Seit Februar 2025 gelten KI-Schulungspflichten

Damit im Arbeitsalltag von Kanzleien und Unternehmen sorgsam mit KI umgegangen wird, schreibt die KI-Verordnung (EU AI Act) seit Februar 2025 entsprechende Schulungspflichten vor.

Bereits wenn eine Steuerkanzlei ein KI-System nur für interne Zwecke einsetzt, ohne es weiterzuentwickeln oder als eigenes Produkt anzubieten, gilt sie als Betreiber eines KI-Systems.  Nach Art. 4 der KI-Verordnung müssen solche Betreiber wie auch Anbieter von KI-Systemen seit Februar 2025 Maßnahmen ergreifen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. 

Inhalte der KI-Verordnung

Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse über den Inhalt der KI-Verordnung, z. B:

  • Wann ist die KI-Verordnung anwendbar?
  • Was genau bedeuten die Begrifflichkeiten in der KI-Verordnung?
  • Welche Rolle spielen die sog. Risikokategorien?
  • Welche Tranparenzpflichten gibt es bei GPAI's (General-purpose AI)?

Rechtliche Aspekte neben der KI-Verordnung

In der praktischen Arbeit müssen neben den Inhalten der KI-Verordnung weitere wichtige rechtliche Aspekte berücksichtigt werden:

  • Haftungsfragen,
  • der Datenschutz und
  • das Urheberrecht.

Technisches Grundverständnis

Das Thema der Datenregulierung ist stark mit dem Grundverständnis der Technik verbunden. Für eine praktische Implementierung und die Bewertung der KI-Risiken aber auch der KI-Chancen müssen die technischen Grundkonzepte bekannt sein.

Mitarbeiterschulungen zu KI-Technologien sollten aber nicht nur als reine Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht angesehen werden. Es kann für Steuerkanzelien sehr von Vorteil sein, Mitarbeiterschulungen zu KI-Technologien und deren Einsatz in der Steuerberatung durchzuführen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Effizienz zu steigern.

Tipp der Redaktion:

Unser E-Training "Neue Schulungspflicht: KI-Tool-Kompetenzen nachweislich aufbauen" gibt den KI-Nutzern einen Überblick über gängige KI-Tools und vermittelt Ihnen das technische Basiswissen. Außerdem lernen sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI-Tools gelten. Die Anforderungen von Art. 4 der KI-Verordnung werden somit erfüllt. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung.