Seehofer will Länder-Hoheit über Erbschaftsteuer
"Ich möchte, dass Bayern die Kompetenz dafür bekommt", sagte Seehofer dem Blatt. In diesem Fall werde der Freistaat die Steuersätze senken. Dem Bericht zufolge stellte der bayerische Ministerpräsident der CSU-Landesgruppe in Kreuth seine Überlegungen vor. Danach sollen künftig statt des Bundes die Länder in eigener Regie über die Höhe der Steuer entscheiden können.
Seehofer wolle der Schwesterpartei CDU vorschlagen, die Neuregelung der Erbschaftssteuer in das gemeinsame Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufzunehmen. Der CSU-Chef will vor allem Unternehmer mit niedrigen Sätzen zu Investitionen im Freistaat bewegen. "Es gibt Betriebe, die gehen wegen der Erbschaftssteuer nach Österreich oder in die Schweiz. Ich möchte sie nach Bayern locken." Aber nicht nur Unternehmen sollen profitieren, auch Besitzer normaler Eigenheime will Seehofer in Bayern besserstellen. Bayern sei dafür bereit, auf Einnahmen zu verzichten. "Das verkraften wir", sagte er.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
3.756
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.452
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.2302
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
673
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
646
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
617
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
60114
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
567
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
542
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
488
-
Wann Soloselbstständige bei Coronahilfen nicht antragsberechtigt sind
18.03.2026
-
Handlungsbedarf bei beSt prüfen
16.03.2026
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
12.03.2026
-
Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM?
06.03.2026
-
Verjähren Rückforderungen bei Corona-Überbrückungshilfen?
05.03.2026
-
Steuerberatungskosten für Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus GmbH-Beteiligung
04.03.2026
-
EU-Beihilferecht und Corona-Hilfen: Was Steuerberater jetzt wissen müssen
25.02.2026
-
OVG Münster: Verwaltungspraxis bei Überbrückungshilfen schlägt FAQ
18.02.2026
-
Auswirkungen von KI auf Geschäfts- und Honorarmodelle in Steuerberatungskanzleien
16.02.2026
-
FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
11.02.2026
wutimbauch
Mon Apr 29 10:56:08 CEST 2013 Mon Apr 29 10:56:08 CEST 2013
Typische Seehofersche Augenwischerei! Die Vererbung "normaler Eigenheime" (z.B. an Hinterbliebene) löst überhaupt keine Erschaftssteuer aus. So wird wieder einmal der arme Erbe des einfachen Häuslebauers vor den Propagandakarren gespannt. Die CSU strebt aber Vorteile für eine ganz andere Clientel an.