Mandatsreferenznummer möglichst einfach wählen

Eine weitere Neuerung, die das SEPA-Verfahren mit sich bringt: Jedes Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz, die bei allen Lastschriften anzugeben ist. In Verbindung mit der Gläubiger-ID der Kanzlei lässt sich jedes Mandat identifizieren.

Beide Angaben stehen bei der Abbuchung immer auf dem Kontoauszug. Die Mandatsreferenznummer selbst sollte möglichst einfach gewählt werden und darf maximal 35 Zeichen umfassen, Buchstaben wie Zahlen.

Den Aufbau kann jeder Zahlungsempfänger selbst bestimmen. Unternehmen wählen häufig die Kundennummer und schließen durchlaufende Zahlen an. Allerdings sollten Banken die Nummer eindeutig erkennen können, deshalb ist bei Nullen Vorsicht geboten, da sie schnell als Buchstabe O fehlinterpretiert werden. Gleiches gilt bei Punkten, die schnell übersehen werden.

Wichtig: Falls keine kürzere Frist vereinbart wurde, ist der Zahlungspflichtige mindestens 14 Tage vor Fälligkeit über das Datum der Abbuchung und über den Betrag zu informieren.

Diese Angaben können z. B. auf der Rechnung stehen, die vorab verschickt wird. Die Kanzlei selbst hat die Lastschrift auch fristgerecht beim Kreditinstitut einzureichen, was eine organisatorische Planung erfordert: Erst- oder Einmallastschriften müssen spätestens 5 Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle – dem Kreditinstitut des Schuldners – vorliegen. Bei Folgelastschriften genügt es, wenn die Lastschrift 2 Tage vorher eingeht.

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