Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 90 Entspricht die Kostenberechnung nicht den formellen Anforderungen des § 10, ist die Vergütung nicht einforderbar. Dies wiederum bedeutet Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgegenstand des Abs. 1

Rz. 1 § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen explizit auch den Rechtsanwälten. Sie können unter den Voraussetzungen der §§ 50, 50a StBerG Geschäftsführer und Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften dürfen nach § 3 Nr. 3 StBerG geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten. Die Abrechnung gesc...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / 3. Kostenerstattung bei unterschiedlichen Kostenquoten für Beweisverfahren und Hauptsache

Rz. 45 Zu beachten ist, dass die Kostenentscheidung hinsichtlich Beweisverfahren und Hauptsache unterschiedlich ausfallen kann. Dann kann sich die erstattungsberechtigte Partei nach § 15a Abs. 2 auf die ihr günstigste Variante berufen.[20] Beispiel (unterschiedliche Kostenquoten für Beweisverfahren und Hauptsache): Die Anwälte sind zunächst in einem selbstständigen Beweisverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übergang BRAGO/RVG

Rz. 317 Ist in einem vor dem 1.7.2004 eingeleiteten Verfahren, das sich nach der BRAGO richtet, das Verfahren nach dem 30.6.2004 vom Rechtsmittelgericht zurückverwiesen worden, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung nach neuem Recht, wenn zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist.[389] Rz. 318 Handelt es sich um ein Verfahren nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Aussöhnung und Einigung

Rz. 31 Unklar ist die gesetzliche Regelung, wenn sich die Eheleute in der Ehesache aussöhnen und dabei gleichzeitig eine Einigung über weitere Gegenstände treffen.[38] Rz. 32 Beispiel: Im Scheidungsverfahren (Werte: Ehesache 6.000 EUR; Versorgungsausgleich 1.000 EUR) söhnen sich die Eheleute im Termin aus und vergleichen sich nach Verhandlung dahingehend, dass ab sofort Güte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachträgliche Änderung der Ermessensausübung durch den Anwalt

Rz. 96 Hat der Anwalt einmal die Bestimmung nach Abs. 1 getroffen, ist er an den gewählten Gebührensatz grundsätzlich gebunden.[187] Es handelt sich bei der Bestimmung um ein Gestaltungsrecht, das nach seiner Ausübung nicht mehr geändert oder widerrufen werden kann.[188] Das wiederum setzt nicht voraus, dass der Rechtsanwalt bereits ausdrücklich eine Schlussrechnung erteilt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Schriftform

Rz. 14 Die Abrechnung der Vergütung muss schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen.[9] Die Rechnung muss allerdings nicht auf einem gesonderten Rechnungsblatt erteilt werden. Sie kann vielmehr auch in ein Anschreiben gefasst oder an das Ende eines Anschreibens an den Mandanten gesetzt werden. Möglich ist auch die Erteilung einer Rechnung in einem gerichtlichen Schriftsatz im Honorarp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kein Zurückbehaltungsrecht

Rz. 101 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts vor Erteilung einer ordnungsgemäßen Kostenberechnung ist nicht zulässig.[91]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unterschiedliche Beteiligung der Auftraggeber (verschiedene Gegenstände)

Rz. 16 Handelt es sich hingegen bei Rdn 17 um "unechte" Streitgenossen, werden also die Gebühren nach § 22 Abs. 1 durch Addition der Gegenstandswerte auf 150.000 EUR (3 x 50.000 EUR) berechnet, weil verschiedene Gegenstände anhängig sind, so würde sich die Verfahrensgebühr des beigeordneten Anwalts ungeachtet der Mehrheit von Auftraggebern gleichwohl nur auf die Höchstgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftraggeber

