Besteuerung von Streubesitzdividenden bei Familienstiftungen
Vor dem FG Hamburg klagte eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige und nicht steuerbefreite rechtsfähige Familienstiftung. Ihr Vermögen wurde überwiegend in Kapitalanlagen investiert.
In den Streitjahren 2013 bis 2021 erzielte die Klägerin u. a. Einnahmen aus Aktiendividenden, Zinserträgen, Fondsausschüttungen und Veräußerungsergebnisse aus Aktien, Anleihen und Investmentfonds. Dabei handelte es sich nicht um Anteile, die dem Handelsbestand eines Kredit,- Wertpapier- oder Finanzdienstleistungsinstituts i. S. des § 8b Abs. 7 Satz 1 KStG oder einem Umlaufvermögen i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 1 KStG zuzuordnen sind.
Abzug von Werbungskosten
Die Klägerin hatte Aufwendungen für Büroausstattung, Räume, das Gehalt des Vorstandes und die Vergütung der Beiräte sowie Kosten für die Vermögensverwaltung in Form von Kontogebühren, Depotgebühren und die laufenden Rechts- und Steuerberatungskosten.
Von diesen Werbungskosten stehen jeweils erhebliche Beträge im Zusammenhang mit Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 8b Abs. 4 KStG (Streubesitzdividenden). Das Finanzamt berücksichtigte Werbungskosten nur in Höhe des Sparer-Pauschbetrags (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG).
Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags
Auch vor Gericht hatte die Klage keinen Erfolg. Das FG Hamburg stellte klar, dass die Werbungskosten im Zusammenhang mit Streubesitzdividenden nur i. H. des Sparer-Pauschbetrags zu berücksichtigen sind. § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG erfasst ausschließlich Betriebsausgaben und gilt nicht für Werbungskosten.
Das Gericht hat außerdem mit Blick auf die körperschaftsteuerliche Einkommensermittlung keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Werbungskosten aus § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG.
FG Hamburg, Urteil v. 27.6.2025, 5 K 9/25, veröffentlicht mit dem Newsletter 3/2025 des FG Hamburg
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
385
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
214
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
212
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
163
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
124
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
92
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
91
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
90
-
5. Gewinnermittlung
90
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
88
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026
-
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
22.06.2026
-
Rückforderung einer auf ein "Insolvenzanderkonto" eingegangenen Zahlung
22.06.2026
-
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
19.06.2026
-
Alle am 18.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
18.06.2026
-
Nutzung von Nebengebäuden beeinflusst Berechnung der Grundsteuer nicht
18.06.2026
-
Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
17.06.2026
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
16.06.2026
-
Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen
16.06.2026
-
Keine Kapitaleinkünfte bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung
15.06.2026