Tax Techs sind noch lange sicher vor KI

Panik ist kein guter Berater. Und doch ist es ratsam, Respekt vor Künstlicher Intelligenz und ihrer umwälzenden Kraft zu haben. Tax-Techs dürften mittelfristig eher profitieren als obsolet zu werden. 

Kaum eine Woche vergeht derzeit, in der keine neue Studie über die Auswirkungen von Künstliche Intelligenz erscheint. Immer wieder wird deutlich, dass wir viele Wellen des Wandels erleben. Disruptions-Experte Geoffrey Moore beschreibt das in seinem Buch Zone to Win: Es gibt verschiedene Wellen disruptiver Technologien, die einen Zeithorizont von rund 15 Jahren haben. Die aktuelle Welle bezieht sich auf intelligente Systeme mit dem Schwerpunkt auf Algorithmen. Es gilt „Daten sind König“. Die nach Moore gerade begonnene und kommende Welle beschreibt autonome Systeme mit dem Schwerpunkt auf Objekten, also zum Beispiel selbstfahrende Autos. Hier zählt das Motto „KI ist König“.  

Daher ist sicher: Die Umwälzungen auch für den Taxulting-Bereich werden kommen, doch wahrscheinlich später als in anderen Branchen. Aufforderungen an ChatGPT wie „Mach meine Steuererklärung 2022” werden nämlich noch einige Jahre unerfüllt bleiben.  

Steuererklärung mit ChatGPT? Das verhindert das Steuerrecht

Stefan Heine Querformat

Ein Blick in die Praxis, zu uns bei smartsteuer, einem deutschen Steuertool für Privatpersonen und Selbstständige, zeigt: Wir haben die Abgabe für unsere Kund:innen insofern vereinfacht, als dass sie dialogisch ihre Steuerdaten eingeben. Anstatt von Mantelbogen und Anlage S zu sprechen, sorgen wir für einen geführten Eingabefluss in verständlicher Sprache. 

Die Komplexität der Steuererklärung schützt davor, dass ChatGPT und Co. uns und andere Steuertools überflüssig machen. Das Steuerrecht strebt eine hohe Einzelfallgerechtigkeit an. So erschwert die Beurteilung eines detaillierten Einzelfalles statt einer sehr weitgehenden pauschalen Betrachtungsweise den Einsatz von KI. Die erforderlichen Angaben und Daten sind häufig nur der betroffenen Person bekannt, entsprechend sind die Eingabe und Interpretation durch die Kund:innen noch unerlässlich. Kurzum: Die Bürokratie und das Steuerrecht werden für viele Jahre den Menschen bei der Steuererklärung notwendig machen. 

Steuererklärung und KI: Vorbereiten ja, ersetzen nein 

Vorstellbar ist jedoch, dass KI mittelfristig bereits bei der Vorbereitung der Steuererklärung helfen und die Dauer der Beschäftigung deutlich reduzieren kann. Ein Prompt, der Unterlagen auf dem Rechner sortiert, könnte vielen Menschen eine Zeitersparnis bringen. Möglich ist auch ein Szenario, in dem mittels KI ein Einspruch formuliert wird, wenn die Prognose und der tatsächliche Steuerbescheid voneinander abweichen. Alternativ kann KI auch die Erfolgsaussichten eines Einspruchs beurteilen und damit für große Entlastung sorgen. 

Damit unterscheidet sich das Steuerrecht von anderen juristischen Kontexten, in denen Sachverhalte standardisierter beantwortet werden können – dort mag der Einsatz von KI noch weiter gehen. Dass Urteile, beispielsweise bei Klagen wegen einer Flugverspätung, durch eine KI zukünftig zumindest vorbereitet, wenn nicht sogar gefällt werden, halte ich als Jurist für vorstellbar.

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KI im Einsatz bei Steuertools ist bereits Standard 

Zwar mag der umfassende Einsatz von KI im Steuerrecht schwierig sein, in unserem Arbeitsalltag hat sie dennoch bereits Einzug gefunden. So testen wir ChatGPT bei smartsteuer, um Codes zu schreiben und unsere Software weiterzuentwickeln. Noch haben die Ergebnisse aus qualitativer Sicht eine große Spanne und bedürfen häufig einer Korrektur, doch hier wird es sicherlich Entwicklungssprünge geben. Zudem wird uns künstliche Intelligenz auch helfen können, große Datenmengen zu erfassen und zu interpretieren, sodass alle Kolleg:innen – sei es aus der Entwicklung, dem Marketing oder unsere Steuerexpert:innen – datengetriebene Entscheidungen treffen können.  

Was aktuell bleibt, ist die Erkenntnis: Um sich die durchschnittlich 1.079 Euro Steuererstattung unserer Kund:innen zu sichern, braucht es noch den Menschen. Zumindest, solange unser Steuersystem so ist, wie es ist. 

Zum Autor: Stefan Heine ist Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer bei smartsteuer, ein Anbieter von digitalen Steuererklärungen und ein Unternehmen der Haufe Group.