Vermögensteuer soll wiederbelebt werden

Der Bundestag hat sich am 18.1.2018 mit einem Antrag der Fraktion Die Linke befasst, wonach die Besteuerung von Vermögen im Rahmen einer sog. Millionärsteuer wieder erhoben werden soll.

Ausgangslage: Ungleichverteilung

In fast keinem Land sei Reichtum so ungleich verteilt wie in Deutschland. Die Nichtbesteuerung von Vermögen fördert die Ungleichverteilung noch zusätzlich. Die Fraktion Die Linke hat dies bereits am 22.11.2017 zum Anlass genommen und dem Bundestag einen Antrag zugeleitet, in welchem die Wiedereinführung einer Vermögensteuer gefordert wird. 

Inhalt des Antrags zur Millionärsteuer

Die Vermögensteuer soll als Millionärsteuer wieder erhoben werden, zweigeteilt für privates Vermögen und für betriebliches Vermögen.

Zum Stichtag 31.12.2016 soll danach die Summe der privaten Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien- und Sachvermögen festgestellt. Davon können private Verbindlichkeiten abgezogen. Das verbleibende private Nettovermögen wird sodann um einen persönlichen Freibetrag von bis zu 1 Mio. EUR steuerfrei bleiben.

Auch betriebliches Vermögen soll um betriebliche Verbindlichkeiten gekürzt werden können. Für das verbleibende betriebsnotwendige Nettovermögen würde der Freibetrag 5 Mio. EUR betragen. Dies soll für Einzelunternehmen und Personenunternehmen gelten.

Das danach verbleibende steuerpflichtige Vermögen soll nach dem Antrag mit einem Steuersatz von 5 % besteuert werden.

Weiterer Ablauf

Diesen Antrag hat der Bundestag am 18.1.2018 erstmals beraten und ihn zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und in welcher Form künftig wieder eine Vermögensteuer eingeführt werden wird.

Antrag der Fraktion Die Linke, BT-Drs. 19/94 v. 22.11.2017


Schlagworte zum Thema:  Vermögensteuer, Steueränderungen