Die elektronische Steuererklärung – Vereinfachung oder Fluch für die Praxis?
Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 besteht für eine Reihe von Steuererklärungen die Verpflichtung, sie nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
Damit erleichtert der Gesetzgeber zwar das Verfahren für die Finanzverwaltung selbst, indem die händische Übertragung der Daten in das System der Finanzverwaltung entfällt. Gleichzeitig wirft diese Pflicht jedoch für die Steuerpflichtigen und die Steuerberaterschaft in der Anfangsphase eine Reihe von Fragen auf.
Um diesen Unsicherheiten zu begegnen, hat der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) zu diesem Thema einen PRAXISTIPP für seine Mitglieder verfasst. Er bietet einen Überblick über die zu beachtenden Aspekte sowie Hilfestellungen für die Praxis. Neben den haftungs- sowie steuerstrafrechtlichen Risiken zeigt er die technischen Modalitäten der elektronischen Datenübermittlung sowie eine Zusammenfassung der aktuellen Rechtsprechung zur Berichtigung von Veranlagungen bei elektronisch übermittelten Steuererklärungen auf.
Angesichts der derzeit bestehenden Risiken rät der DStV der Steuerberaterschaft, vor der Datenübermittlung eine vom Mandanten unterzeichnete Überprüfungs- sowie Freigabeerklärung für die Steuererklärung einzuholen. Dem PRAXISTIPP ist ein entsprechendes Muster als Anlage beigefügt.
Für alle in den Steuerberaterverbänden organisierten Steuerberater/innen bietet der DStV diesen PRAXISTIPP auf StBdirekt in der Rubrik „
DStV aktuell – Praxis-Tipps
“ zum Download an.
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Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.637
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Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3172
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Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
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Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
730
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Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
597
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Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
5492
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Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
524
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Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
508
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Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
463
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Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
411
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72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig
05.08.2026
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Schlussabrechnung versäumt: VG Düsseldorf bestätigt volle Rückforderung
05.08.2026
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Werklieferung oder Werkleistung bei Verwendung selbst beschaffter Stoffe
31.07.2026
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Neue Fixkosten: VG Würzburg übernimmt die NRW-Linie zum 30.6.2022
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Zinsabgrenzung bei Anleihen: Stückzinsen richtig erfassen
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