Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags
Nach § 110 AO ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren:
- Der Wiedereinsetzungsantrag muss innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden.
- Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen.
- Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen.
Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist ist dies nicht mehr möglich.
Achtung: Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses darlegen
Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung (BFH, Beschluss v. 5.4.2023, I B 98/21) seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass der für die Berechnung der Antragsfrist maßgebliche Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses i.S. von § 110 Abs. 2 Satz 1 AO vom Antragsteller erläutert werden muss. Hinsichtlich der Beschreibung des Hindernisses gehöre auch die Bezeichnung des Datums, zu dem das Hindernis weggefallen sei. Nur so könne geklärt werden, ob die Antragsfrist gewahrt ist.
Etwas anderes gilt nur, sofern es sich um allgemein- oder gerichtskundige, insbesondere aktenkundige Tatsachen handelt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.3.1995, 2 BvR 2119/94).
Im entschiedenen Fall des BFH führte die Antragstellerin aus, die Versäumung der Frist habe auf einem Büroversehen in der Kanzlei ihrer Bevollmächtigten beruht. Die für die Versendung des Einspruchsschreibens zuständige und ansonsten zuverlässige Sekretärin habe das Einspruchsschreiben vor Einholung der Zweitunterschrift nicht versandt, sondern versehentlich in der Gesellschaftsakte abgelegt. Nicht vorgetragen wurde von der Antragstellerin in dem Wiedereinsetzungsantrag, wann dies genau entdeckt wurde.
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
5.992
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.737
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.4812
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
84225
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
722
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
659
-
Abzug Arbeitszimmer 2020 und 2021 prüfen
635
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
629
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
624
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
592
-
Unfall mit dem Betriebs-PKW auf einer Privatfahrt
13.01.2026
-
VG Köln hält Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfen für EU-rechtswidrig
07.01.2026
-
Übergang des Wohnförderkontos bei vorheriger Aufgabe der Selbstnutzung
02.01.2026
-
Ermäßigter Steuersatz bei Betriebsaufgabe trotz Bildung einer § 6b-Rücklage
30.12.2025
-
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten bei einem verfristeten Einspruch
29.12.2025
-
Private Fremdwährungskonten: Was seit 2025 steuerlich gilt
29.12.2025
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
22.12.2025
-
Unternehmensrestrukturierungen während Corona-Hilfe-Schlussabrechnungen
17.12.2025
-
Coronahilfe Profisport wird grundsätzlich in Frage gestellt
10.12.2025
-
EU-Beihilferecht als Rückforderungsgrund bei Corona-Wirtschaftshilfen
03.12.2025