Corona: Weitere Maßnahmen zum Schutz von Unternehmen gefordert

Die Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK) und die Wirtschafts­prüfer­kammer (WPK) fordern in einem 9 Punkte-Plan zusätzliche steuerliche und verfahrens­rechtliche Maß­nahmen, die Unternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstützen.

BStBK und WPK sehen noch akuten Handlungs­bedarf und fordern in ihrem gemein­samen 9 Punkte-Plan weitere Schritte:

Meldepflichten und Strafzahlungen zeitlich befristet aussetzen

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: "Die Unternehmen haben Existenzängste und unser Berufsstand arbeitet aktuell am Limit, um allen Pflichten und Fristen nachzukommen. Für uns ist es unver­ständlich, warum die Bundes­regierung weiterhin bspw. an Meldepflichten für grenz­überschreitende Steuer­gestaltungen und an Sanktionen bei nicht einge­haltenen Fristen festhält. Es ist zwingend erforderlich, diese Pflichten und Strafzahlungen bis auf Weiteres auszusetzen, um Berufsstand und Unternehmen zu entlasten."

Bundesweite Stundung der Lohnsteuer

Positiv bewerten die beiden Organisa­tionen, dass die Bundes­regierung Unternehmen Steuer­­stundungen ermöglicht. Sie können bspw. die Einkommen- und Körperschaft­steuer stunden lassen. Dies greift aber zu kurz, denn eine bundes­einheitliche Regelung zur Lohnsteuer­stundung ist bislang nicht geplant. "Es darf bei der Umsetzung von Steuer­stundungen keinen Flicken­teppich geben: Wir fordern hier eine bundesweit einheitliche Lösung für die Stundung der Lohnsteuer, um die Zukunft aller Unternehmen zu sichern," so Schwab.

Bisherige Regelung für Verlust­verrechnung lockern

Um Unternehmen schnell und unbüro­kratisch die benötigte Liquidität zu verschaffen, sei es notwendig, die in der Krise entstanden Verluste mit den Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen zu können. Die schnellste und effektiv­ste Lösung sei, wenn die zuletzt gezahlte Steuer auf bereits erzielte Gewinne mit form­losem Antrag umgehend erstattet würde. Schwab: "Wir fordern, den Zeitraum für den Verlust­rücktrag von einem auf zwei Jahr zu verlängern und den Umfang des Rücktrags auf 4.000.000 Euro zu erhöhen. Das Bundes­finanz­ministerium sollte diesen Handlungs­bedarf erkennen und das Thema zeitnah angehen."

Keine nachteiligen Aus­wirkungen auf Steuer­erleichterungen

In bestimmten Fällen könnten Unternehmen Steuer­vorteile bspw. für geplante Investi­tionen erhalten, müssten diese aber auch in einem be­stimmten Zeitraum umsetzen. In der aktuellen Corona-Krise müssten Unternehmen aber vermehrt bereits geplante Investi­tionen verschieben, um sich wirtschaftlich "über Wasser zu halten". Schwab: "Dieser Aufschub ist nicht freiwillig, sondern existenziell. Daraus dürfen für die Unternehmen keine steuerlichen Nachteile entstehen, auch wenn sie für die geplanten Investi­tionen vorab Steuer­erleichterungen erhalten haben."

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seien gleichermaßen erste Ansprechpartner der Unternehmen für alle Fragen rund um die wirtschaft­lichen Auswirk­ungen der Corona-Krise. Die genannten Forderungen verschaffen nach Ansicht von BStBK und WPK dem Berufs­stand und vor allem Mandanten mehr Handlungs­spielraum, um die Krise zu meistern.

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