Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen anbieten. Hierzu gehören z. B. Massagen, Rückenkonzepte oder Stressbewältigung am Arbeitsplatz.

Diese Arbeitgeberleistungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, soweit sie einen Betrag von 500 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Was sind begünstigte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung von Mitarbeitern?

Unter die Steuerbefreiung fallen insbesondere die Leistungen, die im Leitfaden Prävention "Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen" aufgeführt sind. Dort sind die folgenden Handlungsfelder genannt:

Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands:

  • Bewegungsgewohnheiten (Reduzierung von Bewegungsmangel, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme),
  • Ernährung (Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht),
  • Stressbewältigung und Entspannung (Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken),
  • Suchtmittelkonsum (Förderung des Nichtrauchens, gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol, Reduzierung des Alkoholkonsums).

Betriebliche Gesundheitsförderung:

  • Arbeitsbedingte körperliche Belastungen(Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparats),
  • gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung(Ausrichtung der Betriebsverpflegungsangebote an Ernährungsrichtlinien und Bedürfnisse der Beschäftigten, Schulung des Küchenpersonals, Informations- und Motivierungskampagnen),
  • psychosoziale Belastung, Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung),
  • Suchtmittelkonsum (rauchfrei im Betrieb, Nüchternheit am Arbeitsplatz).

Steuerfreie Zuschüsse für ein Fitness-Studio?

Unter die Steuerbefreiung fallen auch Barzuschüsse des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter für extern durchgeführte Maßnahmen. Die Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitness-Studios ist jedoch nicht steuerbefreit. Unter die Steuerbefreiung fällt aber, wenn durch den Arbeitgeber ein Zuschuss für Maßnahmen gewährt wird, die Fitness-Studios oder Sportvereine anbieten und die den fachlichen Anforderungen des Leitfadens Prävention der Krankenkassen gerecht werden.

Kann man mit Mitarbeitern eine Gehaltsumwandlung zugunsten der Gesundheitsförderung vereinbaren?

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich um zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers handelt. Leistungen, die unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn oder durch Umwandlung (Umwidmung) des vereinbarten Arbeitslohns erbracht werden, sind nicht steuerfrei. Seit 2011 geht die Finanzverwaltung auch dann von einer zusätzlichen Leistung aus, wenn sie unter Anrechnung auf eine andere freiwillige Sonderzahlung (z. B. freiwillig geleistetes Weihnachtsgeld) erbracht wird.

Was passiert, wenn der Höchstbetrag von 500 EUR überschritten wird?

Wird der jährliche Höchstbetrag von 500 EUR je Arbeitnehmer überschritten, ist weiterhin zu prüfen, ob es sich beim übersteigenden Betrag um eine nicht zu Arbeitslohn führende Maßnahme im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers handelt. Maßnahmen im Wert von bis zu 500 EUR bleiben aber auch bei Überschreiten des Höchstbetrags in jedem Fall steuer- und sozialversicherungsfrei.