Rz. 17 Die Rechnung muss an den Auftraggeber gerichtet sein. Dieser muss nicht unbedingt mit dem Vertretenen identisch sein. So kann z.B. im Haftpflichtprozess der Versicherer gemäß § 10 AKB den Auftrag auch im Namen des Fahrers und Halters erteilen. Rechnungsadressat bleibt dann der Haftpflichtversicherer. Name und Anschrift des Auftraggebers müssen genau bezeichnet sein.[13]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 24 Wird die anteilige Versicherungsprämie dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, fällt darauf Umsatzsteuer an, so dass der Anwalt diese nach VV 7008 dem Mandanten in Rechnung stellen kann. Dass in der Versicherungsprämie keine Umsatzsteuer enthalten ist, ist unerheblich. Die Prämie ist bei der Abrechnung auch nicht um die Versicherungssteuer zu kürzen, da insoweit kein V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 344 Der Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter kann über die Verwaltervergütung hinaus nach dem RVG zusätzlich Tätigkeiten abrechnen, wenn er in seiner amtlichen Tätigkeit eine Aufgabe wahrgenommen hat, die besonderer rechtlicher Fähigkeiten bedurfte und daher von einem Verwalter ohne volljuristische Ausbildung bei sachgerechter Arbeitsweise i.d.R. einem Rechtsanwalt hätte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrfache hintereinander folgende Anrechnungen

Rz. 64 Folgen mehrere Anrechnungsvorgänge hintereinander (sog. "Kettenanrechnungen"), wird zum Teil die Auffassung vertreten, anzurechnen sei nur das nach Anrechnung verbleibende Gebührenaufkommen, da ja nicht mehr angerechnet werden könne, als der Anwalt erhalten habe. Dies ist jedoch unzutreffend und widerspricht dem eindeutigen Wortlaut des § 15a Abs. 1, wonach jede Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Keine Verknüpfung der gerichtlichen Kostenverteilung mit der Verteilung der Anwaltskosten der Streitgenossen

Rz. 97 Die Verknüpfung der Kostenverteilung des Verfahrens mit der Verteilung von gemeinsamen Anwaltskosten beruht auf der Vorstellung, ein erstattungspflichtiger Gegner dürfe darauf vertrauen, bei einem jeden Streitgenossen einen verhältnismäßig gleichartigen Kostenumfang vorzufinden. Deshalb würde es ihn unbillig belasten, wenn Streitgenossen wählen könnten, wer welchen Ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 61 Anrechnungsvorschriften gibt es sowohl für Gebühren, deren Höhe sich gem. § 2 Abs. 1 nach dem Gegenstandswert richtet, als auch für Gebühren, deren Höhe sich nach Betragsrahmen richtet. Ausnahmsweise ist auch eine vereinbarte Gebühr anzurechnen (§ 34 Abs. 2). Auch bei Festgebühren ist eine Anrechnung vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Anrechnung auf mehrere Gebühren

Rz. 80 Geht eine einheitliche Angelegenheit in verschiedene gerichtliche Verfahren über, so ist in jedem Verfahren die Gebühr anzurechnen; zu beachten ist aber auch hier, dass die Summe der anzurechnenden Beträge nicht mehr ausmachen darf, als eine Gebühr nach dem höchsten anzurechnenden Satz aus dem Gesamtwert. Es ist dann entweder auf die erste Angelegenheit voll anzurechn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 In seiner Entscheidung vom 27.3.2007[1] hatte der BGH zu Recht klargestellt, dass die Geschäftsgebühr (VV 2300) im Rechtsstreit in voller Höhe geltend gemacht werden kann und dass eine Partei nicht darauf beschränkt ist, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen, wie es bis dato unverständlicherweise Praxis war. Der materiell-rechtliche Kostenersta...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / III. Anwaltsvergütung für Testamentsentwurf

1. Gesetzliche Regelung Neben der von den Klägern für richtig gehaltenen Vergütung für eine Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG war hier die Berechnung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV denkbar, die der beklagte Rechtsanwalt für zutreffend angesehen hat. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abtretung

Rz. 92 Nach Auffassung des LAG Hamm[81] ist eine Vergütungsforderung auch nicht abtretbar, solange keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Das dürfte allerdings zu weit gehen, jedenfalls dann, wenn der Abtretende auf eine ordnungsgemäße Rechnung verzichtet hat. Daran ist dann auch der Abtretungsempfänger gebunden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 86 Problematisch ist die Abrechnung, wenn im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr zu unterschiedlichen Sätzen anfällt, sodass eine Kürzung nach § 15 Abs. 3 vorzunehmen wäre, die Geschäftsgebühr aber nur aus einem Teilwert anzurechnen ist. Es stellt sich dann die Frage, ob erst zu kürzen ist und dann anzurechnen oder ob umgekehrt vorzugehen ist. Beispiel: Der Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höchstbetrag

