Veröffentlichung im EU-Amtsblatt

Durchführungsverordnung zum automatischen Informationsaustausch nach DAC 9


Durchführungsverordnung Informationsaustausch DAC 9

Das elektronische Standardformat für den verpflichtenden Informationsaustausch im Rahmen der DAC 9 wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Mit der EU-Richtlinie 2025/872 des Rates (DAC 9-Änderungsrichtlinie) wurde die Richtlinie 2011/16/EU dahin gehend geändert, dass der verpflichtende automatische Austausch von Informationen, die von in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates fallenden multinationalen Unternehmensgruppen und großen inländischen Gruppen gemeldet werden, vorgesehen wurde.

Ziel der DAC 9-Änderungsrichtlinie ist es daher, den Unternehmen die Erfüllung ihrer Meldepflichten im Rahmen der Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) zu erleichtern.

Standardformat für automatischen Informationsaustausch

Nach der Richtlinie 2011/16/EU ist es erforderlich, die praktischen Regelungen festzulegen, um den Austausch der in Art. 8ae Abs. 2 der Richtlinie genannten Informationen zu ermöglichen. Insbesondere sollte der automatische Informationsaustausch nach Artikel 8ae Abs. 5 unter Verwendung eines elektronischen Standardformats erfolgen.

Das elektronische Standardformat wurde am 17.7.2025 in der Durchführungsverordnung 2025/1325 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.


Schlagworte zum Thema:  Automatischer Informationsaustausch
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