststellungsklage zum Umfang eines Haushaltsführungsschadens

Ein Anspruch auf Haushaltsführungsschaden ergibt sich im Tötungsfall als Unterfall des Unterhaltsschadens aus § 844 Abs. 2 BGB oder aufgrund verletzungsbedingter Beeinträchtigung in der Haushaltsführung als vermehrte Bedürfnisse. Der Anspruch kann sowohl fiktiv wie auch konkret geltend gemacht werden. Streit herrscht häufig zum Umfang des Anspruchs, gelegentlich auch zur Höh...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) System der Zeitaufzeichnung

Rz. 88 Bei der Frage nach einem überzeugenden System der Zeitaufzeichnung für den Mandanten muss der Rechtsanwalt im Einzelfall die Festlegung eines angemessenen Abrechnungsintervalls, die Angemessenheit des Stundensatzes sowie die hinreichende Dokumentation beachten. Rz. 89 Zunächst sollte der Rechtsanwalt eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit – Tag...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Form der Berechnung

Rz. 136 Schließlich muss der Rechtsanwalt die Form der Berechnung nach § 10 RVG wahren (vgl. auch § 4 Rdn 71 ff.). Zitat (1) Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. (…) (2) In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 95 Neben einem nachvollziehbaren System der Zeitaufzeichnung über die geleisteten Stunden des Rechtsanwalts sollte dieser ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufbauen. Solange noch kein hinreichend festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufgebaut ist, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander – etwa monatsweise – abzurechnen.[202...mehr