Rz. 32 Die Höhe der Pauschale ist auf 20 EUR in jeder Angelegenheit begrenzt und wird daher bereits bei einem Gebührenaufkommen von 100 EUR erreicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Aufrechnung

a) Keine Aufrechnungslage Rz. 98 Eine Aufrechnung – sei es außergerichtlich oder als Prozessaufrechnung – ist ebenfalls nicht möglich, solange keine Kostennote mitgeteilt worden ist.[87] Eine Aufrechnung ist nach § 387 BGB nämlich nur dann möglich, wenn der Aufrechnende die ihm gebührende Leistung fordern darf. Daran mangelt es aber, solange keine Kostennote erteilt ist. Die A...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Liability

Tz. 15 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Eine Schuld (liability) wird in IAS 37.10 als gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens definiert, die aus vergangenen Ereignissen resultiert und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist. Diese Definition entspricht wortgleich der allgemeinen Definition fü...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / D. Fazit

Rz. 33 Ist der Anwalt im Rahmen seines Mandats auch damit betraut, die Abrechnung mit dem Rechtschutzversicherer vorzunehmen, muss er unbedingt das Quotenvorrecht berücksichtigen. Soweit es zu einer Kostenverteilung kommt, kann der Anwalt für den Mandaten in den meisten Fällen eine nach den ARB vereinbarte Selbstbeteiligung und auch nicht gedeckte Kosten vorab im Wege der Ko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Postentgeltpauschale bei mehreren Angelegenheiten

a) Grundsatz Rz. 34 Die Postentgeltpauschale kann der Anwalt in jeder Angelegenheit gesondert berechnen. Dies ist im Gesetz (Anm. zu VV 7002) ausdrücklich geregelt. Soweit das RVG anordnet, dass eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit als besondere Angelegenheit anzusehen ist, kann der Anwalt in dieser Angelegenheit also auch eine gesonderte Postentgeltpauschale berechnen. b) Ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verjährungshemmung durch Klageerhebung, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Rz. 102 Solange keine ordnungsgemäße Abrechnung erteilt ist, kann der Anwalt selbst den Ablauf der Verjährung, der von der Erteilung der Rechnung unabhängig ist (Abs. 1 S. 2), nicht hindern. Weder eine Klage noch ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides noch ein Vergütungsfestsetzungsantrag haben nach § 11 Abs. 7 RVG, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB verjährungshemmende Wirkung.[92]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten

Rz. 62 Die Verbindung mehrerer Verfahren nach § 147 ZPO ist eine prozessuale Maßnahme, die Auswirkungen auf die anwaltlichen Gebühren haben kann. Zu prüfen ist zunächst in jedem Fall, ob das Gericht eine echte Prozessverbindung i.S.v. § 147 ZPO, § 93 VwGO vornehmen wollte oder ob es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handeln sollte, die der Vereinfachung des Prozessabl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Trennung gemäß § 145 ZPO

Rz. 67 Nach § 145 Abs. 1 ZPO kann das Gericht anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden. Gemäß § 145 Abs. 2 ZPO gilt das Gleiche, wenn von dem Beklagten eine Widerklage erhoben worden ist, die nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der erhobenen Klage steht. Kommt es zu einer derartigen Trennung der Prozesse, so s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Weist das erstinstanzliche Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die einfache Beschwerde gegeben (§§ 567 Abs. 1, 569 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren stellt eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 2 Der Anwalt erhält für das Beschwerde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Parteikosten

Rz. 70 Die für Rechtsanwälte nach VV 7002 vorgesehene Möglichkeit, Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen pauschal geltend zu machen, ist nicht auf Privatpersonen übertragbar.[95] Hier ist eine konkrete Abrechnung erforderlich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gebührenvorschriften (Nummern des Vergütungsverzeichnisses)

Rz. 35 Die angewandten Gebührenvorschriften müssen zitiert werden. Hierunter fallen die einzelnen Nummern des Vergütungsverzeichnisses. An sich ist auch die Gesetzesangabe erforderlich, wobei die Gesetzesangabe auch vorangestellt werden kann, etwa "berechnet nach den Vorschriften des RVG" (Berechnungsbeispiel b), siehe Rdn 81). Rz. 36 Soweit eine Nummer mehrere Gebührentatbes...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.2 Sonderregelung bei Eigentumswohnungen

