Neuerungen zur VDI-Richtlinie 4062 und Richtlinien-Entwurf VdS 6159
Die Richtlinie VDI 4062 wurde herausgegeben, um Unternehmen und Betreiber von Einrichtungen bei der sicheren und organisierten Räumung von Gebäuden im Gefahrenfall zu unterstützen. Ihre wichtigsten Inhalte sind:
- Gefahrenanalyse: Risikobewertung für unterschiedliche Notfälle wie Brände, Explosionen, Chemieunfälle oder Naturkatastrophen.
- Konzepterstellung: Vorgaben zum Aufbau systematischer Evakuierungs- und Fluchtkonzepte.
- Zuständigkeiten: Klare Definition von Zuständigkeiten, wie zum Beispiel die Benennung von Evakuierungshelfern und der Evakuierungsleitung.
- Besondere Personengruppen: Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, um deren barrierefreie Evakuierung sicherzustellen.
- Ablauf und Übungen: Vorgaben zur Alarmierung, zur Durchführung von Evakuierungsübungen und deren Auswertung.
Was ist ganz neu?
Die Richtlinie VDI 4062 Blatt 1 definiert den aktuellen Stand der Technik für die betriebliche Evakuierung und thematisiert die von Menschen oder durch technisches Versagen ausgelösten Brände. Die Richtlinie deckt zudem Bedrohungslagen, Stromausfälle, Gefahrstofffreisetzungen und Naturereignisse ab. Vor allem fordert sie die Betriebsleitungen zu einem proaktiven und vorausschauenden Verhalten hinsichtlich Brandnotfällen auf. Unternehmen müssen detaillierte Pläne für die Notfallvorsorge und den Handlungsablauf im Notfall erstellen. Diese umfassen Kriterien für die sichere Selbstrettung und den Schutz von Personen mit Behinderungen. Die Vorgaben gelten dabei nicht nur für den regulären Betrieb, sondern auch für Sonderveranstaltungen, wie Tage der offenen Tür oder Revisionen.
Viel Änderungsbedarf beim Entwurf der VDI 4062
Für den Entwurf der VDI 4062 (Blatt 1: "Grundlagen"), der Ende 2024 erschien, gab es umfassenden Änderungsbedarf. Nach der Einspruchsphase wurde die Richtlinie grundlegend überarbeitet und erst im Juli 2026 als endgültige Ausgabe veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen am Entwurf betrafen vor allem die zusätzliche Berücksichtigung von Naturereignissen, Stromausfällen und Bedrohungslagen. Die Vorgaben zur Planung, Durchführung und Evaluation von Evakuierungsübungen sowie die Prozessschritte der Konzeptentwicklung wurden konkretisiert. Außerdem liegt nun ein stärkerer Fokus auf der sicheren Evakuierung von Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Entwurf VdS 6159
Fast zeitgleich erschien der Entwurf VdS 6159 „Lithium-Ionen-Akkus in handgeführten Geräten", herausgegeben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bzw. der VdS Schadenverhütung GmbH. Der Entwurf regelt den sicheren Betrieb von handgeführten Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus in Kommunen, Gewerbe und Industrie, beispielsweise Akkuschrauber oder Gartengeräte. Die Richtlinie soll die Brandrisiken im Ladebereich durch regelmäßige Kontrollen, die rechtzeitige Branderkennung und die richtige Lagerung der Akkus reduzieren. Änderungen und Stellungnahmen zu diesem Richtlinienentwurf können bis spätestens zum 31. August 2026 eingereicht werden.
Die wichtigsten konkreten Vorgaben der Richtlinie für die Betriebe sind:
- Sicherer Ladebereich: Der Ladebereich muss konsequent von brennbaren Stoffen und Materialien freigehalten werden.
- Brandschutzprävention: Brände müssen frühzeitig, zum Beispiel mittels Rauchmeldern oder Brandschutzboxen, erkannt werden.
- Prüfung von Akkus: Akkus müssen regelmäßig auf Beschädigungen hin überprüft und defekte Akkus sofort aus dem Betrieb genommen werden.
- Lagerung: Akkus stets an einem kühlen, trockenen und feuergeschützten Ort lagern.
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