Publizitätspflicht für Unternehmen
Vor dem Hintergrund der Erweiterung der Pflicht der Unternehmen zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG) und der damit verbundenen Problematik wollten die Abgeordneten wissen, wie viele Unternehmen sowie Vereine, Stiftungen und andere Rechtsformen zur Publikation ihrer Daten verpflichtet sind. Des weiteren fragten sie, gegen wie viele Unternehmen im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten Veröffentlichung Ordnungsgelder verhängt wurden.
Mehr als 100.000 Ordnungsgeldverfahren
Das Bundesjustizministerium schreibt in der Antwort namens der Bundesregierung, die genaue Anzahl der publikationspflichtigen Unternehmen sei nicht bekannt. Die Schätzung stamme vom Bundesanzeiger Verlag als Betreiber des Bundesanzeigers. Seit Inkrafttreten des EHUG seien jährlich deutlich mehr als 100.000 Ordnungsgeldverfahren eingeleitet worden. 2017 seien es 157.000 gewesen. Dazu seien 3.500 Bußgeldverfahren gekommen. Die Einnahmen durch Ordnungs- beziehungsweise Bußgelder, die erhoben wurden, weil Unternehmen ihrer Publizitätspflicht nicht nachkamen, hätten sich 2017 auf circa 82,2 Mio. EUR beziehungsweise ca. 146.000 Euro belaufen. Den ebenfalls erfragten Personalaufwand zur Durchsetzung der Publizitätspflicht beziffert das Ministerium mit 17,48 Mio. EUR jährlich.
Viele Unternehmen kommen der Offenlegungspflicht nicht nach
Mit der Verabschiedung des EHUG wurde die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlussberichts auf ca. ein Drittel der eingetragenen Unternehmen in Deutschland erweitert, heißt es in der Kleinen Anfrage. Eine Vielzahl der verpflichteten Unternehmen solle ihrer Pflicht, dem Bundesanzeiger die Daten bereitzustellen, nicht nachgekommen sein.
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