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommen nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] 2 Varianten in Betracht: Variante (Normalfall) Die Aufwendungen für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen (z. B. Reinigung des Treppenhauses, Hausmeister, Gartenpflege) sind grundsätzlich im Jahr der Vorauszahlung zu berücksichtigen. Einmalige Aufwendungen (z. B. für Handwerkerleistungen) ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Materiell-rechtliche Kostenerstattung

Rz. 70 Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung – insbesondere bei Verkehrsunfallregulierungen – wird die Erstattung der Hebegebühr überwiegend verneint. Obwohl es sich bei den Hebegebühren in der Regel nur um Minimalbeträge handelt, zeigt sich die Rechtsprechung hier sehr kleinlich. Diese Kosten sollen nur dann gemäß § 249 BGB einen ersatzfähigen Schaden darstellen, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Der persönliche Anwendungsbereich der Gebühren nach VV Teil 4 ist in Abs. 1 geregelt. Die Vorschriften gelten unmittelbar für den Verteidiger, also für den Wahlverteidiger und den Pflichtverteidiger bzw. bei Einzeltätigkeiten für den Vertreter des Beschuldigten bzw. den ihm gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt. Daneben erklärt Abs. 1 die Vorschrift für ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Dokumentation

Rz. 65 Um eine ordnungsgemäße und transparente Abrechnung vornehmen zu können, muss der Anwalt eine penible Zeiterfassung vornehmen, die auch eine externe Dokumentation ermöglicht. Sie sollte auch in der Handakte abgelegt werden. Als Zeiterfassungssystem bietet sich die Eintragung aller Arbeitseinheiten in einen tabellarischen Stundenzettel (timesheet) an.[112] 85 % der deut...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vorläufige Wertfestsetzung

Rz. 41 Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar.[13] Die Beschwerde nach § 68 GKG ist nur gegen die endgültige Wertfestsetzung gegeben. Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festgesetzten Werts können daher nur im Beschwerdeverfahren nach § 68 GKG (siehe Rdn 28) geltend gemacht werden (§ 63 Abs. 1 S. 2 GKG). Rz. 42 Die vorläufige Wertfestsetzung ist auch für den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Festsetzung gegen den Auftraggeber

Rz. 8 Das Antragsrecht nach Abs. 1 steht dem Anwalt auch dann zu, wenn er beantragt, seine Gebühren gegen seinen Auftraggeber nach § 11 RVG gerichtlich festsetzen zu lassen. Das Verfahren auf Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist bei bestrittenem Gegenstandswert allerdings auszusetzen, damit zunächst eine Entscheidung nach § 33 Abs. 1 herbeigeführt werden kann (§ 11 Abs. 4), d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Selbstständigkeit der Gebühren

Rz. 46 Mit Abs. 1 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Gebühren, die aufeinander anzurechnen sind, zunächst einmal völlig unabhängig voneinander selbstständig entstehen, und zwar in voller Höhe. Rz. 47 Ist zunächst eine Gebühr entstanden und entsteht später eine weitere Gebühr, auf die die erste Gebühr anzurechnen ist, dann führt dies also entgegen der früheren Rspr. des BG...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 31 Für die Tätigkeit im Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der Anwalt nach Anm. Nr. 1 zu VV 3311 eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4. Beispiel: Antrag auf Teilungsversteigerung Der Anwalt stellt für den Mandanten den Antrag auf Versteigerung einer Immobilie (jeweils ½-Miteigentumsanteil). Der andere Miteigentümer lässt sich in d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwer

Rz. 75 Beschwer ist der Unterschied zwischen der Gebührenberechnung durch eine Entscheidung nach dem festgesetzten und dem für richtig gehaltenen Wert. Beispiel: Der Rechtsanwalt beantragt Wertfestsetzung nach Abs. 1 in Höhe von 5.000 EUR. Der Auftraggeber meint, der Wert betrage nur 3.000 EUR, so dass seine Kostenbelastung entsprechend geringer ausfalle. Das Gericht setzt d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Gebühren im Revisionsverfahren sind in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 geregelt. Soweit nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist (§ 2 Abs. 1), sind die Gebühren in den VV 3206–3211 geregelt. Die Gebühren in sozialgerichtlichen Verfahren bei Abrechnung nach Rahmengebühren (§ 3 Abs. 1) finden sich in den VV 3212, 3213. Rz. 2 Der Anwalt erhält eine Verfahrens- u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Höhe der Vergütung

