Sparkassenpräsident droht Prozess wegen Steuerhinterziehung
Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon steht ein Strafprozess wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bevor. Der frühere bayerische Finanzminister hat Steuererklärungen um Jahre verspätet abgegeben, wie Fahrenschon am Dienstag einräumte. Er bestreitet aber eine vorsätzliche Straftat. Zuvor hatte die "Bild am Sonntag" darüber berichtet. Der ehemalige CSU-Politiker hat Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München I eingelegt.
Noch kein Termin für Hauptverhandlung
Übliche Folge des Einspruchs gegen einen Strafbefehl ist nach dem strafrechtlichen Prozedere nun eine öffentliche Hauptverhandlung, wie ein Sprecher des zuständigen Amtsgerichts München erläuterte. Fahrenschon erklärte selbst, er habe das zuständige Gericht "um eine vollständige und gerechte Bewertung des Sachverhalts" gebeten.
Beim Amtsgericht ist das Verfahren eingegangen, einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es aber noch nicht. "Rechtstheoretisch" sei allerdings in jedem Stadium eines Strafverfahrens auch noch eine Einstellung denkbar, sagte der Gerichtssprecher. Damit ist im Falle Fahrenschon wohl aber nicht zu rechnen. Der ehemalige CSU-Politiker kennt sich mit fiskalischen Angelegenheiten aus: Er war als bayerischer Finanzminister von 2008 bis 2011 Chef der bayerischen Steuerverwaltung.
Fahrenschon bedauert Versäumnis
"Ich habe meine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, nämlich erst im Jahr 2016, beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Das ist ein Versäumnis, das ich sehr bedaure", stellte Fahrenschon in einer Erklärung fest. Er habe aber im vergangenen Jahr "alle vom Finanzamt festgestellten Steuern, Zinsen sowie die zu Recht erhobenen Säumniszuschläge bezahlt".
Fahrenschon steht seit Mai 2012 an der Spitze des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) in Berlin. An diesem Mittwoch steht in der Mitgliederversammlung seine Wiederwahl für eine zweite sechsjährige Amtszeit an. Fahrenschon bekräftigte im "Handelsblatt", er wolle zur Wiederwahl auch antreten. "Ich habe einen Fehler begangen, der einem ehemaligen Finanzminister und DSGV-Präsidenten nicht passieren darf. Aber ich hoffe, dass man es als das sieht, was es ist: Ein großes Versäumnis, aber keine vorsätzliche Straftat."
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
3.756
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.452
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.2302
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
673
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
646
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
617
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
60114
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
567
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
542
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
488
-
Wann Soloselbstständige bei Coronahilfen nicht antragsberechtigt sind
18.03.2026
-
Handlungsbedarf bei beSt prüfen
16.03.2026
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
12.03.2026
-
Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM?
06.03.2026
-
Verjähren Rückforderungen bei Corona-Überbrückungshilfen?
05.03.2026
-
Steuerberatungskosten für Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus GmbH-Beteiligung
04.03.2026
-
EU-Beihilferecht und Corona-Hilfen: Was Steuerberater jetzt wissen müssen
25.02.2026
-
OVG Münster: Verwaltungspraxis bei Überbrückungshilfen schlägt FAQ
18.02.2026
-
Auswirkungen von KI auf Geschäfts- und Honorarmodelle in Steuerberatungskanzleien
16.02.2026
-
FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
11.02.2026