Rz. 285 Bei berufsmäßiger Führung der Verfahrensbeistandschaft[507] erhält der Verfahrensbeistand eine einmalige Vergütung i.H.v. 350 EUR. Im Fall der Übertragung von Aufgaben nach § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG erhöht sich die Vergütung auf 550 EUR. Gegen die Vergütungspauschale sind verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden.[508] Das BVerfG[509] hat die Vorlage nicht zur Ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Postentgeltpauschale

Rz. 56 Die Selbstständigkeit der aufeinander anzurechnenden Gebühren hat auch Auswirkungen auf die Berechnung der Postentgeltpauschale der VV 7002. In Anrechnungsfällen war bislang streitig, ob sich die Postentgeltpauschale aus dem Gebührenaufkommen vor oder nach Anrechnung ermittelt (zur Rspr. siehe VV 7002 Rdn 39 ff.). Beispiel: Außergerichtlich streiten sich die anwaltlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wahl der Abrechnungsmethode

Rz. 12 Der Anwalt hat die Möglichkeit, die von ihm aufgewandten Entgelte konkret abzurechnen (VV 7001) oder auch pauschal (VV 7002). Eine Kombination ist nicht möglich. Rechnet der Anwalt also auch nur eine Position konkret ab, dann kann er die weiteren Positionen nicht pauschalisieren. Er muss sie auch konkret abrechnen oder unberücksichtigt lassen.[16] Beispiel: [17] Der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auslagen

Rz. 90 Auch wenn dem Anwalt nach § 5 kein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er jedoch die an einen Dritten für Hilfsarbeiten – wozu auch eine Terminswahrnehmung gehört – gezahlte angemessene Vergütung als Auslagen nach § 46 geltend machen.[86] Nach dieser Vorschrift kann der Anwalt Auslagen, die zur sachgemäßen Wahrnehmung erforderlich waren, von der Staatskasse e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine Aufrechnungslage

Rz. 98 Eine Aufrechnung – sei es außergerichtlich oder als Prozessaufrechnung – ist ebenfalls nicht möglich, solange keine Kostennote mitgeteilt worden ist.[87] Eine Aufrechnung ist nach § 387 BGB nämlich nur dann möglich, wenn der Aufrechnende die ihm gebührende Leistung fordern darf. Daran mangelt es aber, solange keine Kostennote erteilt ist. Die Aufrechnungslage muss bei ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rückwirkung bei Beschlagnahme

Rz. 100 Bei einer Beschlagnahme der Gegenforderung verhält es sich dagegen anders. Hier kommt es nicht auf die Aufrechnungslage an, sondern nur auf den Erwerb und den Eintritt der Fälligkeit (§ 392 BGB). Der Anwalt kann daher auch noch nach Beschlagnahme aufrechnen, wenn er eine Kostenrechnung nachträglich erteilt.[90] Beispiel: Der Anwalt hat für seinen Mandanten nach Absch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Hebegebühren

Rz. 107 Ein spezielles Recht auf Vorschuss ist in VV 1009 geregelt. Danach ist der Anwalt berechtigt, seine Hebegebühren vor Ablieferung von Zahlungen an den Auftraggeber zu entnehmen. Zum Teil wird in dieser Vorschrift ein Sondertatbestand zur Fälligkeit der Vergütung gesehen.[71] Dies ist jedoch unzutreffend, da dies auch zur Folge hätte, dass bereits schon durch die bloße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 1 Für das vom Rechtsanwalt hergestellte Schreibwerk gilt zunächst VV Vorb. 7 Abs. 1. Daraus ergibt sich der Grundsatz, dass das vom Rechtsanwalt angefertigte Schreibwerk als allgemeiner Geschäftsaufwand mit den Gebühren abgegolten ist. Nur in den in VV 7000 ausdrücklich genannten Fällen entsteht zusätzlich zu den Gebühren eine Pauschale für die Herstellung und Überlassun...mehr